Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1896)
- Date
- 1896-06-19
- Page
- Seite 296 (sequence 8)
- Language
- German
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296 Männer nicht stumm. „Auf verpfändeten Kleidern," so donnert der Prophet Amos*) „strecken sie sich hin bei jeglichem Altar, und den Wein der Gebüßten trinken sie im Hause ihres Gottes." Und den reuigen Sünder schildert der Priester-Prophet Ezechiels folgenderniaßen: „Der Frevler giebt das Verpfändete zurück, das Geraubte erstattet er... so wird er leben, nicht sterben." Weiterhin war auf dem Gebiete der Landwirthschaft gesetzlich Fürsorge getroffen für die wirtyschäftlich Schwachen. Wenn der Sichel fröhlicher Klang auf dem Felde ertönte, dann war das Ernterecht des Grundeigenthümers beschränkt zu Gunsten der Armen unter den Glaubensgenossen und unter den andersgläubigen Staatsgenossen. Die Ecken des Feldes^), ferner auf dein Felde vergessene Garben, die liegengebliebenen Aehren waren Eigenthum der Besitzlosen, aber nicht etwa als Almosen, sondern Kraft desselben Rechtes, welches im Uebrigen der Grundherr für sich geltend machte. Ebenso war an den Rebstöcken und an den Oelbäumen die Nachlese verboten : alle noch übrigen Traubeil und Oliven gehörten den Armei?). Und im Sabbathjahr, das wir vorhin schon als Erlaßjahr kennen gelernt haben, wartete die von selbst, ohne Zuthun einer Menschenhand, gewachsene Frucht des Feldes aiisschließlich auf die Armen. Sogar ein aus dem dunklen Mittelalter stammendes Rechtsbuch weist darauf hiii, das; diese Gesetzeswohlthaten auch den andersgläubigen Armen in Palästina nicht zu versagen find?) Hochbedeutsam ist schließlich im jüdischeii Alterthum das Gesetz über die Armensteuer, welche alle drei Jahre in Höhe des zehnten Theils der letzten Jahresernte fällig wurde. Wiederum galt der nichtjüdische Ariiie in Palästina als gleichberechtigt?) Bei solchen Einrichtungen konnte Niemand ganz in Noth versinken: und es ist eine sehr beachtenswerthe Thatsache, daß der hebräische Sprachschatz für „bettelii" und „Bettler" überhaupt fein Wort aufweist. Die Armensteuer ist später einmal auf europäischem Boden, unter Elisabeth von England, vorübergehend eingeführt worden. Es dürfte sich aber doch alleii Ernstes fragen, ob dieser Gedanke nicht auch in deutschen Laiiden sinngemäß zu verwirklichen wäre, ulid hier könnten die Israeliten bahnbrechend vorangeheii, zumal bereits die Lehrer der talmudischen Zeit empfohlen haben, alljährlich den zehnten Theil des Gewinnes für die Armeil beiseite zu legen. In dieser späteren Zeit, also mn Ausgang des Alterthums, erfuhr die Armenpflege bei den Juden noch eine weitere Ausgestaltung. i Man veranstaltete in jeder Gemeinde eine Schüsselsammlnuß behufs täglicher Speisung der Armen (tamdioj)7) — das Urbild unserer jetzigen Volksküche, deren sich demnach die Israeliten in der Gegenwart überall recht warm annehmen sollten! — und eine zweite Sammlung von Lebensmitteln, deren Ertrag allwöchentlich vertheilt wurde (kuppu), letztere ausschließlich für ortsangehörige Arme?) Wenn heute seitens der Israeliten nach dieseck Plane die Armenpflege gehandhabt würde, so müßte der Wanderbettel bald verschwinden, und wir blieben von allerlei unliebsamen Gestalten aus der Fremde verschont. Jedenfalls haben die Naturalverpflegungsstationeu überall im Lande berechtigten Anspruch auf Unterstützung durch die israelitischen Bürger. 1) Amos 2, 8. 2) Ezechiel 33, 15. 8) 3. Moses 23, 22. 4) 5. Moses 24, 19 ff. s) Jore Dea 151, 13. 6) 5. Moses 14, 28 f. 7) Mischna, Peä 8, 7. 