Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1896)
- Date
- 1896-04-10
- Page
- Seite 178 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Leipzig einen Schutzbrief ausstellte, welcher alle Kaufleute, woher sie. auch kommen mochten, vor Bedrückung und Beraubung schützen sollte? Endlich wurde Leipzig damals, und nicht zum Geringsten durch die. besondere Fürsorge des Landesfürsten, der Mittelpunkt vieler blühendem Handelsstädte. Wahrscheinlich ließen sich damals auch Juden in Leipzig nieder, wie ja-die Juden überhaupt in den Städten Meißens frühzeitig Zuflucht suchten und selbst in Orten sich ansiedelten, die Leipzigs Handel nahe standen, wie Freiberg, Halle, Gotha, Magdeburg und anderen. Sichere Kunde über die seßhaften Juden in; Leipzig giebt jedoch erst eine Nachricht ans dem Jahre 1359. Nach derselben hatten die Inden damals eine geschützt gelegene Gasse, diesogenannte „Judeuburg", als Wohnstätte inne, die an der Barfuß--' mühte begann und sich längs der Pleiße bis zum Naundörfchen: hinzog. Au ihrem Eingänge befand sich eine besondere Pforte. Unter Dietrich von Landsberg erfreuten sich sowohl die an-: sässigen Juden, wie auch die jüdischen Meßfieranten ganz derselben Rechte wie die christlichen Kaufleute. Diese Gleichstellung währte jedoch nur bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Als nämlich im Jahre 1350 in Leipzig die Pest zu wüthen begann, wurden die Juden der Brunnenvergiftung beschuldigt und infolge dessen aus der Stadt vertrieben. Nur die sogenannten Hofjuden waren in dieser Zeit den Verfolgungen nicht ausgesetzt, denn sie erfreuten sich des landesherrlichen Schutzes, wie beispielsweise die: im Jahre 1464 in Leipzig aufgenommenen Hofjuden Benjamin Samson und Aaron, und die im Jahre 1430 hier seßhaft gewordenen Hofjuden Abraham und Jordan. Nach dem Jahre 1436r dehnte sich jedoch die Verfolgung auch auf die Hofjuden aus, indem in dieser Zeit der Hofjude Abraham und sein Schwiegersohn Jordan, - trotz eines ihnen vom Herzog Wilhelm im Jahre 1436 ausgestellten Schutzbriefes, verhaftet wurden. Ihre Freilassung erfolgte nur unter : ewiger Verzichtleistung auf alle ihre Habe, unter Zahlung von! 400 Schock neuer schildigter Groschen Freiberger Münze an den : Herzog Wilhelm und unter Aushändigung aller Briefe, die sie vom- Letzterem und von der gnädigen Frauen von Sachsen in den Händen hatten, gleichviel ob sie Geldschulden oder andere Dinge betrafen. Auch mußten Abraham und Jordan die Briefe der fürst-: lichen Räthe, welche auf Geldschuld für deren Person lauteten, - herausgeben. Nicht herausgegebene Briefe sollten überall kraftlos- und todt sein. Diese eigenartigen Bedingungen dürften wohl auf . Wucher zurückzuführen sein. Wegen der zahlreichen Verfolgungen j mögen nun die Juden auf lauge Zeit Leipzig fern geblieben sein.; Dafür spricht die auffallende Thatsache, daß das Leipziger Raths- - archiv zwei volle Jahrhunderte hindurch der Juden in Leipzig nicht gedenkt und sich daselbst erst im Jahre 1664 wieder Nach-; richten von ihnen vorfiuden. Da jedoch dieselben wie auch die Ueberlieferungeu au§ den folgenden Jahren, bis zum Siebenjährigen Kriege, nur über Meßjuden Kunde geben, so ist anzunehmen, daß zu jener Zeit kein Jude in Leipzig seßhaft war. Zweifellos herrschte damals in Leipzig gegen das jüdische Element noch immer eine gewisse Abneigung. Auch zum Landesfürsten war das Verhältuiß der Juden kein günstiges, insofern die Juden relativ höher besteuert waren als die Christen. Jeder jüdische Meßfieraut war verpflichtet, für seine Person an die Stadtgemeinde 37/s Thaler