Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1896)
- Date
- 1896-04-03
- Page
- Seite 168 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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168 habe. Sie hat in dieser Woche wieder einmal Generalversammlung gehabt. Sie kann sich das leisten; denn außer verschiedenen Generalkonsuln Zählte sie 31t ihren Mitgliedern auch den Generalmusikdirektor Giacomo Meyerbeer. Ihr jetziger Generalissimus Moritz Manheimer. unter dessen Zauberhand die Ballotemeutsmaschine zu einem Perpetuum mobile geworden ist, und welcher, wenn er über einen gemeldeten Kandidaten „Referenzen" einzieht, stets die „Referenzen" selbst als neue Kandidaten heimführt, exerzirte seine alten Troupiers und neuen Rekruten mit gewohnter Meisterschaft. Die ausscheidenden Vorsteher, nämlich Er selbst, Hermann Landsberger und Sanitätsrath Blnmenthal, wurden wiedergewählt, als Ersatzleute die Herren H. Bamberg, Leander Steinthal, Caspar Levy. Daß der Verein im Jahre 1895 für Wohlthätigkeit 12187 Mark ausgegeben hat, wozu noch 7514 Mark aus der Wittwen- und Waisenkasse kommen, besagt die gedruckte Bilanz. Als Prunk- und Schaustück paradirte der neu aufpolirte große silberne Becher aus dem Jahre 1809, auf welchem die hebräischen Namen sännntlicher damaligen Theiliiehmer cingravirt sind; da in späteren Jahren wiederholt eine Ergänzung dieser monumentalen Liste stattgefunden hat, so sind etwa 400 Namen auf dem Becher zu lesen — nämlich für den Kundigen. Für die Unkundigen hatte Herr Rabbiner Dr. Ungerleider die Freundlichkeit gehabt, die Liste mit großer Sorgfalt zu kopiren. Ihr Briefsteller, der, wie Ihre Leser zu ihrem Schrecken wissen, gern in alten Akten umhergewühlt, hatte aus dem Archiv die ursprüngliche Subskriptionsliste aufgestöbert. Wie viele Stammväter noch jetzt blühender Geschlechter sind hier verzeichnet mit je einem oder einhalb Loth Silber. Denn nur wenige der Subskribenten drücken sich in „Groschen Courant" aus. Ueber die Wirkung der Steiu-Hardenbergschen Gesetzgebung, daß nämlich sämmtliche Protokoll- und Kassenbücher, die bis dahin in hebräischer Kursivschrift geführt waren, Ende 1813 umgedreht und mit deutschen Buchstaben weitergeführt werden, habe ich schon früher einmal berichtet. Zeitweise war mit der Chebrah auch eine Ressource verbunden, und deren Akten lassen erkennen, wie sich in jenen Zeiten das gesellige Leben der Juden entwickelte — nicht ohne einen etwas kleinstädtischen Beigeschmack. Die solenne Eröffnung eines neuen Ressourcenlokals findet am 19. Oktober 1817 statt. Preis mit Abendbrod ü Person 16 Gr. Kinder unter 12 Jahre die Hälfte. Und dann subskribiren u. A.: I. A. Meyer 2 V2 Personen. Heinemann 4 Personen und 2 halbe, Neudorff 2 Personen und 2 halbe u. s. w. u. s.w. Summa;49 ganze, 11 halbe Personen. In dem Vertrage mit den Unternehmern aus dem Jahr 1813 machen es sich die letzteren zur Pflicht, „das Ganze nach genauer und strenger Beobachtung der jüdischen Gesetze zu handeln und daß in dieser Rücksicht niemals etwas zu erinnern sein soll. Sollte daher wider alles Vermutheu ein gegründeter' Verdacht gegen die Unternehmer obwalten, welcher nach genauer Untersuchung des Vize-Oberlandesrabbiners sich als erwiesen darthut, so stehet es den Direktoren frei, sogleich aufzukündigen." Daß man im Mai 1815 beschließt, beit Wittwen verstorbener Mitglieder den Zutritt znr Ressource an den für Damen festgesetzten Tagen unentgeltlich zu gestatten und hiervon die Frauen I mb erg und Levin Bereud benachrichtigt, ist gewiß galant. Gegen die Männer ist man streng: das Mitglied S. N. hatte 1814 ohne Ermächtigung der Direktoren für das Gartenlokal Musik bestellt, nachträglich aber dafür eine Liquidation von 5 Thlr. 8 Gr. eingereicht. Es wird ihm dieselbe unter lebhaftem Tadel zwar honorirt, aber mit der Warnung, „künftig keine dergleichen Auslage, sie