8) Jerus. Pea VIII. Ein merkwürdiges Gesetz lesen wir im 5. Buche Moses?) Wenn auf freiem Felde ein Mensch ermordet gefunden wurde und der Thäter unbekannt blieb, dann sollten die Aeltesten der nächstgelegenen Stadt ein Sühnopfer bringen und dabei die Worte sprechen: „Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts gesehen." Schon in alter Zeit wies man darauf hin, daß die Väter und Vertreter der Stadt doch gewiß nicht im Verdachte des Mordes stünden, und erklärte darum den Sinn der eigenartigen Reinigungsformel anders?): „Wir haben ihn nicht," so schwören die Stadtältesten, „wenn er Hilfe und Rath von uns begehrte, hilflos und rathlos von dannen ziehen lassen. Hütten wir es gethan, so trügen wir jetzt Blutschuld." Alterthümlich muthet uns dieser Brauch an und birgt doch tiefen Sinn gerade auch für die Gegenwart! Kennt Ihr sie wohl, die Unglücklichen, welche wieder und wieder vergebens anklopfen, die arbeiten wollen und Arbeit auf die Dauer nicht finden können, die Ausgestoßenen der Gesellschaft, die eine Verirrung hinter Kerkermaurrn gebüßt haben und nun so gern auf geradem Wege bleiben möchten, denen aber das Vorurtheil der Menschen auf Schritt und Tritt hinderlich ist, bis sie der Verzweiflung anheim fallen und abermals freveln und endlich versinken in Noth und Tod? Merkt es, wie das alte jüdische Religionsgesetz Euch verantwortlich machen würde, wenn ein von Euch zurückgestoßener Menschenbruder ins Verderben geriethe, wie Ihr selbst die Blutschuld trüget — und betheiligt Euch an der Fürsorge für entlassene Strafgefangene! Aber helfet nicht nur mit Geldbeiträgen, sondern auch persönlich mit Worten und Werken der Liebe! Wir kommen nun zu dem dritten Haupttheil unserer Erörterung, zur Lage der arbeitenden Klassen im jüdischen Alterthum, und haben hier zu unterscheiden die freien Taglöhner und Handwerker, sodann die israelitischen Knechte und Mägde, schließlich die leibeigenen Heiden. Bei den Griechen standen die Handwerker auf der. untersten Stufe der ßüvuvoot, nicht sowohl weil ihr Gewerbe wenig Kenntnisse und Fertigkeiten erforderte, als weil es angeblich geistig und körperlich abstumpfte und keine Zeit übrig ließ, die Pflichten des Bürgers zu erfüllen. Ganz anders wird im jüdischen Alterthum die Arbeit geschätzt. Schon Adam weilt nicht im Paradiese, um dem Müßiggänge zu fröhnen, sondern um den Garten zu bearbeiten?) Und der Psalmendichter * * * 4 * 6 7) preist das Glück des Gottesfürchtigen: „Wenn du die Mühe deiner Hände genießt, dann heil dir und wohl dir!" Aber auch in späterer Zeit blieb diese rühmliche Auffassung, und die Lehrer des Talmud selbst waren zum großen Theil Handwerker, die im Schweiße ihres Angesichts ihr Brot erwarben und dabei die Wissenschaft pflegten und förderten. Heute klagen nun die Handwerker vor allem über einen tief eingewurzelten Mißbrauch, über die unpünktliche Bezahlung ihrer Leistungen. So schrieben 1894 die „Münchener Neuesten Nachrichten": „In unserer Zeit, in der alle staaterhaltenden Kreise auf Rathschläge und Mittel sinnen, wie der sozialistischen Gefahr zu begegnen und wie dem Mittelstand zu helfen sei, wird auf ein Hauptmoment, durch das die besten Handwerker dem Sozialismus in die Arme getrieben werden und wodurch Tausende von Existenzen vernichtet werden, viel zu wenig Beachtung verwendet. Dieser Punkt ist Baarzahlung bei Lieferung von Handwerkserzeugnissen. Möchten doch alle Gutbemittelten die Rechnungen der Handwerker 1) 5. Moses 21, 1 ff. 2) Talmud, Mischna Sota 9, 6. 3) 1. Moses 2, 15. 4) Psalm 128, 2.