Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1896)
- Date
- 1896-11-06
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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L. Hannover, 3 November. Das königliche Reskript, welches der israelitischen Erziehungsanstalt in Ahlem auf Grund des eingereichten Statuts vom 6 August die Rechte einer juristischen Person verleiht, ist dem Gründer der Anstalt, Herrn Konsul M. A. Simon, zugestellt worden. Mit 9 Zöglingen im Mai 1893 eröffnet, zählt die Anstatt heute mehr als 60 Schüler und^ Gärtnerlehrlinge aus allen Theilen Deutschlands und des Auslandes, und alle Meldungen um Aufnahme konnten bei den beschränkten Geldmitteln nicht einmal berücksichtigt werden Nachdem dieselbe nunmehr aufgehört hat, eine Privatstiftung zu sein, wird ihr sicherlich allgemeines Interesse in erhöhtem Maße entgegengebracht werden. Wir wollen nicht unerwähnt lassen, daß-in dem ermordeten Justizrath Levy auch diese Anstalt einen warmen Freund verloren hat, der sich mit Liebe der Mühe unterzog, die Statuten zu entwerfen und seine Zustimmung zu den von der Anstalt verfolgten Bestrebungen zu bekunden. O Leipzig, 1. November. Wegen Vergehen gegen § 71 des Gesetzes vom 25. Juli 1847 über die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Juden wurde der Bankier Wolf Löwenstein am -12. Mai 1896 vom Landgericht Kottbus zu 60 Mark Geldstrafe verurtheilt Die jüdische Gemeinde in Kottbus brauchte infolge Wegzugs des bisherigen einen anderen Kantor und Schächter, weshalb sich der Angeklagte an einen Rabbiner in Berlin wandte. Der schickte ihm einen gewissen Frischer zu,' einen nicht naturalisirten österreichischen Staatsangehörigen, der mit 160 Mark Monatsgehalt und der Bedingung sofortiger Entlassung angestellt wurde. Angeklagter will nun gar nicht gewußt haben, daß Frischer Ausländer war. Das Gericht hielt das aber irrelevant, da er die Einholung der Genehmigung der Verwaltungsbehörde unterlassen habe. Der Schächter ist ein Synagogenbeamter;. ein Dolus wird vom Gesetze nicht erfordert, welches die Annahme ausländischer Juden als Beamten vor Ertheilung der Erlaubniß des Ministers des Innern verbietet. Die Revision des Angeklagten gegen das Urtheil wurde vom Reichsgericht fsir begründet erachtet. Es könne dahingestellt bleiben, ob Angeklagter von der Nationalität Frischers Kenntniß hatte. Das Gesetz ist gegen das Fungiren von Ausländern in einer Stellung im Inlands gerichtet, dagegen geht seine Tendenz nicht^etwa dahin, die Einwanderung zu verhüten; es handelt sich also bei Uebertretung desselben nicht um ein reines Polizeidelikt, d. h. Ungehorsam gegen Gebote und Verbote; das Gesetz ist also nicht präventiver Natur mit der Tendenz, eine künftige Verletzung zu verhüten. Anders liegt der Fall bei den Kriminaldelikten, wo das Recht schon verletzt ist, und das trifft hier zu, indem der Angeklagte einen rechtsgefährdenden Zustand schuf. Es liegt also ein Kriminaldelikt vor, bei dem, im Gegensatz zu Polizeidelikten, erst der Vorsatz strafbar macht, und der ist hier nicht festgestellt. Das Reichsgericht hob aus diesen Gründen das Urtheil auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück, zugleich mit der Direktive, zu prüfen, ob ein fahrlässiges Verschulden vorliege, da die ratio legis eine gewisse Sicherheit für die Stellung der Religionsbeamten schaffen wollte und hier anscheinend eine Vernachlässigung der Grs kundigungspflicht vorliegt. n. Kassel, 29. Oktober. Heute fand im hiesigen israelitischen Lehrerseminar unter Vorsitz der Herren Schulrath Sternkopf, Landrabbiner Dr. Prager, Seminardirektor Dr. Stein und Seminarlehrer Katz die zweite Lehrerprüfung statt, nachdem am 26. und 27. Oktober die schriftlichen Arbeiten angefertigt waren. Es hatten sich folgende sechs Prüflinge eingefunden: Braunschweiger-Erdmanrode, Höxter-Fronhausen, Löwenstein-Bremke, Stein-Gleidingen, Werthan-Bovenden und Wertheim- Zimmersrode. Das Ergebniß war ein recht günstiges, da Alle die Prüfung bestanden. F. München, 1. November. Heute Nachmittag 3 Uhr wurde eines der geachletsten und hervorragendsten Mitglieder unserer israelitischen Gemeinde und der' Bürgerschaft Münchens unter seltenen Ehren zu Grabe getragen, Karl Maison, der auch in weiteren Kreisen vortheilhaft bekannt war. An seiner mit Blumenschmuck bekränzten Bahre standen außer den Familienangehörigen (er hrnterläßt eine trauernde Gattin und mehrere Kinder) der Minister Freiherr v. Crailsheim, der erste Bürgermeister, Herr v. Borsche, mit einer Deputation des Stadtmagisträts, das Präsidium des Königlichen Landgerichts München I, Landtagsabgeordnete aller Parteien, fast sämmtliche hiesige Konsuln und Generalkonsuln, Deputationen von politischen und kommerziellen Vereinen, Notabele aus allen Berufs kreisen und Konfessionen, die Vorstandschaft der israelitischen Kultusgemeinde und eine fast unübersehbare Menge von Angehörigen derselben. Rabbiner Dr. Werner feierte den im 36. Lebensjahre Heimgegangenen verdienstvollen Mann, in einer ergreifenden, zu Herzen dringenden Rede und gestaltete dadurch die imposante Todtenseier zu einem wirklichen Kiddusch haschem. Er hob unter anderem hervor, daß Maifon nicht etwa aus Mitleid für seine Glaubensgenossen in Rücksicht auf die antisemitische Bewegung seinem religiösen Bekenntnisse treu blieb, wie nämlich ein hiesiges Blatt in seinem Nekrologe irrthümlich behauptete, sondern ous innerster Ueberzeugung. Am Grabe legten kostbare Kränze mit herzlichem und sichtlich schmerzlich empfundenem Nachrufe nieder die Herren : Landtagsabgeordneter und Medizinalrath Dr. Aub, Namens der liberalen Kammerfraktion, Landtagsäbgeordneter Oberlaudesgerichtsrath Geiger, Namens der ultramontanen Landtagspartei, Landtagsabgeordneter und Magistratsrath Friedrich Seyboth, im Aufträge der deutsch-freisinnigen Partei, Justizrath Kraußold, für den Verein Frei-München, Schriftsteller Vechioni, Namens der liberalen Wähler Münchens, türkischer Generalkonsul Dr. Knorr, im Aufträge des Konsulatkorps, Kommerzienrath und griechischer Generalkonsul Weidert, für die oberbaierische Handels- und Gewerbekammer, Kaufmann Thannhauser, für den Verein Deutscher Geschäftsreisender, ein Redakteur der Münchener Neuesten Nachrichten, Namens dieses Blattes, Kaufmann Grünhut, für den hiesigen kaufmännischen Verein und Magistratsrath Fischer Namens der Loge zur Kette. Mit den sinnigen Worten: „Kranz häuft sich auf Kranz, aber den köstlichsten Kranz der Unsterblichkeit hat der Entschlafene durch sein edles Wirken sich errungen", schloß Herr Rabbiner Dr. Werner den erhebenden Trauerakt, welcher durch Gesänge des Synagogenchors eingeleitet und beendigt wurde. Oesterreich-Ungarn. Hi Wien, 2. November. Wahrhaft erfrischend wirkt die Botschaft überden Ausfall der mährischen Wahlen, und das Beispiel, das Mähren den übrigen Kronländern gegeben, ist wohl geeignet, den gesunkenen Muth wieder aufzurichten. — In Budweis fand die Gerichtsverhandlung gegen den Antisemitenführer Dr. Karl Hawelka statt, der bei der bekannten Lueger-Affaire auf dem Bahnhofsperron einen Budweiser. Kaufmann thätlich insultirte. Dr. Hawelka wurde zu 48 Stunden Arrest verurtheilt, die in eine Geldstrafe von 40 Gulden und Ersatz der Kosten umgewandelt wurde. — Hier hat sich der Defraudant Gustav Burger selbst dem Gerichte gestellt. Burger war ein enragirter Antisemit und spielte bei seiner Partei eine führende Rolle. — Der Zeichner Emil Gärtner, der ein jüdisches Mitglied seines Vereins beschimpfte, wurde zu einer Geldstrafe von 50 Gulden verurtheilt. — Die Grazer Staatsanwaltschaft hat gegen die sechs Unioersitätshörer, welche kürzlich gegen drei Uhr Morgens die Gitterstäbe des israelitischen Tempels abbrachen, dann die Brenner des Kandelabers anzündeten, so daß die Laterne zerschmolz, und hierauf die Fenster des Tempels durch Steinwürfe zertrümmerten, die Untersuchung wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit, eventuell auch der Brandlegung, eingeleitet. Als der Portier des Tempels, durch den Feuerschein geweckt, die Studenten verjagen wollte, wurde auch er mit Steinen beworfen, worauf seine Gattin Wache holte. Vier der Thäter wurden sofort verhaftet, die anderen zwei nachträglich ausgeforscht. Auch das Rektorat wurde von dem Vorfälle verständigt. — Vor einigen Tagen hat sich in Hamburg ein Oesterreicher umgebracht, der als ein Opfer der Antisemiten bezeichnet werden kann. Er hat eine vorzügliche Bildung genossen und war in der letzten Zeit Schüler des böhmischen Seminars. Hier gerieth der 16jährige unerfahrene Bursche in die Gesellschaft antisemitischer Omladinisten, was seine Relegation aus dem Seminar zur Folge hatte. Sein Vater sagte sich daraufhin los von ihm und entzog ihm jedwede Unterstützung. Derartige zerstörte Existenzen mag der Antisemitismus .wohl viele auf dem Kerbholze haben. — Heute wurde die Liste der anläßlich des November-Avancements beförderten Offiziere veröffentlicht; es befinden sich auch mehrere - jüdische Offiziere auf derselben. — Der Haustrer Moses Bre ier, welcher ängeklagt war, eine Religionsstörung 'dadurch begangen zu haben, daß er in Horn ein Christusbild verunglimpfte, wurde sreigesprochen. — Anfangs nächsten Jahres begeht der in Währing wohnhafte M. C. Kohn seinen 110. Geburtstag. Trotzdem der Greis erst vor Kurzem eine dreiwöchentliche Krankheit