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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-06-05 · Heft 23 (5.6.1896) · p. Seite 269

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 23 (5.6.1896)
Date
1896-06-05
Page
Seite 269 (sequence 5)
Language
German
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kommission ungehörige Personen in Vorschlag - zu bringen, aus welchen der Oberrath drei answählt- Die Mitglieder der Bezirksschiedsgerichte ernennt der Oberrath ans der Zahl der Vorsteher rlnd Bezirksältesten der betreffendeli Bezirke. Steuerfuß. Die Einschätzung soll mit möglichster Gellauigkeit derart erfolgen, daß der Steuerpflichtige gerade den Normalsatz seiner Klasse zu dem Gemeindeaufwand beizutragen hat. Wenn indessen dieser größer ist als die Summe, welche bei Zugrundelegung der Normalsätze von säinmtlichen Steuerpflichtigen aufkommen wurde, so sind die Normalsätze für das betreffende Jahr nach Bedarf zu erhöhen; im entgegengesetzten Falle sind sie entsprechend zu ermäßigen. Die Erhöhung oder Ermäßigung muß für alle Klassen eine gleichmäßige sein und ist stets in Zehnteln der Normalsätze auszudrücken. Sollen die letzteren für das erste Jahr der dreijährigell Einschätzungsperiode um mehr als %>, für eines der beiden folQcnben Jahre um mehr als 5/io erhöht werden, so wird hierzu staatliche Genehmigung erfordert. Einkaufsgelder. Wo ans besonderen Anlässen (z. B. bei Verehelichung von Angehörigen der Religionsgemeinde, oder beim Eintritt in die Zahl der vollberechtigten Gemeindemitglieder) seither — unabhängig von den jährlichen Stellern — sei es für die Theilnahme an den Gemeindeeillrichtungen im Ganzen oder für die Benutzung einzelner Gemeindeanstalten (Synagoge, Friedhof u. a.) einmalige Abgaben (Einkaufsgelder) zur Kasse der Genleinde oder eines Friedhofsverbandes erhoben wutden, findet deren Erhebung auch fernerhin statt, jedoch nlit folgenden Einschränkungen: a) Der Abgabesatz für ein Einkaufsgeld der ersteren Art (generelles Einkaufsgeld) darf in keinem Falle mehr als ein Prozent des gesummten Vermögens des Abgabepflichtigen betragen. d) Wenn eine verwittwete Person sich tvieder verehelicht, darf von demjenigen Vermögen, von welchem sie oder ihr verstorbener Ehegatte schon früher Einkaufsgeld entrichtet hat, solches nicht nochmals gefordert werden. e) Soweit die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Einkaufsgeld auf neu Anziehende Personen sich erstreckt, ist die betreffende Abgabe — wenn nicht pon dem Kultusministerium genehmigte Satzlingen abweichende Bestimmungen enthalten — um denjenigen Betrag zu mnäßigen, welchen sie als Einkaufsgeld au eine andere israelitische Gemeinde oder an einen israelitischen Friedhofsverbaild des Großherzogthums bereits bezahlt haben. Bei neu zuziehenden Frauen kommt auch das etwa von ihren Ehemännern früher ^entrichtete Einkaufsgeld.in Abzug. Abschaffung oder Veränderung bestehender, sowie Einführung neuer derartiger Abgaben kann durch Gemeindebeschuß mit Genehiiligullg des Kultusministerillms geschehen. 8. Aufbringung des Aufwandes für die Bedürfnisse der Bezirksverbände. 1. Von den Bezirksverbändell sind außer dem. Gehalt des Bezirksrabbiners, sowie der Belohnung des Bezirksrechners und Bezirksschreibers insbesondere die Kosteil .der Versammlungen der Bezirksältesten, sowie der von dem Bezirksrabbiner einberufenen Religionslehrerkonferellzen aufzubringen. Die Wohnung des Bezirksrabbiners ist in der Regel von der Gemeillde des Dienstsitzes zu stelleil. 