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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-04-24 · Heft 17 (24.4.1896) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 17 (24.4.1896)
Date
1896-04-24
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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19.4 Der Asemitismus ist also keine neue Erfindling des frommen Polnischen JesuiteupäterS. Er hat höchstens das in ein gewisses ökonomisches- System.gebracht, was die deutschen Antisemiten längst schon in praxi versucht haben und was' ihnen durch die Verblendung jener Staatsmänner, die - noch immer nicht die Gefahr erkennen, welche ihnen selbst, aus dieser Bewegung droht, hie und da leider auch gelungen ist. Für uns kam es im Ganzen gleich sein, ob Asemitismus oder Antisemitismus. Wir werden vor dem einen wie. vpr dem. andern, auf.der Hut sein müssen und im klebrigen der Entwickelung der Dinge mit wachsamen Auge,zusehen, wie wir dies schon seit Jahrtausenden'.thuu.müssein Das. Wörterbuch des, Judenhasses - ist groß und reichhaltig; mag, auch., der neue Asemitismus seinen Platz darin finden! Berlin, 22.'April- «ie wichtigste lind traurigste Nachricht der Woche ist die von dem plötzlichen Lode des Barons Hirsch, der in der Nacht zum 21. infolge eines Herzschlages im Schlosse Alt-Gyalla in Ungarn, wo er als Gast weilte, gestorben ist. Die Leiche wird, nach. Paris überführt.werden. Baron Moritz Hirsch von Gereuth stammte aus Königshofen bei Würzburg; schon sein Großvater, Hofbankier des Königs Max Joseph von Bayern, wurde 1816 in den Adelsstand erhoben. Baron Hirsch lebte lange in der Türkei, die er durch ein großes Netz von Eisenbahnen dem allgemeinen Verkehr erschlossen hat. Seit vielen Jahren wohnte er in Paris; vor einiger . Zeit hat er dort seinen einzigen Sohn verloren. Baron Hirsch, war einer, der größten Philanthropen der Gegenwart. Seine Art zu spenden, hatte etwas Großartiges, Unerhörtes, und mußte selbst die Bewunderung Derer erregen, die seinen Unternehmungell sonst nicht sympathisch gegenüberstanden. Die Summen, die er während seines ganzen Lebens gespendet, dürsten sich, wahrscheinlich auf mehr als sechzig Millionen. Francs belaufen. Nachdem er scholl Jahre lang die Bestrebungen der Alliance, Schulen im Orient zu gründeil, in ausgiebigster Weise unterstützt, wandte er seine Fürsorge in den letzten Jahren besonders den russischen und polnischen Juden zu. Für Erstere wollte er 40 Millionen Rubel zu Erziehungs- und gewerblichen Zwecken spenden, indeß mußte er diese Spellde zurückziehen, weil — die russische Regierung sie durchaus selbst in Verwaltung nehmen wollte. Er begründete mm das Hilfswerk in Argentinien mit der gleichen Summe, und trotz aller Enttäuschungen, die er dort erlebte, bewahrte er dem Unternehmen seine unermüdliche Fürsorge. Für die galizischen Inden spendete er zu Schuluiib WohlthätigkeitSzwecken 12 Millionen Gulden. Aber auch außerdem gab er buchstäblich mit vollen Händen, allerdings nach bestimmten Grundsätzen, die man billigell oder verurtheilen, die man aber immerhin als praktisch und hochherzig anerkennen mußte. Ein reichbewegtes Leben, dessell ausführliche Schilderuilg wir uns noch Vorbehalten, ist hier durch des Todes rauhe Hand plötzlich abgeschlossen worden. Aber die Spuren desselben werden stricht untergehen und der Name des großen Philanthropen wird in seinen Werten fortleben. lieber die Anstellungsverhältnisse der jüd ische.n Kultus-. beamten sind von dem Reichsgericht in einem von der. „Juristischen . Wochenschrift" mitgetheilten Urtheile die folgendeil sehr wichtigen Grundsätze aufgestellt, worden: Die