Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1896)
- Date
- 1896-08-21
- Page
- Seite 400 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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400 Fffdie Bortheile, die sich aus dem Bibellesen ergeben, eingehend sich verbreitet und einzelne methodische Winke giebt, schließt Referent seinen mit Beifall aufgenommenen Vortrag, für welchen der Vorsitzende den Dank der Konferenz ausspricht. Nach Eröffnung der Debatte erhält zunächst Kollege Ludwig- Meppen das Wort. Er bemerkt, daß er dem Gegenstände sympathisch gegenüberstehe, aber nur bedauern,.könne, daß so wenig Zeit für denselben vorhanden sei. Er halte es für ersprießlich, in einer besonderen Unterrichtsstunde allwöchentlich auf den Inhalt der Haftara einzugehen. Herr Dr. Mannheimer glaubt, daß der Vortheil des Bibellesens nur in der Bekanntschaft mit dem Inhalte der Bibel und der Konzentration der Religionsgegenstände bestehe. Herr Dr. Löb will das Bibellesen nur als Ergänzung und Mittel zur Vertiefung der Religionsfächer aufgefaßt wissen, er betont nachdrücklich, daß niemals das Uebersetzen dabei verkürzt werden dürfe. Nach den Ausführungen der Herren Dr. Rosenack und Apt, die sich im Allgemeinen zustimmend zur Sache äußern, und nach dem Schlußwort des Berichterstatters regt Herr Dr. Löb die Frage über Fertigstellung einer wohlfeilen Bibelausgabe an, eine Frage, aus die man in Lehrerkonferenzen immer wieder zurückkommen müsse, um so in bemittelten und maßgebenden Kreisen Propaganda für diese heilige Sache zu machen. Es folgt die Beschlußfassung über den Eintritt in den Lehrerbund. Vorsitzender theilt mit) daß die im Vorjahre von unserer Konferenz geäußerten Wünsche in der konstituirenden Versammlung zur Begründung eines Verbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche zu Berlin voll und ganz erfüllt worden sind. Auf Antrag beschließt die Konferenz einstimmig ohne, jede weitere Besprechung, den Eintritt in den Verband der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche. Der Vorsitzende berichtet darauf, daß es dem Verein, jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover erwünscht sei, wenn unser Verein mit dem genannten behufs Wahl der Delegirten sich vereinigen würde, und theilt einen darauf bezüglichen Kompromißabschluß mit. Auf Antrag der Herren Ehrenmitglieder wird nun Folgendes zum Beschluß erhoben: „Der zweite Delegirte des Vereins der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover wird von den Mitgliedern des Vereins der Lehrer in den Landrabbinatsbezirken Emden-Oldenburg aus diesem Vereine gewählt und tritt nach vorhergegangener Mittheilung an den Vorsitzenden des erstgenannten Vereins an die Seite der Delegirten dieses Hauptvereins. Die Wahl gilt auf drei Jahre." Darauf werden Kollege Levy-Norden zum Delegirten und Kollege Löwenstein-Jever zu dessen Stellvertreter gewählt und bestimmt : „Falls der Hauptverein mit oben erwähnter Resolution sich nicht einverstanden erklären sollte, so ermächtigt die heutige Konferenz die obengenannten Delegirten als ihre Vertreter selbständig sich zu betrachten." , Zu Punkt 7 der Tagesordnung: „Welche gesetzlichen Schritte sind nöthig, bezw. welche Grundlagen sind zu schaffen, um definitive Anstellung und Pensionirung der Lehrer und Versorgung ihrer Hinterbliebenen herbeizuführen?" erhält Kollege Gottschalk-Esens das Wort. In anziehender Weise schildert Referent die traurige Läge der Kollegen an nicht öffentlichen Schulen Und findet nur in dem Gesetz von 1847 den Hebel zur Herbeiführung besserer Zustände für die jüdischen Lehrer in, altpreußischen Provinzen. Die Konferenz stimmt auf Empfehlung des Vorsitzenden, der bereits auf der Lehrerversammlung in Hannover am 25. Mai d. I. angenommenen Resolution zu, die aus vier Sätzen besteht, und fügt auf Antrag des Kollegen Selig noch einen fünften Satz hinzu. Die Resolution hat nun folgenden Wortlaut: I. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 fordert, daß. die jüdischen Familienväter für ausreichenden Religionsunterricht ihrer Kinder Sorge tragen müssen und daß dieser Unterricht nur von staatlich geprüften Lehrern ertheilt werden darf. Es ist daher bei den kompetenten Behörden dahin vorstellig zu werden, daß die gesetzliche Bestimmung überall, zur strengsten Durchführung komme. II. Hierzu ist erforderlich, daß sämmtliche jüdischen Religionslehrer die allgemeine Bildung eines preußischen Volksschullehrers und die; jüdischen Volksschullehrer das zur Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts nöthige Wissen vor einer staatlichen Prüfungskommission nachwdisen.