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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-07-24 · Heft 30 (24.7.1896) · p. Seite 352

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 30 (24.7.1896)
Date
1896-07-24
Page
Seite 352 (sequence 4)
Language
German
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der Verein der Lehrer Ostpreußens verfolgt. Aber schon in der konftituirenden Versammlung hätten nicht geprüfte Lehrer keine Stimme gehabt. Der Versammlung sei ferner von dem D. I. G.-B. ein Vorsitzender geradezu aufgedrängt worden. Auch-Vorschläge seien von dem D. I. G.-B. gemacht worden, ohne deren Annahme er seine Betheiligung an dem Verbände ablehnen zu müssen angab. Andererseits müsse anerkannt werden, daß der „Bund" auch in manchen Stücken nachgegeben habe, so namentlich in Betreff des Ausschusses, von welchem 2 Mitglieder in Berlin wohnen sollten, auch in der Bestimmung, nach welcher jeder Verein, der mindestens 15 staatlich geprüfte Lehrer hat, einen Delegirten wählen soll, endlich auch in Betreff der Uebergangsbestimmung, nach welcher Vereine, die am 25. Dezember 1895 bestanden haben und bis zum 1. Oktober 1896 dem Verbände beitreten, berechtigt sein sollen, zu den Verbandstagen je einen Delegirten zu wählen. Ein Moment, nämlich die Stellung der Rabbiner zu dem Verbände, dürfte sehr störend einwirken auf die Entwickelung desselben, da jene doch tatsächlich die Träger und Leiter des Religionsunterrichts seien. Herr Dr. Brann, der hierauf das Wort ergreift, hat dem Vorangegangenen wenig hinzuzufügen und will nur die Art angeben, wie die Intentionen der vorigen Generalversammlung ausgeführt wurden. Im Einzelnen weist der Redner darauf hin, daß einige Bestimmungen des Verbandsstatuts völlig denselben entsprechen, so vornehmlich der Name des Verbandes, sowie die Bestimmung, nach welcher der Vorstand aus 7 Mitgliedern bestehen und nach welchem der Sitz des Verbandes nicht Berlin, d. h. nach welchem er nicht domizilirt sein sollte. Auf einen anderen Wunsch, nämlich auf die Theilnahme auch nicht staatlich geprüfter Lehrer an den Delegirtenwahlen und auf die Berechtigung dieser Lehrerkategorie, zum Vorstande zu gehören, hätte leider verzichtet werden müssen. Sehr anerkennenswerth sei die Annahme des Punkt f der Pflichten und Rechte, betreffend die Einsetzung eines Ehrengerichtes. Der Referent faßt endlich seinen Bericht dahin zusammen, daß, wenn auch alle Bestrebungen der von dem Verein entsandten Delegirten nicht zu einem völlig befriedigenden Resultat geführt hätten, dies doch in vielen Fällen gelungen, in anderen es zu einem Kompromiß gekommen sei, und be-, antragt in einer Resolution den Beitritt des Vereins israelit. Lehrer in 'Schlesien und Posen zum Verbände der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche, und demgemäß, da der Betrag von 0,60 Mark für jedes Mitglied an die Verbandskasse zu entrichten ist, den jährlichen Beitrag auf 1,50 Mark zu erhöhen, sowie daß der Verein hoffe, der Verband werde allen Lehrern die gleichen Rechte zu Theil werden lassen, und in einer ferneren, daß der Verband bestrebt sein möge, für seine Selbständigkeit und Unabhängigkeit von äußerer Hilfe einzutreten. ~ Ehe man jedoch in die Debatte über die Resolutionen eintritt, bemerkt Herbst-Lissa persönlich, es seien in den Referaten Anspielungen und Andeutungen auf seine Person gemacht worden, die ihn zu folgenden Bemerkungen veranlaßten. Er sei Mitbegründer des diesseitigen Vereines, und als s. Z. ein Verein isr. Lehrer in Posen begründet werden sollte, sei er dagegen aufgetreten, und infolge dessen wäre ein Verein der Lehrer in den Ostprovinzen gestiftet worden. Wie er dem Vorstande dieses Vereines angehöre, so hätte er auch stets die Interessen des diesseitigen Vereines vertreten, bis er zuletzt durch seine Wahl als Delegirter des Vereins der Lehrer in den Ostprovinzen vor einen Zwiespalt gestellt worden sei. Da dieser nämlich nur aus staatlich geprüften Lehrern bestehe, hätte er auch nur in diesem Sinne wirken können, wenn er sich dadurch auch in Gegensatz zu den Intentionen des diesseitigen Vereins gesetzt hätte. Er müßte daher gegen jeden Vorwurf Protest einlegen und sei bereit, sein Vorsteheramt in die Hand seiner Wähler zurückzugeben, ja selbst aus dem Vereine auszuscheiden. — Nachdem sowohl Herr Dr. Guttmann, als auch Herr Dr. Brann aufs Entschiedenste gegen jeden Angriff auf Herrn Herbst sich verwahren, giebt die Versammlung ihr Einverständniß mit den Referenten einerseits und Herbst andererseits dadurch kund, daß sie für das fernere Verbleiben des Letzteren im Vereine und im Vorstände eintritt. — Nach einer kurzen Debatte, an der sich die Herren Bernhardt-Tarnowitz und Herbst-Lissa betheiligen, wird der erste Theil der Resolution, betreffend den Anschluß an den Verband, einstimmig angenommen. Bernhardt-Tarnowitz begrüßt diesen Beschluß im Namen des Vorstands des Verbandes aufs