Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-12-25 · Heft 52 (25.12.1896) · p. Seite 615

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 52 (25.12.1896)
Date
1896-12-25
Page
Seite 615 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228201--53347-3259022
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Eine freiheitliche Stimme aus Oesterreich hört man heute gern. Herr Dr. Karl Ruß, einer der bedeutendsten deutschböhmischen Abgeordneten, hat am 19. b. Mts. seinen Wählern in Karlsbad Bericht erstattet und dabei Folgendes gesagt: Freilich, vor dem Tagesgötzen, Antisemitismus genannt, werde ich mich niemals verbeugen, wie von manchem dieser Götzenanbeter mit dem Bemerken empfohlen wird, daß dann von dieser Seite jede Feindseligkeit aufhören würde; allein wir kämpfen nicht für uns, sondern für staatsbürgerliche Gleichheit, und wissen, daß jeder Staatsbürger nach seinem persönlichen Werthe Geltung hat. Ich eitire hier ein Wort Bismarcks : „Ich mißbillige ganz entschieden diesen Kampf gegen die Juden, sei es, daß er sich auf konfessioneller oder gar auf der Grundlage der Abstammung bewege. Mit gleichem Rechte könnte man eines Tages über Deutsche von slavischer oder französischer Abstammung herfallen und sagen, es seien keine Deutschen." Wir sehen in Wien die Antisemiten an der Arbeit. Vielleicht wird diese Betrachtung nach Ablauf einer, bestimmten Beobachlungsperiode den Jrregeführten die Augen öffnen. Fortschritt und Deutschthum haben von ihnen nichts zu erwarten." * Ju Rußland Hot die Regierung den Synagogenvorständen die Mittheilung zugehen lasten, daß auf Befehl des Zaren demnächst die Zulassung der Juden des russischen Reiches zur „homagialen Huldigung" erfolgen werde. Bis zum 18. k. Mts. hat daher die Anmeldung der Deputationen der jüdischen Gemeinden von Petersburg, Moskau, Odessa, Warschau, Kiew bei dem Ministerium zu erfolgen. Auch in dieser Maßregel sehen unverbesserliche Optimisten einen Schritt zum Besteren! Briefe aus England. Von Rev. Dr: Chotzner in Belford. djjjfcii Nummer 37 der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" erwähltte ein Korrespondent aus Strelitz eine litterarische Arbeit, die der Verfasser derselben, Herr von Mölleudorf, früherer Ministerresident zu Shanghai (Chiila), dem Oberlandesrabbiiler Dr. Hamburger als Zeichen seiner Hochachtung hat zukommen lassen. Derselbe Korrespondent unterließ es aber, den Inhalt der fraglichen Arbeit anzugeben, obschon derselbe für manche Leser dieser Blätter von einigem Interesse sein dürfte, und um das Vernachlässigte gut zu machen, beabsichtige ich, im Folgenden darüber kurz zu referiren, da Herr von Möllendorf mich ebenfalls mit der Zusendung eines Exemplars seiner Abhandlung beehrt hat. Der Autor weist in der in Rede stehenden Arbeit nach, daß das Familienleben der Chinesen in mancher Beziehung eine annähernde Identität mit dem der Juden habe. Wie bei den alten Hebräern die „Mischpacha" (NNLM) eine geschlossene Einheit bildete und alle Mitglieder derselben unter einem und demselben Oberhaupts (pater tamitia8) standen, wozu auch selbst die Sklaven und bereit Kinder gehörten, so ist auch das Familienleben bei den Chinesen nach demselben Muster konstituirt. Daher kommt es auch, daß ent chinesischer Sklave, wie es einst bei dem jüdischen „Eved" (*D#) der Fall gewesen, von den Mitgliedern einer chinesischen Familie weit humaner behandelt wird, als. in irgend _ ein ein anderen modernen Staate, wo das Sklavenwesen