Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1896)
- Date
- 1896-06-19
- Page
- Seite 298 (sequence 10)
- Language
- German
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298 die hebräische Sprache nicht. Der heidnische Leibeigene heißt edeä „Knecht", eigentlich „Arbeiter", geradeso wie der in Dienst verkaufte | Israelit, und selbst der geiftesgewaltige Moses heißt ein ebect des himmlischen Herrn. Der heidnische Leibeigene im israelitischen Staate war nicht nur Rechtsobjekt, sondern auch Rechtssubjekt. Wer ihn; mordete, erlitt als Mörder Todesstrafe.x) Wenn sein Herr ihm eine erhebliche Körperverletzung zusügte — und schon das Ausschlagen eines Zahns galt als solche — so mußte er den Sklaven dafür, freilaffen.* 2 * 4 5 6 7) Und wenn Israeliten gegen einen heidnischen Leibeigenen falsches Zeugniß ablegten, um ihn dem Henker zu überantworten, so wurde an ihnen auch die Todesstrafe vollzogen. °) ' Im Talmud wird empfohlen, auch dem leibeigenen Heiden von! denselben Speisen Antheil zu geben, die der Herr genießt, und zwar j noch vor der Tafel — weil es sonst vergessen werden könnte; geradeso! wie auch die Hausthiere ihr Futter erhalten sollen, ehe die Menschen , im Hause die Mahlzeit beginnen.; Wenn im alten Griechenland der Verbrecher in irgend einen j Tempel flüchtete, so war er darin geschützt. Für Sklaven, welche ’ die Mißhandlungen ihrer Herren nicht länger ertragen konnten, bot in Athen das Heiligthum des Theseus und dasj der Hefital ein Asyl. Im jüdischen Alterthum heißt es mit Bezug auf den Mörders) Von meinem Altäre hinweg sollst Du ihn nehmen, um ihn zu tödteu." Der gepeinigte Leibeigne aber, der Heide, brauchte nicht den Tempel aufzusuchen, um sich zu retten: das Haus und der Hof eines jeden Israeliten waren für ihn ein schützendes Heiligthum. „Du darfst einen Knecht nicht ausliefern an seinen Herrn, wenn er zu dir sich flüchtet vor seinem Herrn. Bei dir soll er bleiben, in deiner Mitte, an dem Orte, den er erwählt in einem deiner Thore, wo es ihm behagt, du darfst ihn nicht kränken." Das Werkverbot am Sabbath galt auch für den heidnischen Leibeigenen. Und zwar sollte es nach dem Wortlaut des Gesetzes um seinetwillen, als eine Wohlthat, für ihn gelten, ebenso wie es für den freien Gast im Lande als eine Wohlthat des Gesetzes gedacht war. „Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten Tage sollst du ruhen, damit dein Ochs und dein Esel ruhe, und sich erhole der Sohn deiner Magd und dein Gast."0) Und nochmals: „Aber der siebente Tag ist Feiertag dem Ewigen, deinem Gotte; da sollst du keinerlei Werk schaffen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und dein Ochs und dein Esel und all dein Vieh, und dein Gast in deinen Thoren, auf daß ruhe dein Knecht, und deine Magd wie du."^) Im Alterthum kannte keine Religion einen wöchentlich wiederkehrende:! Ruhetag außer der israelitischen. Aber die Verhältnisse haben sich geändert. Und wenn heute die Israeliten im Geiste dieses altehrwürdigen Gesetzes leben wollen, so müssen sie eifrig und gewissenhaft darauf bedacht sein, ihren christlichen Dienstboten den christlichen Sonntag freizugeben. Die israelitischen Staatsbürger, welche für ihre Person den Sabbath halten, sind berufen, überall einzutreten auch für die Sonntagsfeier ihrer christlichen Mitbürger. Den christlichen Arbeitern wird ja jetzt glücklicherweise die Sonntagsruhe und damit eine „Normalarbeitswoche" durch Reichsgesetz verbürgt, und weit verbreitet ist die Auffassung, daß die Ausnutzung der Wochentage allgemein eine bessere sein würde, wenn es überhaupt keine Sonntagsarbeit gäbe. ') 2. Moses 21, 20. 2) 2. Moses 21, 26 f. 3) Talmud, Baba kama 88 a. 4) 2. Moses 21, 14. 5) 5. Moses 23, 16 f. 6) 2. Moses 23, 12. 7) 5. Moses 5, 14. Ich bin am Schluffe. Der schlesische Pastor Albrecht Romann äußert sich über das jüdische Alterthum in der Allgemeinen konservativen Monatsschrift für das christliche Deutschland 1888 wie folgt: „Industrie und Kunstgewerbe stand höher als der Handel. Bezalel und Ahaliab, die Baumeister der Stiftshütte, galten als vom Geiste Gottes besonders erfüllt. .Doch auch diese Thätigkeiten bildeten nicht die eigentliche Grundlage des Staates. Die blieb der Ackerbau. Nicht die Geld-, sondern die Feldwirtschaft war das Fundament, auf dem das Gebäude ruhte. So sehen wir: die ganze Tendenz der mosaischen Gesetzgebung geht nicht auf ungemessene Vermehrung, sondern auf Erhaltung und Befestigung des Besitzes, suchte dem fieberhaften Erwerbssinn die Thüren zuzuschließen, begünstigte ein stilles, befriedigtes, gesichertes und mäßiges Leben und suchte dem Versinken der Masse in Noth zu steuern. --Die vielgepriesenen Gesetzgebungen eines Lykurg und Solon halten weder was Weisheit noch was wahre Humanität betrifft, einen Vergleich mit der mosaischen Gesetzgebung auch nur von ferne aus. Auch heutzutage könnten unsere Politiker nichts Besseres thun, als bei diesem Meisterwerk in die Schule zu gehen." Hochgeehrte Damen und Herren! Wenn wir die soziale Weisheit unserer jüdischen Bibel bewundernd ergründen, dann drängt sich uns auf die Lippen das deutsche Dichterwort: „Was du ererbt von deinen Vätern hast. Erwirb es, um es zu besitzen!" Und wir wollen dabei denken an den Ausspruch des alten Lehrers in Israel: tzniön *6 „Nicht die theoretische Erforschung ist die Hauptsache, sondern die That."^) Laßt uns darum jederzeit und überall bereitwillig mithelfen an sozialen Werken, entschlossen vorangehen in sozialen Werken, zur Ehre unserer jüdischen Religion und zum Wohle unseres geliebten deutschen Vaterlandes! —I 1—H ||--:---H 1—i i-, lUÜiUMlMM MWWIM * | FEUILLETON | 1 1 -1 1--%a!*-1 —1 BnümB MIWlmI!- nS Jüdische Märchen. Der seltsame Orach. (Fortsetzung.) fob n der Nähe des alten Leichenhauses, an derselben Stelle, wo TW jetzt das hohe neue Haus steht, stand damals ein niedriges, 0$ kleines Häuschen mit hohem hölzernen Dache und hölzernem Vorgang. Vor diesem blieb Rabbi Wolf stehen, öffnete die Thür und führte seinen Gast durch den finsteren Gang in die sabbathlich erleuchtete Stube. Ehe er jedoch eintrat, berührte er die Pfoste und sprach den üblichen Eingangssegen, den jeder Hausherr spricht, wenn er in seiner Wohnung aus- und eingeht und jeder Fremde sprechen soll, wo er als Gast einkehrt. Dann breitete er seine Hände gegen die siebenarmige Lampe aus, sprach leise vor sich hin den Lichtsegen — denn er mußte dies selbst thun, da ihm kein Weib war, das es thäte — setzte sich an den weißgedeckten Tisch, auf dem bereits ein kärglich Mahl stand, und sprach zu seinem Gaste: — Setzt Euch zu mir, lieber Orach i) Aboth 1, 16.