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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-04-03 · Heft 14 (3.4.1896) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 14 (3.4.1896)
Date
1896-04-03
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 Reihe, daß eine große Anzahl Familien uns Freistellen gewährt hat. Ebenso hat sich Herr Lehrer Borchardt in Samter besondere Verdienste um das Werk erworben. Voll-Kolonien befanden sich in Fürstenwalde 2, Greifenhagen, Neu-Brandenburg und Bad Elmen. Die gesammten Ausgaben für diese 102 Voll-Kolonisten betrugen für 2856 Verpflegnngstage 5213,70 Mark, demnach für jedes Kind 51,12 Mark, für jeden Tag 1,82 Mark. Die Ausgaben für die 156 Freistellen betragen für die Organisation und Reisegelder zusammen 1856,80 Mark oder pro Kind 11,78 Mark. Die Halb-Ko lonie, unter der bewährten Führung des Herrn Lehrer Goldstein, bestand aus 49 Knaben und befand sich in Treptow. Die Ausgaben betrugen 636,35 Mark oder 13 Mark für jedes Kind für 21 Tage. Für das Jahr 1896 wird die Unterbringung einer Halb-Kolonie in der Umgebung , von Berlin nicht möglich sein, da die Gewerbe-Ausstellung alle Transportmittel in Anspruch nimmt. Das Komitee beabsichtigt deshalb noch eine weitere Voll-Kolonie einzurichten, vorausgesetzt, daß der stets bewährte Wohlthätigkeitssinn nicht versagt. Die sämmtlichen Ausgaben für 306 Kolonisten betrugen 8220,46 Mark, die sich, wie gesagt, durch Zuschuß mit den Einnahmen deckten. Das Komitee, welches für seine aufopfernde Thätigkeit den wärmsten Dank verdient, besteht aus den Herren Adolf Mayer, Vorsitzender, W. Arnheim, B. Benjamin, S. Leichtentritt und Dr. L. Maretzki. Hoffentlich findet dieses Werk reinster Menschenliebe auch fernerhin, und zwar in noch reicherem Maße als bisher, die verdiente Unterstützung aller edlen Menschenfreunde! 2XD Berlin, 18. März. Aus den Litteraturvereinen. Am 16. ds. hielt Herr Professor Dr. M. Philippson in Köln einen Bortrag über das Judenthum und die anderen Kulturreligionen. Außerdem sprach derselbe in Aachen und Essen. Am 12. sprach Herr Geh. Rath Lazarus in Frankfurt a. O. In Hannover hielten: Vorträge Prediger Dr. Selig mann aus Hamburg über Judenthum und Deutschthum und Landrabbiner Dr. Prager aus Kassel über das alte und das neue (kopernikanische) Weltsystem im Lichte der Bibel. In Eisenach hielten Vorträge: Herr Arno Goldschmidt über den Zweck der Litteraturvereine, Kantor Emmanuel über Humor im Judenthum, Herr Max Goldschmidt über Jehuda Haleoy. In Neisse sprachen in den letzten Monaten folgende Herren: am 30. Dezember v. I. Oberlehrer Dr. Schäfer-Berlin über Ernst Renan und seine Geschichte des Volkes Israel; am 29. Januar Zahnarzt Berger-Neiße über „Geschichte der Reform"; am 17. Februar Herr Dr. M. B rann-Breslau über „jüdisches Volksleben im Mittelalter" und am 9. März Fabrikbesitzer Cohnstädt über „Frank und die Frankisten". Nach den Vorträgen findet immer ein gemüthliches Zusammensein aller Mitglieder statt. Die Bibliothek ist in stetem Wachsthume und zählt gegenwärtig 450 Bände. — In Schönlanke hielt Rabbiner Dr. Rosenthal aus Pr. Stargard einen Vortrag über Nachmani und seine Zeit. In Tilsit sprach Dr. H. Löwe über die jüdische Kultur im Orient und Rabb. Dr. Ehrlich über die Frau in den Urkunden und in der Geschichte des Judenthums, in Essen Oberrabbiner Dr. H o r o - witz aus Crefeld über Mendelsohn, in München Geheimrath Lazarus über das Thema: Wozu und zu welchem Ende studirt man jüdische Geschichte? in Leipzig Oberlehrer Dr. Schäfer über Hiob und Odysseus. In Osterode, Ostpreußen, sprachen: Rabbiner Dr. Rosenberg, Thorn, am 19. Januar über „Der Prozeß gegen die Juden in der Mark Brandenburg 1570"; Rabbiner Dr. Silberstein-Elbing über Shylock und sein Urbild. Am 29. Februar feierte der Verein sein Purimfest durch Konzert, Ansprache des Herrn Streimann über den Zusammenhang des Purim mit den Litteraturvereinen, Theater, Gesangsvorträge und Tanz. — Ein neuer Litteraturverein wurde am 5. ds. in Barmen durch Herrn Rabbiner Dr. Koch, begründender auch den ersten Vortrag hielt über das Thema: Was war das 19. Jahrhundert für das Judenthum und seine Bekenner. Schon am ersten Abend traten über 50 Familien dem neuen Verein bei. — Auch der „Leseverein" in Beuthen in Oberschlesten, der bereits im dritten Vereinsjahr steht und z. Z. 165 Mitglieder zählt, wird sich als Litteraturverein konstituiren. Der Verein unterhält ein Lesezimmer mit Bibliothek und veranstaltet 14 tägige Vortragsabende und wöchentliche Disputirstunden. Der Vorstand besteht zur Zeit aus den Herren L. Guttmann als Vorfitzenden, Rabbiner Dr. Kopfstein, Stellvertreter des Vorsitzenden, Amtsgerichts-Rath Levy, Dr. Schmey, Lehrer Schwarz, Jmmerwahr, Boninski und Nothmann. a Potsdam, 31. März. Ich