Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 37 (11.9.1896)
- Date
- 1896-09-11
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
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43 4 wie Lei den geringfügigsten Angelegenheiten derselben die Hilfe der Gerichte in Anspruch nehmen. Eine Eihant des Zartgefühls liegt über den religiösen Dingen, und man sollte um ihretwillen niemals die Hilfe der weltlichen Gerichte anrufen. Das ist eine der wichtigsten Lehren, die der Versöhnungstag den modernen Juden giebt, die außerdem noch eine ganz besondere Veranlasiung Haben, ein derartiges Vorgehen zu meiden. Jeder Prozeß eines Juden gegen einen andern in religiösen oder überhaupt in Gemeindeangelegenheiten ist eine willkommene Ausbeute für unsere Gegner, die alles, was in unserer Mitte vorgeht, jeden Fehler und jede Verirrung eines Glaubensgenossen begierig aufgreifen, um es für ihre Zwecke zu verwenden. Das sollten doch alle Diejenigen bedenken, welche einer armseligen Steuerquote, eines Synagogenplatzes oder anderer geringfügiger Veranlassungen wegen Klage erheben. Wenn irgendwo, so ist hier der Begriff des Chillul Haschenl am Platze, vor den: unsere Alten eine so heilige Scheu gehabt haben. Es ist ein großes Wort, das der Talmud ausspricht: „Besser sich in einen glühenden Ofen zu stürzen, als seinen Nebeiilueuschen öffentlich zu beschämen." In Beziehung auf Gott ging aus diesem lebhaften Ehrgefühl unserer Alten der Grundsatz hervor, daß die Heiligung des göttlichen Namens (Kiddusch Haschem) das höchste Verdienst, daß aber die Herabwürdigung und Entweihung desselben (Chillul Haschem) die größte Sünde sei. Es ist nicht möglich, daß eine religiöse Gemeinschaft, die aus den heteroge:isten Elementen besteht, eine vollständige Einheit in Gesinnung und Handluligen bildet, aber wohl ist es möglich, daß der religiöse Gedanke in einer solchen Gemeinschaft so mächtig lebe, daß er zunl Mindestell die Einheit nach außen bewirken kann. In jeder Gellossenschaft illllß es Ralim geben für die verschiedensten Gesinnungell und nlannigfachsten Ueberzeugungen. „Nur muß der eine llicht ben andern mäkeln, nur muß der Knorr den Knubben hübsch vertragen, 'nur muß ein Gipfelchen sich nicht vermessen, daß es allein der Erde nicht entschosfen." Wenn der Versöhnungstag, indeul er uns an genleillsamer Stätte im Gotteshause vereinigt, diese große Idee uns voll Neuem einprägt, bann erst hat er nach jüdischer Lehre seinen Zweck vollständig erfüllt. An uns Allen aber ist es, der großen und erhabenen Jnstitlitioil des Jom hakippurim llach allen Seiteil hin gerecht zu werdell und die Mahnung zu beherzigen, daß es für jeden Einzelnen von lins nicht genüge, Zeugniß abzulegen voll seiner Zugehörigkeit zur Glaubensgenleinde, Versöhnung zu suchen mit feinem Gotte, sondern daß er auch den Geist der Versöhnlichkeit, den dieser Tag lehrt, vor allem gegen seine eigeilen Nebemnenschen walten lasse. Erst dann können wir reinen Herzens lind freien Geistes zum Gotteshallse wallen und dort Zeugniß dafür ablegen, daß Misere Religion es ist. welche das Gebot der Nächstellliebe über jedes andere gestellt, und daß das Belvußtsein, einem Stamme anzugehören, welcher der Welt Gott und Sittlichkeit gelehrt hat, lins über alle Gefahreil derZeit, über alleAngriffr der Gegner erhoben und in der Treue zu unserer alten Väterreligion gefestigt hat. f Berlin, 10. September, ie Schofarklänge silld verhallt und wir bereiten uns für den Tag der Versöhnung vor. In den „zehn Bußetagen" haben unsere Alten, die mls in vielen Beziehungen noch vorbildlich sein könnten, jeden Zank und Streit vermieden. Uns, den Nachgeborenen, ist es leider anders beschieden. Unsere Gegner kennen, keine „Schonzeit", und so heißt es für ben Wächter, immerfort auf der Zinne zu stehen und auszuschauen in die Wcite^ was der Feind sinnt und von welcher Seite der Angriff kommt. In den letzten Tagen waren es wiederlinl die Schulen und die Lehrer, welche ihnen als Ziel ihrer Angriffe dienten. Unter dem Titel „Juden in christlichen Schulen" brachte das hiesige Haupiantisemitenblatt einen recht gehässigen Artikel eines Gymuasial-Oberlehrers, in dem es heißt: „1. Die Juden verlangen nicht nur, daß in höheren Schulen am Sonnabend keine Extemporalien geschrieben werden, sondern leider hat man ihnen in diesem Verlangen vielfach nachgegeben; jeder Lehrer einer höheren Lehranstalt wird bestätigen können, daß ihm dergleichen in seiner Praxis passirt ist. Was will er machen, wenn ihm sein Direktor — wie es Schreiber dieser Zeilen vor Jahren erfahren hat — solche Rücksicht auf die „religiösen Empfindungen" Andersgläubiger zur Pflicht macht? Andererseits hat Schreiber dieses es jahrelang durchgesetzt, daß in seinem Ordinariate am Sonnabend von Juden, die sonst das Schreiben an diesem Tage in der früheren Klasse ablehnten, geschrieben wurde. 2. Auch die Tage für die Reifeprüfung (besonders die schriftliche) sind schon mehrfach mit Rücksicht auf den jüdischen Wochenfeiertag festgesetzt worden. Es ist vorgekommen, daß früher, wo am Gymnasium sechs Tage dazu gebraucht wurden — heute nur fünf — mit Montag angefangen, der Sonnabend ausgelassen und mit Montag geschlossen wurde. Ja, als einmal an einer Anstalt die Tage von Montag bis Sonnabend für die schriftlichen Arbeiten festgesetzt waren, begab sich der Rabbiner im Interesse eines jüdischen Abiturienten, zu dem betreffenden Provinzial-Schulrath und setzte es durch, daß der Sonnabend als Arbeitstag abgesetzt wurde. Als Kuriosum — um einen gelinden Ausdruck zu gebrauchen — könnte es bezeichnet werden, daß einmal an einem Realgymnasium, wo sieben Tage zur Anfertigung der schriftlichen Arbeiten gebraucht wurden, die Tage von Montag bis Montag nächster Woche inklusive angesetzt waren. Da aber nur ein jüdischer Abiturient überhaupt vorhanden war, der am Sonnabend nicht schreiben wollte, so ließ der betreffende Lehrer, dessen Arbeit am Sonnabend geschrieben werde sollte, den Abiturienten am Sonntag in seiner (des Lehrers) Wohnung die betreffende Arbeit anfertigen. Das ist doch ein schönes Beispiel von „Toleranz" in „religiöser" Hinsicht, nicht wahr? 3. Im Uebrigen ist es wohl meist stillschweigendes Zugeständniß, daß am Sonnabend mit Rücksicht auf die Juden keine schriftlichen Klassenarbeiten verlangt werden, obwohl nach fachmännischer Ansicht der Sonnabend der geeignetste Tag für solche Arbeiten wäre, die doch ein gewisses abgeschlossenes Pensum, wenn auch nur das einer Woche, zusammenfassen sollen. Sie sehen, daß das „richtige Verständniß unseres christlich-deutschen Staatswesens" auch in der Schule noch sehr zu wünschen übrig läßt. Nachträglich fällt mir noch ein „Kuriosum" ein, das recht scherzhaft ist. An einer höheren Lehranstalt findet alljährlich an einem bestimmten vaterländischen Gedenktage ein gemeinsamer Schulspazicrgang statt. In einem Jahre fällt dieser Tag auf den Sonnabend, wie das ja wohl mal eintreten muß. Mit Rücksicht auf die jüdischen Schüler, die an diesem' ihrem Feiertage nicht mitgehen würden, beschließt die Mehrheit des Kollegiums Verlegung des Gedenktages! Die Sache ist natürlich in — Rußland passirt." Wir erhalten hierzu von maßgebender Seite die folgende Zuschrift: Es macht auf mich den Eindruck, als ob der freiwillige Mitarbeiter jenes antisemitischen Blattes Verhältnisse in einer kleineren Stadt, in der viele fromme Juden das Gymnasium besuchen, verallgemeinert. In solchen Städten, das muß man zugeben, kann jeder Lehrer in ein unangenehmes Dilemma kommen, sei es, daß er als Antisemit auf die orthodoxen jüdischen Schüler nicht Rücksicht nehmen will, aber muß, oder als toleranter Mann beim besten Willen nicht in der Lage ist, dem Ansuchen, am Sonnabend keine Massenarbeiten schreiben zu lassen, willfahren zu können. Ich selbst habe als Schüler am Sonnabend nicht geschrieben und in Ober-Sekunda zusehen müssen, wie Extemporale'bei dem Direktor, der weit davon entfernt war, Antisemit zu sein, geschrieben wurde. Nur das letzte Extemporale im Semester wurde an