Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1896)
- Date
- 1896-08-21
- Page
- Seite 403 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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daß es viele giebt, die ihre Religion aus verschiedenen Gründen verheimlichen. - Ich glaube nicht, daß die Mischehe in irgend einem andern Theil der Welt so allgemein geübt wird wie in Australien und Neu-Seeland, aber ich hoffe, daß dieses Uebel im Abnehmen begriffen ist, was wir wahrscheinlich vor Allem dem Ausbleiben eines sicheren Glückes in solchen Ehen zu danken haben. Was die Ausübung des Judenthums und das religiöse Leben im Allgemeinen unter unfern Brüdern in den Kolonien anlaugt, so kann ich mit der siebenjährigen Erfahrung eines klar beobachtenden Mannes sagen: die strenge Orthodoxie ist nicht sehr verbreitet. Die Richtungen wenden sich leider mehr dem Abfall oder im günstigen Falle dem Liberalismus ohne klar bestimmte Reformen zu. Die Feste werden gehalten und den Rabbinern wird die schuldige Ehrfurcht erwiesen; überhaupt ist in dieser Beziehung wenig zu klagen. Natürlich thun die Rabbiner in diesen Kolonien ihr Aeußerstes, die Religion auf ihrer Höhe zu erhalten, und der Gottesdienst in den Synagogen wird unverändert in orthodoxer Weise abgehalten. Die Rabbiner sind zweifellos von dem Wunsche beseelt, ihre religiösen Pflichten treu zu erfüllen. Indessen liegt überall die große Schwierigkeit vor, daß man mit den fern von den organisirten Gemeinden wohnenden Juden Verkehren muß. In allen Zweigen des öffentlichen und privaten Lebens in Australien haben die Mitglieder unserer Gemeinden immer einen hervorragenden Platz. eingenommen. Sie waren stets unter den Ersten und bekleiden viele der höchsten Stellen im öffentlichen Leben. Bor dem australischen Gesetz giebt es in dieser Hinsicht keinen Unterschied zwischen Juden und andern Religionen. Sie genießen vollkommen Freiheit und stehen gesellschaftlich, politisch wie auf allen andern Gebieten auf gleicher Stufe mit ihren Mitkolonisten von jedem Rang und jedem Glaubensbekenntniß. Zum Beweise dafür mag es dienen, daß die Rabbiner in diesen Kolonien mit allen Klaffen in freundschaftlichster Weise verkehren und das Recht haben, bei allen öffentlichen und Staatsfeierlichkeiten an der Seite des anglikanischen Bischofs das Regierungsgebäude zu betreten. Man hört hier in Australien so wenig von Antisemitismus, daß wir uns kaum denken können, wie dergleichen im neunzehnten Jahrhundert in Europa existiren kann. Was die Rabbinerkonferenz anbelangt, so zweifle ich' nicht, daß sie stattfinden und das Judenthum sehr fördern wird. Das Verdienst der ersten Anregung gebührt dem Rabbiner Boas., aus Adelaide, und seit er sie angeregt hat, sind die oben genannten Punkte veröffentlicht und, ich darf wohl sagen, angenommen worden als Basis für die Berathungen der Kollegen. Ich bin nicht überrascht, daß über die Lage der hiesigen Juden unter den Deutschen eine große Unkenntniß herrscht, wenn ich sehe, daß die französische und englische Presse, von der man erwarten könnte, daß sie es besser weiß, auch sehr schlecht unterrichtet ist. Aus diesem Grunde habe ich Ihnen einen so langen Brief, geschrieben. Ich hoffe, Ihnen bald einmal mit noch größerer Ausführlichkeit von allen sozialen und religiösen Fragen, die unsere Juden hier angehen, Auskunft zu geben, und ich setze voraus, daß Ihnen die hier existirenden jüdischen Zeitungen: „Jewish Herald", herausgegeben von dem gelehrten Rabbiner Blaubaum in Melbourne, und „Australasien Hebrew" in Sidney, bekannt