Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-04-24 · Heft 17 (24.4.1896) · p. Seite 195

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 17 (24.4.1896)
Date
1896-04-24
Page
Seite 195 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228166--52750-3258390
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

19& Es war ein Jrrthum, wenn wir kürzlich geglaubt haben, der Dr. Johann de Pavly sei verschollen! Ganz im Gegentheil, er lebt frisch und froh — in Frankreich. Dort hat er ebendas folgende Werk erscheinen lassen: Code civil et penal du judaisme traduit pour la premiere fois sur Toriginal chaldeo-rabbinique. Er selbst nennt sich: ivoctenr es lettres, ancien protesseur a l’ecole du Sacre-Goeur, ä Lyon. Das Werk ist gewidmet dem bevollmächtigten Minister der Republik Haiti. Der Verfaffer erklärt im Vorworte, daß das Werk die Frucht zehnjähriger Arbeit sei. Nach dem Urtheil des „Llnivers Israelite" steht es ganz auf dem Niveau des deutschen Machwerkes, das Herr de Pavly einmal seinen deutschen Gesinnungsgenossen als Uebersetzung des Schulchan Aruch vorzulegen — angefangen hat. Erste Versammlung israelitischer Ueligionslehrer Anhalts. f ie von Herrn Landesrabbiner Dr. Fr enden t hal für den 6. April er. nach Dessau einberufeue Versammlung israelitischer Religionslehrer Anhalts verlief für alle Theilnehmer in überaus anregender Weise; denn durch Vorträge und Austausch pädagogischer Erfahrungen empfingen die Besucher eine Fülle von Anregungen, die den Religionsschulen Anhalts nur vortheilhaft sein können. Anwesend waren: Landesrabbiner Dr. Freudenthal-Dessau, Rabbiner Dr. Seligkowitz-Köthen, Rabbiner Dr. Flaschner-Bernburg, Nt. Fuchs- Zerbst, S. Böhm-Bernburg, S. Abelsohn-Bernburg, N. Goldberg-Köthen, B. Warenberg-Güsten, L Eohen-Sandersleben, R. Rose-Gröbzig, D. Bogacki-Jeßnitz, M. Kowalski-Ballenstedt, S. Beermann-Harzgerode, B. Blitz-Dessau und L. Horwitz-Dessau. Bor Eintritt in die Tagesordnung hielt Kantor H o r w itz - Dessau eine Lehrprobe über „die Theilung des Reiches" mit Kindern der Mittelstufe. Nachdem er die vorangegangenen geschichtlichen Ereignisse wiederholt und die Thatsachen der Theilung erzählt, entwickelte er die verhängnißvollen Folgen der Theilung für Rechabeam und stellte die ethischen Lehren fest. Nach Beendigung der beifällig ausgenommenen Lektion versammelten sich die Mitglieder im Sitzungssaale des Gemeindehauses. Den Vorsitz übernahm Herr Landesrabbiner Dr. Freudenthal. Nachdem er die erschienenen Lehrer begrüßt, seinen Kollegen und dem Vorstande der israelitischen Gemeinde Dessau für ihr Erscheinen gedankt, sprach er den Wunsch aus, daß die Vereinigung fortdauern und dem religiösen Leben zum Segen gereichen möge. Er betonte ferner, daß dieser kleine Zirkel nur den Charakter privater Konferenzen trage und besonders keine Scheidung von dem Lehrerverein für Mitteldeutschland bilden solle; im Gegentheil, er forderte die Beamten auf, sich recht zahlreich den bestehenden Vereinigungen anzuschließen. In das auf Se. Hoheit den Herzog von Anhalt ausgebrachte Hoch stimmten die Versammelten begeistert ein. In der nun folgenden Besprechung der Lehrprobe, an der sich namentlich die Herren Dr. Seligkowitz, Dr. Flaschner, Dr. Freudenthal und Herr Blitz betheiligten, traten mehr prinzipielle Auffassungen zu Tage, die der Referent zum Theil widerlegte. Während von einer Seite mehr die Betonung des historischen Moments bei der Behandlung der biblischen Geschichte gewünscht wurde, stellte man andererseits die sich aus dem Inhalte erschließenden ethischen Lehren als Hauptforderung auf. Da hierüber wie auch über andere einschlägige Fragen die Anstchten fich gegenüber standen, übernahm es Böhm- Bernburg, auf der nächsten Versammlung ein Referat über „die Behandlung der biblischen Geschichte" zu halten, wobei besonders auch die Frage erörtert werden soll: ob eine systematische Verknüpfung der Glaubens- und Pflichtenlehren mit dem biblischen Geschichtsunterriä)t rathsam sei. Hierauf folgte der Vortrag des Herrn Dr. Seligkowitz- Köthen über „Erziehungswesen in Bibel und Talmud". Nachdem der Herr Referent die Erziehungsprinzipien der Völker des Alterthums, namentlich der Griechen und Römer, skizzirt, besprach