zu bezahlen, wovon ein Gewisses als Aequivaleut für das Marktrecht an die kurfürstliche Kasse abzugeben war. Ferner mußten die Juden, welche Güter nach Leipzig brachten, auf der Waage vom Werthe ihrer Maaren je 1 Prozent' Zoll an den Kurfürsten und au den Rath entrichten. Nur in Bezug auf die Accise, also die Abgabe auf der Stadtwaage für die verkauften Meßgüter, waren die Juden den Christen gleichgestellt. Jeder, ob Christ oder Jude, zahlte für 100 Thaler verkaufter Maaren 25 Groschen Abgabe. Da sich aber die christlichen Kaufletrte über die Höhe dieser Steuer beim Nathe beschwerten, so ermäßigte man ihnen die Accise auf 16 Groschen, wärend es für die Juden beim Alten blieb. Um nun in dieser Beziehung und hinsichtlich anderer Abgaben Gleichstellung mit den Christen zu erlangen, wendeten sich die Meßjuden am 13. Januar 1664 an den Kurfürsten. Dieser ging wider Erwarten auf ihre Petition eilt und verlangte von sachverständigen Leipzigern ein Gutachten. Die zu diesen! Zwecke berufene Kommission sprach sich für Gleichberechtigung aus, Beweis, daß die Stimmung der Leipziger Bürger gegen die Meßjnden eine wohlwollendere geworden war. Da vom Kurfürsten keine Resolution erfolgte, so wiederholten die Juden ihr Gesuch und verfehlten dabei nicht, zu bemerken, daß die Erfüllung der Bitte in seinem Interesse liege, indem hernach die Handlung von ihnen stärker betrieben und so die Jntradeu kurfürstlicher Durchlaucht vermehrt würden. Darauf forderte der Kurfürst ein Gutachten vom Rathe, welcher erklärte, es dürfte für den Leipziger Landet zuträglicher sein, wenn man Christen und Juden gleichmäßig besteuere, da die Juden bereits einen ziemlich hohen Zoll für ihre Person entrichten müßten, und eine weitere Belastung derselben mit Abgaben nicht nur eine Schwächung des Handels befürchen ließ, sondern auch allerhand Betrügereien zur Folge haben könnte. Es kam inzwischen zu keiner kurfürstlichen Resolution. Nicht nur daß die Besteuerung der Juden dieselbe blieb, gestaltete dieselbe sich sogar noch ungünstiger, indem sie außer der hohen Accise zwei-, dreinud sogar viermal höhere Waagegelder entrichten mußten wie die Christen. Jetzt wendeten sich die Juden mit der Bitte um Verwendung beim Kurfürsten an den Rath, indem sie klagten, daß eine Ermäßigung der Waagegelder um so mehr zu wünschen sei, als sie bei den beträchtlichen Personalzöllen, wobei sie besonders zu den Leipziger Messen 8 Thaler Schutzgeld und Geleitsgeld bezahlen müßten, vorn Besuch dieser Messen nur Schaden hätten, und öfters „kaum das Maul davon bringen könnten". Diese Petition mußte wiederholt werden, bevor am 13. Mai 1665 ein kurfürstliches Reskript eintraf, das unter Bedingungen das Gesuch genehmigte. FEUILLETON er Satan. Erzählung von I. Zangwill. Autorisirte Uebersetzung von Frau Dr. Jda Wedell. (Fortsetzung.) WE)ber noch ehe eine Hand ihn ergreifen konnte, war Mosche Grinwitz aufgesprungen und hatte den kostbaren Schatz ergriffen. „Nein, nein," rief er in dem allen verständlichen Jargon. „Was wollt Ihr? Die Mizwo gehört mir. Ich allein trage sie." Er ergriff sie von Neuem. „Küsse sie wenigstens!" rief der große Rabbi Natschinsky in heiserem, erschrecktem Flüsterton. „Sie küssen?" schrie Mosche Grinwitz mit schneidendem Gelächter. „Was? Und meine Frau, die hier in der Synagoge ist? Jst's nicht genug, daß ich sie umarme?" Dann, ohne seinen Zuhörern Zeit zu lasten, die Lästerung seiner Worte zu fassen, fuhr er fort: „Ah, jetzt kann ich Dich leicht tragen. Ich kann Dich halten und doch frei athmen. Seht her!" Und weit streckte er die Thorarolle von sich