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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-05-08 · Heft 19 (8.5.1896) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 19 (8.5.1896)
Date
1896-05-08
Page
Seite 220 (sequence 4)
Language
German
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220 Der „Rheinische Rabbiner-Verband" gegründet 1895, hielt am Sonntag, den 19. April b. I., in Köln ä. Rh. eine außerordentliche Generalversammlung unter Anwesenheit der Herren DDrr. Auerbach-Elberfeld, David-Düsseldorf, Frank-Köln, Horowitz- Krefeld, Jäulus-Aachen, Koch-Barmen, Lazarus-Köln und Samuel-Essen, unter dem Vorfitze des Herrn Dr: Horowitz ab. Nach Verlesung des Protokolls der konstituirenden Sitzung vom 4. Juni 1895 durch den Schriftführer, dem auf Antrag des Herrn Dr. Frank der Dank der Versammlung für dasselbe ausgesprochen wird, berichtet der Vorsitzende über die Schritte, die der Berwaltungsvorstand in der s. Z. vom D. I. G.-B. angeregten und vom Verbände .beschlossenen Abgrenzung von Schulinspektionsbezirken gethan hat. Die Versammlung billigt einstimmig den vom Vorstande gefaßten Beschluß, diese Angelegenheit, die durch das bekannte, selbstständige Vorgehen des Herrn Dr. Singer- Coblenz in ein neues Stadium getreten ist, bis auf Weiteres ruhen zu lassen. — Alsdann legt Herr Dr. Samuel-Essen zwei Anträge, betreffend den Religionsunterricht an den höheren Schulen vor. Er ersucht die Versammlung, durch Eingabe den Rabbinern das Recht zu erwirken, den von ihnen in der Religion unterrichteten Schülern auch in den Abgangs- (zumal in den Reife-)Zeugnissen ein Prädikat über ihre Leistungen ertheilen zu dürfen. Die Diskussion stellt fest, daß in dem beregten Punkte zwar keine Gleichmäßigkeit in der Behandlung der Rabbiner seitens der Schuldirektoren herrsche, die Schulverwaltung aber auf Versagung jenes Rechtes bestehen werde, da sie einen Einfluß auf den betreffenden Unterricht oder eine Beaufsichtigung desselben weder ausübe noch anstrebe. Erst eine staatlich anerkannte, für ganz Preußen zu errichtende jüdische Centralbehörde könne die Regelung dieser und ähnlicher Fragen in die Hand nehmen. Die Eingabe wird als aussichtslos unterlassen. Nach Inständiger Mittagspause verliest der Vorsitzende ein Begrüßungstelegramm des am Erscheinen verhinderten Landesrabbiners Dr. Loeoy-Birkenfeld und stellt sodann den 2. Antrag Samuel: „Aufstellung eines Lehrplans für den Religionsunterricht-an höheren Schulen" zur Debatte. Antragsteller wünscht der Regellosigkeit und Verschiedenheit entgegenzuwirken, die in Bezug auf Lehrpensen und Ansprüche bei den einzelnen, als Religionslehrer an höheren Schulen fungirenden Rabbinern notorisch bestehe. In der Debatte wird jedoch darauf hingewiesen, daß die außerordentlich große Verschiedenheit der Schulverhältnisse in den in Betracht kommenden Städten die genaue Durchführung eines allgemeinen Lehrplans illusorisch mache. Antragsteller will sich mit Aufstellung der Lehrziele in den einzelnen Disziplinen begnügen; doch wird entgegengehalten, daß über diese im Wesentlichen keine Ungewißheit bestehen könne. Zu der Angelegenheit der Unterstützung mittelloser Gemeinden (Antrag Dr. Frank-Köln vom 4. Juni 1896; vergl. Allg. Ztg. d. Jud. 1895 Nr. 25, S. 294) macht Herr Dr. Horowitz den Vorschlag, einen Verein nach dem Muster des in seinem Amtssitze seit ca. 25 Jahren bestehenden „Vereins zur Förderung und Unterstützung des Schulwesens (und des Handwerks) unter den Israeliten des Crefelder Rabbinatssprengels" für die ganze Provinz zu begründen, ihn materiell gut zu fundiren und alsdann an die Gemeindenunterstützung heranzugehen. Die Versammlung beschließt, vorab das einschlägige statistische Material zu sammeln und den D. I. G. B. zu ersuchen, diejenigen Gemeinden angeben zu wollen, die von den 800, des geregelten Religionsunterrichts ermangelnden Gemeinden (Aufruf des D. I. G. B. vom Okt. 1895) auf die Rheinprovinz entfallen. Zugleich wird folgender Antrag des Herrn Dr. Jaulus-Aachen angenommen: „Der Rheinische Rabbiner-Verband wolle einen Aufruf an die vermögenden Gemeinden der Provinz betr. Unterstützung der leistungsunfähigen behufs Einführung des Religionsunterrichts ergehen lassen." Endlich hat Herr Dr. David- Düsseldorf noch folgende Anträge eingebracht: 1. Berathung über Maßnahmen zur Erlangung ritueller Beköstigung für jüdische Strafgefangene. 