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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-06-19 · Heft 25 (19.6.1896) · p. Seite 297

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 25 (19.6.1896)
Date
1896-06-19
Page
Seite 297 (sequence 9)
Language
German
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297 sofort bezahlen, sie würden dadurch mehr Gutes wirken als durch oft hohe Beiträge für alle möglichen Wohlthätigkeitsanstalten! Aber wie wird der Handwerker oft hingehalten! Reicht er zunr Jahresschluß die Rechnung ein und hofft, mit dem Erlös seine Zahlungen leisten zu können, so wird er sehr oft mit dem Verlust der Kundschaft für diese „Dreistigkeit" bestraft. - Und wie viele Entbehrungen hat sich die Familie des Handwerkers schon auferlegen müssen, um bis zu Neujahr warten zu können? Welch hohe Prozente muffen oft bezahlt werden, wenn der Handwerker eine Zahlung nicht einhalten kann? Wie oft kann ein Handwerker seine Waare nicht pünktlich abliefern, da er sich infolge der schlechten Zahlung die Rohmaterialien nicht kaufen kann. Wie würde es bei dem Kapitalisten aussehen, wenn er keine Zinsen, und wie bei dem Beamten, wenn er sein Gehalt nicht bekäme?" Im jüdischen Alterthum konnte diese Klage nicht laut werden. Denn das mosaische Gesetz sagt?) „Du sollst einem Arbeiter seinen Lohn nicht über Nacht vorenthalten." Und noch beweglicher wird au einer anderen Stelle gewarnt: „Du sollst einen Arbeiter nicht drücken, einen armen und dürftigen, gleichviel ob er zu deinen Stammesgenossen gehört oder dein Gast ist in deinem Lande, in deinen Thoren. An seinem Tage mußt du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne darf darüber nicht nntergehen, denn er ist arm und sehnt sich danach; daß er nicht deinetwegen zu Gott rufe und du als Sünder dastehest! "* 2 3 4) Wieder sehen wir, daß dem nichtisraelitischen Mitbürger die Wohlthat des Gesetzes in gleicher Weise zu Theil wird.' Ntm, ein moderneres Gesetz kann es nicht geben, als dieses alte der jüdischen Bibel. Sollten da nicht heutzutage die jüdischen Bürger im Staate es als eine Ehrenpflicht ansehen, mit der Befolgung desselben voranzugehen, Mann für Mann, und so ihrestheils dem Handwerk seinen goldenen Boden wiederzugeben? Muß es nicht jüdischen Fabrikherren besonders schmachvoll erscheinen, die Löhne der Arbeiter und Arbeiterinnen zu drücken oder diese sonstwie auszubeuten? Der Tagelöhner in der Landwirthschaft hatte noch ein eigenes Recht: er durfte im Weinberge nach Herzenslust Trauben essen, wenn er nur nichts mit fortnahm, und er durfte mif dem Kornfelde Aehren verspeisen, so lange er nicht mit der Sichel für sich selbst erntete?) Einem wohlhabenden Israeliten war, so erzählt der Talmud?) durch die Unvorsichtigkeit seiner Tagelöhner ein Faß Wein ausgelanfen. Urn Schadenersatz zu erlangen, pfändete er ihnen die Röcke. Da gingen sie zum Richter, und dieser verurtheilte den Herrn zur Herausgabe — unter Berufung auf die Pflicht der Milde. Die Tagelöhner begehrten aber auch noch Entschädigung für den ihnen durch den Streit entgangenen Arbeitsverdienst. Und selbst diese billigte ihnen der Richter zu — nach dem Gesetze der Nächstenliebe. Aus alter Zeit wissen wir, . wie Boas seine Arbeiter auf dem Felde zuerst grüßte. Ein mittelalterliches Werk bezeichnet es als schönen Brauch, nicht nur dem jüdischen, sondern auch dem nichtjüdischen Arbeiter den Wunsch zuzurufen: „Möge dir deine Arbeit gelingen! "^) Die deutschen Bischöfe haben ununterbrochen die Aufmerksamkeit des Klerus und ihrer Gläubigen auf die soziale Noth hingelenkt. Im September 1869 setzte die Versammlung des deutschen Episkopats zu Fulda die Fürsorge der Kirche für die Fabrikarbeiter ausdrücklich 9 3. Moses 19, 13. 