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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-06-19 · Heft 25 (19.6.1896) · p. Seite 294

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 25 (19.6.1896)
Date
1896-06-19
Page
Seite 294 (sequence 6)
Language
German
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vortrefflichen Schulbildung nichts, mehr als einen ausgedehnten; Flattersinn für gesellschaftliche Bedürfnisse. Der Spruchdichter legt 1 2 * * * 6 die Gewöhnung dem Erzieher des Knaben ans Herz: „Gewöhne den ' Knaben seinem späteren Lebenswege gemäß ein, so wird er, auch wenn er alt geworden, nicht von ihm abweichen." Eine noch größere > Bedeutung aber sollte die Gewöhnung für die Erziehung der Mädchen gewinnen, da sie am besten dazu geeignet ist, ihrem Gemüthsleben eine breite und sichere Grundlage zn bereiten. Man beziehe hierauf den Ausspruch Goethes: „Neigung besiegen ist schwer, gesellt sich aber Gewohnheit wurzelnd allmälig hinzu, unüberwindlich ist sie." Wo der moralische Wille nicht vorhanden ist, sei es, daß er fehlt, oder daß ein böser Wille seinen Platz einnimmt, da ist er durch indirekte Hilfsmittel, Belohnungen oder Strafen, herbeizuführen. Diese sollen entweder das schwankende Bewußtsein auf den rechten Pfad führen und dort festhalten oder von dem Unrechten abschrecken. Es kann hier nicht weiter auf Bedeutung und Verwendung, Wahl und Oekonomie dieser Mittel eingegangen werden. Nur ein Punkt sei im Hinblick auf unsere besonderen Zwecke herausgehoben. Knaben und Mädchen fühlen sich allein von den noch unbekannten Dingen ihrer Umgebung angezogen, ihre Welt ist die Welt außer ihnen, ihr Sehnen trägt sie hinweg, unbekümmert um Ziel und Erfolg. Am wenigsten verweilen sie bei sich selbst, und noch ist ihnen der Gegensatz zwischen der eigenen kleinen und der übrigen großen Welt, welcher die ganze Menschheit, die ganze Natur und selbst die Gottheit als ein fremdes Außenobjekt zur freien Auffassung und Benützung gegenüberstellt, fremd. Sie setzen sich selber in diese Allgemeinheit hinaus und sehen sich unter den übrigen Dingen als eines von ihnen. Erst das ausgebildete Selbstbewusstsein des Erwachsenen setzt diesen gewaltigen Unterschied, so daß er nun als selbständiges, freies Wesen neben allen übrigen den Strom des allgemeinen Daseins, der durch ihn hindurchzieht, eigenwillig zu gestalten, zu verändern, zu verbessern, zu verschlimmern unternimmt. Das ist sein Recht und seine Pflicht, die besondere Aufgabe seines Lebens. Dies sind in kurzem, skizzenhaften Vorriß die allgemeinen Bestimmungen für die uns Juden angemessene Schulzucht. Aus ihnen werden die besonderen Forderungen der Schulzucht herzuleiten sein, welche für den jüdischen Religionsunterricht Geltung haben müssen. Nie soziale Frage und das ziidische Alterthum. 1 Vortrag, gehalten zu Karlsruhe am 11. November 1895 von Dr. Heinrich Lewy, Oberlehrer am Gymnasium zu Mülhausen i. E. Hochgeehrte Damen und Herren! . Mn den Bergen des alten Griechenlands ruhte viel köstliches Gold. Aber die Griechen achteten nicht darauf, bis dann aus dem Osteil die Phöilizier kamen und mit kundiger Hand manch tiefen Schacht in die Erde trieben und das Gold gewannen und läuterten und verarbeiteten zu herrlichem Schmuckgeräth. So geschah es, daß man das in der Griechen eigenem Lande gewonnene Gold mit fremdem Namen bezeichnete: '/Qvoog „Gold" stammt von dem gleichbedeutenden phönizischen Worte, dem hebräischen finn charuz. An diese Thatsache ans der Kultur- und Sprachgeschichte werde ich jedesnial erinnert, wenn