Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1896)
- Date
- 1896-10-23
- Page
- Seite 516 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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516 Schritte entfernte Grabstätte eines Mannes wie Israel Jacobson, geboren 17. Oktober 1768, gestorben 13. September 1828. Indiesem Erbbegräbniß lesen wir — für wen anders dienen heute, nach 100 . Jahren, diese Inschriften als für den pietätvollen. Wanderer, der hier rastet—die Verse Jeremias 31, 3 lind Sach. 14, 7:" „Und um den Abend wird es Licht sein." Wie diese friedvolle. Stätte uns an den Stifter der Jacobsohn- Schule in Seesen erinnert, so mahnt uns das daneben befindliche wohlgepflegte Grab mit der kurzen Inschrift: „Samson aus Wolfenbültel" an den am 8. Adar 5590 verstorbenen Begründer der Sanrsonschule, die noch heute eine Zierde des Braunschweiger Ländchens ist. Sie ist dahin, diese in ihrem Ringen und Streben schöne Aufklärungsperiode in den ersten Jahrzehnten unseres Jahrhunderts, an der auch jener Mann Antheil hat, der hier in einer Reihe mit den genannten Geistesverwandten gebettet ist: „David Friedländer, geboren in Königsberg, 6. Dezember 1750, gestorben 25. Dezember 1834. Des edlen Joachim M. Friedländer Sohn, treuer Schüler und Freund Moses Mendelssohns." Wir finden selten auf den Inschriften an dieser Westwandder Erbbegräbnisse unserer Altvorderen jenen Ueberschwang der Empfindung, der einst und heute nur innere Unklarheit und Unwahrheit verbarg und der das Lesen von Grabschriften oft zu einer seelischen Qual macht. Kann man einfacher einem edlen Todten eine Eulogie schreiben, als wir sie an dem Erbbegräbniß Joseph Veits und seiner Familie lesen: „In der Tugend, edel und voll Liebe, sucht er sein Glück, seine Erholung in der Wissenschaft. So lebte er ruhig, dem ewigen Frieden entgegen." Der in der Ehrenreihe bestattete Abgeordnete Moritz Veit wird' durch die Inschrift charakterisirt: „Sein Tagewerk war im Dienst der Wahrheit, Seine Seele Odem der Liebe. . Hier ruht auch Eduard Lasker, dessen Grabstein heute ein schlichter Kranz schmückt. Sein getreuer Mitstreiter und Freund- Dr. Heinrich Bernhard Oppenheim, gestorben29. März 1880, ist in dem Erbbegräbniß der Familie Friedeberg bestattet. Auf dem Obelisken lesen wir: „Treu und gut im Herzen, stark und hell im Geist, Allzeit ein gerüsteter Kämpe, allzeit ein helfender Freund, Kundig der Lehre und des Lebens, dem Kleinsten mit Verständnis lauschend, Dem Größten mit Begeisterung dienend. Willig empfangend, noch williger gebend Alles, Was Mensch dem Menschen bietet. — Fitterarische Mittheilungen. ----- Die verehrlichen Mitglieder des hebräischen Litteratur-Bereins „Mekize-Nirdamim“ erhalten den Abschluß der Jahresrechnung für das XI. Vereinsjahr (1835), welcher von drei hiesigen Mitgliedern geprüft und für richtig befunden worden ist, mit der dringenden Bitte, gefälligst den Jahresbeitrag von 10 Mark an den Unterzeichneten Vorsitzenden schleunigst gelangen zu lassen. Die Schriften für. den XII. Jahrgang befinden sich bereits unter der Presse. Es werden erscheinen: 1. Der Schlußband des Wörterbuchs von Jona ibn Ganach. 2. Das Schlußheft des ersten Bandes vom Dlwün Jehuda Ha-Levis, enthaltend Einleitung, Anmerkungen und Jndices zum ganzen Band. Gleichzeitig erscheint aber auch 3. Das erste Heft vom zweiten Bande des erwähnten Diwans, Liebeslieder und Hochzeitsgedichte enthaltend. 