Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1896)
- Date
- 1896-06-26
- Page
- Seite 303 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228148-3228175--52903-3258552- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
zahlreiche Erscheinen der Vertreter, für die unermüdliche Theilnahme an der Berathung und bringt auf das „ideale Präsidium" ein Hoch aus, in das die Versammlung begeistert einstimmt. ' Am Abend vereinigte sich ein großer Theil der Gäste in demselben Saale zu einem Festtnahle, das den Schluß des Gemeindetages bildete. Als Festordner fungirte Herr Maurermeister Adler. Von den Tafelreden erwähnen wir die des Professor Philippsohn auf den deutschen Kaiser, die des Dr. Minden auf die Delegirten und die des Rabbiner Dr. Guttmann auf den Ausschuß. Es sprachen außerdem noch die Herren Rabbiner Dr. Rosenberg, Dr. Landau, Dr. Wreschner, Rotschild (Stadtoldendorf), der durch seine Rüstigkeit und Geistesfrische mit 87 Jahren die Versammlung hoch erfreute, und Cohn (Liegnitz). Herr William Wolff spielte mehrere Piecen in vollendeter Weise aus dem Klavier und brachte so einen fröhlichen Ton in das Fest, das in später Nachtstunde endete. Mit aufrichtiger Genugthuüng ' konstatireu wir für heute den Erfolg der Verhandlungen des Gemeindetages. Es sind wichtige prinzipielle Fragen zum Austrag gekommen, werthvolle Anregungen gegeben worden, die sicher bald zu praktischen Resultaten führen werden. Are Woche. Berlin, 23. Juni. em konservativen „Volk" entschlüpft in einem Artikel, der sich mit den Erfolgen und Mißerfolgen des verflossenen Landtags beschäftigt, hinsichtlich des Assessorenparngraphen ein offenes Geständniß: „Auch er (der Richterstand) hat ein neues Besoldungsgesetz erwartet, das aber schließlich am „Asfessorenparagraph" gescheitert ist. Nur die Rechte trat für ihn ein, mit der öffentlichen Begründung, daß es sich um ein Kronrecht handle, bas nicht verkürzt werden dürfe, und mit dem geheimen Wunsch, durch diesen § 8 die Ausschließung des ungeeigneten jüdischen Elementes aus dem Richterstande gesetzlich gerechtfertigt zu sehen. An andere, als an diese „ungeeigneten Elemente" dachte man nicht, und der von der demokratischen Presse erhobene Vorwurf, man wolle die Söhne „kleiner Leute" von der Juristenlaufbahn absperren und nur btfe „patenten" zulassen, war so unbegründet wie nur möglich. Ebenso wenig war die Furcht des Centrums, die Maßregel richte sich auch gegen die Katholiken, berechtigt, aber die Furcht war unausrottbar, und das Gesetz fiel." Das unter Prof. Virchows Präsidium stehende Reichskomitee für den internationalen medizinischen Kongreß in Moskau hat beschlossen, seine Thätigkeit nur dann aufzunehmen, wenn die Paßangelegenheit für die deutschen Kongreßbesucher jüdischer Konfession vorher geregelt.wird. Bekanntlich ist es für Inden heute noch immer sehr schwer, ohne besondere Hilfsmittel nach Rußland zu gelangen; da aber eine namhafte Anzahl der bedeutendsten deutschen Aerzte jüdischer Konfession ist, und es ganz ausgeschloffen ist, daß diese von dem Kongresse wegbleiben, so wurde oben erwähnter Beschluß gefaßt, der eine Beseitigung aller Schwierigkeiten für die jüdischen Kongreßmitglieder fordert. Dies kann aber nur. durch besonderen Ukas des russischen Kaisers geschehen. Man darf neugierig sein, wie die Entscheidung des jungen Monarchen, die ja bald erfolgen muß, ausfallen wird. *' In einem andern Falle ist diese Entscheidung jüngst zu Gunsten der Juden ausgefallen. Man schreibt darüber aus Petersburg: Bekanntlich hat der Hetman derDon-, Terek- und Kubankosaken, Fürst Swjatopolk-Mirskij, im vergangenen Jahre die Ausweisung aller im Kosakengebiete lebenden Juden angeordnet. Der Fürst, welcher zur Zeit seiner Anwesenheit in Charkow im Jahre 1881 den Liberalen und sogar Philosemiten spielte, begründete seine Ausweisungsverordnung damit, daß die Juden für das ökonomische Leben der Kosaken schädlich