freue mich. Ihnen mittheilen zu können, daß am 26. d. M. der Polizei-Präsident von Balan persönlich bei unserm verehrten Rabbiner Dr. T. Cohn erschienen ist, um ihm am Ende seiner amtlichen Laufbahn im Namen des Kaisers den Rothen Adlerorden 4. Kl. zu überreichen. Er verband damit den Ausdruck des herzlichsten Wohlwollens und der Anerkennung. Am ersten Tage des Passahfestes hielt Herr Rabbiner Dr. Cohn in der dichtgefüllten Synagoge seine Abschiedspredigt. In bewegten und zum Herzen gehenden Worten knüpfte er an seine Antrittspredigt au, deren Text das Wort gewesen war. Kein Auge blieb in der zahlreichen Zuhörerschaft, die das Gotteshaus bis auf den letzten Platz füllte, trocken. Als der Redner die Kanzel verließ, trat ihm der erste Vorsteher, Hr. Rechtsanwalt Friedländer, entgegen und gab in inniger Ansprache noch einmal der Verehrung und Liebe der Gemeinde zu ihrem altbewährten geistlichen Führer sowie ihren Wünschen eines langen und glücklichen Lebensabends für ihn Ausdruck. Niemals sind wohl einem Geistlichen bei seinem Eintritt in den Ruhestand allseitigere und herzlichere Beweise der Hochachtung und Zuneigung zu Theil geworden, als Dr. Cohn. Der neugewählte Prediger der Gemeinde, Herr Dr. Paul Rieger, von der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums, wird in der nächsten Woche seine Antrittspredigt halten. o. Breslau, 26. März. Einen Rechtsstreit von prinzipieller Bedeutung erledigte am 4. d. M. der II. Senat des Oberverwaltungsgerichts zu Berlin. Diesem Rechtsstreit, welchen der Rittergutsbesitzer Schottländer von hier gegen den Vorstand der Synagogengemeinde zu Br es lau angestrengt hatte, lag folgender Thatbestand zu Grunde. Zur Synagogengemeinde Breslau gehören sowohl die jüdischen Einwohner der Stadt als auch des Landkreises Breslau. Das Beitragsoerhältniß ist nun derart geregelt, daß diejenigen Mitglieder der Synagogengemeinde, welche in der Stadt Breslau wohnen, Vs Prozent und diejenigen, welche im Landkreise Breslau ihren Wohnsitz haben, 2/5 Prozent vom Einkommen als Synagogenbeiträge zu entrichten haben. Der königliche Regierungspräsident hat für diesen Bertheilungsmodus auch die erforderliche Genehmigung ertheilt. Rittergutsbesitzer Schottländer verfügt nun nicht nur über ein Einkommen von jährlich über 600 000 Mark, sondern hat auch einen doppelten Wohnsitz, und zwar sowohl in Breslau selbst, als auch im Landkreise Breslau. Da man einen solchen Fall bei Aufbringung der Synagogenbeiträge im Statut nicht vorgesehen hatte, so zog der Vorstand der Synagogengemeinde den Rittergutsbesitzer Schottländer mit 2/ö Prozent von seinem Einkonnnen aus dem Landkreise und mit 8/5 Prozent von seinem Einkommen in der Stadt Breslau zu den Synagogenbeiträgen heran. Gegen diese Heranziehung erhob Schottländer Einspruch und machte geltend, daß der Vorstand der Synagogengemeinde nicht berechtigt sei, das Einkommen des Censiten derart zu theilen, er behauptete, er könne nur mit 2/5 Prozent von seinem gesammten Einkommen zu den Synagogenbeiträgen herangezogen werden. Der Vorstand der Synagogengemeinde wies aber den erhobenen Einspruch zurück und erklärte, sein Verfahren entspreche durchaus der Billigkeit. Gegen diesen ungünstigen Bescheid erhob Schottländer Klage beim Bezirksausschuß, welcher Beweis erhob und feststellte, daß Schottländer etwa die Hälfte des Jahres in der Stadt und die andere Hälfte auf seinem Gut in der Nähe von Breslau lebte. Sodann wurde die Klage abgewiefen. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Schottländer Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein und erklärte, der getroffene Ausweg finde im Statut keine gesetzliche Stütze; das Statut sei lückenhaft. Im Falle des Zweifels sei nur der Censit berechtigt zu erklären, ob er als Städter oder als Landbewohner zu den Beiträgen für die Synagogengemeinde herangezogen werden wolle. Der beklagte Vorstand der Synagoge beantragte Abweisung der Klage und führte aus, Kläger könne von seinem Gut aus in zwanzig Minuten die Stadt Breslau mit der Equipage erreichen, und daher fast ebenso leicht, wie die Bewohner von Breslau, die Synagoge besuchen. — Nach langer Berathung bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht die Vorentscheidung und führte aus, Kläger habe nicht das Recht, zu wählen, ob er 2/5 oder 3/3 Prozent von seinem Einkommen an Synagogenbeiträgen zahlen wolle. Auch habe der Vorstand der Synagoge keine Veranlassung gehabt, das Einkommen des Klägers zu theilen und theilweise mit 8/5 Prozent und theilweise mit 2/5 Prozent ein Einkommen zu den Beiträgen für die Synagogengemeinde heranzuziehen. Entscheidend sei, daß Schottländer eine Wohnung in Breslau habe; daher konnte er mit 3/5 Prozent seines gesammten

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