Freudigste, und die Versammlung wendet sich dem zweiten Theile derselben zu. In der sich darüber entspinnenden Debatte ergreift zuerst Herr Dr. Rosenthal-Breslau das Wort und bemerkt, daß man auch den nicht staatlich geprüften Lehrern ,den Zutritt zu allen Rechten hätte gestalten müssen. Wenn man es auch für nothwendig halte, daß staatlich geprüfte Lehrer vorhanden seien, dürfe sich doch der Verband allein nicht die Befähigung anmaßen, über die Qualität als Lehrer zu, .befinden. Welche Mittel wolle er anwenden, um seinen Zweck zu erreichen? Es war daher ungerecht, die nicht geprüften Lehrer in ihrem Rechte zu kürzen, er spreche aber nicht pro domo. Man brauche eben nicht geprüfter Elementarlehrer zu sein, um ein befähigter, mit pädagogischen und allgemeinen Kenntnissen aüsgestatteter Religionslehrer zu sein. Er bitte daher, es als Ideal aufzustellen, daß die Rechte dieser nicht gekürzt werden sollen, aber zur Motivirung der Resolution halte er diese Verhältnisse nicht geeignet. Dr. Brann-Breslau will infolge dessen seine Forderung dahin einschränken, daß nur der Vorstand, nicht auch die Delegirten, aus staatlich geprüften Lehrern bestehen solle, und ist auch bereit, die Motivirung fallen zu lassen. Dr. Guttmann-Breslau hat auch noch in der jetzigen Fassung Bedenken gegen die Resolution, um nicht sofort gegen das kaum vollendete Werk Opposition zu machen, und will nur fordern, daß die Rabbiner nicht von den Rechten ausgeschlossen werden. Dieser Meinung will sich Dr. Brann nicht anschließen, da sein Antrag keine Erschütterung des Beschlusses des Vorstandes bedeute. Bernhardt-Tarnowitz weist die Form einer Resolution zurück und will nur einen Wunsch ausgedrückt wissen, während Herbst-Lissa die Resolution in der Weise gefaßt wünscht, daß man unter staatlich geprüften Lehrern solche verstehen solle, die von berufener autorativer Seite als fähig für ein Religionslehreraint erachtet worden seien. Hierauf wird auch der zweite Theil der Resolution, und zwar in der ursprünglichen Fassung, angenommen. Zur zweiten Resolution bemerkt Bernhardt-Tarnowitz, daß er dieselbe für überflüssig halte, da dasjenige,-was hier als Forderung ausgedrückt werde, der Wunsch des D. I. G.-B.'s sei. Alexander- Breslau hält die Annahme der Resolution für einen Undank gegen den D. I. G.-B., dessen Initiative und materieller Unterstützung das Entstehen des Verbandes zu danken sei. Diesem entgegnet Dr. Br an n- Breslau, daß man gerade durch Ablehnung einer Unterstützung von jener Seite seinen Dank für die bisherigen Leistungen ausdrücke. Herbst-Lissa bezweifelt überhaupt eine Abhängigkeit, da ja nur ein Mitglied das D. I. G.-B.'s einen Sitz im Vorstande inne habe. Alexander-Breslau hält die Resolution für überflüssig. Darauf wird auch die zweite Resolution in einer durch die Debatte modifizirter Form durch die Majorität der Versammlung angenommen. 5. Vortrag des Rabbiner Dr. G uttma n n - Breslau über „ Salo mo n Maimon". Einleitend bemerkt der Vortragende, daß man in eiuer solchen Versammlung wohl ein pädagogisches Thema erwartet hätte, aber der Vortrag sei als Lückenbüßer anzusehen, da erst in letzter Stunde der Vorstand des Vereins ihn ersucht hätte, sür einen Anderen einzutreten, dennoch hoffe er, daß der Vortrag manche pädagogische Anregung geben werde.. Und in der That täuschte sich der Herr Vortragende in seiner Hoffnung nicht, denn er entrollte vor seinen Zuhörern ein Charakterbild, welches, allerdings vielleicht in negativem Sinne, sowohl dem Psychologen, als auch dem Pädagogen eine Fülle von Belehrendem und Anziehendem darbot. Zu Punkt 6 der Tagesordnung nimmt Bernhardt-Tarnowitz das Wort und setzt im Anschluß an Punkt e der Pflichten des Borstaudes vom Verbände, betreffend die Anstellung, Pensionirung und Relikten- Versorgung der jüdischen Lehrer, in einem längeren Vortrage die Mittel und Wege auseinander, welche zu diesem Ziele führen sollen. Einleitend bemerkt er, daß der Verband nicht bindende Zusagen gemacht habe, auch solche nicht machen könne, er wolle vielmehr nur Anregung zur Berathung und Erörterung der Frage geben. Auf gesetzlicher Grundlage soll die Pensionirung der Lehrer stattfinden. Welche Lehrer sind darunter zu verstehen? Keineswegs nur die staatlich geprüften, sondern die ganzen jüdischen Gemeinde-Beamten. Aber die Anstellung derselben schwebt geradezu in der Luft, denn sie hängt von Gunst und Ungunst der betheiligten Personen ab. Als höchstes Ziel muß daher erstrebt werden,, daß der Staat sich der Sache annehme. Wie kann das jedoch erreicht werden?. Ein Gesetz, welches den Staat zu irgend einer Leistung verpflichtet, giebt es nicht. In einer im Jahre 1888 zu Düsseldorf stättgehabten Lehrer-Versammlung stellte Lehrer Coölenz Forderungen in dieser Richtung auf, die aber schon deswegen fromme Wünsche bleiben muhten, weil nur ein Theil von ihnen durchführbar war. Auch der

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