4. Supplementband zum Machsor-Vitry, enthaltend Einleitung, Register und Jndices, wie auch Ergänzungen zum Machsor selbst, 5. JT)K5p mJK von Jsak Pisa, eine Schrift gegen. Jedajah Bedarschis mJItf- 6. Ein Sammelband, verschiedene Abhandlungen enthaltend. Zugleich zeigen wir den verehrlichen Mitgliedern an, daß für die weiteren Publikationen vom Komitee des Vereins ein näheres Programm festgestellt worden ist, gemäß welchem in Aussicht genommen worden sind: 1. Die Sammlung der religiösen Poesien Jehuda Ha-Levis. 2. Fortsetzung der von Harkavy begonnenen Veröffentlichung der bisher unedirten Schriften Saadjas. 3. Die Responsen des Rabbenu Tam im Sefer Hajaschar, nach Handschriften bearbeitet von Dr. Rosenthal. 4. Das handschriftliche JtnötP ppn von Jehuda Barceloni. 5. Die noch fehlenden Theile des fillTVlK/ des und des 6. Der Raschis, nach mehreren Handschriften. 7. Talmud-Jeruschalmi zu Q^ptt* und nach der Handschrift des Barons David von Günzburg. Außerdem sind noch verschiedene andere kleinere Schriften in die Liste unserer künftigen Publikationen ausgenommen. Von der Theilnahme unserer Mitglieder wird es abhängen, inwiefern wir dieses Programm auszusühren im Stande sein werden. Es sollte die Ehrenpflicht eines jeden einzelnen Mitgliedes sein, in seinem Kreise neue Mitglieder für unseren Verein zu gewinnen und somit unsere Bestrebungen zu unterstützen. Berlin, 1. Oktober. Dr. A. Berliner. Sprorffsaal. Geehrter Herr Redakteur! (I^urch die in diesem Blatte mitgetheilte Entscheidung des Oberver- <53 waltungsgerichts ist nun der § 41 des Gesetzes vom 23 Juli 1847 über die Repräsentantenwahlen dahin interpretirt worden, daß ein Gemeindemitglied, welches bei Aufstellung der Wählerlisten die früher rückständigen Steuern entrichtet hat, des Wahlrechtes auch nicht verlustig gehen kann. Durch diese Entscheidung ist endlich Klarheit in der Auslegung des § 41 geschaffen; statutenmäßige andere Bestimmungen über das Wahlrecht konnten keine Geltung haben, da das Gesetz entscheidet. In einem Ministerial-Erlaß vom 24. Dezember 1847 (M.-Bl. für 1848, S. 4) wurde Folgendes verordnet: „Für die künftige Anwendung des § 41 wird bemerkt, daß, wenn die Juden, welche während der dem Wahltermine vorangegangenen drei Jahre mit ihren Abgaben im Rückstände geblieben sind und somit ihre Verpflichtungen nicht ordnungsmäßig erfüllt haben, von der Wahl ausgeschlossen bleiben sollen, diese gesetzliche Bedingung keineswegs durch Berichtigung der aufgelaufenen Rückstände vor dem Wahltermine nachträglich erfüllt werden kann." Im Sinne dieses Ministerial-Reskripts hatte auch wohl der Vorstand seine Entscheidung über die Wahlfähigkeit säumiger Steuerzahler gefaßt, während das Oberverwaltungsgericht die Bestimmungen des § 41 milder auffaßt. Es kann den jüdischen Gemeinden dieses Erkenntniß nur ganz recht sein; die Streitfrage ist aus der Welt geschafft, und das Wahlrecht hängt nicht mehr von der prompten Steuerzahlung ab. Schneidemühl, im Oktober. 8. ö. * Sehr geehrter Herr Redakteur! Sn vorletzter Nummer der „Allg. Ztg. f. d. Judenth." bringen Sie unter der Rubrik „Aus der Provinz Posen" einen Bericht, nach welchem die jüdische Gemeinde Betsche vor einigen Jahren aufgelöst und deren Vermögen der Synagogengemeinde Tirschtiegel zugefallen sei. An dieser Thatsache. ist jedoch zu ändern, daß dies nicht die Synagogengemeinde Betsche, sondern Brätz gewesen ist, und daß auf der Stelle der nun niedergerissenen Synagoge eine katholische Schule erbaut wird. Hochachtungsvoll Tirschtiegel, 12. Oktober. Adolf Friedländer, Lehrer. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.