Regierung hat nach dem Gesetz vom 23. Juli 1847 über die-, bürgerlichen- Verhältnisse der Juden von den den Kultus betreffenden Einrichtungen der Synagogengemeinden nur insoweit Kenntniß zu nehmen und Entscheidungen zu treffen, als die-öffentliche Ordnung ihr Einschreiten erfordert. Die gewählten Kultusbeamten dürfen in ihr Amt nicht eher eingewiesen werden, bis die Regierung erklärt hat, daß - gegen ihre Annahme - nichts > zu, erinnern ist. Bei: dieser Erklärung hat die Regierung außer den Förmlichkeiten der Wahl nur darauf Rücksicht zu nehmen, ob die gewählten Kultusbeamten unbescholtene Männer sind. Weder der Wortlaut noch der Sinn und Zweck dieser! Bestimmungen stehen der Auffassung, des. Vorderrichters entgegen-- daß sich diese nur auf die erste Wahl und die Einweisung in das Amt, nicht aber aus den Fall beziehen,, wenn es. sich , darum, handelt, einen bereits bestätigten und im Amt befindlichen Kultusbeamten darin noch länger zu belassen. Nicht durchgreifend erscheint die Erwägung, daß sich inzwischen Bedenken gegen die Unbescholtenheit des Kultusbeamtenergeben haben könnten, da ja der. Aufsichtsbehörde auch., während des noch bestehenden Vertragsverhältniffes die Befugniß zustehtim Interesse der öffentlichen Ordnung,leiiizuschreiten lmd nöthigenfalls die Entfernung des Betreffenden aus dem Amte - herbeizuführen. Wir kommen auf diese Entscheidung des Reichsgerichts noch, ausführlicher zurück. * Die größere Hälfte der vorigen Woche beschäftigte das Abgeordnetenhaus der Entwurf des Lehrerbesoldungsgesetzes, nachdem er in der Kommission eine Reihe von „Verböserungen" erfahren hatte. Die Regierungsvorlage bot wenigstens für die Landlehrer einige Besserungen gegen heute, das Gesetz in seiner gegenwärtigen Gestalt mit den omnipotenten Kreisausschüssen als Schulpflegern-dagegen so gut wie nichts. Im Allgemeinen haben alle Parteien die Tendenz des Gesetzes mit Freuden begrüßt — mit Ausnahme des 8 25, des Schmerzenskindes der Vorlage. Galt, es doch endlich, das Grundgehalt der. Lehrer gesetzlich zu regeln, und wenn es auch noch in sehr bescheidenen Grenzen sich bewegt, so bedeutet es gegen früher einen wesentlichen Fortschritt, besonders für die Lehrer auf dem Lande. Da das Gesetz auf agrarischer Grundlage ruht,so sind die städtischen Lehrer demzufolge stiefmütterlich behandelt. Von jüdischen Lehrern speziell ist in dem Gesetze und seinen Motiven keine Rede; sie partizipiren an der Wohlthat desselben, insofern sie in Kommunaldiensten stehen und der Kategorie der seminarisch gebildeten Lehrer angehören. Das ist die große Minderheit. Die große Mehrheit ist von der Gunst und Gnade der Gemeindevertretungen abhängig. Wahrlich, ein unwürdiger Zustand, der der dringenden Abhilfe bedarf! Von Seiten der Gemeinden wird größtentheils eine Besserstellung des Lehrers gemieden, aber auch die Lehrer selbst zeigen sich lässig und greifen nicht zur Selbsthilfe, wie das auf christlicher Seite geschieht. Da wird solange höhern Orts Petitionirt, bis die gerechten Wünsche nicht ungehört verhallen. Hier bietet sich ein weites Feld für den in Berlin jüngst gegründeten jüdischen Lehrerverband. Wir präzisiren unsere Forderungen für die jüdischen Lehrer kurz dahin: 1. daß ihnen ein ihren Verhältnissen angemessenes, auskömmliches Gehalt gesichert werde; 2. daß ihnen bei definitiver Anstellung nach einer bestimmten Dienstzeit die Aussicht auf Gehaltserhöhung gewährleistet werde; 3. daß-im Falle der Emeritirung den Lehrern eine angemessene Pension und im Falle, ihres.Absterbens ihren Hinterbliebenen eineangemessene Versorgung zu theil. werde. ■

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