von „christlicher Sozialpolitik" die Rede ist. Nicht als ob wir unseren christlichen Mitbürgern irgelidwie das Recht bestreiten sollten, die mit der erhabenen Sittenlehre ihrer Religion gewiß völlig übereinstimmenden sozialpolitischen Bestrebungen der heutigen Zeit ihrerseits als christliche in Anspruch zu nehmen — aber wir sollten unsrerseits doch lebhafter daran denken und uns viel klarer bewußt werden, daß man von „jüdischer Sozialpolitik" mit Fug und Recht schon in grauer Vorzeit sprechen konnte, als noch das Dunkel des Heidenthums die Welt bedeckte, lange vor der Stiftung des Christenthums. Wenn ich nun jetzt daran gehe, vor Ihnen zu erörtern, wie die Einrichtungen des jüdischen Alterthums zu dem sich verhalten, was wir heute allgemein als soziale Frage bezeichnen, so möge zunächst die Rede sein von der Verkeilung der irdischen Güter, sodann boit der Fürsorge für die wirtschaftlich Schwachen und zuletzt insbesondere von der Lage der arbeitenden Klassen. Die irdischen Güter, deren Verteilung im jüdischen Alterthum wir an erster Stelle betrachten wollen, sind von zweierlei Art: Ehre und äußerer Besitz. Dem König stand es frei, sich aus jedem Kreise nach Belieben eine Gemahlin zu wählen. Und selbst der Hohepriester, für den in dieser Hinsicht gewisse Beschränkungen galten, durfte jede reine Jungfrau aus seinem Volke heirathen. Ausgeschlossen von aller Gemeinschaft sollte nach ältestem, strengem Gesetze der in fluchwürdiger Verbindung Erzeugte bleiben?) Und doch galt auch für einen solchen späterhin der erlösende Satz: „Wenn der Bastard hervorragt durch Wissen und Tugend, während der Hohepriester unwissend und roh ist, so soll man dem Bastard mehr Ehre erweisen als dem Hohenpriester."^)^ Das Land war bei der Eroberung unter die Stärnme und innerhalb dieser unter die Geschlechter, weiter unter die einzelnen Familien vertheilt worden. Dabei herrschte aber die Anschauung: Gott ist der Eigenthümer, dem Menschen wird nur die Nutznießung verstattet. So erklärt sich das eigenartige Lösungsrecht. Wenn Jemand unter dem Zwange widriger Verhältnisse sein Grundstück veräußert hatte, so lag immer dem nächsten vermögenden Verwandten die Pflicht ob, es einzulösen. Geschah dies nicht, und der Verkäufer kam später selbst wieder zu Gelde, so konnte er das Grundstück jederzeit zurückerwerben unter Zugrundelegung des ihm gezahlten Preises und unter Abrechnung eines kleineren oder größeren Nutzungswerthes, je nach der Länge der inzwischen verstrichenen Zeit. Nur für Häuser in ummauerten Städten war die Einlösungspflicht auf ein Jahr beschränkt, und ein solches fiel auch im Jobeljähre nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück?) Alle übrigen Grundstücke nämlich, die verkauft worden waren, gelangten am Ende der laufenden Periode von 49 Jahren, wenn das Widderhorn (jodei) im ganzen Lande erklang, wieder in den Besitz des früheren Herrn oder seiner Erben?) Latifundienwirthschaft war dadurch unmöglich gemacht. Als aber im Laufe der Zeiten Einzelne habgierig die Schranken mißachteten, welche Wortlaut und Geist dieses Gesetzes ihnen zog, da fehlten nicht die rücksichtslos strafenden Prediger. „Wehe denen." ruft der Prophet Jesaja?) „die Haus an Haus rücken, Feld an Feld reihen, bis kein Platz mehr ist und ihr allein die Bewohner im Lande bleibt!" Und ein anderer Prophet, Micha, klagt?) „Sie gelüsten nach Aeckern 9 5. Moses 23, 3. 2) Talmud, Horajoth 13a. «) 3. Moses 25, 25 ff. 9 3. Moses 25, 8 ff. s) Jesaja 5, 8. 6) Micha 2, 2.

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