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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-06-26 · Heft 26 (26.6.1896) · p. Seite 302

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 26 (26.6.1896)
Date
1896-06-26
Page
Seite 302 (sequence 2)
Language
German
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\f:'. il: il!t minister in Verbindung zu treten, um die Hälfte der Kosten auf den Etat der in Betracht kommenden Anstalten zu übernehmen^ Der Ausschuß ha^ nun auf diesem Fundament weiter gebaut und folgende 5 Leitsätze zur Verhandlung des Gemeindetages gestellt: ' 1. Die Gemeindeverwaltungen sind zu veranlassen, die Ansetzung'des jüdischen Religionsunterrichts an allen Anstalten, an welchen eine ausreichende Zahl jüdischer Schüler ist, als integrirenden Bestandtheil des Lehrplans zu beantragen. 2. -Die Direktoren und Rektoren der Schulen sind durch die Vorgesetzte Behörde darauf hinzuweisen, daß sie diesen Unterricht im Sinne der Minist.-Verf. vom 30. April 1875 beaufsichtigen und. nur dann von demselben dispensiren, wenn nachgewiesen ist, daß ein anderer ausreichender Unterricht in der jüdischen Religion den dispenstrten Schülern ertheilt wird. 3. Die Lehrer, welchen der Religionsunterricht übertragen wird, sollen entweder dem Lehrkörper als definitiv angestellte Lehrer angehören oder, wo das nicht angängig ist, Rabbiner oder staatlich geprüfte Lehrer sein. 4. Der jüdische Religionsunterricht soll im unmittelbaren Anschluß an die anderen lehrplanmäßigen Stunden ertheilt werden. Eine Abweichung hiervon darf in keinem Falle durch die anderweitige Beschäftigung des Lehrers veranlaßt sein. 5. Die Ausstellung von Zeugnissen in der jüdischen Religion erfolgt nach der Bestimmung der Minist.-Verf. vom 30. April 1875 und erstreckt sich nicht nur auf die Zeugnisse am Schluffe bestimmter Zeitabschnitte, sondern auch auf die Reifezeugnisse. Besonderes Gewicht legt der Ausschuß auf die Ertheilung eines Abiturientenzeugnisses im jüdischen Religionsunterrichte. Mit voller Absicht hat auch der Ausschuß das Wort „ ob liga torisch" ausgelassen, den Begriff vielmehr in seine Bestandtheile zerlegt und Dasjenige, was durchführbar erscheint, besonders ausgedrückt. Es soll kein Schüler gezwungen werden, an dem in der betreffenden Anstalt gegebenen Unterricht Theil zu nehmen, nur muß er den Nachweis führen, daß er anderen ausreichenden Unterricht erhält. Nach Annahme der Leitsätze beabsichtigt der Ausschuß, in deren Sinne an das preußische Kultusministerium zu petitionicen, und es ist nach einer von autorisirter Seite kommenden Mittheilung Aussicht vorhanden, daß diese Anträge bei der Behörde geneigtes Gehör finden werden. Der Antrag des Amtsgerichtsraths Levy (Beuthen), betr. ^den obligatorischen Religionsunterricht, wird hierauf vom Antragsteller,, als durch den Ausschußantrag erledigt, zurückgezogen; ebenso der Antrag 16 der Gemeinde Dirschau, betr. den Religionsunterricht durch Wanderlehrer, infolge der von Dr. Minden gegebenen Erklärung, daß vom Gemeindebund bereits Wanderlehrer unterstützt würden. An der sehr lebhaften Debatte, die sich nun über die Frage selbst entspinnt, betheiligen sich M. Katzenstein (Bielefeld), Dr.Blaschke(Berlin), Rabb. Dr. Landau (Weilburg), Prof. Philippson (Berlin),Redakteur Klausner (Berlin), Dr Rosenberg (Thorn), Dr. Coblentz (Bielefeld) für die' Anträge und Justizrath Meyer, Justizrath, Makower, Lehrer Ä. Levy gegen dieselben. Die beiden Erstgenannten erklären sich in entschiedenster Weise gegen jede Art obligatorischen Zwangsunterrichts. Das Ergebniß der mehr als drei Stunden dauernden Debatte gipfelte darin, daß Punkt 2 der Leitsätze, über den auf Vorschlag besonders abgestimmt wurde, mit 91 gegen 4 Stimmen angenommen wurde. Dr. Edmund Lach mann (Berlin) enthält sich der Abstimmung. Die übrigen Theile der Leitsätze werden mit großer Majorität ebenfalls angenommen, ebenso der Antrag 11 des Prof. Dr. Horonntz (Thorn), betreffend die Ausbildung von Religionslehrern... Der Antrag 13 des Bezirksrabbiners Dr. Landau' (Weilburg) aus .Einrichtung staatlicher Aufsicht über Religionsunterricht wird auch nach Streichung des Passus, daß „diese Aufsicht, wie in Süddeutschland mit den 1866 erworbenen preußischen Provinzen, den am meisten dazu geeigneten Personen, den Rabbinern, übertragen werde", abgelehnt. Nach einer einstündigen Pause wird der Antrag des Ausschusses aus Abänderung des § 12 der Statuten zur Berathung gestellt und nach kurzer Diskussion angenommen. Hiernach ist nunmehr zur Beschlußfähigkeit des Ausjchusses nur die Anwesenheit von fünf Mitgliedern ] erforderlich. Der Antrag 9 des Herrn Dr. Rosenberg (Thorn) wegen Gleichberechtigung des Judenthums in allen die Religion betreffenden