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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-05-15 · Heft 20 (15.5.1896) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 20 (15.5.1896)
Date
1896-05-15
Page
Seite 231 (sequence 3)
Language
German
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231; Die Woche. Berlin, 12. Mai. fas Urtheil über Herrn Stöcker und seine Genossen ist nunmehr von der höchsten Stelle im deutschen Reiche gesprochen worden. Die Zeitungen veröffentlichen die folgende kaiserliche Kundgebung an den Freiherrn v. Stumm, in der sich der Kaiser über Stöcker und die politisirenden Pastoren ausspricht, in ihrem vollen Wortlaut : „Berlin, Schloß 28. II. 96. Stöcker hat geendigt, wie ich es vor Jahren vorausgesagt Habe- Politische Pastoren sind ein Unding. Wer Christ ist, der ist auch „sozial", christlich-sozial ist Unsinn und führt zur Selbstüberhebung und Unduldsamkeit, beides dem Christenthum zuwiderlaufend. Die Herren Pastoren sollen sich nm die Seelen ihrer Gemeinden kümmern, die Nächstenliebe pflegen, aber die Politik aus dem Spiele lassen, dieweil sie das gar nichts angeht. Wilhelm, I. R." Das ist ein großes, erhabenes Hohenzollernwort, das einen mächtigen Widerhall finden wird im deutschen Volke. Der Finanzausschuß der baierischen Kammer der Abgeordneten hat in der vorigen Woche über die Pensionsverhältnisse der Rabbiner und Lehrer in Baiern berathen. Wir erhalten darüber folgendes Referat. Dazu sei bemerkt, daß der Referent Licealrektor in Freising und Führer der Centrumspartei, der Abgeordnete Maison Abgeordneter für München und Sohn eines israelitischen Lehrers ist. Es wird zuerst in die Berathung der Postulats für den israelitischen Kultus eingetreten, bezüglich dessen zur Aufbesserung des Einkommens gering dotirter Rabbinatsstellen 14,000 Mark wie früher postulirt sind. — Referendar Dr. Daller: Die bewilligte Summe sei nie verbraucht worden; doch wolle er sie nicht beanstanden. Auf die Verwendung der Beträge für emeritirte Rabbiner konnte aus prinzipiellen Gründen nicht eingegangen werden. Einschlägig sei zunächst die Petition des jüdischen Religionslehrers Maier Rosenberger in Unteraltertheim um Bewilligung von Alterszulagen für die geprüften israelitischen Religionslehrer (welche Referent verliest). Er bezweifle, ob verfassungsmäßig die Möglichkeit besteht, auf die Petition einzugehen. — Minister v., Land mann: Ob die Verfassung ein Hinderniß bilde, könne unerörtert bleiben, aber andere Hinderungsgründe seien da; Petent erstrebe die Alterszulagen für Volksschullehrer; unter diese fallen jüdische Religionslehrer nicht. Es sei deshalb niemals weder vom Staat noch vom Kreis etwas für die jüdischen Religionslehrer gegeben worden. — Referent Dr. Daller beantragt nun, über diese Petition zur Tagesordnungüberzugehen. — Korref. Conrad: Es sprechen ja prinzipielle Gründe gegen die Petition; thatsächliche Billigkeitsgründe könnten aber wohl für dieselbe angeführt werden. Der Vorbeter- und Schächterdienst werde den jüdischen Religionslehrern eigentlich nur aus Mitleid gestattet. Ihre Lage sei eine sehr ungünstige. — Abgeordnete Maison: Gegen die prinzipiellen Gründe sei schwer anzukämpfen. Aber der Staat hätte doch ein großes Interesse an dem Erziehungswerke des Petenten und bezw. seiner Kollegen, die in ganz schlechter materieller Lage sich befinden. Wenn irgend ein Weg zu finden wäre, sollte man mit Sustentation zu helfen suchen oder mit einem Zuschüsse für die staatlich geprüften Lehrerinnen. Es wären ja nur ca. 2000 Mark erforderlich, welche aus dem Regierungspostulate genommen werden könnten. — Minister v. Landmann: Letzteres wolle er für die Penfionsbezüge der Rabbiner in Anspruch nehmen. Er erkenne die Nothlage und das verdienstvolle Wirken der Petenten an; es sei aber ein besonderer Fonds nicht da. Nur wenn sie wirkliche .Volksschullehrer seien, bekämen sie die Dienstalterszulagen der Volksschullehrer. — Abgeordneter Schubert, unterstützt die Anregung des Abgeordneten Maison. Die israelitischen Volksschullehrer kämen beider nicht seltenen Auflösung israelitischer Gemeinden in eine ganz mißliche Lage, weshalb er um Abhilfe ersuche. — Minister v. Landmann: Hier sollten die Kreisunterstützungsvereine eintreten. Daß solchen Lehrern der Stellenverzicht für dett Fall der Auflösung der Gemeinde zugemuthet werde, sei begreiflich, weil keine andere Verwendung für solche Lehrer da sei. — Referent Dr. Daller beharrt auf seinem Anträge auf Uebergang zur Tagesordnung, welcher alsdann angenommen wird. — Es folgt die Berathung über die Petition der israelitischen Rabbiner um einen Zuschuß von 2127.^Mark zu deren Pensions- oder Reliktenkasse oder zur betr. Gemeindekasse — Referent Dr. Daller verliest die Petition, aus welcher zu konstatiren ist, daß nur 6 Rabbiner von 24. in Baiern Pensionsrechte haben, und bemerkt: Im Allgemeinen mindern sich die israelitischen Gemeinden. In größeren Städten seien die Rabbiner gut bezahlt. In anderen seien sie schlecht bezahlt und müßten hohe Beiträge an Pensionskassen zahlen. Um sie desfalls zu erleichtern, wäre er geneigt, 2127 Mark zu genehmigen. — Korref. Conrad erklärt sich hiermit einverstanden, ebenso Abgeordneter Landmann, welcher auf die manchmal trostlosen Verhältnisse der Rabbiner im Falle der Dienstunfähigkeit hinweist. Er hätte nichts dagegen, wenn die ganzen jeweiligen Ersparnisse von 14 000 Mark dem Pensionsvereine zugewiesen würden. — Abgeordneter Maison: Die Rabbiner in den großen Städten seien gut daran, jene in den kleinen Gemeinden schlecht; er sei für das Entgegenkommen dem Vorredner sehr dankbar. An Mittelschulen geben die Rabbiner Religionsunterricht. Die Unterstützung sollte möglichst hoch gegriffen werden. — Minister v. Landmann: Es werde sich empfehlen, 2000 Mark zu bewilligen, die Verwendungsart aber der Regierung zu überlassen. Das Zweckmäßigste wäre, wenn die Rabbiner in den Gemeindebeamten-Verein ausgenommen würden, nachdem sie kaum einen eigenen Verein bilden können; die Rabbiner aus den 6 größeren Städten sollten ausgeschlossen, den anderen sollte ein Zuschuß bis zur Hälfte der Jahresbeiträge zu ihren Pensionsbeiträgen geleistet werden, dazu brauche man nicht ganz 2000 Mark. Er beantrage, die 14 000 Mark im Budget so zu theilen, daß unter § 1 für das bisherige Dispositiv 12 000 Mark, und unter § 2 für Pensions- und Reliktenfürsorge 2000 Mark eingestellt werden. Dieser Antrag wird nach Befürwortung der Referenten angenommen und die Petition für erledigt erklärt. Eine lange Zeit bildete Rumänien eine stehende Rubrik in allen jüdischen Blättern. Es war das Land, in dem der Judenhaß am üppigsten blühte, noch bevor der moderne Antisemitismus existirte. Dann blieb es einige Jahre hindurch ruhig im Lande der ami. Erst in letzter Zeit haben sich die edlen Bojaren wieder auf ihre zivilisatorische Mission besonnen und einen Plan ausgeheckt, der wohl mit das Nichtswürdigste ist, was je aus.dem Geiste des Hasses und der Verfolgungssucht hervorgegangen. Im Frühjahr des Jahres 1891 stimmte nämlich das rumänische Parlament für eine Reihe von Gesetzen, die den israelitischen Kindern, so zu sagen, den Zutritt zu den öffentlichen Elementarschulen verschlossen. Nach dieser Gesetzgebung würden die Kinder von Fremden (das Wort Fremde bedeutet im offiziellen rumänischen Stil stets die Inden) in den öffentlichen Schulen erst nach den Söhnen der Rumänen ausgenommen werden und müssen Schulgeld zahlen, wogegen die Söhne von Rumänen dies nicht nöthig haben. Dieses Gesetz rief eine schmerzliche Erregung bei den armen Israeliten hervor. Wie sollten sie ihren Kindern Unterricht verschaffen? Sie sind zu arin, um Privatschulen zu gründen, zu arm sogar, um das geforderte Schulgeld zu zahlen. Die Gelegenheit, ihre Klagen laut werden zu lassen, hat sich ihnen kürzlich geboten. Die Regierung brachte bei den Kammern eine neue Gesetzesvorlage bezüglich des öffentlichen Unterrichts ein, in welcher diese Maßnahmen beibehalten werden. Die Juden Rumäniens glaubten nun, daß es ihre Pflicht sei, die Aufmerksamkeit des Parlaments auf diese wichtige Frage hinzuleiten. Sie richteten eine Eingabe an die Deputirten-Kammer, in welcher sie um Aufhebung des Gesetzes baten. Auch die jüdischen Studenten zu Jassy haben eine Eingabe an die Kammer gerichtet. Beides war vergeblich. Am 21. v. M. kam das Unterrichtsgesetz in der Kammer zur Verhandlung. Die neue Vorlage enthält dieselbe

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