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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-09-18 · Heft 38 (18.9.1896) · p. Seite 448

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 38 (18.9.1896)
Date
1896-09-18
Page
Seite 448 (sequence 4)
Language
German
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WWW WMW 448 wirthschaft im Kleinen nur beanspruchen kann. Jndeß fällt es heute mit der Ansässigkeit und Niederlassung der aus Rußland kommenden Juden schwer. Wer nicht schon vor 25 Jahren seine Naturalisation erhalten, wird heute kaum in ihren Besitz gelangen. Damals kamen sie in der leichtesten Weise dazu. So bedurfte es z. B. nur der Einreichung der rnifO, und die Regierung nahm dieses Schriftstück als Gewähr dafür, daß die Herübergekommenen den Ansprüchen genügen werden, die an den deutschell Bürger gestellt werden. Man lache nicht darüber und halte es nicht für unglaublich. Uns selbst sind voll der Regierung dergleichen Schriftstücke zur Uebersetzullg zugesandt worden, oder die Betheiligten ließen sich von uns eine solche anfertigen, bevor sie um die Naturalisatioil einkamell. In beiden Fällen erreichten sie ihren Zweck. Ganz anders heute, wo eine Geneigtheit der Behörden nach dieser Richturrg hin gänzlich allsgeschlossen ist, selbst wenn die Petenten zehn N121I12 eillreicheu würden. Man schreibt der „Ostdeutschen Volkszeitung" aus Bromberg, daß dort eine Wahl großes Aufsehen-errege, welche unlängst der Provinzialausschuß für den Bezirksausschuß getroffen hat. Der verstorbene Stadtverordnetenvorsteher Kaufmann Kolwitz war unter Anderem auch Mitglied des Bezirksausschusses. An seiner Stelle ist wider Erwarten nicht der vom Magistrat vorgeschlagene Stadtrath Aronsohn, sondern der - Kunstgärtner Hoflieferant Böhme von hier von dem Provinzialausschuß gewählt worden. In der nächsten Stadverordneten-Sitzung gelangte eine vom Magistrat in seiner letzten Sitzung gefaßte Resolution mit dem Anträge, derselben beizutreten, an die Versammlung: „Durch Schreiben voiil 3. d. Mts. hat uns der Landeshauptmann initgetheilt, daß au Stelle des verstorbenen Kolwitz nicht dessen bisheriger Vertreter Herr Stadtverordneter Aronsohn, sondern der Hoflieferallt Böhme vom Provinzialausschusse gewählt worden ist. Wir geben zu, daß Herr Böhme ein ehrenwerther Bürger liub achtbar, in seinem Fache tüchtiger Geschäftsmann ist, bedauern es aber trotzdem, daß Herr Aronsohn nicht gewählt wordeil ist. Bei der Bedeutung, die der Bezirksausschuß als Gerichtshof für das öffellttiche Recht hat, müssen wir das größte Gewicht darauf legen, daß die größte Stadt des Regierungsbezirkes im Bezirksausschuß durch ein Mitglied vertreten ist, das dort über die Angelegenheiten der Stadt Auskunft geben kann. Dazu ist in erster Linie Herr Aroilsohn in ausgedehntem Maße in der Lage, da er das erkrankte Ausschußmitglied fast ständig vertreten und lange Jahre als Stadtverordneter und Magistratsmitglied thätig ist. Dagegen ist Herr Böhme in der städtischen Selbstverwaltung noch nicht thätig gewesen, daher nicht in der Lage, über Fragen der städtischen Verwaltung Auskunft zu geben. Um das Recht der Selbstverwaltung zu wahren, bitten wir den Herrn Vorsitzenden des Provinzialausschusses, vorstehende Erklärung entgegenzunehmen. Der Magistrat der Stadt Bromberg." — In der Debatte vertrat der Stadtverordnetenvorsteher Professor Roksch die Meinung, daß die Versammlung zur Abgabe einer solchen Erklärung, resp. zum Beitritt an diese Erklärung nicht befugt sei, was aber vom Oberbürgermeister entschieden widerlegt wurde. Mit 15 gegen 12 Stimmen lehnte es die Versammlung ab, in der Sache einen Beschluß zu fassen. Die Mehrheit bestand aus abhängigen Beamten und Antisemiten. Die „Ostdeutsche Volkszeitung" bemerkt hierzu: „Wenn es sich in der Provinz Posen darum handelt, für öffentliche Dinge Geld zu sammeln, dann ist man stets bereit, Herrn Stadtrath Aronsohn, trotzdem er Jude ist, heranzuziehen. Für ein Ehrenamt in der- Provinz Posen aber wird derselbe für untauglich gehalten, weil er ein Jude ist." Der Leitartikel einer der jüngsten