Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1896)
- Date
- 1896-06-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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60. Jahrgang. Nr 26 Kerlin, 26. Inni 1886. Gin unparteiisches Organ für alles Mische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements.Preis: Durch Buchhandel, Postoder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahrs. 3 M. Red actcnr: Gustav K arp eles« Begründet von Rabbiner B*. Ludwig Phitippfon - Sonn Verlags-Tepedition: iöerlin, Leruläiemerftr. 48/49 Alle Zusendungen fitr Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der .Allgem. Zeitung des JudenthumS*, Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Moffe, Berlin. Inhatt. Leitartikel: Der siebente Gemeindetag. — Die Woche. — Die freie israelitische Vereinigung. — Das Werk der ersten ordentlichen Tagung der badischen Synode. V. Von Reg.-Rath Tr. Mayer. - Die Satzungen des Verbandes der jüdischen Lehrervereine in Deutschland. Von Hermann Becker. — Balak. Bon I. Höxter. — Julie Salis-Sckiwabe. — Feuilleton: Jüdische M/ircken : Der seltsame Orach. (Schluß.) — Litterarische Mittheilungen. - Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Aus der Provinz Pose«. Hamburg. Fronbausen. Karlsruhe. Aus -Baden. Wien. Budapest. London. Odessa. New-Aork. - Von Nah und Fern. — Miseellen. Der siebente Gemeindetag. Berlin, 22. Juni. fte Verhandlungen des siebenten Gemeindetags, der gestern in, den Räumen des Hotels!Cassel mehr als sechs Stunden-hintereinander berathen, werden : ein denkwürdiges Blatt ' in der Geschichte des deutschen Judenthums oii§fü(Ien; Sie boten trotz der divergirenden Anschauungen doch ein wohlthuendes Bild wahrhaft religiöser Gesinnung, eines warmen Interesses für das Judenthum, und einer erfreulichen Eintracht. Schon in der. Vorversammlung am Abend des 21. .Juni hatte sich eine stattliche Zahl von Theilnehmern aus allen Städten und Provinzen Deutschlands eingefunden. Noch stärker war natürlich die Theilnahme am Morgen des gestrigen Tages. Wir geben nun in folgendem Bericht ein Bild der Verhandlungen, behalten uns aber vor, auf die bedeutungsvollen Resultate und werthvollen Anregungen, die der Gemeindetag gegeben, im Einzelnen noch ausführlich zurückzukommen. Nach den einleitenden Begrüßungsreden durch Professor Philippson wird das Büreau auf Antrag des Herrn Dr. Karpeles folgendermaßen konstituirt: als Vorsitzende erstens Justizrath Josephthal (Nürnberg), zweitens Rechtsanwalt Benfey (Hannover), drittens Rechtsanwalt Emil Lehmann (Dresden); als Schriftführer: Rechtsanwalt Dr. Friedländer (Potsdam), Dr. jur. Apt (Berlin), Lehrer Goldschmidt (Brakel). Auf Grund des vorliegenden gedruckten Berichtes wird sodann der Kassenverwaltung Decharge^ertheilt und als Kassenrevisoren die Herren Ruß, Rotholz und Leseynski wiedergewählt. Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag des Ausschusses betreffend Bildung von Provinzialbez. Bezirks verbänden, wird von Professor Philippson kürz begründet. Die Centrale hätte nicht die nöthige Einwirkung auf die Einzelgemeinden und könne ferner die Be- - dürfniffe und die Hilfsquellen im Einzelnen nicht immer genau beurtheilen. -7. Mehrere solcher Verbände sind bereits vorhanden und wirken segensreich (Ostpreußen, Baiern, Schlesien, Westfalen rc.). Die vorliegenden gedruckten Leitsätze sollen keine gebundene.Marschroute für die Verbände abgeben; es^sind nur praktische Vorschläge, die sich zwar schon in Vereinen bewährt haben, aber noch näch Bedürsniß mödifizirt werdenlkönnen. Die Centrale solle