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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-06-26 · Heft 26 (26.6.1896) · p. Seite 305

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 26 (26.6.1896)
Date
1896-06-26
Page
Seite 305 (sequence 5)
Language
German
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305 schließlich des landesherrlichen Kommissärs, theilnahmen, war nicht dazu bestimmt, greifbare Resultate in Form von Beschlüssen und Feststellungen zu ergeben, sondern sollte nur durch gegenseitige Anregung und Aufklärung wirken und dadurch den Boden für künftige, zielbewußterd Verhandlungen in Oberrath und Synode vorbereiten. Bei aller, im Laufe der Debatten zu Tage getretenen Verschiedenheit der Anschauungen hat'sich auch hier der die Synode ins Ganzen beseelende Geist des Friedens und der Versöhnlichkeit in glänzendstem Lichte gezeigt. Die Teilnehmer gingen mit dem Bewußtsein auseinander, daß auf allen Seiten das rückhaltloseste Streben besteht, das religiöse, sittliche und soziale Lehen unserer Religionsgenossen immer mehr zu fördern und zu heben, und daß diesem von Eintracht und Begeisterung getragenen Streben auf' die Dauer der Erfolg nicht fehlen werde." Zu dieser Zuversicht berechtigt namentlich auch das harmonische, durch keinen Mißton getrübte Verhältniß, welches zwischen Oberrath und Synode während der ganzen Dauer der Tagung der letzteren geherrscht hat. Von vornherein mußte der Oberrath ja darauf gefaßt sein, daß die Synode von dem ihr durch die Synodalordnung zugestandenen Recht der Beschwerde in Betreff seiner Amtsführung jetzt, da zum ersten Male die Möglichkeit einer wirksamen Kritik gegeben war, in dem einen oder hem anderen Punkte auch Gebrauch machen werde. Insbesondere bot hierzu die Berathung des Budgets sowie die von dem Oberrath der Synode unterbreitete Denkschrift über die Zusammensetzung und Thätigkeit der Behörde seit ihrer Errichtung bis auf die Gegenwart hinreichende Gelegenheit. Auch Hätte es kaum Wunder nehmen dürfen, wenn Einzelheiten der als das einseitige Werk des Oberraths sich darstellenden Synodalordnung, der zugehörigen Wahlordnung sowie der Geschäftsordnung für die Synode auf Grund der bei der Durchführung gemachten Erfahrungen angefochten worden wären. Daß von alledem nichts eingetroffen und auch nicht eine einzige Beanstandung hinsichtlich der seitherigen Wirksamkeit des Oberraths erhoben worden ist, war für diesen eine große Genugthnung. So konnte denn der landesherrliche Kommissär Geheimer Oberregierungsrath Becherer beim Schlüsse der Synode einerseits erklären, daß der ruhige Verlauf der Berathungen sowie die sachgemäße Prüfung und Erledigung der Vorlagen Vonseiten der Synode den besten Eindruck auf ihn gemacht und ihn im vollsten Maße befriedigt habe, anderseits dem Daiste des Oberraths dafür Ausdruck geben, daß dessen bisherige Thätigkeit solch' ungetheilte Zustimmung und Anerkennung gefunden habe. Die Arbeit, welche sich für den Oberrath an die Tagung der Synode anschloß, war keine geringe. Bon den mit der erstmaligen Erhebung der allgemeinen Kirchensteuer verbundenen Schwierigkeiten abgesehen, erforderte die Durchführung der von der Synode beschlossenen Verordnungen eine Reihe umfangreicher Vollzugsvorschriften, bei deren Erlassung der Synodalausschuß mitzuwirken hatte. Mir begnügen uns, dieselben hier nur übersichtlich anzuführen: . 1. Verordnung über die Zutheilung der an Orten ohne israelitische Religionsgemeinde wohnenden Israeliten zu benachbarten Religionsgemeinden. 2. Wahlordnung für die Wahl der Synagogenräthe, der Einschätzungsbehörden und der Gemeindevertretungen bei den israelitischen Gemeinden. 3. Geschäftsordnung für die Versammlungen der israelitischen Gemeinden und Gemeindevertretungen,, Die angeführten Sätze sind dem in dem Verordnungsblatt des Moßh. Oberraths enthaltenen Berichte über die Verhandlungen der Synode entnommen. 4. Verfährensordnung für die Einschätzungsbehörden und Schiedsgerichte. 5. Verordnung über das Verfahren bei Erhebung kirchlicher Steuern in den israelitischen Gemeinden (Voranschlagsanweisung). 6. Verordnung über die Verrechnung der aus kirchlichen Steuern herrührenden Gelder sowie über die Abhör der Gemeinderechnungen (Rechnungsanweisung). 7. Verordnung über das Voranschlags- und Rechnungswesen der Bezirksverbände. Soviel sich bis jetzt erkennen läßt, ist die umfassende Neugestaltung der lokalen Organisation /und Verwaltung bei den israelitischen Gemeinden des Landes allenthalben günstig ausgenommen und ohne erhebliche Anstände durchgeführt worden. Insbesondere hat die Einschätzung zur örtlichen Kirchensteuer nach dem neuen Verfahren sich viel glatter und friedlicher abgewickelt, als man es früher manchenorts gewohnt war. Bis jetzt ist nur ein einziger Fall zur Kenntnis; gekommen, in welchem die schiedsgerichtliche Instanz eine Entscheidung zu geben hatte. Während früher das Interesse der Gemeindegenossen am Gemeinwesen sich vielfach in kleinlichen finanziellen und persönlichen Streitigkeiten erschöpfte, so ist jetzt, nachdem deren Quelle soweit als möglich verstopft worden, zu hoffen, daß das Verständniß und die Theilnahme für die eigentlichen Zwecksaufgaben der israelitischen Gemeinden auf den Gebieten des Kultus und religiösen Unterrichts in immer weitere Kreise dringeil werde, was als notwendige Voraussetzung für eine künftige segensvolle Entwickelung betrachtet werden muß. Auch für eine intensivere Thätigkeit des Oberraths auf den fraglichen innerkirchlichen Gebieten ist jetzt, llachden: der äußere Rahmen dafür mit der Erledigung nahezu aller schwebenden Orgänisationsfragen als vollendet angesehen werden darf, freie Bahn geschaffen. Wenn es zur Entfaltung einer solchen Thätigkeit noch eines besonderen Antriebs für die oberste Religionsbehörde bedürfte, würde derselbe in der Institution der Synode selbst liegen. Denn diese wird, wenn sie ' alle drei Jahre von Neuem zusammentritt, Thaten sehen wollen und mit Recht den Nachweis verlangen,' daß. die von den Israeliten des Landes für die Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden, der Bezirksverbände und des Gesammtverbandes in so reichem Maße gebrachten Geldopfer nicht blos richtig erhoben und verrechnet, sondern auch in greifbare Vortheile für das religiöse und sittliche Leben der Religionsgenossen umgesetzt worden sind. Dafür kann natürlich die oberste Leitung der Landessynagoge Nicht allein verantwortlich gemacht'werden, sie bedarf nothwendig der einsichtsvollen und thatkräftigen Unterstützung der Rabbiner, der Gemeindeverwaltungen und namentlich der Synode. Von der letzteren darf aber nach den gemachten Erfahrungen mit'Sicherheit angenommen werden, daß. sie dem Oberrath auch weiterhin wohlwollend und fördernd zur Seite stehen wird. Von nicht hoch genug anzuschlagender Bedeutung ist dabei der Geist" des Vertrauens, welcher nicht allein zwischen Oberrath und Synode, sondern auch zwischen den verschiedenen Elementen der letzteren durch das ernste Zusammenarbeiten und' gegenseitige SichaUssprechen befestigt Wörden ist, und welchen wir als die schönste Frucht der ersten Tagung der Synode bezeichnen möchten. Es war erhebend zu sehen, 'mit welchem Eifer hochgebildete Laien, die dem kirchlichen Leben, entfremdet schienen, sich der religiösen Bedürfnisse konservativ gerichteter Landgemeinden annahmen, und wie andererseits die Vertreter der letzteren es dankbar erkannten, daß auch auf anderem religiösem Standpunkte Stehende im Wesentlichen die gleichen Ziele verfolgten. Die in solcher Weise zum ersten Male zum Durchbruch gekommene Ueberzeugung von der Solidarität der religiösen Interessen von

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