sind. Eine alte Gemeinde in neuem Aufblühen. ' Von M. Friedeberg. furch die jüdischen Gemeinden des oft als kalt und nüchtern verschrieenen Westfalens geht neuerdings ein frischer religiöser Zug. wie dort die fortgesetzte rege Aufnahme religiöser Fragen und Reformen, das Alifblühen der Litteraturvereine und u. A. auch die Einführung des neuen Gebetbuchs beweist. In der alten Reichsstadt Dortmund, in der jüdische Niederlassungen in Urkunden, die uns erhalten sind, seit dem Jahre 1250 offiziell belegt sind, in der jedenfalls die jüdische Gemeinde auf eine Vergangenheit von.mindestens 800 Jahren zurückblickt, werden jetzt die Vorbereitmrgen für den Bau einer neuen Synagoge getroffen, die auch in künstlerischer Beziehung die Blüthe der dortigen Gemeinde versinnbildlichen wird. Ein Preisausschreiben ist erlaffen, der beste Entwurf wird mit 5000 M. prämiirt werden. Giebt uns die Mittheilung, daß das neue Gotteshaus 1200 Plätze umfassen soll und daß für den Neubau 350,000 Mk. aufgeweildet werden, erfrellliches Zeugniß von der heutigen Blüthe der Gemeinde, so versetzt ein Rückblick in die mittelalterliche Vergangenheit, das Lesen der auf die Geschichte der jüdischen Gemeinde Dortmunds bezüglichen Urkunden den Leser in eine weniger befriedigende Stimmung. Wir erblicken anfangs des 13. Jahr-. Hunderts eine nicht unbedeutende Judengemeinde, die ein Jahrhundert hindlirch, trotz verschiedener Gelderpressungen, ruhig in Dortmund lebt und sich des Schutzes der alten Reichsstadt erfreut. Das allgemeine Verderben, das um die Mitte des 14. Jahrhunderts über die deutschen Juden hereinbrach, hat diese Gemeinde vernichtet, deren - Geschichte ungewöhnlich interessant ist. Die freie Reichsstadt Dortmund war zu Anfang des 13. Jahrhunderts dem Erzbischof Adolf von Köln verpfändet. Die Juden waren dem Reichsoberhaupt zur Zahlung eines Schutzgeldes verpflichtet: dieses Recht ging auf den Pfandinhaber, den Kölner Erzbischof, mit über. Am 27. März 1250 ertheilte Erzbischof Konrad den Dortmunder Juden einen Schutzbrief. Gegen eine jährliche Abgabe von 25 Mark Kölner Pfennigen sollten sie sicher in Dortmund wohnen und im Falle ihres Fortganges an Person und Habe ungekränkt bleiben. In einer auf dem Archiv zu Düsseldorf befindlichen Originalurkunde befiehlt König Albrecht am 18. Oktober 1299 den Juden zu Dortmund, dem Erzbischof Witbold von Köln an seiner Statt zu gehorchen. Die Urkunde beginnt: „Allen Dortmunder Juden, unfern Kammerknechten, unsern Gruß" — und wird durch eine weitere vom 1. Dezember 1299 dahin ergänzt, daß die Abgaben nur an den Erzbischof zu zahlen seien. Ueber.die Gemeindeverhältnisse der Juden in dieser Zeit wird nur erwähnt, daß sie den Friedhof, den ihre Vorfahren besessen haben, gegen Entrichtung des Grundzinses von acht Schillingen frei gebrauchen dürfen. Ihr Bad sollen sie haben. Einen Knecht dürfen sie Haltens „der sie zur Schule rufe" und ihr „Secher und Sangmeister sei". Wache thun, Graben und Wege machen, müssen sie gleich ihren Nachbarn. Auch Accise zahlen sie wie die andern Bürger. In einmaliger Befreiung davon wird einmal einem neu aufzunehmenden Juden gestattet, 11 Ohm Wein steuerfrei einzubringen, „um ihn mit seinen Juden zu vertrinken". Von den mancherlei schmachvollen Bestimmungen, welche den Inden anderswoder mittelalterliche Haß diktirte, scheint die Dortmunder Gemeinde vor und nach der großen Verfolgung um die Mitte des vierzehnten 0 Mitgetheilt z. Th. in Frankels Monatsschrift, Jahrg. 9; z. Th. in Geigers Jüd. Zeitschrift, 5. Jahrg., ferner bei Fahne, die freie Reichsstadt Dortmund.