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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-11-13 · Heft 46 (13.11.1896) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 46 (13.11.1896)
Date
1896-11-13
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 X. Wreschen, 6. November. In neuerer Zeit hat man in vielen Orten dem Wunsche des Herrn Kultusministers Rechnung getragen, den Lehrer auch in den Schulvorstand zu wählen, daß der natürliche Vertreter der Schule in der Verwaltung Sitz und Stimme habe. Dieser richtigen Anficht ist auch die hiesige jüdische Schulgemeinde in entgegenkommendster Weise gefolgt. Bei der am vergangenen Mittwoch stattgefundenen Wahl von vier Schulvorstandsmitgliedern wurden die Herren Rabbiner Dr. Lewin, die Kaufleute Hugo Thrensried und Leo Radziejewski und der erste Lehrer der hiesigen jüdischen Volksschule, Lehrer Cohn, gewählt. Als Stellvertreter gingen bei der Wahl die Herren Kaufleute Salomon Gelhar, Carl Mehmisohn und Salomon Zorek hervor. Hoffentlich folgen nun auch die anderen jüdischen Gemeinden dem Beispiele der hiesigen und wählen demnächst ihre Lehrer in den Schulvorstand. W. Breslau, 3. November. Seine erste Mitgliederversammlung hielt am 28. v. M. der neu gegründete „Verein für die Interessen der jüdischen Gemeinde" im Cafe-Restaurant ab, die mit der Ansprache des provisorisch gewählten Vorsitzenden, Herrn Rechtsanwalts Schreiber, eröffnet wurde. Der Verein mache es sich, wie der Vorsitzende in einer längeren Rede ausführte, zur Aufgabe, Einfluß auf die Gemeindewahlen zu gewinnen, zur Beseitigung von Mißständen beizutragen und Verbesserungen anzustreben. Eine bestimmte religiöse Richtung erstrebe der Verein nicht, sein Zweck sei einzig und allein, das Interesse der Gemeindemitglieder für die Ereignisse in der Gemeinde zu wecken und zu fördern. Auf Ersuchen vieler achtbarer Gemeindemitglieder habe Redner sich veranlaßt gesehen, einen diesen Zweck verfolgenden Verein ins Leben zu rufen, sei aber sehr erstaunt, daß dieser noch nicht lebensfähig gewordene Verein bereits bekämpft werde, weil er die orthodoxe Richtung befolgen und so einen Zwang bei der Wahl der Repräsentanten ausüben wolle, wogegen er noch einmal strengste Verwahrung einlegen müsse. Selbstredend werde der Verein an den Wahlen reges Interesse nehmen müssen. Er konstatire mit Freuden, daß der Verein trotz seines kurzen Bestehens bereits 300 Mitglieder zähle, der beste Beweis für die Nothwendigkeit der Gründung desselben. Nachdem zur Sache noch Rechtsanwalt Dr. Kempner, Dr. Neustadt und Kaufmann Pinoff gesprochen hatten, schritt man zur Berathung des Statuts und zur Wahl des Vorstandes, der aus 15 Herren, unter ihnen Rechtsanwalt Schreiber, Rechtsanwalt Dr. Kempner, Religionslehrer Dr. Neustadt, besteht. K. Hannover, 9. November. Die Frage, ob die Rabbiner in unserer Provinz auch heute noch das Beamtenprivilegium beanspruchen können und gleich den Geistlichen der christlichen Konfessionen bei der Steuerveranlagung nicht mit ihrer Gesammteinnahme zu den städtischen persönlichen Abgaben heranzuziehen sind, wurde in der Klagesache des Rabbiners gegen den Magistrat in der Sitzung des Bezirksausschusses vom 4. d. wiederum verneint und die Klage zurückgewiesen. Der Vertreter des Klägers, Justizrath Dr. Berend, wies nach, daß dem Landrabbiner die Beamteneigenschaft zuzuerkennen sei, wenn er auch sein Gehalt nicht direkt vom Staate, sondern vielmehr von den jüdischen Gemeinden seines Aufsichtsbezirks beziehe. Er werde durch die Staatsbehörden eingeführt und vereidigt; bis in die neueste Zeit sei dem Landrabbiner auch die Eigenschaft als mittelbarer Staatsbeamter zuerkannt. Das unlängst erfolgte Urtheil des Bezirksausschusses, das Steuerprivilegium der Geistlichen komme nur den Geistlichen anerkannter christlicher Konfessionen zugute, könne hieran nichts ändern. — In der Klageschrift war außerdem noch hervorgehoben, daß der Landrabbiner unter Aufsicht der Regierung steht und nebenamtlich als Kreisschulinfpektor für die jüdischen Schulen thätig und auch in dieser Eigenschaft, wenn auch unbesoldet, als Organ der Staatsgewalt anzusehen sei. Nachdem festgestellt war, daß Kläger bei seiner Einführung nicht mit dem Staatsdienereid belegt ist, wurde die Klage verworfen. Das Amt als Landrabbiner begründe keine Beamtenqualität, da dem Staate lediglich das Bestätigungsrecht des durch die jüdischen Gemeinden gewählten Landrabbiners zustehe und das Gehalt desselben durch die Synagogengemeinden geregelt werde. In seiner Eigenschaft als Kreisschulinspektor könne ein Landrabbiner nicht als Staatsbeamter angesehen werden, da das Amt unbesoldet sei, ebenso wenig als Seelsorger einer einzelnen israelitischen Gemeinde. Durch das Gesetz