Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-06-26 · Heft 26 (26.6.1896) · p. Seite 306

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 26 (26.6.1896)
Date
1896-06-26
Page
Seite 306 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228175--52906-3258555
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

306 Stadt und Land berechtigt zu den schönsten Hoffnungen für -die Zukunft. Die sicherste Gewähr aber für eine friedliche und ersprießliche Weitereutwickelung liegt in der fundamentalen Bestimmung der Synodalordnung, daß von der Synode beschlossene Aenderungen auf religiösem Gebiete in den Gemeinden nicht gegen deren Willen durchgeführt werden dürfen. Durch diese grundsätzliche Ausschließung einer Majorisirung in religiösen Dingen ist der religiösen Agitation von vornherein der Boden entzogen. Wir schließen, indem wir voll fester Zuversicht die Worte wiederholen, welche der Grobherzogliche Oberrath in seiner oben erwähnten Denkschrift niedergelegt hat : „Nachdem durch Errichtung der Synode [eine lebendige Wechselwirkung zwischen der Gesammtheit der Religionsgenossen und ihrer obersten Leitung ermöglicht ist, eröffnet sich die Aussicht auf eine Periode stetiger, gesunder und fruchbarer Weiterentwickelung der - israelitischen Institutionen, welche nach unserer. Ueberzeugung nicht blos einer begrenzten kirchlichen Gemeinschaft, sondern in ihren letzten Wirkungen dem gesammten Volksleben zugute kommen wird. Möge Gott dazu seinen Segen geben!" Die Satzungen -es Verbandes der jüdischen Lehrervereine, in Deutschland. Bon Hermann Becker, Lehrer in Wollstein. fic „Allg. Ztg. d. Jud." brachte kürzlich einen sehr waxm geschriebenen Artikel über „Die Lage der jüdischen Lehr«",, welcher im Anschlüsse an die Mittheilung von dem traurigen Falle Höxter in Diepholz in beredten Worten den D. I. G. B^r die Gemeinden, die Lehrer und den neugegründeten Verband der jüdischen Lehrervereine im deutschell Reiche auffordert, Mittel und Wege zu sucheil, um solchen entsetzlichen Zuständen, die anscheinend den Lehrer Höxter in den Tod getrieben haben, in Zukunft vorzubeugen. Leider ist es nicht das erste Mal, und es wird allem Anschein nach leider auch nicht das letzte Mal sein, daß ein solcher Appell an die betheiligten Organe um Abhilfe für die himmelschreienden und geradezu kulturwidrigen Zustände auf diesem Gebiete ergeht. Wie oft sind die jüdischen Gemeinden — kleine und große — in beweglichen Worten von ihren Lehrern, dem D. I. G. B., den provinziellen Lehrervereinen dringend gebeten mld häufig sogar von den königlichen Aufsichtsbehörden aufgefordert worden, die jüdischen Lehrer definitiv anzustelleil, d. h. mit Pensionsberechtigung und unkündbar. Wie viele Unterstützungen haben die Gemeiilden schon für stellungslose Lehrer, für die in größter Dürftigkeit zurückgebliebenen Hinterbliebenen verstorbener Lehrer, für nothwendige Badereisen kranker Lehrer, für Freistellen in Kurorten und Häusern, für die Wittwen- Mld Waisenkassen der verschiedensten Lehrervereine ausgegeben, und doch sind immer noch solche Zustände möglich. Mit Recht hat der Verfasser des oben genannten Artikels in Nr. 21 drei Punkte als besonders verbesserungsbedürftig bezeichnet. Diese drei Punkte sind: das Einkommen, die Anstellung, die Pensionirung und Reliktenversorgung. Im Allgemeinen können wir uns mit den Vorschlägen des Verfassers zur Besserung dieser drei Punkte einverstanden erklären, wenn wir auch im Einzelnen davon hier und da abweicheu. Insbesondere geschieht dies da, wo der Verfasser die Mitwirkung der Lehrer fordert.. In der That, nicht allein unsere materielle Lage, auch das geistliche und sittliche Niveau des jüdischen Lehrerstandes kann nur ,Hurch Einigkeit, sittlichen Ernst und Eifer" gehoben werden.Und um unseren: Stande diese fehlenden ^Vorbedingungen zu verschaffen, dazu ist ja eben der Deutsch-Israelitische Lehrerbund (wir gebrauchen im Nachstehenden überall diese Bezeichnung, statt des langen Namens „Verband der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche") ins Leben gerufen worden. Der § 1 der Satzungen des D. I. L. B. spricht das klar und deutlich in folgenden Worten aus : „Der Verband der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche hat zum Zweck die Behandlung aller die jüdischen Lehrer in Deutschland betreffenden Fragen des Unterrichts, der Standesintereffen, der Kollegialität und des Unterstützungswesens." Trotzdem aber im § 9 in sieben Punkten diese Aufgaben des D. I. L. B. erschöpfend und genau präzisirt sind, hat sich schon jetzt, wo der Verbalid kaum die einleitenden Schritte zur Behandlung dieser Fragen gethan hat, eine mehr laute als gefährliche Opposition breit gemacht, und außerdem eine Uneinigkeit innerhalb der zum Verbände gehörigen Einzelvereine über die nächsten Schritte zur Erreichung dieser Ziele, daß man erstaunt fragen muß: Wozu haben wir einen D. I. L. B.? Wo ist die Einigkeit, wo ist der sittliche Ernst und Eifer geblieben, der auf dem Delegirtentage in Berlin so herzerhebellde Triumphe feierte und das schwere Werk der Gründung vollbringen half?-- So haben bei Gelegenheit des Lehrerbesoldungsgesetzes, nach dem Petitionsverzeichniff, unter anderen folgende jüdische Lehrervereiue und Lehrer fast gleichlautende Bittschriften um Abänderung an das Abgeordnetenhaus gerichtet: 1. Der Vorstand des neugegründeten Verbandes der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche (Dr. Adler-Berlin) laut 8 9c seiner Satzungen. 2. Der Reichsverband jüdischer Religionslehrer (Dr. Neustadt-Breslau). 3. Der Verein jüdischer Lehrer der Ostprovinzen (Hauptlehrer Herbst-Lissa). 4. Hauptlehrer-Katz und Genossen in Gneseil. — Der Deutsch - Israelitische Lehrerbund, das soeben gegründete Centralorgan der jüdischen Lehrerschaft Deutschlands, richtet kraft seines ihm offiziell und einmüthig ertheilten Auftrages eine Bittschrift an die erwählten Vertreter des Volkes. Der Provinzialverband der jüdischen Lehxer der Ostprovinzen will aber auch nicht Zurückbleiben und — sendet eine gleich oder ähnlich lautende Bittschrift an das Abgeordnetenhaus. Allein innerhalb dieses Provinzialverbandes, des Vereins jüdischer Lehrer der Ostprovinzen, ist wiederum ein engerer Kreis, der ebenfalls eine besondere Bittschrift an das Abgeordnetenhaus richtet. Wie kann ein so zielloses Vorgehen, eine solche Zersplitterung der Kräfte zu Erfolgen führen!^ Es bedarf aber der strengsten Vereinsdisziplin, wenn der D.. I. L. B. seine großen Aufgaben zum Heile des jüdischen Lehrerstandes erfüllen soll. — Andererseits müssen aber auch die Provinzialvorstände bei so wichtigen Gelegenheiten, wie die Abfindung einer Bittschrift an die gesetzgebenden Körperschaften, sich Mit ihre:: Vereins- Mitgliedern in Verbindung setzen, was sehr leicht durch ein kurzes, gedrucktes Cirkular geschehen kann. Das ist beispielsweise bei dem Provinzialverbande der Ostprovinzen nicht geschehen; so hat der Schreiber dieses weder als stellvertretendes Vorstandsmitglied, noch i) Als wirksame Illustration zu diesen Betrachtnngen diene die folgende Nachricht: „Frankfurt a. M, 21. Juni. In der heutigen hier stattgehabten Generalversammlung des Vereins „Jsr. Lehrer im Großh. Hessen" wurde nach vierstündigen heftigen Debatten folgender Antrag des Vorstandes mit 33 gegen 21 Stimmen angenommen: Der isr. Lehrerverein im Großh. Hessen schließt sich vorläufig dem in Berlin im Dezember v I. konstituirten „Verband der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche" nicht an, wird aber mit demselben in freundschaftlichen Verkehr treten und gemeinnützige Bestrebungen desselben unterstützen*" Die Red.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.