Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 16 (17.4.1896)
- Date
- 1896-04-17
- Page
- Seite 185 (sequence 5)
- Language
- German
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dann nicht statt, wenn dem Lehrer ausnahmsweise der Betrieb eines Nebengeschäfts gestattet ist. - Die Bewilligung von Aufbesserungen aus der israelitischen Centralkasse setzt in allen Fällen befriedigende Dienstleistung und ' tadelfreies Verhalten voraus. An die Bewilligung kann die Be- ' dingung geknüpft werden, daß der Lehrer den Betrag der Auf- - besterung ganz oder theilweise zur Versicherung bei einer Pensionskasse ' oder einer Lebensversicherungsgesellschaft zu verwenden habe.H Ner Ginstuß drr Juden auf die Leipziger Messen. H. -) ie Bedingungen des kurfürstlichen Reskripts von 1665 waren, daß erstlich jeder Jude' den ersten Tag nach seiner Ankunft auf der Waage oder auf dem Rathhause melden mußte, welches der Zweck seines Kommens sei. Zweitens sollte jeder Jude über alle Maaren, welche er einführen oder ausführeu wollte, Auskunft geben. Drittens sollten die Juden, welche mit Juwelen handelten und davon für 1500 bis 2000 Thaler verkauften, einen Theil des Gewinnes an den Ruth zahlen; bei Beträgen von mehr als 2000 Thaleru erhöhte sich die: Abgabe von 100 Thalern auf einen halben Thaler. Zu dieser Abgabe waren sie auch verpflichtet, wenn die Juwelen an den Landesfürsten, an dessen Hofstaat oder an andere große Herren verkauft würden, oder wenn die Juden sie nur auf Lieferung gekauft hätten. Zum vierten sollten auch diejenigen Juden, „welche mäkelten", auf der Waage etwas Gewisses entrichten. Am. Schluß des Reskripts wurden die angesehensten Meßjuden aufgefordert, vorstehende Bedingungen der gesammten Judeuschaft bekannt zu geben mit dem Hinweis, daß Zuwiderhandlungen Zurücknahme des Bewilligten nach sich ziehen würde. Daraus entstand aber ein neuer Streit im handelspolitischen Leben der jüdischen Meßfieranten, genährt durch die Dreistigkeit, mit der einzelne fremde. Kaufleute die Kontrolbestimmungen zu umgehen suchten, so beispielsweise, indem sie sich am Tage ihrer Ankunft bei den zur Waage deputirten Herren nicht anmeldeten. Die Folge war ' eine Verschärfung der Kontrole. Jeder Jude hatte sich von nächster Ostermeste an bei seiner Ankunft unter dem Thore beim Zöllner zu melden, von diesem einen Thorzettel zu entnehmen und damit , binnen vierundzwanzig Stunden auf der Waage zu erscheinen und dort den wahren Zweck seines Kommens anzugeben. Ferner erhielt jeder Jude bei Erlegung des Schutzgeldes einen Abgabezettel, den er jederzeit bei sich tragen und bei seiner Abreise, aber nach bezahlter Gebühr, laut eines im Jahre 1668 mit den Meßjuden festgesetzten Rezesses ablieferu sollte, um dafür den gewöhnlichen Passirzettel in Empfang zu nehmen. Verstöße gegen diese Verordnungen sollten mit 20 Thalern Strafe und nach den Umständen noch härter geahndet werden. Manche aber wußten auch diese Bestimmungen zu umgehen und so erließ der Kurfürst am 2. Oktober 1682 eine neue, umfangreiche Verordnung, welche die Juden noch schärferer Kontrole als bisher unterstellte. Jeder Jude mußte sich binnen 24 Stunden anmelden und dabei berichten, woher er komme, was sein Thun und Handel 0 Diese Bestimmung dient nicht zur Entlastung der Gesammtheit, da die Synode besondere Mittel zur Gewährung von Ruhegehältern, sowie zur Reliktenversorgung bewilligt hat. 2) Nach einem Referat des Leipziger Tageblatts über den Bortrag von Dr. Richard Markgraf im Verein für die Geschichte Leipzigs. . sei, ob er einen Kompagnon habe und wer dieser sei, und wo er logiren wolle. Ferner sollte jeder Jude in bestimmter Frist bei den K