2) 5. Moses 24, 14 f. 3) 5. Moses 23, 25 s. 4) Talmud, Baba Mezia 83 a. b) Orach Chajtm 306, 12 (Magen Abraham). auf ihre Tagesordnung. Es wäre zu wünschen, daß auch die Rabbiner gemeinschaftlich überlegten, was von israelitischer Seite in dieser Hinsicht geschehen kann. — Seit 1880 besteht ein Verband katholischer Industrieller unter dem Namen „Arbeiterwohl", geleitet von dem verdienstvollen Abgeordneten Hitze. Wann wird von den jüdischen Industriellen ein Verband zum Wohle der Arbeiter gegründe werden? — Ueberall finde:: wir Jüngkingsvereine für die Jugend aus dem Handwerker- und Arbeiterstande, evangelische und katholische, auch schon solche für jüngere Kaufleute. Wo bleiben die gleichartigen israelitischen Vereine? Auch sie müßten von hingebenden Seelsorgern geleitet werden. Israelitische Knechte und Mägde im jüdischen Alterthum waren Personen, welche wegen Diebstahls gerichtsseitig verkauft wurden, um den verursachten Schaden abzuarbeiten, sofern sie zu arm waren, um ihn auf der Stelle zu ersetzen. Ferner durste ein Vater seine Tochter als Magd verkaufen, wenn es ihm in der äußersten Noth völlig unmöglich war, auf andere Weise sich und sie ehrenhaft zu ernähren. Aber auch schuldenhalber wurden Israeliten zu Knechten gemacht. „Das Weib eines Prophetenjüngers schrie zu Elisa und sprach: Dein Diener, mein Mann, ist gestorben . . . nun kommt der Gläubiger, sich meine beiden Kinder als Knechte zu nehmen." *) Freilich das Gesetz weiß von solcher Schuldknechtschaft nichts, und schärfer könnte sie gewiß nicht verurtheilt werden, als es durch den Propheten Ainos?) geschieht: „Also spricht Gott: Wegen der drei Verbrechen Israels — und wegen der vier sollt' ich ihm nicht vergelten? daß sie verkauft um Silber den Gerechten und den Dürftigen wegen eines Paares Schuhe!" Wie sollte nun ein solcher Knecht, eine solche Magd behandelt werden? Es giebt ein altjüdisches Dienstbotengesetz, eine Gesindeordnung; sie steht im Talmud?) „Wer einen Knecht oder eine Magd ins Haus nimmt, soll in ihnen doch den Bruder, die Schwester sehen. Daher darf ihnen der Herr nicht sauer gewordenen Wein vorsetzen, wenn er selbst guten trinkt, und nicht altes oder verschimmeltes Brod, wenn er selbst feines ißt; er darf sie nicht auf schlechter Streu schlafen lassen, während er auf weichem Pfühle ruht." Möchte doch heutzutage jede israelitische Dienstherrschaft nach diesen Grundsätzen verfahren! Daß auch die christlichen Knechte und Mägde so zu behandeln sind, bedarf nicht erst der Hervorhebung. Wenn aber im jüdischen Alterthum ein israelitischer Knecht nach sechsjähriger Dienstzeit das Haus seines Herrn verließ, um als freier Mann selbst für sein Fortkommen zu sorgen, dann durste der Herr ihn nicht mit leeren Taschen ziehen lassen. „Reichlich sollst du ihm aufpacken," so heischt das Gesetz, „von dem Ertrage deiner Tenne und deiner Kelter; womit dich Gott gesegnet hat, davon sollst du ihm abgeben." Und wenn heute die Israeliten im Geiste des alten Gesetzes handeln wollen, dann müssen sie für die nächste Zukunft ihrer aus dem Hause scheidenden rechtschaffenen Dienstboten angemessene Fürsorge treffen, damit diese nicht, auf sich selbst angewiesen, zu leicht im Kampfe ums Dasein unterliegen und leiblich Noth leiden oder gar sittlich sinken. Es gab aber auch leibeigene Heiden im jüdischen Alterthum. Angehörige der bezwungenen kanaanitischen Volksstämme, welche bekanntlich auf einer tiefen Stufe der Religion und auf der allertiefsten Stufe der Sittlichkeit standen. Und auch ihnen gegenüber wird Humanität zur Pflicht gemacht, eine Humanität, wie wir sie sonst bei Sklaverei nirgends finden. Ein Wort für „Sklave" besitzt 9 2. Könige 4, 1. 2) Amos 2, 6. 3) Talmud, Kidduschin 20 a. 4) 5. Moses 15, 13 f.

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