Nummern des Blattes besprach den sogenannten „Sammeleifer" und berührte dabei das Schnorrerthum und wie man sich ihm gegenüber zu verhalten habe. Wer uns doch Aufschluß gäbe über die Herkunft und linguistische Natur des Wortes „schnorren", das man so mir nichts, dir nichts in den jüdischen Sprachgebrauch ausgenommen hat. „Von wo kommst du her, und wo gehst du hin", welches ist dein Stamm und wo führt deine Bedeutung hin, könnte man diesen Fremdling im jüdischen oder hebräischen Ausdruck fragen, wie einst der Engel die in der Wüste umherirrende Hagar. Wenn das Wort „betteln" noch eine Degradirung erfahren könnte, würden wir sagen, daß „schnorren" eine solche sei, oder sollten wir annehmen, daß nur das jüdische „Betteln-" nur noch tiefer durch die Bezeichnung in seiner ' Etymologie gesunken ist? Dem mag nun so sein, wie ihm wolle, so hat doch dieses traurige Gewerbe jedenfalls das Verdienst, die Wohlthätigkeit zu fördern, indem es derselben Gelegenheit giebt, thatsächlich zu werden. Von diesem Standpunkte einer gewissen Berechtigung aus würde es kaum möglich sein, durch Stiftung von Armenverbänden bei uns Juden wenigstens theilweise das Bettlerthum ganz aus der Welt zu schaffen. In keinem Falle würde besonders das Kontingent, welches die polnisch-russischen Juden zu dieser sozialen Misere stellen, eine Eindämmung sich gefallen lassen, wobei sie noch sicherlich von den bei uns waltenden Verhältniffen unterstützt werden würden. Den Leuten von drüben ist dieses Herumziehen zur Einholung der ausstehenden Zinsen gleichsam Lebensberuf. Sie fiub in, ihn hineingeboren, kultiviren ihn in der mannigfachsten Weise und lassen erst davon, wenn Alter und Gebrechen sie invalid machen. Wir kennen einen solchen Berufsbettler, der schon beinahe dreißig Jahre in diesem Fache arbeitet, und zwar in der Weise, daß er nach Ostern von seiner Heimathstadt Wistiteu fortgeht und kurz vor den hohen Feiertagen wieder zurückkehrt. Dann wird nach den letzteren die Tour wieder angetreteu und kurz vor Ostern beendet. Der Mann hat im Verlaufe der Zeit bereits bessere Manieren angenommen, spricht gut deutsch und erreicht durch sein bescheidenes Auftreten den Vortheil, daß man ihm nicht zürnen kann. Ihn werden keine Armenverbände in seinem Geschäfte stören. Andere, die sich ebensowenig um diese Verbände kümmern werden, glauben aus den Zeugnissen ihrer Würdigkeit ihr Recht auf das Almosen legitimiren zu können. Da tritt ein Mann dieser Klaffe von Bettlern bei uns ein, entrollt mit wichtiger Miene einen bereits stark gebrauchten Zettel als Legitimation und fordert uns auf, „nur zu lesen, was darin steht". Wir können nicht widerstehen und finden, daß Herr Rabbiner B. den p. p. als sehr würdig empfiehlt. Ein zweites Schriftstück folgt mit einer gleichen Begutachtung von Dr. G. Die Entrollung eines dritten Dokuments wehren wir von uns ab, da uns ein weiteres Bedürfniß zum Durchlesen der Papiere fehlt. Wir kalkuliren dann so: Ist der Mann der Unterstützung so würdig, wie es die Herren niedergeschrieben, dann wäre es Sünde, mit derselben zurückzuhalten, sind aber die Herren getäuscht, warum sollte nicht auch mir das Recht bleiben, mich mystifiziren zu lassen? Und der Mann erhält die gebührende Spende — trotz des bestehenden Armenverbandes. Eine ganz besondere Spezies von Denen, die darauf laufen, bilden die sogenannten Baldarschanim. Kommt jüngst einer derselben zu uns, stöhnt und ächzt über die Schwere seines Berufes mit deu Worten des Psalmisten schließend: „Inn baderech kochi!" „Wenn das der Fall ist," sagten wir zu ihm, „warum bleibt Ihr nicht zu Hause und laßt Euch von Euerer Gemeinde unterhalten?" „Zu Hause?" rief er erschreckt aus. „Nun hören Sie nur. Als unsere Stammmutter Riwka in dem delikaten Zustande sich befand, von dem die Schrift uns berichtet, geschah es, so oft sie am Vethamidrasch vorüber ging, daß Jacob nach außen drängte, und so oft sie am Götzentempel vorüberging, Esau nach außen wollte. Als sie dies nun bei ihrer Heimkehr den übrigen Frauen erzählte, meinten diese: „So

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