Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1896)
- Date
- 1896-03-27
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Berlin, 27. Mär; 1896. 60. Lchrgang. «lr. 13. ötflUJ t?* Weikage gur „Atkgerneinen Zeitung des IuöenLHurns". Korrespondenzen und Nachrichten. NrntschlanL. z. Berlin, 24. März. Unter Betheiligung einer stattlichen Anzahl der angesehensten Mitglieder unserer Gemeinde fand am Sonntag im unteren Saale der „Ressource von 1794" die konstituirende Versammlung des Vereins Lehrlingsheim Pankow statt. Der Vorsitzende des provisorischen Kuratoriums, Herr Dr. Max Weigert, eröffnet die Sitzung und erläutert in ausführlicher Rede die Motive, welche zur Gründung des Vereins Lehrlingsheim Pankow geführt haben. „Der Verein bezwecke, einen würdigen Ring in der Kette jener Vereine zu bilden, die das Handwerk unter den deutschen Inden fördern wollen. Von der Gesellschaft zur Verbreitung -er Handwerke und des Ackerbaues unter den Juden in Preußen unterscheide sich dieser Verein dadurch, daß er sich die Aufgabe gestellt, die Handmerkslehrlinge während der Lehrzeit durch Gewährung von Wohnung, Bekleidung und Beköstigung zu unterstützen und ihr sittliches Betragen, sowie den regelmäßigen Besuch von Fach- und Fortbildungsschulen und des Religionsunterrichtes zu überwachen. Um diesen Zweck erfüllen zu können, sei es nothwendig gewesen, ein eigenes Heim zu schaffen. — Dank der Hochherzigkeit einiger edeler Männer und Frauen stehe das Heim nunmehr als prächtiger Bau völlig errichtet, um schon in den ersten Tagen des April seiner Bestimmung überwiesen werden zu können." Hierauf referirt Herr Rechtsanwalt Kraft über die Thätigkeit des alten Lehrlingsheim und die Erfolge, welche es während der Zeit seines 4%jährigen Bestehens zu verzeichnen hat. „Die erzielten Erfolge seien als höchst erfreuliche zu bezeichnen. Die eigentliche Anregung zur Gründung eines Lehrlingsheims habe damals Herr Justizrath Mako wer gegeben, und das Kuratorium und Alle, die für die Hebung des jüdischen Handwerkerstandes Herz und Sinn haben, sähen jetzt das Nützliche dieser Idee ein. Ein kürzlich erlassener Aufruf an die Mitglieder unserer Gemeinde habe die Summe von 11000 Mark eingebracht, während das Vereinsvermögen im Ganzen 116 OOO Mark betrage. Da aber die Aufführung der Baues 60 000 Mark verschlungen habe, so stehen dem Kuratorium vorläufig nur die Zinsen von etwas über 50 OOO Mark und eine von der Gesellschaft zur Verbreitung der Handwerke auf drei Jahre bewilligte Subvention von 3000 Mark jährlich zur Verfügung. Das Kuratorium beabsichtige, das neue Heim mit 20 Lehrlingen zu eröffnen, aber wie gering die Zahl auch sei, so erfordere doch der für das Jahr 1896/97 aufgestellte Etat die Summe von 13 OOO Mark." Nach einer von Herrn Maurermeister Fränkel gegebenen Beschreibung des Baues, für dessen innere und äußere Einrichtung und Ausschmückung die Herren Adler, Treuherz, Arnheim, Bodenstein und Brehme in hochherziger Weise gesorgt haben, erfolgt en bloc die Annahme der vom Kuratorium sorgfältig ausgearbeiteten Satzungen, sowie die Bewilligung des Etats für das laufende Geschäftsjahr. Das provisorische Kuratorium, bestehend aus den Herren Dr. Weigert, I. Fränkel, Rechtsanwalt Kraft, Dr. A. Strelitz, I. Bodenstein, Isidor Loewe, Rudolf Mosse, Adolf Ginsberg und Dr. Jutrosinski, wird hierauf als definitiv und die Herren Julius Cohn und S. Leichtentritt als Revisoren gewählt. Der Verein Lehrlingsheim Pankow, dessen praktische Tendenzen die größte Anerkennung verdienen, ist nunmehr konstituirt, und wir geben uns der Hoffnung hin, daß das begonnene, zur Erziehung eines gebildeten und gesitteten Handwerkerstandes notwendige Werk die ihm in hohem Maße gebührende Unterstützung seitens unserer begüterten Glaubensgenossen finden wird, zur Ehre des jüdischen Namens. Z Berlin, 25. März. Am Sonntag den 22. März, 12% Uhr Vormittags, tagte im Saale der Loge der „Hammonia zur Treue" die dritte ordentliche Generalversammlung des Vereins für jüdische Kranke,npslegerinnen zu Berlin. Herr Alb. Ph. Meyer eröffnet nach kurzer Begrüßung der Mitglieder die Sitzung und berichtet über