Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 12 (20.3.1896)
- Date
- 1896-03-20
- Page
- Seite 144 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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144 Sehr geehrter Herr Redakteur! H. M. Auerbach-Dresden stellt im Sprechsaal Nr. 5 Ihres geschätzten Blattes die Frage auf, ob die Parallele zu Bürgers Weibern von Weinsberg im Midrasch Sehir Haschirim 1, 4 bereits erwähnt ist, und in Nr. 7 Ihres geschätzten Blattes verweist Herr Dr. Kurrein auf seinen Vortrag und nimmt die Priorität dieser Parallele für sich in Anspruch. Ich verweise hiermit aus Saphirs' Autobiographie (Humorische Schriften Band 1, Kapitel 7), wo die Parallele erwähnt ist. Frankfurt a. M., 10. März. Hermann Klein, Rabb.-Kand. * Geehrter Herr Redakteur: No. 9 theilen Sie mit, daß das Kuratorium der jüdischen Schulanstalten in Livorno eine Preisfrage zur öffentlichen Bewerbung gestellt hat. Die Arbeiten müßten in französischer oder italienischer Sprache abgefaßt sein. — Das erinnert mich an ein tragikomisches Erlebniß eines Freundes, eines auch Ihnen nicht unbekannten Rabbiners, und erklärt zugleich, weshalb trotz des Dreibundes die deutsche Sprache verpönt und trotz der französischen Gewehre in Abessinien die französische Sprache beliebt ist. Im Juli/August 1887 brachten die israelitischen deutschen Zeitungen die Meldung von einem Preisausschreiben desselben Kuratoriums in Livorno, das buchstäblich dieselbe Aufgabe stellte. Mein Freund ließ von der veputaziove 6eile pie souole israelische den Avviso di Concorso kommen und machte sich an die Arbeit. Vor dem 1. Mai 1888, dem letzten Einlieferungstermin, war dieselbe, deutsch geschrieben, eingesandt. Das Jahr 1888 verging — kein Laut zu hören — das Jahr 1889 versank in den Schooß der Vergangenheit — nichts war über das Schicksal des Manuskriptes zu vernehmen. Da erfaßt den armen Verfasser die Angst, sein Geisteskind sei in die Hände von Piraten gefallen — und ein Verwandter von ihm, der Rechtsanwalt ist, wendet sich im Januar 1890 an das kaiserlich deutsche Konsulat um Auskunft über dieses Kuratorium und über den Verbleib der Arbeit. Er erhielt zuerst nur allgemein. beruhigende Nachricht, daß das Kuratorium aus guten Leuten bestehe — urrd daß die Sache geregelt werden würde. Am 6. März berichtet das Konsulat, daß ein Mitglied der Deputazione, welches nach der Befragung durch den Konsulatssekretär am 3. Februar um seine Entlassung eingekommen war, an diesem 6. März 1890 erklärt habe, daß die Arbeit den ausgesetzten Preis von 1000 Lire nicht erhalten habe. Man hat also die Arbeit des Preises unwerth erklärt, nachdem der Verfasser durch die Behörden nach dem Verbleib seiner Arbeit hat Nachfragen lassen. Nun, das deutschlesende Publikum hat anders über das bald gedruckte Buch geurtheilt. — Wir wollen den Titel der Schrift — welche dem Verfasser einen Preis eingetragen hat, um den er sich nicht bewarb — nicht verrathen, damit das Kuratorium nicht die Mühe habe, die etwa jetzt einkouunenden französischen und italienischen mit jener deutschen Arbeit zu vergleichen.?hilaletes. * Sehr geehrter Herr Redakteur! ^^egen die Auffassung Dr. Babad's in Nr. 3 Ihrer geschätzten Zeitung, der der Sitte, an den beiben ersten Abenden des Osterfestes einen Becher Wein für den Prophet Elias bereit zu halten, eine sehr geringe Bedeutung beilegt, haben sich mehrere Stimmen erhoben, die aber nachweisbar ganz ungerechtfertigt ihre Behauptung verfechten. Bor Allem muß zunächst konstatirt werden, daß diese Sitte von: fünften Becher Wein für den Propheten Elias weder im Talmud, noch in Tur und Schulchan Aruch sich vorfindet. Selbst R. Moses Jsserls, der spätere berühmte Glossator zum Schulchan Aruch, erwähnt dieser Sitte auch nicht mit einem einzigen Worte. Der Erste, der dieser Sitte Erwähnung macht, ist R. Jakob Reischer, weiland Oberrabbiner in Metz, in seinem 2p#'' pH das zur Lebzeiten des Autors im Jahre 1636 erschienen. In diesem seinen Kommentar zum Schulchan Aruch Aruch Chaim § 480 Absatz 6 stellt er fest, daß es nicht Sitte sei, die Thüre an den Sederabenden unverschlossen zu lassen, und zwar wegen Diebesgefahr. Hierauf folgt die Bemerkung: „Hier zu Lande ist es Sitte, einen überzähligen Becher einznschenken, den man den Becher des Propheten Elias benennt." Wenn also der Talmud davon nichts weiß, so kann auch eo ipso dort diesbezüglich kein ipift ausgesprochen werden. Es fällt also mithin der ganze Bau, den die Herren aus dieses Wörtchen aufführen, weil grundlos, in sich selbst zusammen. Wird also schon aus dem eben Angeführten die Erklärung der Gegner des Herrn Dr. Babad unhaltbar, so gesellt sich dazu ein zweiter Umstand, den jene offenbar unberücksichtigt ließen. Die beregten vier Becher Wein sollen gar nicht blos wegen der vier angegebenen Ausdrücke der Befreiung entstanden sein. Im babylonischen Talmud (Peachim p. 109 u. s. w.) kommt auch diesbezüglich keine weitere Erklärung vor. Hingegen im jerusalemischen Talmud und im Midrasch R. zum Wochenabschnitt 22^1 werden nicht weniger als vier Gründe angegeben, denen die Verordnung der vier Becher Wein ihr Entstehen verdankt. Einleuchtend ist wohl der Grund, der auf die viermalige Erwähnung von 212 in der biblischen Erzählung vom Traume und dessen Deutung nach Joseph (Gen. 40, 11, 12 u. 13) hinweist, oder auf die vier Heilskelche, die der Ewige seinem Volke nach dem Psalmisten verheißt. Während also das ip'ji hier gar keine Berechtigung hat, und während die vier Verheißungsansdrücke nur eine unbedeutende und für unfern Gegenstand eine ganz gleichgiltige Rolle spielen, und während endlich dies unbestreitbar ist, daß wir Israeliten auch an den Sederabenden wie sonst die Thüren, wie der berühmte Metzer Oberrabbiner im Chok Jakob zu recht dies mit Diebesgesahr motivirt, zuschließen, ist anderseits die Thatsache feststehend, daß bei vielen Israeliten der Glaube vorherrscht, der Prophet Elias erscheine am Sederabend in jedem jüdischen Hause und koste auch von dem für ihn allein #1N) bereitstehenden Becher Wein. Wenn Herr Dr. Babad dies für Aberglaube hält, so kann auch der strengste Chasfid ihn deswegen nicht einmal einen Ol^lp^Odt Epicuräer heißen, weil, wie vorerwähnt, diese Pflicht eines fünften Bechers Wein für den Propheten Elias weder in beiden Talmuden, noch im Maimonides, Tur und Schulchan Aruch sich vorfindet. Straßburg (Elsaß). Rabbiner Dr. Aschkanaze. Geehrte Redaktion! bschon ich die durch Herrn Dr. Babad-Greifswald angeregte Diskussion wegen der m212 #228 für beendet halte, kann ich mir nicht versagen, die Leser Ihrer geschätzten Zeitschrift auf den eigentlichen Ursprung derselben aufmerksam zu machen. Meines Erachtens ist der Brauch, an den Sederabenden 2"&< zu trinken, nicht auf die vier Ausdrücke im Exodus Kap. 6 zurückzuführen, sondern auf folgende Schriftstellen: „Und der Becher Pharaos war in meiner Hand; da nahm ich den Becher Pharaos und gab den Becher in seine Hand; und du wirst den Becher in seine Hand geben re." Genesis Kap. 40, V. 11—13. Hier werden vier Becher erwähnt, und im 21. Verse desselben Kapitels heißt es: „Und er gab den Becher in die Hand Pharaos." Ich wüßte auch nicht, was die vier Becher mit den Ausdrücken \nS2£im u. s. w. zu thun hätten, wohl aber hat die Traumauslegurlg Josephs dessen Erhöhung, Israels Uebersiedelung nach Aegypten und also, auch seine Befreiung aus Sklavenbanden bewirkt. Es unterliegt somit keinem Zweifel, daß die Gelehrten im Anschluß an die erwähnten fünf Becher die Anordnung trafen, daß bei dem Seder fünf Becher getrunken werden sollen. Da indessen für den fünften Becher kein Segensspruch vorgesehen ist, so bleibt die Abfassung desselben inunerhin bis zum Kommen des Messias noch unerörtert. Mit vorzüglicher Hochachtung Geestemünde. S. Bachenheimer, Lehrer und Prediger. Äriefk asten der Redaktion. S. in Sch. Da der Gemeinde — wie durch das Min.-Reskr. vom 23. April 1878 anerkannt — das Recht zusteht, die Bedingungen für die Wiederaufnahme statutarisch festzusetzen, so kann ihr auch ein solches Recht für den Einzelfall nicht abgesprochen werden, so lange im Statut nichts Derartiges vorgesehen worden. Druck und Verlag von Rudolf Mofse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktton. Mar Bauchwitz in Berlin.