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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-09-04 · Heft 36 (4.9.1896) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 36 (4.9.1896)
Date
1896-09-04
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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60. Lahrgang. Ur. 36. (^rmrinöfluttr. ,^g. Weikage zur „ALLgemeinen Zeitung öes IuöenLHurns". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. Berlin, 31. August. Unsere Mahnungen, das Zusp ät k ommen in den Synagogen an den hohen Festen betreffend, haben, wie wir anzunehmen berechtigt sind, die Gemeindebehörden wohl veranlaßt, sich mit der Abhilfe dieses Uebelstands eingehender zu beschäftigen. Inzwischen ist aber eine Entscheidung des Reichsgerichts bekannt geworden, die vielleicht mit am besten zur Lösung dieser Frage beitragen dürfte, nämlich meiner Strafsache wegen Störung des Gottesdienstes. Der Fall lag folgendermaßen: Der Besitzer eines Kirchenplatzes war erst nach Beginn des Gottesdienstes erschienen. Hatte seinen Platz besetzt gefunden und in energischer, eine Störung verursachenden Form von dem Inhaber des Platzes Räumung desselben gefordert. Von der Strafkammer deshalb zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, legte er Revision mit der Motivirung ein, daß, ihm, als rechtlichem.Besitzer des Platzes, das Recht zustehen müssedenselben auch einnehmen zu dürfen, die Störung mithin nicht auf sein, sondern auf des unberechtigten Usurpators eines fremden Besitzthums Konto zu setzen sei. Das Reichsgericht verwarf indessen die Berufung, wobei es ausführte, daß es irrelevant sei, ob die Störung eine erhebliche oder geringfügige war. Dem Besitzer eines Kirchenplatzes stehe ein Anspruch auf Einnahme desselben nur dann zu, wenn er rechtzeitig, d. h. bei Beginn des Gottesdienstes, anwesend sei und denselben besetze. Denn es sei stillschweigende, beim Abschluß, des Kaufs- oder des Miethsvertrages als solche von dem Vorstände angenommene Voraussetzung, daß die Besucher des Gotteshauses am Anfänge des Gottesdienstes anwesend seien, da ein späteres Erscheinen an sich schon dessen Charakter beeinträchtige. Aus diesem Grunde war die Berufung zu verwerfen. — Daß diese Reichsgerichtsentscheidung auch für Synagogen-Besucher sehr wichtig ist, braucht wohl nicht erst gesägt zu werden. L2 Berlin, 1. September. Wie wir hören, wird in diesem Jahre seitens der Gemeinde noch kein Jugendgottesdienst veranstaltet werden, da die Zeit nicht mehr ausreichte, um die nöthigen Vorbereitungen zu treffen. Es ist dieses Resultat im Wesentlichen der Obstruktionspolitik mit zu verdanken, die die sogenannten Neuorthodoxen in der Repräsentantenversammlung vor den Ferien in dieser Angelegenheit zu befolgen beliebten. — In der Reformgemeinde findet wie in früheren Jahren, auch diesmal am Vormittag des 1. Tag Roschhaschanäh und am Vormittag des Jom Kippur, im Betsaal ein Gottesdienst für die Jugend zu derselben Zeit wie im großen Gotteshause statt. LQ Berlin, 2. September.- Zu unserer vorwöchentlichen Statistik der synagogchlen Veranstaltungen für die Festtage, haben wir heute noch einige Nachträge zu liefern. Es findet Festgottesdienst außer in den genannten Synagogen und Sälen noch statt: Im Auerbach'schen Waisenhause, im Verein selbständiger Handwerker in Hildebrandts Sälen, in der Großen Frankfurterstraße 74, im Verein Agudath Achinr, Landsbergerstraße 36, im Englischen Garten am Bahnhof Thiergarten, in den Synagogen Bne Brith, Grüner Weg 25, Lippmann Tauß, Gollnowsträße 11, und Adaß Jeschurun, Alte SchöNhauserstraße 42. Zu den bereits aufgeführten 32 also noch 8, im Ganzen also in 40 Sälen außer den großen Synagogen. . ^^2 Berlin, 1. September. Ter Vorstand der Neformgemeinde versendet soeben eine Uebersicht des Gemeinde-Haushalts für das Jahr 1895, der. wir folgende Daten entnehmen. Die Einnahmen der Gemeinde betrugen in diesem Jahre,54 808,73 M., die Ausgaben 50 596,79 M., der Kassenüberschuß pro 1896 4211,94 M. Die Unterstützungskasse der Gemeinde nahmein M. 3248,45 und vertheilte Unterstützungen an Arme 2617 M. Die Stiftung für Wittwen und Waisen von Beamten der jüdischen Reformgemeinde re. nebst Gedächtnißfonds hatte in diesem Jahre an Legaten, Stiftungen u. s. w. Einnahmen 7440,56 M. und Ausgaben an Pensionen-Konto 1000 M. Bedenkt man, daß die Mitglieder der Reformgemeinde außer diesen Summen (ca. 66 000 M.) noch ca. 80,000 Mark Steuern an die Hauptgemeinde bezahlen, so wird man ihrer großen Opferwilligkeit sicher nur das beste Zeugniß ausstellen können. Wir wollen übrigens bei dieser Gelegenheit es doch nicht unter- . lassen, die von einem orthodoxen Blatte lancirte Nachricht, daß die Unterhandlungen der Reformmilder Hauptgemeinde wegen Uebernahme abgebrochen oder vielmehr gescheitert seien, als eine reine Erfindung , zu charakterisiren. 22 Berlin, 30. August. Am 27. d. M. starb hier nach schweren Leiden der Fabrikant Sally Borchardt, ein in jüdischen Kreisen wegen seiner großen Wohlthätigkeit und ° seines warmen Interesses für alle jüdischen Angelegenheiten allgemein beliebtes Gemeindemitglied, im 55. Lebensjahre. Der Verstorbene war seit Jahren in der. Armen- Kommisston und vielen wohlthätigen Vereinen eifrig thätig. Er war ein Mann und ein vortrefflicher Charakter, der ein offenes Herz und eine offene Hand für alle jüdischen Zwecke hatte. Das Leichenbegängnis fand am 30. unter allgemeiner Theilnahme in Weißensee - statt. Herr Rabbiner Dr. Weisse hielt die Grabrede, in der er die großen menschlichen Vorzüge des Heimgegangenen schilderte und ein treues Bild seines Lebens entrollte. exa Berlin, 1. September. Am 15. März dieses Jahres sind etwa 40 israelitische Taubstumme in Berlin zusammen getreten, um den ■ Verein zur Förderung der Interessen der israelitischen Taubstummen in Deutschland ins Leben zu rufen. Sie folgten hierin dem Beispiele und den Erfahrungen anderer Vereinigungen, um sich zur Selbsthilfe durch ein enges Zusammenschließen aufzuraffen. Wohl hat der Staat, die Gesellschaft und verschiedene Bereinigungen dafüt gesorgt, daß sie gut vorbereitet in das Gewerksleben eintreten können. Stehen sie aber im Erwerbsleben auf eigenen Füßen, dann empfinden sie trotz der Vorbildung, die sie genossen haben, daß sie im Hasten und Jagen der heutigen Zeit vielen und großen Gefahren ausgesetzt sind, weil ihr eigenthümlicher Zustand nicht ganz gehoben werden konnte. . In einem Schreiben, das uns seitens dieses Vereins eben zugeht, heißt es mit Recht: „Die für unsere Erziehung und Ausbildung aufgewendete Mühe war wohl nicht umsonst, denn hierdurch sind wir zu der Erkenntnrß gelangt, daß die Grundpfeiler, auf welchen das Wohlergehen des Menschen ruht, Arbeitsamkeit, Sittlichkeit und. Religion sind. Wir suchen auf diese Grundpfeiler unser Leben aufzubauen, aber wie schwer wird uns dies gemacht! Haben wir, wenn auch unverschuldet, einen Arbeitgeber verloren, dann müssen wir Wochen, ja Monate lang umhersuchen, bevor wir einen vorurteilsfreien Mann finden, der uns anfninunt, um uns Arbeiten anzuvertrauen. Und das ist ein glücklicher Zufall! Wie viele unserer Schicksalsgenossen, die etwas Tüchtiges zu leisten in der Lage wären, müssen arbeitslos jahraus jahrein von Stadt zu Stadt wandern, um endlich der Bettelei und der Entsittlichung anheimzufallen. Wie oft haben wir auch noch gegen die ungerechte. Zumuthung vieler Handwerksmeister anzukämpfen, daß wir unseres Gebrechens wegen billiger arbeiten müßten, trotzdem anerkannt wird, daß unsere Arbeit nicht minderwerthig sei. Viel schlimmer ergeht es in dieser Beziehung unseren bedauernswerten Leidensgefährtinnen. Werden sie nach vollendetem Unterrichtskursus in die oft sehr traurigen heimatlichen Verhältnisse zurückgeschickt, um daselbst bei fremden, oft rohen Leuten zu arbeiten, sind sie den schlimmsten Neckereien, ja nicht selten der Verführung preisgegeben. Aber auch um unser religiös-sittliches Leben müffen wir.besorgt sein. Um uns israelitische Taubstumme kümmert sich kein Mensch. Wenn wir die Gebräuche unseres Volkes auch nicht kennen und verstehen, wenn wir in der Synagoge und im Tempel fremd bis zu unserem Lebensende bleiben. Niemand nimmt daran Anstoß, man behandelt uns hier als Unmündige und als geistig Unzurechnungsfähige. Unser Gemüth und unser religiöses Leben bleibt so ungepflegt, und unsere Sittlichkeit muß

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