von 1869 seien die jüdischen Gemeinden Hannovers denen der alten Provinzen gleichgestellt, und letztere würden weder als mittelbare, noch als ummittelbare Staatsbeamte betrachtet. — Aus ähnlichen Gründen wurde auch der Lehrer der israelitischen Kultusgemeinde in Stolzenau, der vom Magistrat daselbst mit dem vollen Betrage seines Einkommens zu den Kommunalsteuern herangezogen war und hiergegen Widerspruch erhob, mit der Begründung, daß ihm das Steuerprivilegium eines Volksschullehrers zugute kommen müsse, in derselben Sitzung ab gewiesen. — Es würde sich zur vollen Klarlegung und Feststellung dieser Verhältnisse wohl empfehlen, in beiden Fällen die Entscheidung der höheren Instanz zu erwirken; bis dies geschehen, ist den Angestellten unserer Provinz nur dringend anzurathen. keine Klage, die nur unnöthige Geldkosten verursacht, zu erheben und sich vorläufig diesen Bestimmungen zu fügen. (D München, 4. November. Vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof wurde dieser Tage wegen Zahlung von Heirathsgebühren in einer israelitischen Kultusgemeinde verhandelt. Die Kultusgemeinde von Feuchtwangen hatte u. A. statutarisch einstimmig 1835 und 1877 beschlossen, daß bei einer israelitischen Verheirathung der eine Theil oder die Eltern l/zpCt. der Mitgift als Kultussteuer zu entrichten haben. Die Kreisregierung hat das Statut genehmigt und erklärt, daß sie nichts dagegen einzuwenden habe. Die Abgabe wurde auch regelmäßig eingehoben und entrichtet. Im Jahre 1895 vermählten sich zwei Söhne des Vorstandes der Kultusgemeinde, die fünf Jahre vorher nach Frankfurt a. M. verzogen waren und dort Geschäfte gegründet hatten. Ihre Eltern weigerten sich, die Heirathssteuer zu entrichten. Wohl hätten sie ihren Söhnen im Jahre 1890 die entsprechenden beträchtlichen Summen gegeben, damit sie sich etabliren konnten, das sei aber keine Mitgift. Die Kultusgemeinde bestand jedoch auf der Entrichtung, stützte sich darauf, daß der gleiche Vorstand der Kultusgemeinde in ganz ähnlich gelegenen Fällen die Steuer auch eingehoben habe, daß sie statutarisch festgelegt und von der Regierung genehmigt sei. Der um die Steuer Belangte bestritt die Gesetzmäßigkeit der Steuer überhaupt. Das Bezirksamt stellte sich auf seine Seite, und nun beschloß der Gemeindeausschuß mit 9 gegen 5 Stimmen, Klage beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben und den Kultuspfleger mit der Klagestellung zu beauftragen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die Klage der israelitischen Kultusgemeinde Feuchtwangen gegen deren Kultusvorstand auf Zahlung der Heirathsgebühr (Gemeindesteuern) für seine zwei im Jahre 1895 verheiratheten, aber schon 1890 zur Etablirung nach Frankfurt verzogenen Söhne abgewiesen. R. Kirchen (Baden), 8. November. Am 4. d. Mts. verschied in Basel, wohin er sich infolge eines Fußleidens zur Heilung begeben hatte, Herr Beist Bloch von hier. In ihm betrauert nicht nur seine Frau ihren treuen Ehegatten, sondern auch die israelitische Gemeinde ihren Vater; denn der Verstorbene wahrte als Vorsteher länger denn zwölf Jahre mit Umsicht und treuer Pflichterfüllung die Interessen derselben. Besonders durch die Restaurirung der Synagoge, die zum größten Theil durch seine Bemühungen aus dem Zustande des Verfalls zu einer Zierde unseres Ortes umgewandelt wurde, hat sich der Dahingegangene großes Verdienst erworben. Es war darum auch ein unabsehbarer Trauerzug, dessen Theilnehmer aus Fern und Nah herbeigeeilt waren, um den irdischen Ueberresten das letzte Geleit zu geben. Mit gewohnter Meisterschaft entrollte Herr Rabbiner Dr. Lewin aus Freiburg am Grabe ein Bild des Verstorbenen, der es vom armen Eisenbahntaglöhner durch seinen Fleiß zu einer geachteten Stelle im Orte brachte und bei Juden als auch Nichtjuden in hohem Ansehen stand. Ehre seinem Andenken! Oesterreich - Ungarn. O Wien, 9. November. Was ich Ihnen heute zu berichten habe, klingt fast unglaublich, aber das Unglaubliche ist dennoch geschehen: Der Führer der Antisemiten, der ärgste Judenhasser, Dr. Lueger, ist' , in dem Bezirk Leopoldstadt, wo die meisten Juden wohnen, zum Land- , tagsabgeordneten gewählt worden; wohl konnte dies nur durch die .maßloseste Agitation des antisemitischen Pöbels erreicht werden, allein daß es erreicht wurde, das ist beschämend und betrübend zugleich! —; Mit welchen Mitteln bei den jüngsten Wahlen zu Werke gegangen wurde, beweist die Thatsache, daß, wie aus mehreren Erklärungen von ' Wählern ersichtlich, der Bürgermeister durch städtische Diener Wahlzettel,; mit seinem Namen ausgefüllt, den Wählern ins Haus sandte. — Der - niederösterreichische Landtag hat jetzt eine antisemitische Zw.eidrillel-

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