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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-09-11 · Heft 37 (11.9.1896) · p. Seite 435

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 37 (11.9.1896)
Date
1896-09-11
Page
Seite 435 (sequence 3)
Language
German
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435 einem anderen Lage geschrieben, damit unser zwei daran theilnehrnen konnten. Das war vor etwa 28 Jahren, als man auf Extemporalien noch viel mehr Gewicht legte als heute. Thatsächlich muß jeder Vater bei dem Dispensationsgesuch ausdrücklich bemerken, daß ihm die seinem Sohne aus dem Nichtschreiben erwachsenden Nachtheile bekannt sind. Er hat also ebenso wenig ein Recht, besondere Rücksichten zu verlangen, wie jener Herr Kollege es durchzusetzen, „daß in seinem Ordinariate am Sonnabend von Juden, die sonst das Schreiben an diesem Tage in der früheren Klasse ablehnten, geschrieben wurde." Es ist mir in der Praxis wiederholt vorgekommen, daß eine Klassenarbeit nach dem Stunden- und Arbeitsplan nur am Sonnabend geschrieben werden konnte; daß ein Vater oder in seinem Aufträge ein Anderer verlangt hätte, daß die Arbeit auf einen anderen Tag verlegt würde, habe ich noch nicht erfahren. Wohl aber weiß ich, daß sonst sehr tolerante Direktoren weit davon entfernt sind, ihre Lehrer zu veranlassen, daß sie auf die nichtschreibenden jüdischen Schüler in der bemängelten Weise Rücksicht nehmen. Gerade daß sich die Eltern das rigorose Vorgehen jenes Einsenders in seiner Klasse haben gefallen lassen, beweist das Gegentheil von dem, was er und sein Blatt behaupten. Zu den Fachmännern, die Sonnabend für den geeigneten Tag für Klassenarbeiten halten, gehöre ich nicht. Das wäre ja auch nicht durchführbar, da in der Regel an einem Tage nur ein Extemporale geschrieben werden soll und wird. Daß am Sonnabend ein Pensum abgeschlossen wird, ist ein argumentum. post hoc ergo propter hoc; ich wenigstens gehöre nicht zu den Künstlern, die das Pensum so eintheilen können oder wollen. Das Kuriosum, daß ein Abiturient am Sonntag in der Wohnung des Lehrers eine Abiturientenarbeit angefertigt hat, glaube ich nicht; es würde das der ausdrücklichen Bestimmung des § 8, 1 der Prüfungsordnung widersprechen; dort heißt es: „Die Bearbeitung der Aufgaben geschieht in einem geeigneten Zimmer des Gymnasiums unter der beständigen, durch den Direktor anzuordnenden Aufsicht von Lehrern, welche der Prüfungskommission angehören." Ter „Wochenfeiertag", von dem der Herr spricht, ist so gut deutsch wie seine Gesinnung. Viele Leser erinnern sich vielleicht auch, daß vor einigen Jahren die mündliche Abiturientenprüfung an einem Berliner Gymnasium — ich glaube, es war das Graue Kloster — auf den Versöhnungstag angesetzt war. Damals gingen die Herren Rabbiner Dr. Ungerleider und Dr. Maybaum zum Minister, konnten es aber nicht durchsetzen, daß die Prüfung an einem anderen Tage stattfand. Im vorigen Jahre war die mündliche Abschlußprüfung von. einem hiesigen Direktor, der von vorbildlicher Toleranz ist, auf einen der Neujahrstage angesetzt worden, sie fand statt, und die jüdischen Schüler fanden sich dazu ein. Das „Kuriosum" von der „Verlegung des vaterländischen Gedenktages" ist entweder auf einen Gedächtnißfehler des Herrn zurückzuführen oder die Verlegung hat einen anderen Grund, der natürlich aus dem Gedächtniß des Herrn entfallen ist. Der witzige Herr, der das letzte Ereigniß nach Rußland verlegt, argumentirt vielleicht nach vereinzelten Vorgängen, die weit znrückliegen. Vielleicht läßt er sich über „christlich - deutsches Staatswesen" von Gneist aufklären; will er das nicht, dann mag er zu denjenigen geworfen werden, die es besser wissen müssen. Auch ein Gymnasial-Oberlehrer. * In Oesterreich herrschen seltsame Zustände. Klerikalismus und Antisemitismus sind dort getreue Verbündete des Rückschritts. So hat u. A. der Landesschulrath von Vorarlberg beschlossen, fürderhin den Besuch der israelitischen Volksschule in Hohenems christlichen Kindern nicht mehr zu gestatten, beziehungsweise dieser Schule zu •pi untersagen, christliche Kinder cmfzunehmeii. Motivirt wird der Beschluß des Landesschulrathes damit, daß derselbe dem Wunsche des Ortspfarrers entspreche. Die „Feldkircher Zeitung" verweist darauf, daß die besagte Schule schon seit mehr als vierzig Jahren von christlichen Kindern besucht war, stets gut geleitet wurde und stets günstige Resultate aufwies. Der Beschluß des Landesschulrathes widerspreche dem Grundsätze' des Schulgesetzes, daß die Benutzung von Schulen für bestiminte Glaubensgenossen den Mitgliedern einer anderen Religions-Gesellschaft durch das Gesetz nicht untersagt sei, und hebt hervor, daß der Beirath der Judeugemeinde Hohenems im Landesschulrathe entgegen der Bestimmung des Gesetzes zu der entscheidenden Sitzung nicht zugezogen wurde. Die gesetzliche Begründung seines Verbotes scheint dem Vorarlberger Landesschulrathe überhaupt keine Sorge zu machen, und es muß nun abgewartet werden, ob auch der Unterrichtsminister auf diesem Standpunkte steht. * Erst in diesen Tagen haben die Juden in Holland das Recht, das Centennarium ihrer bürgerlichen Gleichstellung, das von vielen Zeitungen im März d. I. besprochen wurde, zu feiern. Am 29. März 1796 wurde nur von der batavischen Nationalversammlung das Gesuch der Juden um volle bürgerliche Gleichstellung in Berücksichtigung gezogen und eine Kommission ernannt, die das Weitere veranlassen sollte. Erst nach langen Verhandlnngen wurde am 2. September 1796 die volle Gleichstellung aller Juden dekretirt, mit dem merkwürdigen Zusatze: Für diejenigen, welche davon Gebrauch machen wollen. Und was noch merkwürdiger: Die Orthodoxen wollten zunächst wirklich keinen Gebrauch davon machen und haben sich gegen die Emanzipation lange gesträubt. Schließlich aber gewöhnten sie sich an den Genuß der Freiheit. Die batavische Republik aber säumte nicht, das Gesetz zur baldigen Allsführung zu bringen und ernannte ohne Bedenken jüdische Männer, die die Befähiglmg hierfür hatten, zu hohen Aemtern. Die ersten jüdischen Beamten in Europa wurden in Holland angestellt. Seither herrscht dort kein Unterschied der Konfession im öffentlichen Leben. In den Niederlanden wohnten damals 50,000 Juden; heute ist die Zahl der jüdischell Bevölkermlg daselbst auf ca. 98,000 gestiegen. * Ueber die Betheiligung der spagnolischen Juden an den Unruhen in Konstantinopel hat Reuters Telegraphenbüreau iit voriger Woche eine Nachricht verschickt, die so seltsam klang, daß wir ihr von vornherein keinen Glauben schenktell. Da aber die antisemitische Presse sich der Meldung bemächtigte und sie auszubeilteli suchte, haben wir uns an uilsern Korrespondenten in Konstantinopel, der mit den dortigen Verhältnissen genau vertraut ist, um Aufklärung gewandt. Wir erhalten null voll demselben in dieser Allgelegenheit das folgende Schreiben, welches jenes Lügengewebe wohl zu zerstöreil im Stailde ist: Verschiedene Blätter brachten die Mittheilung, daß spagnolische Juden sich an der Ermordung und Beraubung der Armenier in Haßkö betheiligt hätten. Auf Grund gewissenhafter Erhebungen habe ich nun Folgendes festgestellt: Die Polizei hat eine Anzahl Spagnolen verhaftet und verhört. Es ist nun erhoben worden, daß die Spagnolen von Haßkö — zumeist arme Kerle, die zufrieden sind, wenn sie von einem Verdienst von zwei oder drei Piastern als Hamals oder Lastträger ihr Leben fristen können — daß diese Leute von den Türken gezwungen wurden, die geraubten Sachen für die Türken fortzutragen. Es ist kein Fall bekannt, daß ein Spagnole sich freiwillig am Rauben oder gar am Morden betheiligt hätte. Ein Armenier von Haßkö, Namens Hadschi Ovaghi Husfeindjan, erzählt Folgendes: „Ich und sieben andere Armenier, nebst Frauen itub Kindern, wir verdanken unser Leben einem Juden, der uns beim Ausbruch der Krawalle in sein Haus brachte, dort verbarg, schützte und ernährte. Mir ist Alles geraubt worden, ich war ein wohlhabender Mann, und habe jetzt nichts, als meine Kleidung am Leibe und ein Paar Pantoffel und 400 Pfund, die ich meinem jüdischen Retter vor einiger Zeit geliehen. Hätte der nicht einen Vortheil davon gehabt, wenn ich mit allen Meinen umgekommen und Niemand dagewesen, die Schuld einzufordern? Die Beschuldigung gegen die Juden von Haßkö ist, ich schwöre es, erlogen, und jeder Armenier von Haßkö, der dem Blutbad entronnen ist, wird Ihnen dasselbe sagen." x

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