- « ' - III. Der Verband hat dahin zu wirken, daß in den Provinzen, in denen eine derartige Prüfungskommission nicht vorhanden^ regierungsseitig solche eingerichtet werden. IV. Es ist bei den betreffenden Regierungen dahin zu wirken: a) daß sämmtliche jüdischen Volksschullehrer Deutschlands als öffentliche anerkannt werden, b) daß die Relizionslehrer ohne Genehmigung der Regierung weder angestellt noch entlassen werden können, wie das in der Provinz Hannover bereits gesetzlich geregelt ist. . V. Es ist den Lehrern an nicht öffentlichen Schulen von den Vorständen resp. den Vorgesetzten Behörden bei ihrer Anstellung zur Pflicht zu machen, einer in Deutschland bestehenden Pensionskasse beizutreten oder in eine Lebensversicherung sich einzukaufen. Mit einem Hoch, welches Herr Dr. Mannheimer auf Seine Hoheit den Großherzog von Oldenburg ausbringt, schließt die heutige Hauptversammlung um 6 Uhr Abends. Nach dem Minchagebete und einem gemeinschaftlichen Essen erfolgte ein Spaziergang in den Schloßgarten, bis sich die Mitglieder um 9 Uhr zu einem vom Synagogen-Gemeinderath zu Oldenburg veranstalteten Kommerse, an welchem auch viele Damen und Herren der jüdischen Ge-, meinde sich betheiligten, wieder zusammenfanden. Die gemüthliche Stimmung, welche bei allen Theilnehmern bis über die Mitternachtsstunde vorherrschte, wurde insbesondere durch Trinksprüche ernsten und heiteren Inhalts, sowie durch eigens dazu gedichtete Lieder hervorgerufen. Mit Recht hob man das freundliche Entgegenkommen und die gastliche Aufnahme im schönen Oldenburg rühmend hervor und feierte Herrn Dr. Mannheimer, der sich um die Speisung und um das Gelingen des Ganzen so sehr verdient gemacht. Zweite Sitzung am 22. Juni 1896, Morgens ^9 Uhr. Der Vorsitzende eröffnet im Saale der „Union" die heutige Hauptversammlung und erledigt einige geschäftliche Angelegenheiten. Die Rechnung wird von den Kollegen Frankenstein und Strauß geprüft, für richtig befunden und dem Vorsitzenden, als Rechnungssührer, Entlastung ertheilt. Nun erhält Kollege Löwenstein-Jever das Wort zu seinem Referat: „Ueber die Religionsbuchfrage". Nach einigen einleitenden Sätzen über die Berechtigung zu einer solchen Frage in einer Lehrerkonferenz geht der Referent zur Entstehungsgeschichte der Religionsbücher über. Er verlangt von einem solchen Buche, das sich die Gunst der staatlichen Behörden und der jüdischen Lehrerschaft sichere, vor allem gutes Deutsch, kurze Fassung und richtige Darstellung der Glaubens- und Pflichtenlehre nach den Grundprinzipien des überlieferten Judeythums. Die im Gebrauch befindlichen Religionsbücher seien nach zwei Seiten hin zu prüfen, ob sie nämlich in religiöser und pädagogischer Hinsicht befriedigen. Zwar benutze der Referent seit mehr als 20 Jahren das von Herxheimer herausgegebene, Buch, aber es genüge den bezeichneten Anforderungen keineswegs, was an vorgeführten Beispielen in oft drastischer Weise bewiesen wird. So ist z. B., wie der Vorsitzende ergänzend bemerkte, die Auferstehungslehre in der neuesten Auflage gänzlich weggelassen. Auch der Leitfaden für den systematischen Unterricht in der jüdischen Religion von Dr. Apolant sei trotz mancherlei Vorzüge nicht zu empfehlen, weil die Ausführungen unseren religiösen Anschauungen zuweilen widersprechen. Für unsere Schulen kämen, weil sie am meisten unseren Anforderungen entsprächen, in erster Linie folgende in Betracht: 1. Glaube und Pflicht, von. Dr. I. Schwarz. (Verlag Kaufmann, Frankfurt a. M.) 2. Israelitische Glaubens- und Pflichtenlehre. In Katechesen von E. Mandus. (Verlag derselbe.') 3. Der vom königlich baierischen Ministerium empfohlene „Leitfaden für den Religionsunterricht in der israelitischen Schule" von N. Bamberger (Verlag derselbe). Referent sieht indeß davon ab, der Konferenz bestimmte Vorschläge zur Einführung eines der besprochenen Bücher zu machen. Der Korreferent Levy-Wittmund schließt sich im Ganzen diesen Ausführungen an. Aus der nun folgenden Besprechung, an der sich die Herren Dr. Löb, Dr. Mannheimer, Dr. Rosenack, Ludwig, Selig, Klein, Apt, Bernheim und Strauß, betheiligen, ergiebt sich zunächst kein praktisches Resultat; deshalb macht der Vorsitzende den Vorschlag, eine Kommission zu ernennen mit dem Aufträge, die in der Diskussion vor allen hervorgehobenen Lehrbücher von Schwarz und Deutsch auf ihre Verwendbarkeit beim systematischen Religionsunterricht zu prüfen, auf Abstellung etwaiger Mängel in denselben mit den Verlegern re. in Verhandlung zu treten und der nächstjährigen. Konferenz die Ergebnisse derselben rnitzutheilen und praktische Vorschläge ^WNMWMWMMMvWELWsGANWEN»WWM««SM»K