er den Erziehungszweck des israelitischen Volkes, das zu einem freien Volke, zum Träger des göttlichen Willens herangebildet werden mußte; deshalb bildet die religiöse Erziehung das einzige Ziel. Im ersten Reiche sei von Elementarschulen nichts zu finden, dagegen hat es höhere Schulen—7 Prophetenschulen — gegeben, in denen nicht nur Beredtsamkeit, sondern jedenfalls auch Naturkunde, Staatsgeschichte und desgleichen gelehrt worden sei. Während des zweiten Reiches sei viel mehr füv die Volksbildung gethan worden. Die Thätigkeit des Synhedriums, die Bemühungen Josua's ben Gamala und Simon's den Schetach wurden eingehend gewürdigt und die heilsamen Folgen der zweiten Tempelzerstörung für die Erziehung der Jugend geschildert. Der von überaus tiefer Sachkenntniß zeugende Vortrag fand in der anschließenden Diskussion den lebhaften Beifall der Anwesenden. Die Nachmittagsstunden wurden durch zwei Referate ausgefüllt. 1. Rose-Gröbzig — sprach über das „Gebetübersetzen für die Unterstufe". Zweck dieses Unterrichts sei, stets die Kinder so weit zu fördern, daß sie am Gottesdienst mit Verständniß theilnehmenkönnen, denn nur dadurch wirke das Gebet veredelnd auf das Gemüth. Hebräisches Lesen sei erst zu beginnen, wenn die Kinder schon gut deutsch lesen können, demnach in der zweiten Hälfte des zweiten Schuljahres. Nach Erlernung geläufigen Lesens sei mit der Uebersetzung zu beginnen. Die Versammlung dankte dem Referenten für die interessanten Ausführungen. Seine Thesen über Methode und Ziele des Gebetübersetzens auf der Unterstufe wurden jedoch in der folgenden Debatte zum Theil modifizirt. Besonders wurde die Wichtigkeit einer inhaltlichen Einführung in das zu übersetzende Gebet, des Uebersetzens der Worte, nicht der Sätze, des Uebersetzens im Chore und der schriftlichen Aufzeichnungen des Uebersetzten in der Diskussion festgestellt. Den letzten und wichtigsten Gegenstand bildete der von Herrn Landesrabbiner Dr. Frendenthal vorgelegte „Lehrplan nebst Erläuterungen für die Religionsschulen der israelitischen Kultusgemeinde in Anhalt", ein pädagogisches Meisterstück, das, wenn auch nur zunächst für die Verhältnisse der anhaltischen Landgemeinden ausgearbeitet, entschieden den Beifall der israelitischen Lehrerschaft Deutschlands finden dürfte. Da der Lehrplan bereits die Zustimmung der Landesbehörden erhalten hat, so bildet er fortan die normative Grundlage für den Unterricht in den Gemeinden des anhaltischen Landesrabbinats. Ein Eingehen in die Einzelheiten des Normalplanes würde den Rahmen eines Protokolls überschreiten. Herr Dr. Freudenthal hob hervor, daß derselbe besonders zwei Neuerungen für den Unterricht in den betreffenden Gemeinden enthalte: die Einführung der nachbiblischen Geschichte und des Lesens in der deutschen Bibel. Eine frohe Hoffnung nahmen die Lehrer noch mit, es war das ein Versprechen dcs Herrn Landesraöbiners, die Herzogl. Negierung um Abstellung verschiedener Mißstände bezw. der sozialen Lage der Beamten in den kleinen Gemeinden anzugehen. Für die Tagesordnung der nächsten Versammlung, die s. G. w. am 25. April 1697 in Bernburg stattfinden soll, sind folgende Gegenstände festgesetzt: 1. Lehrprobe: „Gebetübersetzen auf der Mittelstufe", Böhm-Bernburg. 2. Dr. Flaschner: „Ueber die nachbiblische Geschichte". 3. Böhm-Bernburg: „Wie lehre ich biblische Geschichte?" 4. Horwitz-Dessau: „Die Frage im Unterricht". Die Anwesenden dankten zum Schluß Herrn Landesrabbiner Dr. Freudenthal für die Einberufung der Versammlung und deren umsichtige Leitung durch Erheben von den Sitzen. Dessau, 6. April. I. A.: L. Horwitz. Air Aufenthalts trerechtigung ausländischer Juden in Ausland. St. Petersburg, im März, a in der ausländischen Presse vielfach darüber sehr unklare Vorstellungen herrschen, inwieweit ausländische Juden berechtigt sind, sich zeitweise oder dauernd in Rußland aufzuhalten, so wollen wir darüber die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen mittheilen, unter Benutzung des trefflichen, in russischer Sprache erschienenen Werkes des vereidigten Rechtsanwaltes Mysch, „Leitfaden zu den russischen Gesetzen über die Hebräer", in welchem die in den

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.