nicht Leiterin, sondern nur Ver- . Mittlerin und Dienerin der lokalen Organisationen seim Rabbiner Dr. Guttmann (Breslau) wünscht zur Erhöhung der Autorität des Gemeindebundes eine andere Zusammensetzung des Ausschusses, in dem die großen .Centralgemeinden wie die Provinzialverbände ihre Vertretung haben müßten. Nach Auskunft von Professor Philippson haben die Gemeinden durch Leistung eines^entsprechend Beitrages auf Grund des § 11 der Statuten des Bundes das Recht, einen Vertreter in den Ausschuß zu senden. Nachdem von Rechtsanwalt Benfey (Hannover) die Höhe des Beitrages zu den Kosten bemängelt, vielmehr die Kosten des Provinzial- Verbandes unter den einzelnen demselben angehörenden Gemeinden "repärtirt werden sollen, von Dr. Jannowitz die Form der Kreisergänzungssteuer vorgeschlagen ist, betont noch einmal Dr. Minden, als Vertreter des Ausschusses, daß mit den Leitsätzen nur ein Musterstatut geboten werden soll, aber kein Regulativ, und die Zahlen des ' /Beitrages deshalb nur willkürlich - gewählt worden seien. Unter Streichung des Passus, daß die Kleinstaaten zwischen Eibe und Rhein . je^inen Verband bilden sollen, und unter Fortlaffung der Ziffern bez, ' dev Höhe des Beitrages jeder. Gemeinde zu den Kosten des' Verbandes -werden dann die Leitsätze für die Begründung von Bezirks - Gemeinde- Verbänden hierauf einstimmig angenommen. Bezüglich der Ausführung giebt noch Professor Philippson an, daß der Ausschuß sich zunächst ai/die Provinzialhauptstädte wenden und dieselben veranlassen werde, die Organistrung ihres Bezirksverbandes in die Hand zu nehmen. Die sehr wichtigen Anträge 7, 11, 13, 15, 16, die sich alle auf den Religionsunterricht beziehen und den Kernpunkt der Verhandlungen bilden, werden auf Vorschlag des Vorsitzenden gemeinsam debattirt. Der Antrag 7 des Ausschusses, betreffend den Religionsunterricht hauptsächlich in.Preußen, wird von Dr. Minden an der Hand des gedruckt vorliegenden „Berichtes der Gemeinde-Unterstützungskommission und der Lehrabtheilung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, insbesondere bezüglich des Religionsunterrichts 1892—1896" eingehend begründet. Referent erörtert zunächst die Entwickelung der ganzen Frage, die durch den Antrag der Gemeinde Brandenburg (Rabbiner Dr. Rosenberg) s. Z. iw Anregung gebracht worden wäre. Der Ausschuß erklärte sich vor 4 Jahren noch nicht genügend informirt, um die Sache ins Werk zu setzen, er stand zwar dem Anträge sympathisch gegenüber/verhehlte sich aber keineswegs die großen Schwierigkeiten der Durchführung desselben. ..^Der VI. Gemeindetag erklärte deshalb auf Antrag des Rechtsanwalts Friedländer die Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes in den Lehrplan der öffentlichen Schulen für eine unerläßliche Forderung, beauftragte den Ausschuß, die Frage zu prüfen und über das Ergebniß dem..nächsten Gemeindetag zu berichten. Im weiteren Verfolg der Angelegenheit wurde dann, zunächst in notwendiger Beschränkung auf Berliner Verhältnisse, von Prof. Dr. Buka eine ausführliche Eingäbe an den Vorstand der Berliner Gemeinde, betreffend die Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten, gerichtet.' ' Nach eingehenden Konferenzen hat sich der Gemeindevorstand, wie bekannt, an das Kultusministerium gewendet, und die Folge davon war, daß eine am 26. April 1895 ergangene Verfügung die Einführung des Religionsunterrichts an den königlichen Gymnasien und Realschulen Berlins anordnete. Die Kosten sind zwar bis jetzt ganz von der GemeindeLzu tragen, doch hat der Kultusminister in Aussicht gestellt, mit dem Finanz-