öffentlichen Angelegenheiten wird zurückgezogen. Der Antragsteller, unterwarf sich dem Urtheil, daß sein Antrag in das politische Gebiet hinüberspiele. .iE %;■ Der Antrag 10 desselben Herrn auf. jährliche Einberufung des Gemeindetages wird vom Ausschuß bekämpft unter Hinweis.auf die enorme Arbeitslast und die großen Kosten und unter der Begründung, daß ja Bezirksoerbände gegründet werden sollen, die alljährlich zusammentreten würden. Das vorzulegende Arbeitsmaterial würde zu einer jährlichen Berufung viel zu klein sein. U. A. bekämpft noch R -A . Lehmann (Dresden) diesen Antrag unter Berufung auf § 10 der Statuten/ der den Ausschuß verpflichtet, den Gemeindetag einzuberufen, sobald 30 ordentliche Mitglieder des Bundes es beantragen. Es wäre somit für drin-* gende Fälle hinreichend Fürsorge getragen. Selbst nach der Modifikation, den Gemeindetag alle zwei Jahre einzuberufen, wird der Antrag per majora abgelehnt. Der Antrag 12 des Bezirksrabbiners Dr. Landau (Weilburg), betreffend Regelung der vom D. I. G B. gewährten Subventionen, war bereits in der Vorversammlung, nachdem darüber genügende Auskunft gegeben worden war, zurückgezogen worden. Der Antrag 14 des Herrn Amtsgerichtsraths Levy (Beuthen) wird mit dem Antrag 17 der Gemeinde Dirschau gemeinsam zur Berathung .gestellt,, da beide .die Errichtung von Anstalten für die Ausbildung von Schächtern und.Kantoren betreffen. An der-überaus lebhaften Debatte betheiligen sich Singer (Magdeburg), Dr. Holzmann (Berlin), Dr. Landau (Weilburg), Budwig (Berlin), A. Levy (Berlin), Dr. Karpeles, Justizrath Fried mann (Glogau), Dr. H. Hildesheimer, Rechts-Anwalt Friedländer, R.-A. Landau (Berlin). Die meisten Redner bestritten das Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses zur Errichtung der geplanten Anstalten, da die Ausbildung sehr gut in Angliederung an die schon bestehenden Seminarien erfolgen könne. Nach Ablehnung des Antrags Friedländer, über die Anträge 14 und 17 zur motivirten Tagesordnung überzugehen, wird auch der Antrag Levy, der getrennt zur Abstimmung gelangt, bezüglich der Schächter abgelehnt Der zweite Theil wird hierauf vom Antragsteller zurückgezogen. Der Antrag der Gemeinde Dirschau gelangt nicht zur Abstimmung, da er nicht besonders motivirt ist. Ueber Punkt 18 der Tagesordnung: „Besprechung der wegen Erziehung verwahrloster Kinder zu treffenden Maßregeln" wiich von Rektor .Dr. Adler als Vertreter des Ausschusses eingehend referirt. Speziell handele es sich um die sogenannten „Flatäuer Nomadenkinder". Alljährlich ziehen 15 bis 30 Familien, meist unter Zurücklassung ihrer Kinder, von Flatau weg, unter dem Vorwände, sie gehen hausiren; sie ziehen jedoch meist nach Witten als Hauptquartier und irren dann vagabondirend in Rheinland und Westfalen umher. Die Kinder werden in Flatau in Haufen untergebracht und bilden dann einen Schrecken für die Mitglieder der Gemeinde. Die Gemeinde-Unterstützungskommission ist zu keinem festen Resultat bezüglich der Beseitigung dieses Zustands gekommen. Von den Rednern in der Debatte wurden mannigfache Vorschläge in Anregung gebracht. Dr. Landau (Weilburg) tritt für Zwangserziehung ein, Lehrer Levy (Berlin) plaioirt dafür, die Kinder in Familien unterzubringen, Amtsgerichtsrath Levy (Beuthen) will die Angelegenheit dem in Westprenßen zu bildenden Provinzalverband zur Abhilfe überweisen, Dr. Hildesheimer will auf eine im Jahre 1890 gegründete Kommission des Gemeindebund.es zur Erziehung verlassener Kinder zurückgreisen und. dieser die Angelegenheit übertragen wissen. Rechtsanwalt Landau (Berlin) und Stadtrath E i ch e l b a u m (Insterburg) wünschen eine allgemeine Unterstützung durch alle Gemeinden, da es sich um mindestens 100 Kinder handele, Rechtsanwalt Sil der sie in wünscht einen Rückhalt im Gemeindebund durch Einsetzung einer Kommission, welche durch Versendung von Cirkularen Begeisterung und das Interesse allgemeinerer Kreise zu erwecken bestrebt sein soll. , Die Frage wurde schließlich nach langer Debatte durch die einstimmige Annahme des folgenden vom Vorsitzenden Josephthal eingebrachten Antrages gelöst: „Der Gemeindebund wolle den in Flatau und Krojanke weilenden und anderen von ihren Eltern verlassenen Kindern seine Fürsorge zuwenden, und . wird der Ausschuß veranlaßt, die hierzu geeigneten Maßregeln in Erwägung zu ziehen und zur Ausführung zu bringen." Der letzte Punkt der Tagesordnung, betreffend Neuwahl des Ausschusses, wurde durch den Antrag Karpeles erledigt,den beim vorigen Gemeindetag gewählten Ausschuß per Akklamation wiederzuwählen. Zum Schluffe der Verhandlungen stattet Professor P hilipp soh n seinen Dank ab für das dem Ausschuß geschenkte Vertrauen, für das k 7

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