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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-08-07 · Heft 32 (7.8.1896) · p. Seite 377

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 32 (7.8.1896)
Date
1896-08-07
Page
Seite 377 (sequence 5)
Language
German
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der Zwang mit der Zeit seinen Stachel verliert, so daß seine Anordnungen sich dem Zöglinge nicht mehr als der Ausfluß der Persönlichen Willkür des Erziehers, sondern als ein höheres Gebot darstellen, dem auch dieser sich willig unterordnet, und haß seine Gewöhnungen daher den durch Interesse entstandenen nahe kommen. Im Allgemeinen aber entfaltet das Interesse in der Schule das Banner der Freiheit, während die äußere Disziplin die Geißel der Unterwerfung schwingt. Darum soll jenes darin herrschen, diese aber seine Herrschaft vorbereiten, stützen und sichern. Jeder Zögling ist daher im Anfänge seines Schulbesuches und im Anfänge jedes Schulabschnittes, insbesondere jedes Jahres, gleichsam in den negativen Strom einer festen und energischen Disziplinarordnung einzuspannen. Später schalten Unterricht und Zucht auch den positiven Strom der freien Selbstthätigkeit ein, und beide elektrisiren nun abwechselnd den Zögling. Allmälig drängt der positive Strom jedoch den negativen weiter und weiter zurück, der Geist des Zöglings neigt sich immer mehr der positiven Richtung zu, bis endlich der entgegengesetzte Strom ganz ausgeschaltet werden kann und der Jüngling, mit noch dem Zuge des eigenen, geläuterten Willens folgt. Bis dahin darf aber der negative Strom niemals ganz beiseite gelegt werden; so oft in der Positiven Strömung eine Stockung eintritt, muß der andere stärker hervorströmen. Die äußere Schulzucht begleitet also beständig das freie Streben des Zöglings und wirkt als sein Regulativ. Eine derartige allgemeine Ausübung der Schulzucht und des Schulzwanges ist für den jüdischen Religionsunterricht ganz ebenso notwendig, wie für jeden anderen. Sie widerstreben ihm auch nicht, da sie thatsächlich fast in allen Zeitabschnitten der jüdischen Geschichte angewendet worden sind. Schon das Schma gebietet die Einschärfung des Gottesgesetzes, und viele Sprüche fordern hierfür-bekanntlich eine strenge Zucht: „Wer seinen Stab zurück hält, hasset seinen Sohn, doch. wer ihn liebt, beginnt früh mit seiner Züchtigung."^ — Zur talmudischen Zeit war die Schulzucht bereits so fest geordnet,, daß ein Kind, welches drei Tage von der Schule weggeblieben war, zur strengen Verantwortung gezogen wurde. 2) — Selbst während der harten Verfolgungen im Mittelalter gab es keine größere Schmach, als ein Amhaarez zu heißend) und entzog sich Keiner einem geregelten Bildungsgänge. Man verschmähte auch nicht äußerliche Mittel, um den Lerneifer in den religiösen Disziplinen zu wecken. Der junge Schüler erhielt Honigkuchen, die mit Sprüchen bedeckt waren, und auch die ersten Buchstaben wurden ihm mit Honigs) versüßt, wie später bei Basedow. (Er sollte wohl erst die vielgepriesene „Honigsüße" des Gesetzes kosten und dann erst ihr „Joch" tragen.) Auch Maimonides empfiehlt, den Eifer des Kindes immer von Neuem durch angemessene Versprechungen zu beleben, bis es endlich den Erwerb der Erkenntniß selber als Zweck betrachtet?) ntiwb vbü ‘’pflö Durch die Solidarität der in den Ghettos eng an einander geschlossenen Juden wurde übrigens der Schulzwang noch wesentlich verschärft und die Schulzncht gefestigt. — Als mit den Ghettomailern auch die Gewalt der eigenen Gerichtsbarkeit und das Gefühl der öffentlichen religiösen Verantwortlichkeit sanken und die frühere Strenge in der Auffassung der Religionsgesetze vor dem Dämmerschcine des herein- Spr. Sal. 13, 2', ferner 23, 13. 14; vergl. auch 3, 11. 12. 2) Kethuboth 111b, nach Hamburger Encyclop. 111105, siehe d. Artikel. b) Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens I, 54. 4) Das. I, 61 u. a. a. O. °) Kommentar z. Mischnah Sanhedrin X, 1, nach Winter und Wünsche Anthologie II, 388, vergl. das. 402. Brechenden Morgenrothes der Freiheit zu schwinden begann, da zog in die jüdische Schule jener Geist ein, der uns durch die Schilderungen jüdischer Novellendichter und durch die Mittheilung so mancher Kraftstückchen hinlänglich bekanllt ist — der Geist des Cheder. Sein hauptsächlichstes Kennzeichen bildete die.zügellose Wildheit der Schüler, deren der Rabbi sich zumeist nur durch die härteste Tyrannei zu erwehren slichte. Die alte Gesetzlichkeit der Schulzucht war jetzt erschüttert, und die Lücken sind in unserer Religionsschule bis heute noch unausgefüllt geblieben. ... In Sachsen sorgt das Gesetz nur mangelhaft für die Autorität des jüdischen Religionsunterrichtes, obwohl es ihn obligatorisch fordert, und wir haben uns beeilt, auf Grund eines aus der Praxis selbst gewonnenen Ueberblickes über die verschiedensten einschlägigen uuterrichtlichen Verhältnisse dringendst zu warnen, bei der bevorstehenden gesetzlichen Regelung des Religionsunterrichtes in Preußen auf halbem Wege stehen zu bleiben?) In Preußen ist dieser durch das Gesetz von 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden (§ 62) vollständig den Korporations - Vorständen überantwortet. Woher kommt es aber, daß diese trotz der beträchtlichen Opfer, die sie vielfach für seine Pflege anfbringen, doch so selten einen entsprechenden Erfolg ernten? Weil der Vorstand nicht die äußeren Machtmittel besitzt, um seiner Schule bei allen Mitgliedern der Gemeinde das erforderliche Ansehen zu verschaffen. Aus den vorangegangenen pädagogischen Darlegungen geht klar hervor, daß ein gedeihlicher Unterricht nur dann ohne Sorge vor Unterbrechung einsetzen kann, wenn er die Beruhigung hat, daß eine gesetzliche Ueberwachung stets seinen Forderungen Nachdruck zu verschaffen bereit ist. Erst wenn der Religionsunterricht die volle Gleichberechtigung vor dem Gesetze genießen, nämlich vollständig derselben Schulzucht unterworfen sein wird wie die übrigen Unterrichtsfächer, wird der bisherige Schlendrian ein Ende nehmen und der religiösen Unwissenheit und Gleichgiltigkeit mit Aussicht auf Erfolg gesteuert werden können. — Wer allerdings davon alles erwartete, würde seinem Lehrtalente ein großes Armuthszeuguiß ausstellen. Wer " aber gänzlich darauf verzichten möchte, erregt lebhafte Zweifel an dem Ernste seiner unterrichtlichen Bestrebungen, und wer gar durch unweise Verspottung der allgemein geschätzten Disziplinarmittel darzuthun sucht, daß er ohne diese auskommt, verspricht mehr, als er hält, er müßte sonst auf das Unterrichten überhaupt verzichten.; Uebrigens sollten hier nicht die Erfahrungen einer engbegrenzten Thätigkeit für genügend erachtet werden. Das Gesetz hat die große Mehrzahl ins Auge zu fassen, welche sich gegen den Unterricht nicht eben sträubt, aber ihn nur als ein notwendiges Uebel duldet und jedem anderen Hilfsunterrichte oder irgend welchem Vergnügen nachsetzt. Auch hier gilt das Wort des sterbenden Alexander Janai an seine Gemahlin Salome: D'trnsrr p an'nn Sk ''21 Ü'Wan P K'Tfiri *6« DWia 13W p. Weder die Uebereifrigen noch die Widerwilligen sind so sehr zu fürchten wie die zwiefältig Gefärbten. Dem Einwurfe der Ersteren gegenüber, daß sie durch den Religionsschulzwang vergewaltigt werden würden, ist nachdrücklich darauf hinzuweiseu, daß die wichtigsten religiösen Einrichtungen für das Durchschnittsmaß der großen Menge getroffen worden sind. Zum Beispiel ist vom Talmud sowie von sämmtlichen 'Religionsphilosophen des Mittelalters an den grobsinnlichen Antropomorphismen und Antropopathismen der Bibel Anstoß genommen worden. Aber sämmtliche Erklärer kommen, darin überein, daß sie ein Zugeständnis an die geringe Fassungskraft der Menge sind. '32 ]lt^2 rHlfl 'HD*! „Die Worte der Gotteslehre passen *) Nr. 48 des vorigen und Nr. 3 dieses Jahrgangs.

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