noch innner geduldet wird. Gleichfalls ist die kindliche Pietät ebenso stark markirt bei den Chinesen, wie sie von jeher bei den. Juden gewesen, und diese Pietät endet keineswegs mit dem Tode der Eltern, sondern sie erstreckt sich vielmehr über das Grab hinaus. Nicht minder interessant ist es, aus der fraglichen Arbeit zu erfahren, daß die Chinesen bei ihren Verlobungen und Verheirathungen gewisse Ceremonien beobachten, deren Identität tm Judenthume nachgewiesen werden kann. So wird z. B. der Akt der Verlobung Lei den Chinesen dadurch ein fait accompli, indem der Bräutigam seiner Braut ein Geschenk giebt oder ihr ein Dokument einhändigt, worin er seinen Wunsch ansdrückt, sie demnächst als Frau heimzuführeu. In einem zweiten, kurz vor der Hochzeit abgefaßten Dokument verpflichtet sich der Bräutigam, dem Vater seiner Braut oder feiner Braut selbst eine gewisse Summe Geldes zu geben, die nach der Hochzeit das Eigenthum des Empfängers wird. Im. Falle, 2>aß die Braut eine Mitgift mit sich bringt, kann nach chinesischem Rechte dieselbe als ihr absolutes Eigenthum sicher gestellt werden. (Vergl. das Talmudische ijnn JK5I1-) Am Hochzeitstage wird die Braut in einem geschlossenen, mit rothen Tapeten behangenen Thronsestel unter Musikklängen und allgemeinem Jubel , ins Haus des Bräutigams gebracht, wo das junge Paar vor dem elterlichen Hausaltar unter andächtigem Gebetniederkniet und dann gemeinsam aus einem Wembecher geheiligten Wein schlürft. Zu dem darauf folgenden Hochzeitsfeste werden in' der Regel Verwandte und Freunde eingeladen, und dasselbe dauert oft einige Tage fort. (Vergl. das Hebr. nntTEH “’D** JiJHttO* Was das Alter aulangt, worin die Chinesen in der Regel heirathen, so wäre zu bemerken, daß sie nach der von den Lehrern des Talmud aufgestellten Maxime handeln und Eltern nur dann ihre Zustimmung zur Verheirathung ihrer Kinder geben, wenn diese bereits alt genug sind, um ihren Charakter ausgebildet zu haben. Gleichfalls erlaubt kein chinesischer Vater seiner noch jugendlichen Tochter, einen Manu zu heirathen, der in Jahren bereits weit fortgeschritten ist. Merkwürdig ist es auch, ans der fraglichen Arbeit des Herrn von Möllendorf zu ersehen, daß bei den Chinesen, wie es zu allen Zeiten bei den Juden der Fall gewesen, die Ehe und das Eheleben stets als höchst heilig gehalten werden. Demnach darf auch der Chinese von Rechts „ wegen nur eine einzige legale Frau haben, die, nebenbei bemerkt, feinen Rang und seine Ehrentitel mit chm theilt, obschon es ihm auch frei steht, Konkubinen zu sich ins Haus zu nehmen, die aber selbstverständlich der Hausfrau vollständig untergeordnet sind. — Zum Schluffe wäre noch zu erwähnen, daß das chinesische Wort shangeti, womit der Chinese die höchste Gottheit bezeichnet, dieselbe Bedeutung hat wie der Ausdruck ..El-Eljon“ im Hebräischen. Gin Brief aus Syrien. Beyrouth (Syrien), 1. Dezember. Geehrter Herr Doktor l d) beeile mich, Ihre geschätzte an mich gerichtete Anfrage über Einzelheiten, welche die hiesigen Israeliten betreffen, zu beantworten. Bevölkerung: Es giebt hier ungefähr 1500 arabische Juden, ' welche aus Beyrouth, Damaskus, Sidon und Aleppo stammen.. Unter ihnen sind auch einige Familien, die aus Smyrna und Konstantinopel eingewandert sind. Alle diese leben nach dem sephardischen Ritus. Es herrscht dasselbe Minhag wie in Konstantinopel; auch ist derselbe Siddour resp. Machsor wie dort im Gebrauch.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.