Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1896)
- Date
- 1896-06-19
- Page
- Seite 290 (sequence 2)
- Language
- German
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290 Form der Behandlung derselben sei uns noch ein Wort gestattet. Es ist gewiß noch in Aller Erinnerung, in welcher Weise die Debatten des sechsten Gemeindetages Gegenstand der öffentlichen Kritik geworden. sind. Hatte doch die „Kreuzzeitung" aus denselben die Veranlassung entnommen, „eine Minderung der bürgerlichen tmb staatsbürgerlichen Rechte der Juden" zu verlangen. Möchte man aus diesen Erinnerungen die Folgerungen ziehen, welche für den Gang der Debatten des siebenten Gemeindetages nothwendig und ersprießlich sind. Die Verhandlungen des Gemeindetages sind öffentlich, und ein aus dem Zusammenhang gerissener Satz kann uns großen Schaden bringen, wenn derselbe von den Gegnern in böswilliger Weise aufgegriffen und ausgenutzt wird. Wir legen diese Mahnung allen Denen dringend ans Herz, die sich an den Debatten betheiligen werden. Der Satz: Fortiter in re, suaviter in modo muß uns Allen als unwandelbare Norm für den Gang der Verhandlungen gelten. Und zwar nicht nur nach außen hin, sondern auch für den Gang der inneren Entwickelung. Es ist dringend nothwendig, daß die Achtung vor der fremden Ueberzeugung gewahrt, daß jede Schärfe vermieden und daß vor allem die Punkte betont werden, die uns verbinden, nicht aber diejenigen, welche uns trennen. Nur so kann der siebente Gemeindetag einen Verlauf nehmen, der dem deutschen Judenthum zum Heil und zum Segen gereicht. Daß er aber einen solchen Verlauf nehmen wird, hoffen wir mit Zuversicht. So bleibt uns denn nur noch der fromme Wunsch übrig, der in unseren alten Gebeten für den Sabbath weihevollen Ausdruck findet, daß Denen, die sich mit den Angelegenheiten der Gemeinschaft in Treue befassen, der Segen Gottes in alle Wege folgen möge. Nie Msche. Berlin, 16. Juni. iese Woche gehörte den jüdischen Richtern. Das wichtigste Ereigniß war die folgende Erklärung der ministeriellen „Berliner Korrespondenz": „Nach der „Freisinnigen Zeitung" soll vor Kurzem der Justizminister einem jüdischen Assessor gegenüber sich dahin ausgesprochen haben, daß er von dem Grundsätze ausgehe, nur so viele jüdische Richter anzüstellen, als das Verhältniß der Zahl der christlichen Bevölkerung zur jüdischen Bevölkerung ergebe. Diese Mittheilung beruht auf Erfindung. Der Justizminister hat weder eine solche, noch eine ähnliche Aeußerung gethan." Auch eine zweite Meldung über die Stellung der Regierung zu den jüdischen Richtern werde dementirt. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung schreibt: „Der „Gewährsmann" der „Freisinnigen Zeitung" behauptet jetzt, „nicht der Justizminister, sondern sein Ministerialdirektor hätte zu dem betreffenden Assessor" geäußert, künftig solle die Anstellung jüdischer Richter nur noch nach dem Prozentsatz der Juden in der Bevölkerung erfolgen. Auch diese Behauptung ist, wie wir hören, aus der Luft gegriffen. Wenn dann die „Freisinnige Zeitung" fortfährt: „Von derselben Seite wird uns mitgetheilt, daß, wie in den Berliner Juristenkreisen allgemein bekannt sei, im Justizministerum schon lange eine sogenannte Judenliste geführt wird, laut welcher nur fünf Prozent der jüdischen Rechtsanwälte Berlins zum Notariat zugelafsen werden." So ist letztere Angabe unrichtig. Was aber die „Judenliste" betrifft, so werden über die Justizbeamten, wie über alle anderen Beamten Personallisten geführt, die deren vollständiges Nationale, also auch Angabe über deren Religion enthalten. Wenn die „Freisinnige Zeitung" solche Listen „Judenlisten" nennen will, so läßt sich über Geschmackssachen bekanntlich nicht streiten." Nicht weniger wichtig war