Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 42 (16.10.1896)
- Date
- 1896-10-16
- Page
- Seite 497 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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497 verdammten Ungläubigen (!) durch Annahme des wahren Glaubens zur Seligkeit zu verhelfen. Aber auch auf politischem Gebiete hat es an einflußreichen Staatsmännern nicht gefehlt, welche nicht etwa aus Haß gegen die Juden, sondern in der unverkennbar aufrichtigen Absicht, sie zu guten Staatsbürgern zu erziehen, aber durch Vorurtheile verblendet,- den fortschreitenden Gang ihrer bürgerlichen Gleichstellung aufzuhalten oder gar zurückzuschrauben versuchten. Zu solchen Männern zählte zweifellos der oldenburgische Staatsrath Laurenz Hannibal Fischer, ein Mann, welcher als rabiater Reaktionär, als Versteigerer ber ersten deutschen Bundesflotte und durch seine eigenthümlichen Schicksales eine Zeit lang zu den bekanntesten, im Volke mißliebigsten Politischen Persönlichkeiten gehörte. 1831 in den Dienst des Großherzogs von Oldenburg getreten, athmete man in den oldenburgischen Hofkreisen erleichtert auf, als der durch seine barocke Biderbheit und extravagante Schaffenslust oft recht unbequem gewordene Staatsrath nach kurzer Zeit zum Regierungspräsidenten des durch Personalunion mit Oldenburg verbundenen, aber räumlich weit von ihm getrennten Fürstenthmns Birkenfeld ernannt wurde. Wer aber geglaubt hatte, ihn hier auf einen verlorenen Posten geschafft zu haben, mußte bald erkennen, daß er sich gründlich getäuscht hatte: Fischer begann bald nach seinem Amtsantritte mit großem Eifer' die Verhältniffe in seinem Sinne zu organisiren. Da er ohne das Regierungskollegium nichts zu Stande bringen konnte, war naturgemäß auch die Arbeitslast, welche er den Räthen zumuthete, manches Mal, und besonders den Bejahrteren unter ihnen, zu schwer, so daß einer von ihnen ganz unverblümt sich beklagte über „die in letzter Zeit rasch auf einander vorkommenden vielen Abänderunas- und Verbesserungsvorschläge, welche Durcharbeitung vieler dickleibigen Aktenstöße nothwendig machten." Dieser Umstand, dann aber auch die Art seiner Verbefferungssucht sich zu äußern, welche eine gewisse Jgnorirung, ja Mißachtung des bisher Geschaffenen, des Bestehenden und somit auch der Schöpfer der gegenwärtigen Zustandes nicht verbarg, trug von vornherein dazu bei, die Zuneigung der Kollegen wie seiner Umgebung ihm zu verscherzen und ihn, der schon überdies gern allein seine Entschlüsse faßte, der maßgebendsten und erfahrensten Rathgeber zu berauben. So kam es, daß seine Pläne, trotz allem guten Willen und trotz seiner Bemühungen, aus der Tiefe zu schöpfen, auch infolge ungenügender sachlicher Instruktion vielfach entweder an dem Widerstande seiner Kollegen scheiterten, oder, wenn es ihm gelang, sie in die Praxis überzuführen, von Mißerfolg begleitet waren. Zu den ersten Gegenständen, an welche er organisirend herantrak, gehörte der Rechtszustand der Juden. Die Beschäftigung der deutschen Staaten mit dieser Frage war damals mehr in die Mode gekommen, als es den Juden selbst lieb war, denn das Resultat, wenn ein solches überhaupt zu Stande kam, war meist ein Zurückschleudern in alte Beschränkungen und Belästigungen. Während inan nun in den dem Fürstenthum benachbarten Landesgebieten, wie Preußen und Rheinbaiern, das die Rechte der Juden beschränkende Napoleonische Märzedikt von 1808, welches auf 10 Jahre Geltung haben sollte, nach Ablauf dieses Zeitraumes wieder erneuert hatte, war dieses in Birkenfeld nicht geschehen, ja, man halte sogar ein Jahr vor dem Amtsantritte Fischers infolge direkter Einwirkung des humanen Großherzogs begonnen, die Gleichstellung der Juden im Fürstenthum auf dem Wege der Gesetzgebung in die Praxis *) Diese entbehren nicht einer gewissen Tragik. Nachdem er mehrere Jahrzehnte hindurch in verschiedenen kleineren deutschen Staaten die höchsten Aemter bekleidet, wurde er ein Opfer seines vergeblichen Kampfes gegen die gewaltigen Strömungen der Zeit und starb, nach vielen Anfechtungen, in der Verbannung. überzuführen. Weil mm aber die Juden in einem Dutzend von- Jahren die Folgen von Lebensgewohnheiten und Beschäftigungen, welche man ihnen in mehr als einem Dutzend von Jahrhunderten aufgezwungen, nicht ganz verwischen konnten, so glaubte Fischer, das wahre Heil der christlichen Bevölkerung wie auch der Juden selbst durch eine auf Zwang und Beschränkung begründete Veränderung ihres bisherigen Rechtszustandes zu fördern. — Von dem Gesetzentwurf, den er nun dem Regierungskollegium züm Referat, zur Berathung und Beschlußfassung vorlegte, ist schon die Einleitung, die Motive und Ziele enthaltend, recht charakteristisch. Der Entwurf so beginnt dieselbe — sei veranlaßt worden durch „die sich erneuernden Verlegenheiten der Regierung in Ansehung der z. Z. noch unbestimmten Verhältniffe der Juden". Zwar sträube sichdie Humanität gegen Ausnahmegesetze, welche sich gegen eine ganze Bekennerschaft nur ihrer Religion wegen richten sollten, aber die Juden hier zu Lande stünden fast ohne Ausnahme auf einer solchen Stufe der Unsittlichkeit, welche Abneigung und Vorurtheil gegen sie meist' rechtfertige. Sie trieben nur Handel und Wuchers -weshalb ihre Verbefferung durch einen ordentlichen Unterricht und die Steigerung ihres Ehrgefühls nothwendig wäre. Die Zeit solle an dem : Ausgleich Mitarbeiten helfen, aber auch die Christen sollten sich von dem Vorurtheil frei machen, in ihnen verhaßte Feinde und-nicht un-' glückliche Fremdlinge zu sehen. Darum gipfele sein Streben: Erstens in der Amalgamirung der Juden mit der christlichen Bevölkerung durch gleiche Erziehung und Beschäftigung. Zweitens in der Verhinderung von Wucher und Uebervortheilung durch dieselben und in der Beschränkung der Aufnahme : fremder Juden. Zu diesem Zwecke empfehle er folgende gesetzlichen Bestimmungen: '1. Die Juden sollten gezwungen werden, deutsche Familiennamen, mit Ausnahme solcher, welche von einheimischen christlichen Familien geführt würden, anzunehmen. 2. Sie sollten gezwungen werden, selbst wenn sie einen eigenen Lehrer hätten, ihre Kinder in die christliche Volksschule zu schicken.*) — „Äuch sollen ihre Religionslehrer daraufhin vereidet werden, daß sie Gehorsam gegen den Staat und Treue und Redlichkeit gegen Nichtjuden wie gegen Juden als Religionspflicht anerkennen und lehren wollen." 3. und 4. Den Juden sollte der Zutritt zu den höheren Schulen und Examina, sowie zu allen Gewerben gestattet sein; sie sollten zum Ackerbau angehalten und nur der Handel sollte beschränkt werden. 5. bis 7. Der Hausirhandcl sollte theilweise möglichst auf den Aussterbeetat gesetzt und ebenso wie das Viehmaklergeschäft und, in beschränkterem Maße, der Viehhandel einer besonderen Konzession unterworfen werden. 8. Viehhandel und kaufmännische Gewerbe in offenen Läden sollten nur gegen Nachweis eines genügenden Fonds erlaubt werden. 9. Anlehens- und Schuldkontrakte der Juden sollten nur Giltigkeit . haben, wenn sie vor dem Gericht oder der Behörde abgeschlossen wären. 10. Die Einwanderung ausländischer Juden sollte nur daher gestattet sein, wohin auch Juden aus dem Fürstenthum ohne spezielle, lästige Bedingungen auswandern dürften. 11. Die Uebersiedelung von einem Orte des Fürstenthums zum: ayderen sollte ihnen nur zum Zwecke des Ackerbaues gestattet werden: Geschehe dieselbe zum Zwecke des Handels oder wenn die Kinder im Orte ansässiger Juden Handel treiben wollten, so müßten % der Mitglieder der politischen Gemeinde damit einverstanden sein. 12. Im Allgemeinen sollten auswärtige Juden zum Handel nur für Märkte zugelassen werden. Dieser Entwurf, ein Gemisch freundlichen Zwanges und herab-' würdigenden Mißtrauens, aufgebaut auf einem Sandberg von Jrr- *) Im Jahre 1831 hatte das Gesetz bestimmt, daß die jüdischen Kinder die christlichen Volksschulen besuchen dürften.