die Wirksamkeit des Vereins im Jahre 1896. Er theilt mit, daß am 17. September 1895 dem Verein die Rechte einer juristischen Person verliehen wurden, und sprach die Hoffnung aus, daß der Verein, der Dank der Munifizenz des Herrn Louis Sachs nunmehr ein eigenes Heim besitze, unter den Berliner Juden immer mehr Anhänger und Freunde finden werde, um die von ihm zum Heile der leidenden Menschheit und zum Segen der jüdischen Frauen verfolgten Ziele erreichen zu können. Herr Louis Sachs referirt hierauf über den Etat und weist aus Grund statistischer Zahlen nach, daß die Erhaltung einer Schwester die Summe von 1200 Mark jährlich erfordere. „Es stelle sich immer mehr heraus, daß ein großes Bedürfniß nach jüdischen Krankenpflegerinnen vorhanden sei. Dies beweisen die Gesuche zur Evidenz von anderen Gemeinden, ihnen Schwestern zu schicken, die aber nicht berücksichtigt werden können, weil das vorhandene Material für Berlin kaum ausreiche. Nur mit dem Gesuche das Kuratoriums des Colberger Hospitals glaubte der Vorstand eine Ausnahme machen zu müssen und habe ihnen zugesagt, für die kommende Saison eine Schwester auf vier Monate hinüber zu schicken. Interessant und zugleich hoch erfreulich sei es, daß selbst christliche Familien jüdische Krankenpflegerinnen verlangen und, so oft ihren Gesuchen Folge gegeben ward, sie den Schwestern über ihre Pflichterfüllung die glänzendsten Zeugnisse ausstellten." Es folgt hierauf einstimmig die Genehmigung des Etats und die Wiederwahl der in diesem Jahre durch das Loos ausscheidenden Vorstandsmitglieder, bestehend aus den Herren M. Metzenberg, Alb. Ph. Meyer, Professor Senator und der Damen Frau Dr. Frankel und Frau Stadtrath Weigert. Als Revisoren werden die Herren Manheimer, Heilmann und Hugo Deutsch gewählt. Hierauf spricht Herr Geheimrath Marcuse dem Vorstand für seine segensreiche Wirksamkeit den Dank der Versammlung aus und ersucht dieselbe, als Beweis der Hochachtung sich von den Plätzen zu erheben. 2. Berlin, 22. März. Die Gesellschaft jüdischer Handwerker und Künstler zur Unterstützung in Krankheitsfällen hielt gestern Abend im Saale der Gesellschaft der Freunde ihre Generalversammlung ab. Der Vorsitzende der Gesellschaft, Herr Hermann Landsberger, eröffnete dieselbe und erstattete Bericht über die Wirksamkeit der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr. „Die Gesellschaft, deren ordentliche Mitglieder ausschließlich dem Handwerker- und Künstlerstande angehören, könne mit berechtigtem Stolz auf ihre Thätigkeit in Vergangenheit und Gegenwart blicken. Im vorigen Jahre habe sie einen Zuwachs von 50 neuen Mitgliedern erhalten. Mit Rücksicht auf andere Vereine sei es nicht angängig, alljährlich eine Agitation in großem Stil zu entfalten. So oft ein Mitglied der Hilfe und Unterstützung bedurfte, sei ihm solche unverzüglich zu Theil geworden. Den Krankenversorgern und Gesellschaftsärzten gebühre für ihre opferwillige Thätigkeit Dank und Anerkennung. Leider habe die Gesellschaft im vorigen Jahre IO Mitglieder durch den Tod verloren, deren Andenken die Versammlung durch Erhebung von den Sitzen ehren möge." Es geschieht. In dem hierauf folgenden Kassenbericht theilt der Vorsitzende mit, daß Herr Moritz Manheimer, wie bereits seit IO Jahren, auch heute am Tage der Generalversammlung der Gesellschaft 1000 Mark überwiesen habe und daß auch die Bodenstein - Stiftung durch alljährliche Zuwendungen seitens des Herrn Julius Bodenstein erheblich vermehrt wird. „Dank der Munifizenz dieser Männer und anderer außerordentlicher Mitglieder sei die Hilfsanstalt für Wittwen und Waisen der ordentlichen Mitglieder in der Lage, in Nothsällen nach Möglichkeit Unterstützung zu gewähren." Nach der hierauf einstimmig erfolgten Decharge-Ertheilung gelangt eine vom Vorstande vorgeschlagene Statuten - Aenderung zur Berathung. Es entspann sich hierbei eine längere Debatte, die indeß dahin führte, daß die Aenderungen en bloc angenommen wurden. Eine wesentliche Verbesserung erhielt das Statut durch die nunmehr erfolgte Aenderung der Paragraphen IO und 12, nach welchen arme Mitglieder in Krankheitsfällen bei freier ärztlicher