die wiederholte Ablehnung des Assessoren-Paragraphen im Abgeordnetenhause. Man kann das am besten ans den Aenßerungen der konservativen Preffe über diese Frage entnehmen. So schreibt die „Post": „Unter den Gesichtspunkten, welche neben anderen für die Auswahl in Betracht kommen, wird auch der nicht fehlen dürfen, daß der preußische Richterstand ohne ernstliche Gefährdung seines Ansehens und des Vertrauens der Bevölkerung nur einen geringen Bruchtheil jüdischer Richter verträgt...." Und der „Reichsbote" spricht sogar offen ans, was im Parlament Keiner zuzugeben wagte, daß nämlich der Assessorenparagraph antisemitischen Zwecken dienen sollte. Das fromme Blatt meint nämlich, es wäre besser gewesen, die „Berliner Korrespondenz" hätte sich nicht so beeilt, die angebliche Aeußerung des Justizministers zu dementiren, daß jüdische Richter nur im Verhältniß zur Zahl der Juden in der Bevölkerung angestellt werden sollten. Denn wenn man an keine Beschränkung der jüdischen Richter denke, dann verliere auch der Assessorenparagraph das Interesse. Hier wurden mit aller Naivetät die wahren Absichten der Konservativen aufgedeckt. * Eine Parallele zwischen Berlin und Wien, die in dieser Woche in einer öffentlichen Sitzung des Wiener Knltusvorstandes angestellt wurde, dürfte für weitere Kreise von Interesse sein: „Dem Wiener Defizit von 56 000 fl. gegenüber erscheint in Berlin ein Gebahrungsüberschuß von rund 260 OOO Mark. Während in Wien auf eine Bevölkerungsziffer von 130 000 jüdischen Einwohnern eine Kultussteuersumme von 190 OOO fl., sohin per Kopf 1 fl. 45 kr. entfällt, beträgt in Berlin bei 80 000 jüdischen Einwohnern die Kultussteuer 910 OOO Mark, sohin 11 Mark 37 Pf. --- 6 fl. 80 kr. per Kopf. Wien weist auf je zehn jüdische Einwohner einen Steuerzahler, zusammen 13 016 Steuerzahler auf, Berlin schon auf je fünf jüdische Einwohner einen Steuerzahler, zusammen 16 235. Sohin entfällt in Wien auf einen Steuerzahler eine Kultussteuer von durchschnittlich 14 fl. 50 kr., in Berlin von 57 Mark — 34 fl. 20 kr. Dieser günstigen Lage entsprechend kann in Berlin für die einzelnen Kultuszwecke weit mehr geleistet werden als in Wien. So verwendet Berlin 180 000 Mark als Gemeindezuschuß für gottesdienstliche Zwecke, Wien nur 31 OOO fl. — Die Religionsschulen der Berliner Gemeinde kosten 122 000 Mark, die der Wiener Gemeinde haben nur 43 000 fl. zur Verfügung. Allerdings verwendet die Wiener Gemeinde für Wohlthätigkeitszwecke 72 000 fl., während der Berliner Gemeindezuschuß für solche nur 62 000 Mark beträgt; allein das scheinbar geringere Berliner Bedürfniß erklärt sich daraus, daß die diversen Berliner Wohlthätigkeits- Anstalten außerordentlich reich fundirt sind. So konnte z. B. aus der Dr. Ephraim-Stiftung ein Betrag von 164 OOO Mark für Arme verwendet werden; die vorhandenen sieben Waisen-Jnstitutionen haben an drei Millionen Mark zur Verfügung; das Alters-Versorgungshaus beherbergt 191 Greise und Matronen; das Krankenhaus hat eben eine Schule für jüdische Pflegerinnen eingerichtet; neuestens hat Moritz Manheimer zur Vergrößerung des Siechenhauses 600 000 Mark gespendet. Vergleicht man mit diesen Ziffern die bescheidenen Wiener Zahlen, so drängt sich die Frage auf: „Wo steckt denn das goldene Wiener Herz?" Leider erhellt aus dem Angeführten, daß man in Berlin mehr Pflichtgefühl und Gemeinsinn kennt, als dies in Wien der Fall ist. Sehr bemerkenswerth ist auch die Thatsache, daß die Austritte aus der jüdischen Gemeinde in Berlin per Jahr 80 betragen gegen 400 in Wien! — Zu hoffen bleibt es, daß die demnächstige Neukonstituirung der Wiener Kultusgemeinde bessere Verhältnisse anbahnen wird." Für die Kritiker und Nörgler in unserer Gemeinde dürfte diese Parallele von besonderem Werth sein. *