2. Der Aufwand für die Bedürfnisse der Bezirksverbände wird auf die zu diesen gehörigen Gemeinden, insoweit nicht von einzelnen derselben Vorausbeiträge zu leisten süld, nach Maßgabe der Gesammtsummen der von . den Gemeindegenoffen aufkommenden direkten Staatssteuern umgelegt. Jede einzelne Gemeinde hat den auf sie fallenden Betrag des Bezirksaufwandes als Allsgabe in ihren Voranschlag einzustellen und mit dem übrigen Gemeindeaufwand nach den für dessen Aufbringung maßgebenden Bestimmungen (siehe oben unter A) umzulegen. 3. Der Voranschlag über die jährlichen Alisgaben des Bezirksverbandes wird von der Bezirkssynagoge jeweils für eine dreijährige Periode aufgestellt und der Beschlußfaffung der Bezirksversammlung unterbreitet, über deren Zusammensetzung und Abstimmungsweise wir schon bei Darstellung der Verordilung über die Besetzung der Rabbinerstellen (II, 1) das Nähere angegeben haben. Der die Steuer festsetzende Beschluß uilterliegt der staatlicheil Genehmigung. 4. Die früher eingeführten Gebühren für einzelne dienstliche Handlungen der Rabbiner (Trailllngen, Gelegenheitspredigten u. s. w.) sind in bisheriger Weise fernerhin zu entrichten. Getaufte Juden im neunzehnten Jahrhundert. Von Dr. N. Samter. IV. G^ll den Geistlichen dürfen wir wohl auch die Missionare rechnen. Es giebt, nach Delitzsch, mehr jüdische als christliche Judenmissionare?) wie ja in der Regel Neophyten eifrige Bekehrer werden. - Die britische Missionsgesellschaft beschäftigt prinzipiell nur Missionare jüdischer Abkunft?) Bei manchen ist mir die Abstammung zweifelhaft geblieben, aber voll Bellson, Daniel so n, Davidson, Hershon, Hirschensohn, Jsaacksen, Jacobsohn, Joseph s o h n, Jud s o n,») Levin s o h n, Marcus s o h n, Mayer s o h n, Rubinson, Salkinson, Zionsohn wird man mir's ohne Weiteres glauben, daß es Söhne unseres Stammes sind. Der berühmteste aller Judenmissionare unseres Jahrhunderts ist Joseph Wolfs, von Fritz Stolberg bekehrt, ein Abenteurer, welcher'die Juden der muhammedanischen Länder Asiens aufsuchte uub über seine Reisen Aufsehen erregende, zum-Theil in Jägerlatein geschriebene Berichte veröffentlichte. Ich kann mir nicht versagen. Heinrich Heine's Urtheil über diese Leute hier einzufügen. „Die Juden haben sich, da sich für Geld und gute Worte alles aus ihnen machen läßt, schoil so iils Christenthum hineinexerzirt, daß sie ordelltlich schon .über Unglaudeil schreien, auf Tod und Leben die Dreieinigkeit verfechten, in den Hundstagen sogar daran glauben, gegen die Rationalisten wttthen, als Missionare und Glaubensspione im Lande herumschleichen und erbauliche Traktätchen verbreiten, in der Kirche am besten die Augen verdrehen, die scheinheiligsten Gesichter schneiden und mit so viel hohem Beifall frömmeln, daß sich scholl hier und da der Erwerbsneid regt und die alten Meisterndes Handwerks schon heimlich klagen : das Christeuthum sei jetzt ganz in den Händen der Judell."^) Die katholische Kirche ist noch reicher an Celebritäten aus dem Judenthum als die protestantische. Ad Jove principium! -• i) Protokolle der zu Berlin am 27. und 28. April 1870 stattgefundenen Konferenz der in Deutschland unter den Juden arbeitenden . Missionsgesellschaften. Berlin 1870. S. 57. 2) Missionsblatt des rheinisch - westfälischen Vereins für Israel 1880. S. 116. 8) Judson war allerdings kein Juden-, sondern ein Hindu-Missionar. Er hat die Bibel ins Birmanische übertragen (a. a. O. 1888. S. 40). 4) Reisebilder IV (Bd. III. S. 414 der Elsterschen Ausg.)

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