2. Stellungnahme der Rabbiner zum Verein jüdischer Lehrer in Rheinland und Westfalen. Der vorgerückten Zeit wegen wird nur noch Nr. 2 in Verhandlung genommen und von Dr. David damit begründet, daß er ein freundlicheres und engeres Verhältniß zwischen den Rabbinern und Lehrern des Rheinlands herbeigeführt sehen möchte, wozu die Rabbiner den ersten Schritt thun sollten. Die Versammlung möge etwa folgende Resolution annehmen und dem Vorsitzenden des betreffenden Lehrervereins übergeben: „Der Rheinische Rabbiner-Verband hält zur gedeihlichen Förderung der religiösen Interessen das Zusammenwirken der Rabbiner und Lehrer für erforderlich und erklärt sich seinerseits bereit, die Bestrebungen der Lehrer, die auf eine äußere und innere Hebung ihres Standes gerichtet sind, zu fördern, vorausgesetzt, daß den Rabbinern die Möglichkeit gegeben wird, in einer geeigneten Form an ihren Berathungen theilzunehmen." Die Versammlung glaubt von dieser Resolution Abstand nehmen zu können, da das erstrebte Zusammenwirken bereits auf verschiedenen Gebieten vorhanden sei, und es die Rabbiner an weitreichendem Entgegenkommen gegenüber den Lehrern nie hätten fehlen lassen.— Der Rest der Tagesordnung wird vertagt, und schließt der Vorsitzende — nachdem er den Dank der Versammlung für die umsichtige Leitung entgegengenommen — die durch mannigfache Anregungen und eingehenden Gedankenaustausch für alle Betheiligten werthvollen Verhandlungen um 8 Uhr. Die ordentliche Generalversammlung wird für den Hochsommer in Aussicht genommen. Der Schriftführer: Dr. Samuel-Essen. Zur Frsebuchfrage. Von Julius Spanier, Lehrer in Stolzenau. fie Lesebuchfrage in jüdischen Schulen" lautet das Thema eines Vortrages, gehalten in der wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlin. Der Referent, Herr Rektor Dr. S. Adler, Berlin, hat damit allerdings eine Frage in den Vordergrund der Diskussion gerückt, die für manche Landestheile eine brennende geworden und deren schnelle Lösung mit ernster Rothwendigkeit zu erstreben die Aufgabe der gesammten jüdischen Lehrerschaft Deutschlands sein sollte. In Erwägung dessen, daß ans allen Theileu unseres Vaterlandes Stimmen laut werden, die gebieterisch ein den pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen der Neuzeit entsprechendes deutsches Lesebuch für jüdische Schulen fordern, und in Anbetracht der Thatsache, daß an Herrn LandraMner Dr. Löb, Emden, höheren Orts die Aufforderung ergangen ist, für die Schulen seines Bezirkes ein brauchbares Lesebuch zur Einführung vorzuschlagen, hat auch die Konferenz jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover in ihrer letzten Tagung eine Kommission mit der Ausarbeitung eines deutschen Lesebuches für jüdische Schulen beauftragt. Die Kommission hat in ihrer Sitzung vom 7. Oktober v, I. ihre Arbeit gemeinschaftlich begonnen. Die Mitglieder derselben haben im Laufe der Zeit einzeln die Arbeit fortgesetzt und ist begründete Hoffnung vorhanden, mit einem fertigen Resultat vor die demnächstige Pfingstversammlung treten zu können. Herr Dr. Adler giebt in dem vorhin erwähnten Referate einen Ueberblick über die geschichtliche Entwickelung des Lesebuches in den jüdischen Schulen. Dieser Theil füllt die größere Hälfte seines Vortrages aus. Der Beschluß der Hannoverschen Kommission, „Herausgabe eines konfessionellen Lesebuches," ist mit den anderen Beschlüssen s. Z. veröffentlicht worden, jedoch sind für obigen Beschluß andere Gründe maßgebend gewesen, als die von Herrn Dr. Adler angeführten. Letzterer" meint,, die wegen der in den oberen Kreisen vorherrschenden Strömung nach religiöser Bildung in letzterer Zeit erschienenen Lesebücher konfessionellen Charakters hätten auch in jüdischen Kreisen das Verlangen nach ähnlichen Büchern hervorgerufen. Diese Behauptung ist. allerdings richtig. Die für diese' Behauptung angeführten Gründe sind aber für die Hannoversche Lesebuch - Kommission nicht zutreffend. Wenn Ztvei dasselbe thun, brauchen die Beweggründe nicht immer dieselben zu sein. Die Hannoversche Lesebuch-Kommission hat .ihre triftigen sachlichen Gründe für ein konfessionelles Lesebuch und würde

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