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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-10-16 · Heft 42 (16.10.1896) · p. Seite 498

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 42 (16.10.1896)
Date
1896-10-16
Page
Seite 498 (sequence 6)
Language
German
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498 thümern» welcher von jedem Hauche gründlicher Sachkenntniß verweht werden Mußte, stieß im Kollegium auf nicht geringen Widerstand. Nur ein einziges Mitglied, dem das Referat zugewiesen war, ein Mann, welcher den Grad seiner Urteilsfähigkeit bei einer anderen Gelegenheit dadurch bewies, daß er dasjenige, was er zuerst als schlecht bewiesen, kurze Zeit darauf, infolge eines Druckes von oben her, als sehr heilsam beweisen konnte, nur dieser eine Mann trat den Motiven und Bestimmungen des Entwurfes bei, obwohl auch er die Bemerkung nicht unterdrücken konnte, daß bei Manchem ein eitrfacher Hinweis auf bereits bestehende Gesetze und Verfügungen i$e£ geringe Modifikationen derselben genügt hätten. — Die übrigen Mitglieder sprachen sich ganz energisch gegen die Vorlage aus. Zunächst war ihre Empfindlichkeit stark gereizt worden. Bereits Jahre lang vorher hatten Berathungen und Beschlußfassungen über die Judenfrage im Kollegium stattgefunden, welche in beit Akten niedergelegt waren. Diese Arbeiten sowohl wie alles, was auf dem gesetzlichen und Verwaltungswege in dieser Sache geschehen war, wurde niüi von dem Neuling einfach ignorirt, theilweise ohne jede Bezugnahme wiederholt, theilweise über den Haufen geworfen. Dies konnte den ergrauten Räthen gewiß nicht gleichgiltig sein, und sie sagen es frei heraus, daß ein solcher Antrag gar nicht hätte eingebracht werdest können, wenn man rückwärts geschaut hätte, und daß es außerdem den Anschein erwecke, als ob alle für die Juden bereits bestehenden Gesetze taeite außer Kraft getreten wären. Es läge deshalb in diesem ganzen Vorgehen ein Mangel an Kollegialität gegen die bisheriges: Mitglieder der Regierung und an Respekt gegen den Fürsten, welcher erst kürzlich noch die Beschlüffe des Kollegiums sanktionirt hätte. Dann aber richten sich ihre Angriffe gegen die ganzen Grundlagen des Entwurfes, welche jeder Kenntniß der bestehenden Verhältnisse ermangelten. — Wenn ein Mann, der erst wenige Monate im Lande ist. ein Ausnahmegesetz gegen die in demselben ansässigen Juden damit begründet, daß er ihre Moral herabwürdigt und sie beschuldigt, nur Handel und Wucher zu treiben, so ist es wohl wichtig genüg zu hören, wie Männer, welche seit Jahren und Jahrzehnten an der Spitze der Verwaltung stehen, über dieselben urtheilen. Einer von ihnen bekundet erstens, daß er im Fürstentum niemals einen Schacherjuden gesehen, wie sie jenseits des Rheins seien, fouberix nur einige Metzger, welche von Thür zu Thür Fleisch feilhielten; zweitens wäre ihm im ganzen Fürstenthum mix ein jüdischer Bettler bekannt, während in den Armenlisten sich keiner vorfände; drittens wäre der Ruf der Obersteiner, Hoppstädter und anderer Juden derart,' daß er dieselben zu mittelguten Christen machte; auch seien vielt' von ihnen gewerbetreibende Einwohner geworden. ' Wenn nun viertens hingegen an einem bestimmten Orte sich eine förmliche Wucherhandelskompagnie gebildet hätte, so möge die Polizei wachsam sein und deren Schindereien unnachsichtlich bestrafen; um dieser Wenigen willen jedoch mit dem vorliegenden Gesetzentwürfe das französische Dekret, welches nunmehr 13 Jahre geschlafen, wieder ins Leben zu rufen, wäre durchaus nicht noth^ wendig. Ein anderer Kollege, welcher derselben Meinung war, fügte noch recht drastisch hinzu, daß dort, wo es sich um Bestimmungen gegen den Wucher handelte, alles wohl auf das Molieresche Wort hinauskäme: „L68 dettes sont comme les enfants, que l’ont con^oit avec joie, mais dont on ne fait qu’ avecpeine Faccouchement“ — Bezüglich der einzelnen Paragraphen der Vorlage möchte ich noch einiges aus der Beurtheilung derselben seitens des Kollegiums als bemerkenswert hervorheben. Zu 8 1, welcher die Juden zwingen will, deutsche Familiennamen anzunehmen, wird