sei klein oder groß, ohne schriftliche Einwilligung sännntlicher Direktoren zu machen, bei Vermeidung der Nichterstattung". Aber auch ernste Kämpfe beider Geschlechter kommen vor und werden mit tiefer Weisheit geschlichtet: Herr S. A. reicht eine Anklage gegen Herrn H. I. „wegen Beleidigung seiner Frau mit schimpflichen Ausdrücken" schriftlich ein. Man ahnt schon eine Tragödie; aber die Vernehmung der unparteiischen Zeugen ergiebt, „daß Madame S. A. mehrere beleidigende Ausdrücke äußerte, die als Veranlassung zur Heftigkeit um so stärker geahndet zu werden verdienen, und das Vergehen des Herrn H. I. schmälert. Es ist daher die Schuld beiden streitenden Individuen gleich zuzuschreiben itnb Deputatus Dir. M. D. A. Benda übernahm: „Bei nächster Gelegenheit, wo beide Theile zugegen und ansehnliche Gesellschaft sich ini Garten versammelt haben sollte, den Vorfall vorzutragen und in Vollmacht beider die BeleidigungsWiderrufung als vollständige Genugthuung anzusehen — wonach sich beide Theile freundlich die Hand reichen, womit beide Theile zufrieden waren." So geschehen 10. August 1815. Doch wo bin ich hingerathen? Ueber obligatorischen Religionsunterricht wollte ich schreiben und kam auf unsere Vorfahren zur Zeit der Emanzipation, wo man glücklich darüber war, daß die „Zwangstatlfen" abgeschafft waren. Ich habe Ihre Leser in den April geschickt! Dazu hatten wir die vielen Konferenzen im D. I. G. B. — dazu die Gründung der Lehr-Abtheilung und des Lehrerbundes? Dazu das Martyrium der Repräsentanten-Wahlkanipagne zu Berlin im Herbst 1895, während welcher in allen Tanz- und Bierlokalen der Außenviertel mit fulminanten Reden für imb gegen den obligatorischen Religionsunterricht gestritten wurde, wobei sich am Schluß stets herausstellte, daß jeder Redner unter diesem Schlagworte sich Etwas Anderes vorstellte? Dazu der neueste Beschluß der Repräsentanten, nachdem die Partei der „Obligatorischen" gesiegt hattedie Sache ans Jahresfrist zu vertagen? Und dennoch liegt ein tiefer Sinn im kind'schen Spiele. Wenn Ihr es nicht versteht, der jüdischen Jugend Interesse und Liebe für die Vorzeit beizubringen — durch die Strafdekrete des Kultusministers werdet Ihr sie nimmermehr beim Judenthum erhalten. Ihr ergebener G. M. Fitterarische MittheUungcn. — Eine neue, kritische Ausgabe des Talmud ist eines der dringendsten Erfordernisse auf dem Gebiete des Neudrucks der Produkte der alten jüdischen Litteratur. Der gewaltige Umfang eines solchen Unternehmens, das Maß der erforderlichen Arbeitskraft und Geduld und andere Umstände haben bewirkt, daß Niemand Hand ans Werk legte- Besonders erschwerend wirkte auch, daß Raphael Rabbinovicz im Jahre 1868 eine umfängliche Variantensammlung herauszugeben begonnen hatte. Nun ist dieser fleißige Gelehrte seit zehn Jahren verstorben, nachdem er in 15 Bänden etwa drei Fünftel des Stoffes bearbeitet hatte. Eine einfache Fortsetzung seines Unternehmens erscheint nicht angemessen, da es nach mehr als einer Richtung hin unpraktisch angelegt ist und nur Demjenigen wirklich nützt, welcher die von Rabbinovicz zu Grunde gelegte Frankfurter Talmudausgabe sein Eigen nennt. So freut es uns, mittheilen zu können, daß ein tüchtiger Gelehrter in Leipzig, der zu den Füßen bedeutender russischer Rabbiner gesessen hat und sich der Werthschätzung trefflicher jüdischer wie christlicher Gelehrter Deutschlands -erfreut (wir nennen hier nur von ersteren: Ehrentreu-München, Porges- Leipzig, DavidHoffmann-Berlin, Abraham Berliner-Berlin; von letzteren: Buhl-Leipzig, Dalman-Leipzig, H. Strack-Berlin), eine kritische Talmudausgabe auf Grund der Münchener Handschrift, des ersten Venediger Drucks und anderer Hilfsmittel vorbereitet. Die Arbeit des Leipziger Gelehrten wird sich selbst empfehlen und durch hervorragende Autoritäten Empfohlen werden. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.