Stadtgerichten sich melden und allda sein Schntzgeld zahlen, bei ■■ . Strafe von 20 Thalern. Sodann sollten die Juden, mit Ausnahme der Roßtäuscher, - die vor der Stadt bei ihren Pferden zu bleiben - hatten, nur in der inneren Stadt Wohnung nehmen, und endlich jeder jüdische Meßfierant von seiner Obrigkeit ein Attest beibringen, daß er Handelsmann und Kramer und hier mindestens für 600 Thaler Maaren ' einkaufe. Wer ohne Attest die Leipziger Messe besuchte, wurde nicht nur mit Haftnahme ans eigene Kosten bestraft, sondern ihm auch der Handel nach Leipzig verboten. Trotz dieser scharfen Kontrole und der hohen Accise war und blieb der Antheil der Juden an dem Meßhandel ein großer, wie dies zunächst die Frequenz der jüdischen Meßsieranten erweist. Das stete Anwachsen des jüdischen Elements auf den Messen bezeugen schon die ersten Aufzeichnungen über dasselbe. Die Zahl der jüdischen Meßsieranten betrug innerhalb der Jahre 1675 dis 1680 durchschnittlich 415. In dem nächsten Jahrzehnt stieg sie im Durchschnitt auf 488 oder 17 Prozent und in den Jahren 1691 bis 1700 sogar auf 834 oder 70 Prozent. Diese auffällige Zunahme hatte-ihren Grund darin, daß auf den dreißigjährigen Krieg, der den Meßhandel fast ganz vernichtet hatte, eine lange Friedenszeit folgte, in der die Handelsstraßen wieder hergestellt uub festere Rechtsverhältnisse geschaffen wurden. Besonders stark wurden die Meffen von den polnischen Juden frequentirt. Die Ursache dieser Erscheinung lag in den geographischen Verhältnissen, in deren Folge Polen angewiesen war, den Handel des Westens mit dem. Osten zu vermitteln. Im Jahre 1680 erschien zur Michaelismesse nur ein Jude, und zwar ein Diener, weil kurz vor der Messe in der Stadt die Pest wüthete. Die geringe Frequenz der jüdischen Fieranten auf den Meffen des nächsten Jahres ist ebenfalls auf das Auftreten jener Seuche zurückzuführen. Eine Vergleichung der Zahl der Juden mit der der christlichen K.aufleute ist in dieser Periode nicht möglich, da die archivalischen Quellen erst von der Ostermesse 1756 an statistische Nachrichten über die Christen auf den Messen enthalten. Aus der Zeit vor 1675 fehlen alle Anhaltepunkte, aus denen man auf die Theilnahme des Mischen Elements an den Messen schließen könnte. Ebenso haben sich über den Besuch der Neujahrsmeffe keine Nachrichten aufsinden lassen. Vielleicht waren diese Messen für die Juden, wenigstens für die ausländischen, nur von geringer Bedeutung oder die Beschaffenheit der Verkehrswege zur Winterszeit machte ihnen den Besuch dieser Meffen unmöglich. Das auffallende Anwachsen, der Meßjuden in den drei Jahren 1696, 1697 und 1698 ist wahrscheinlich einerseits auf den immer sich mehr steigernden Umsatz in französischen Maaren, die von Jedermann gern gekauft wurden, und .andererseits auf die Einwanderung französischer Hugenotten zurückzuführen. Die Letzteren trugen ganz besonders zur Blüthe des Leipziger Handels und der Industrie bei, namentlich auf dem Gebiete der Gold- und Silberspinnerei, der Posamentirerei und der Handschuhfabrikation. — Sehr auffallend in Bezug auf den Meßverkehr der Juden in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erscheint im Vergleich zur zweiten Hälfte des vorhergehenden Jahrhunderts die hohe Zahl der Weiber, Diener, Makler und Musikanten. Wahrscheinlich entsprachen diese Angaben nicht immer der Wahrheit, solcher» es schmuggelten sich viele in der' angeblichen Eigenschaft von Dienern und Anderen mit eül. Besonders gering waren die Michaelismessen 1706 und 1713 besucht. Bei der Michaelismesse von 17Y6. dürfte der-Grund darin liegen, daß König August der Starke im September dieses Jahres das. Land abem Feinde