ausdrücklich betont, daß die Juden infolge gesetzlicher Bestimmungen bereits sämmtlich deutsche Familiennamen führen, nur wären dieselben im Verkehr noch nicht gebräuchlich, und selbst die Bauern sagten noch Kronem statt Goldschmidt, Schaul statt Feis. Seltsamerweise scheint es dem Herrn entgangen zu sein, daß Goldschmidt und Feis Familiennamen, während Kronem und Schaul die jüdischen Vornamen waren, welche vom Gesetze gar nicht berührt wurden und welche in den kleinen Ortschaften für die Juden ebenso gebraucht wurden, wie „der Pitter" (Peter) und „der Lipp" (Philipp) für die christlichen Bauern, nämlich anstatt der Familiennamen. — Auch zu § 3, welcher den Inden den Zutritt zu den höheren Schulen gestatten will, wird bemerkt, daß dieses längst geschehe, ja, ihre Aufnahme in dieselben fortwährend begünstigt werde. — 8 5 will den Hansirhandel von Neuem verschiedenen Plackereien unterwerfen, wozu auch noch die Beschränkung der Freizügigkeit in 8 11 gehören dürfte, und ihn allmälig auf den Aussterbeetat setzen. Dagegen läßt sich ein greises Mitglied unter anderem folgendermaßen vernehmen: „Gewiß existirt manches Mißverhältniß durch die starke Betheilignng der Juden am Hausirhandel, was zu behüten und zu beseitigen Sache der Behörden durch rechtzeitiges And energisches Eingreifen wäre, aber „so wenig ich sie nach Jerusalem verweisen oder, wie in der freien (!) Stadt Frankfurt, politisch entmannt sehen möchte, so wenig möchte ich sie durch plötzliche Entziehung ihrer gewöhnlichen Nahrnngsquellen ohne Darreichung anderweiter Subsistenzmittet ermüßigt sehen, aus Noth noch unsittlicher zu werden, als sie (nach Angabe Fischers!) schon jetzt sein sollen. Wohl soll man sie vom ausschließlichen Handel und Wucher abbringen, aber nicht durch Ausnahmegesetze, sondern nach der im großherzoglichen Kabinet angenommenen Maxime auf dem langsamen Wege der Erziehung, der Lehre und des Unterrichts." — Bei Besprechung der 88 6 und 7, welche die jüdischen Viehmakler und Viehhändler Beschränkungen unterwerfen wollen, hebt einer der Räthe mit Nachdruck hervor, daß man damit eine Ader des Wohlstandes im Lande unterbinden würde: „Die hiesigen Juden sind meist Kommissionäre der fremden Händler, welche meist ebenfalls Inden sind, die Bauern aber wissen nicht zu kaufen und zu verkaufen ohne jüdische Makler, und die Märkte werden überall schon im Voraus als unnütz abbestellt, wenn die Juden nicht kommen können." Deshalb könnte irgendwelche Beschränkung nach dieser Richtung hin von recht bedenklichen Folgen werden. — 'An Stelle des 8 9, nach welchem Anlehns- und Schuldkontrakte der Juden nur vor Gericht oder Behörden abgeschloffen werden sollten, schlägt ein Regiernugsmitglied den 8 15 der drei Jahre vorher für Oldenburg erlassenen Judenordnung vor: „daß alle Schuldverschreibungen rc. der Juden in deutscher Sprache abgefaßt werden sollen", empfiehlt jedoch die Einschaltung: „welche zum Vortheil der Juden abgeschlossen sind". Können wir nun auch aus dieser vorgeschlagenen Faffnng erkennen, wie Mißtrauen und Vorurtheil selbst bei Denen noch nicht ganz geschwunden waren, welche sich sonst eines freieren und günstigen Urtheils über die Juden rühmen durften, so fanden doch die wuchtigen Worte des ältesten Mitgliedes Weyrich^) die lebhafte Zustimmung fast aller Kollegen, indem sie in jeder Beziehung der treffende Aus-' druck der allgemeinen Ueberzeugung waren. Er sagt nämlich geradezu: „Es handelt sich in dem vorliegenden Entwürfe nicht um eine Beordnung der bürgerlichen Rechte der Juden, sondern in der Thal um Entziehung und Beschränkung erworbener Rechte und Befugniffe. Wenn nun in manchen benachbarten Ländern die jüdischen Verhältnisse augenblicklich rechtloser sind, so ist eben am Alten nichts geändert. Allein, solche Rechtsbeschränkungen neu zu schaffen, wie es q Dieser war zuerst Pfarrer gewesen, dann zur Zeit der französischen Okkupation Maire und wurde dann von Oldenburg als Beamter übernommen. Er wurde Richter in Oberstem und schließlich Mitglied der Regierung in Birkenfeld. '

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