Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 12 (20.3.1896)
- Date
- 1896-03-20
- Page
- Seite 134 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Herr Justizrath Tiktin beantragte dagegen, den Antrag an die Kommission zurück zu verweisen, da derselbe nicht genügend vorbereitet sei. Herr Professor Baginsky beantragte, die Angelegenheit als noch nicht spruchreif auf ein Jahr zu vertagen. Herr Dr. Jastrowitz erklärte sich für den Antrag Leichtentritt. Bei der religiösen Gleichgiltigkeit so Vieler müsse die Gesammtheit eintreten. Herr Professor Baginsky hielt unter den heutigen Verhältnissen die Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichts für dringend geboten. Die Kenntniß unserer Geschichte sei es, die vor allen Dingen vor dem Uebertritt schütze. Herr Löwenberg äußerte sich in gleichem Sinne. Herr Dr. Tiktin sprach nochmals zu Gunsten seines Antrags. Nach einem kurzen- Schlußwort des Herrn Leichtentritt wurde der Antrag Sachs auf Uebergang zur Tagesordnung gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt. Angenommen wurde der Antrag Baginsky auf Vertagung für die Dauer eines Jahres mit 9 gegen 6 Stimmen. Der Antrag Tiktin war dadurch gleichfalls erledigt. Es folgte eine geheime Sitzung, in der aber nur wenig von allgemeinem Interesse verhandelt wurde. Wr Woche. f Berlin, 18. März. ie Angelegenheit der jüdischen Lehrkräfte an den Beri lin er Kommunalschulen verwirrt sich immer mehr. Vor einigen Tagen suchten drei jüdische Volksschullehrerinnen durch Vermittelung des Landtagsabgeordneten Dr. Otto Hermes beim Kultusminister Dr. Bosse um eine Audienz nach. Dieser erklärte, wegen Arbeitsüberhäufung infolge der Berathung des Kultusetats die Damen vorläufig nicht empfangen zu können, dagegen gewährte ihnen der Vortragende Rath im Kultusministerium und Dezernent für das Volksschulwesen, Dr. Kügler, eine einstündige Unterredung. