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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-06-26 · Heft 26 (26.6.1896) · p. Seite 308

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 26 (26.6.1896)
Date
1896-06-26
Page
Seite 308 (sequence 8)
Language
German
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308 indeß das traurige Los so vieler Lehrerveteranen, Wittwen und Waisen am Herzen liegt, und wer ernstlich bemüht ist, diesen „Aermsten der Armen" zu helfen,' der wird immer als letztes Ziel die Vereinigung aller Unterstützungskassen auf der vorgeschlagenen oder auf einer anderen Grundlage erstreben müssen. Ehrenpflicht eines jeden Lehrers ist es aber jetzt schon, jeder weiteren Separation der bestehenden Unterstützungsvereine und Kaffen— wie sie hier und . da angestrebt werden — den entschiedensten Widerstand entgegen zu stellen und sofort aus all den Bezirks- und Rabbinatsvereinen innerhalb der lange und segensreich wirkenden Provinzialverbättde auszutreten! Nur auf diesem Wege, kann die Einigkeit erworben und erhalten werden, und erst dann kann der geeinte Lehrerstand mit allen Kräften an der Verbesserung seiner materiellen Lage arbeiten: Schon jetzt giebt der § 5 alinea 2 der Satzungen des D. I. L. B. die Möglichkeit, der Zersplitterung unserer geringen Kräfte vorzubeugen und ' all den kleinen Vereinchen, die nicht leben^und nicht sterben können, den Äaraus zu machen. Möge dieser Paragraph nur überall von den Provinzialvorständen rücksichtlos angewendet werden, der Segens wird nicht ausbleiben. Alinea 2 des B. lautet: „Gehört ein Mitglied mehreren, dem Verbände beigetretenen Vereinen an, so wird seine Stimme bei der Wahl des Vorstandes und der Delegirten zum Verbandstage (§12) nur in einem einzigen Verein gezählt, in jedem Falle hat das, mehreren Vereinen ungehörige Mitglied dem Verbandsvorstand zu erklären, bei welchem Vereine seine Stimme bezw. seine Mitgliedschaft berücksichtigt werden soll." — Wir halten 'darum diesen Paragraph neben dem § 9^für den wichtigsten und darum ganz besonders - streng durchzuführenden der gesammten Satzungen. Doch nicht allein die Einigkeit, sondern auch sittlicher Ernst wird mit Recht als Vorbedingung für ein gedeihliches Wirken^im Interesse der Angehörigen unseres Standes verlangt. Wir haben nicht die Absicht, unseren Standesgenoffen ein Moral-Privatissimum zu lesen, der größte Theil derselben verdient es nicht, .und-im Uebrigen wird ja innerhalb und außerhalb der Mauern Ilions gesündigt. Aber auf eine sittliche Schwäche speziell des jüdischen Lehrerstandes möchte ich auch heute, wie so oft Hinweisen. Es ist dieser Hinweis bei so vielen wohlmeinenden Gliedern und Freunden unseres Standes geradezu ein cetenim censeo geworden! Ein Theil unserer jüdischen Lehrer, besonders' in kleinen Gemeinden, leidet an einer Eitelkeit und Ueberhebung, welche in der vielverbreiteten -Titelsucht ihren Ausdruck findet. Jeder Aleph - Beth- Melamed, der in befferen Zeiten seines Zeichens ehrsamer Hausirer, Flickschuster, Glaser u. dgl. m. gewesen ist, nennt sich frischweg „Lehrer", ohne jemals einen geregelten Schulunterricht, geschweige gar Seminarunterricht genossen zu haben. Ist dieser „Herr Lehrer" durch besondere Glücksumstände gar Vorbeter in einer kleinen Gemeinde geworden, so macht er natürlich auf den Titel „Kantor", „Vorsänger". oder gar „Oberkantor" Anspruch. Und hat ffeine Gemeinde ihn beauftragt, an Festtagen religiöse Vorträge zu halten, so befördert er sich selbst sans gene zum „Prediger oder Rabbiner". Hinc illae lacrymae! Das sind jene unwürdigen Glieder unseres Standes, welche den sittlichen Werthmesser für unseren Stand so gewaltig herabsetzen, welche aber auch durch Jntriguen, Schmeicheleien und unredliche Mittel aller Art dem tüchtigen, seminaristisch gebildeten und staatlich geprüften Lehrer, der bescheiden seine Pflicht übt, die besten Stellen wegschnappen, wenn sie, wie ein Kollege jüngst in diesen Blättern ausgeführt, „auch nur ein paar Töne in ihrer Kehle haben". Es ist demnach die Pflicht eines jeden Lehrers, dergleichen „Standesgenoffen", denen der sittliche Ernst fehlt, — wenn jedes andere Mittel versagt — unnachsichtlich öffentlich an den Pranger zu. stellen. Auch hier bieten die Satzungen in § 9 f bie' Möglichkeit, helfend einzutreten. Dieser Paragraph lautet: „Er (der Vorstand) hat auf Antrag eines Mitgliedes der. zugehörigen Vereine, wenndiesem eine Ehr- oder Rechtsverletzung widerfährt, nach Prüfung des Thatbestandes seinen Beistand zu leisten." Der Paragraph bietet dem; Vorstande also nicht blos eine Handhabe, zwischen Gemeinden und Lehrern als „ehrlicher Makler" zu treten, sondern auch die Möglichkeit, eine Art Ehrengericht unter den Standesgenossen selbst zu bilden. Wir wünschen von Herzen, daß dem Vorstände recht oft und recht bald Gelegenheit geboten wird, namentlich in der Rolle als „ehrlicher Makler" wirksam zu sein. Ein erfolgreiche Thätigkeit auf diesem Gebiete würde dem neuen Verbände recht bald zu dem moralischen Ansehen verhelfen, das die Vorbedingung seiner Wirksamkeit ist. Hat aber der Verband Gutes als ehrlicher Makler oder als Ehrengerichtshof gewirkt, dann kann er auch einen unbedingt nothwendigen neuen Zweig seiner Thätigkeit, der in den Satzungen und auch auf dem Delegirtentage in Berlin nicht angeregt werden konnte, beginnen, das ist der Stellennachweis für seine Mitglieder Wenn die Gemeinden Gelegenheit haben, an einem einzigen Centralorte alles Wissenswerthe über die Bewerber um die vakanten Stellen zu erfahren,^dann ersparen sie sich viel Zeit, Mühe, Aerger und Kosten, und dann ist auch dem Treiben, jener unwürdigen Glieder unseres Standes, aber auch dem ebenso unwürdigen Nepotismus, der schmachvolle!: Protektionswirthschaft, welche bei der Besetzung der Stellen gar oft den Ausschlag giebt, der Garaus gemacht. Wir möchten dem Vorstande des Verbandes diese Frage zur wohlwollenden Prüfung unterbreiten und sind der Hoffnung, daß derselbe, getreu den Satzungen, sie zur besten Lösung bringen wird. Balak. Von I. Höxter in Fronhausen. fieser Schriftabschnitt stellt uns in klaren und deutlichen Umriffen wieder einmal die Erhabenheit Israels über seinen Feind, der es absolut in den Grund bohren möchte, die Unantastbarkeit unserer Ahnen vor unser Auge. So lange Israel besteht, so lange hat es auch zu kämpfen gehabt gegen seine Dränger und Hasser, doch niemals ist es untergegangen in dem großen Völkergewühl, niemals ist es gänzlich der Vernichtung anheimgefallen. Sonderbar! Welche Wunderkraft und Stärke hat es denn nun erhallen, dieses Israel unter den Nationen? Ein heidnischer Prophet, dessen Zaubermacht bei einem iGottesvolke vergebens wirkte, giebt uns Antwort auf diese Frage: „Als Balak, der Sohn Zipors, der König von Moab, sah, was Israel den beiden mächtigen Königen gethan, da wurde ihm bange." Moab graute vor diesem Volke. Da ließ Balak den Bileam rufen, das Volk Israel durch seinen Fluch unschädlich zu machen, er führte ihn an solche Orte, die eine Aussicht nach dem Lager Israels gewährten, aber Bileam, statt das Volk zu verfluchen, segnete es zweimal. Und als er das Volk zum dritten Male sah, „da erhob Bileam seine Augen"; er sah das ganze Volk nach seinen Stämmen lagern, und da rief er . die schönen bedeutungsvollen Worte.'aus: „Wie schön sind deine Zelte, o Jakob, deine Wohnungen, o Israel!" Was Bileam veranlaßt hatte, so von denen zu sprechen, die er verfluchen sollte, das sagt uns die Schrift selbst. „Früher"' so

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