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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-05-08 · Heft 19 (8.5.1896) · p. Seite 219

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 19 (8.5.1896)
Date
1896-05-08
Page
Seite 219 (sequence 3)
Language
German
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219 noch maßgebend sind, und das wird von autoritativer Seite bestritten. Es giebt sehr viele angeblich unsittliche Bücher, mag sich doch seinen Charakter daran verderben, wer will. (Heiterkeit.) Söll der Staat alle diese Bücher, wenn sie in fremden Sprachen erschienen find, übersetzen? (Beifall und Händeklatschen.) Lehnen Sie also den ganz unzweckmäßigen Antrag v. Durant ab. v. Durant erwiedert, daß die Lehren desSchulchanAruchden Schülern von den Lehrern mitgetheiltwerden, und darin liege das Gefährliche. Welche Religions bücher seien denn beim jüdischenReligionsunterricht in Anwendung? Geheimrath Loewenberg erwiedert, daß bei einer Prüfung nicht gegen ein einziges jüdisches Retigionsbuch etwas zu erinnern gewesen wäre. Es seien 551 verschiedene Bücher von der Regierung geprüft und zugelassen, ein Mangel an Lehrmitteln, der eine Anwendung des Schulchan Aruch veranlassen könnte, sei also nicht vorhanden Das Haus beschließt mit großer Mehrheit den Uebergang zur Tagesordnung. Nunmehr sind fast alle parlamentarischen Vertretungen in Deutschland über die Schulchan-Aruch-Petition zur Tagesordnung übergegangen. — Was nun? * Das Abgeordnetenhaus hat heute bei der zweiten Berathung des Richterbesoldungsgesetzes sämmtliche Kompromißanträge betreffs des Assessorenparagraphen verworfen und lehnte auch den Paragraphen 8 der Vorlage, dessen Spitze sich gegen die Inden gerichtet hätte, wie Blätter verschiedener Parteirichtung zugegeben haben, endgiltig ab. Nach den früheren Erklärungen darf man nun wohl das ganze Gesetz als gescheitert ansehen. * Die „Magdeburger Zeitung" bringt folgende Erklärung des Rabbiners Dr. Rahm er: Freiherr v. Durant und das Pierersche Konversationslexikon. Ich weiß nicht, welcher Advokat oder Diplomat den Ausspruch gethan: „Man gebe mir eine geschriebene Zeile von irgend einem Menschen und ich will ihn an den Galgen bringen" — aber lebhaft wurde ich an diesen (so oder ähnlich lautenden) Ausspruch durch die Rede des Freiherrn v. Durant in der vorgestrigen Sitzung des Herrenhauses erinnert, in welcher dieser Herr sich für die Uebersetzung des Schulchan Aruch auf Staatskosten begeisterte. Er schloß seine Rede — nach dem Bericht in der gestrigen Nummer dieser geschätzten weitverbreiteten Zeitung — mit folgenden Worten: Daß der Schulchan Aruch noch heute für die jüdische Sittenlehre maßgebend ist, lasse sich mit vielen Beweisen belegen. So habe Rabbiner Nahmer in Magdeburg im Piererschen Konversationslexikon geschrieben: „Der Schulchan Aruch ist von den israelitischen Gemeinden als maßgebende Richtschnur für die religiöse Praxis angenommen." Wie verhält es sich nun mit diesem Citat? Ich habe für das Pierersche Universal-Lexikon im Jahre 1879 alle die jüdische Literatur betreffenden Artikel bearbeitet, u. A. auch den Artikel „Schulchan Aruch" im 16. Bande Seite 148 (6. Auflage). Nachdem ich den Inhalt dieses, von einem palästinensischen Rabbi im Jahre 1540 bis 1560 verfaßten, vielbändigen Werkes angegeben (auf Wunsch des Verlegers in knappster Form), schloß ich den Artikel mit folgendem Satze: „Der Schulchan Aruch ist von den israelitischen Gemeinden als maßgebende Richtschnur für die religiöse Praxis angenommen worden, es läßt sich jedoch nicht bestreiten, daß eine sorgfältige Revision dieses Religionskodex vom Standpunkt der jetzigen Wissenschaft eine dringende Forderung der Zeit ist, da Manches darin obsolet geworden." Der Herr Freiherr v. Durant nimmt sich nun die Freiheit, in seinem Citat nur den Vordersatz anzuführen, den (gesperrt gedruckten) Nachsatz aber, der den Vordersatz bedeutend einschränkt, indem er den Schulchan Aruch für revisionsbedürftig erklärt, weil er manches Jrrthümliche und Veraltete, auch Abergläubisches enthält, einfach wegzulassen. — Ferner: Während ich im Vordersatz ausdrücklich erkläre, daß der SchulchanAruch nur für die „religiöse Praxis" (d. h. für den Ritus und Kultus) als maßgebende Richtschnur von den Gemeinden angenommen sei — es fällt z. B. keiner Gemeinde ein, den Theil des Schulchan Aruch, der. vom alten talmudischen Polizei-, Civil- und Kriiiünalrecht handelt, heute für maßgebend zu Haltens — führte 1>er Herr v. Durant obigen Vordersatz zum Beweise dafür an, daß der Schulchan Aruch noch heute für die „jüdische Sittenlehre" maßgebend sei. Ich nehme zur Entschuldigung des Herrn v. Durant an, daß er das Citat nicht dem Piererschen Konversations - Lexikon, sondern irgend einem der anlisemitischen Handbücher oder Flugblätter entnommen habe, in denen bekanntlich die Citate je nach Bedürfniß zugestutzt werden.») Magdeburg,!. Mai. Rabbiner Dr. Rahmer. * Die Bettelbriefe aus Galizien sind nun auch von der antisemitischen Presse glücklich aufgefangen worden. Wir gestehen gerne, daß dieselbe uns mit diesem Thema zuvorgekommen. Seit längerer Zeit bereits sammeln wir das Material, um dasselbe möglichst vollständig .der Oeffentlichkeit vorzulegen und diese vor dem großen Betrug zu warnen, der von Galizien aus Jahr aus Jahr ein planmäßig betrieben wird und — wie es scheint — eine ganze ziemlich weit verbreitete Gesellschaft recht gut ernähren muß. „Der 109jährige Greis", „die nach Sibirien verbannte Familie", „die abgebrannte Synagoge" und dergleichen sind die stehenden Themata dieser Bettelbriefe. Doch die antisemitische Presse hat bei der Warnung vor diesem Schwindel eine kleine, aber sehr wichtige Bemerkung unterlassen: es arbeiten nämlich bei diesem schwunghaften Handel mit Bettelbriefen die Vertreter der verschiedenen Konfessionen in rührender Einmüthigkeit! Wir besitzen solche Briefe, die vom Rabbiner geschrieben, vom katholischen Pfarrer empfohlen und vom ruthenischen Bürgermeister bestätigt sind. Man kann diesem ganzen Schwindel nur dadurch steuern, daß man solche Bettelbriefe einfach unbeachtet läßt. Aufgabe der Presse aber wird es sein, gelegentlich einmal eine ganze Reihe von Namen und Adressen zu neunen, um dadurch das Publikum vor diesem Unfug zu warnen. * Der Tod des Schah von Persien, Nassr-Eddin, der am ersten Mai ermordet wurde, wird wohl auch auf die Lage unserer Glaubensgenossen in diesem Lande nicht ohne Rückwirkung bleiben. Naffr-Eddin war ein Gönner der Juden; er schützte sie, so gut er konnte. Sein Leibarzt war jahrelang ein österreichischer Jude, der vor Kurzem verstorbene Dr. I. E. Polack. So oft der Schah nach Europa kam, empfing er Deputationen der Alliance, des Board und anderer Vereine in huldvollster Weise und versprach, alles Mögliche nach seiner Heimkehr zu thun, um die traurige Lage der Inden in seinem Lande zu verbessern. Wenn trotzdein keine Aenderung dieser Lage erfolgte und erst neuerdings wieder die Klagen, der persischen Inden über Verfolgungen und Unterdrückungen zu uns herübertönten, so lag die Schuld hieran keineswegs an dem verstorbenen Schah, sondern vielmehr an den ungeordneten Verhältnissen des Landes, welches von je das Ursprungsland aller Judenverfolgungen gewesen ist. Nasir - Eddin war ein gebildeter Mann — über seinen Sohn und Nachfolger ist noch nichts bekannt. Dagegen meldet? heute schon die „Times" aus Teheran: „Am Sonntag fanden Ruhestörungen in Schiras statt. Es wurde versucht, das Jndenviertel zu plündern. Die Juden vertrieben die Angreifer durch Steinwnrfe von den Dächern der Häuser." i) Unt> gerade aus diesem Theile hat Herr v. Durant seine Häupteinwände gegen den Schulchan Aruch hergeholt. / 2) Dr. Ecker ist so ehrlich, in seinem „Judenspiegel" (S. 17) das Citat aus Pierer vollständig zu bringen, aber er fügt die Bemerkung hinzu: „Der Nachsatz beweist nur, daß Rabbiner Dr. Rahmer ein Reform - Jude ist."

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