wären. Obzwar die Kosaken eine freie Selbstverwaltung besitzen und Gemeindeangelegenheiten nur von den Kosakenältesten, ohne jegliche Pression von Seite der Hetmane geregelt werden dürfen, verfügte Fürst Swjatopolk- Mirskij die Ausweisung der Juden, ohne die kompetente Staniza-Berwaltung einvernommen zu haben. Infolge dieser Verfügung machte sich aber unter den Kosaken eine starke Unzufriedenheit bemerkbar. Die Kosaken, welche vom Staate keinen Sold beziehen, sind dafür im Besitze von großen Fischereien und von Salzseen, deren Ausbeutung ausschließlich ihnen..zusteht. An den im Kosakengebiete lebenden Juden hatten sie Abnehmer und Käufer, und seit deren Ausweisung versiegten die Einnahmequellen der Kosaken. Aus dem Don- und Kubangebiete wurde sofort eine,.Deputation zum Fürsten Swjatopolk-Mirskij entsendet, um die Zurückziehung der Ausweisungsordre gegen die Juden zu erwirken. Allein der Hetman empfing die Deputation nicht, und sie konnte ihre Beschwerde nicht Vorbringen. So reifte denn unter den Unzufriedenen der Gedanke, eine Bittschrift an den Zar, den Hetman aller Kosaken, zu richten und ihn um Belassung der Juden zu ersuchen. Da jedoch Bittschriften von Militärs an den Zar nur durch den betreffenden Militärchef überreicht werden dürfen, so hätten die Kosaken ihre Bittschrift zunächst dem Fürsten Swjatopolk-Mirskij übergeben müssen. Da traf es sich aber, daß der Oberkontroleur der Kosaken, General Markow aus Petersburg, nach den Kosakengebieten entsendet wurde, um die Zusammenstellung der zurKrönung nach Moskau zu entsendenden Kosakendeputationen vorzunehmen. Diesem General übergaben nun die mit der Ausweisung der Juden unzufriedenen Kosaken ihr Gesuch an den Zar und legten demselben eine ausführliche Denkschrift bei, in welcher sie die Ehrlichkeit und den Fleiß der Juden hervorhoben und die durch deren Ausweisung hervorgerufene wirthschaftliche Krise schilderten. Diese Denkschrift wurde thatsächlich dem Zar überreicht, der auf dieselbe eigenhändig die Worte niederschrieb: „Die Ausweisung der Juden einstellen; vom Fürsten Swjatopolk Erklärungen verlangen." Darauf ist es zurückzuführen, daß dhr „Regierungsbote" am 15. März die lakonische Mittheilung brachte: „MrHetman der Don- und Kubankosaken hat die von ihm im vorigen Jahre'verfügte Judenausweisung bis auf Weiteres eingestellt." Are freie israelitische Vereinigung. Berlin, 23. Juni. f ie diesjährige Tagung der „Freien israelitischen Vereinigung" wurde durch eine Ansprache des Vorsitzenden Gustav Tuch (Hamburg) eröffnet, die die ethischen und sozialen Grundlagen der Bereinigung in kurzen, aber sachlich gediegenen und inhaltreichen Sätzen erläuterte. Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden nunmehr die ersten Punkte der Tagesordnung, betreffend die programmatische Erklärung, hintangesetzt und zunächst der Redner zu Punkt 3, Rechtsanwalt Dr. Boden hei mer (Köln) aufgefordert, sein Referat über „Jüdische Kolonisation" zu erstatten. Der Redner erörterte zunächst die allgemeinen Grundzüge jeder Kolonisation, schilderte sodann die kolonisatorischen Völker des Alterthums und der Neuzeit und ging schließlich auf die Geschichte der jüdischen Kolonisation über. Ebenso wie die Art der Kolonisation sind ihre Ursachen sehr verschiedene. Uebervölkerung Und Verarmung der einheimischen Bevölkerung, religiöse, politische und soziale Verfolgungen, Herrschaftsgelüste treiben zur Auswanderung. Für die jüdische Bevölkerung sind die gleichen Motive" zur Auswanderung vorhanden gewesen. Im Orient und im Oceident haben die Juden sowohl unter schweren wirthschaftlichen Mißständen zu leiden gehabt, als auch waren sie politischer und religiöser Verfolgung ausgesetzt. Welche Mittel sind nun zu dem Zwecke, für eine Bevölkerung kolonisatorisch wirken zu können, erforderlich? Erstens Kapital und in zweiter Linie Arbeitskraft und Menschenmäterial. [."Sar “SÜf J vti-.*^vsai* '‘jf *$■ i: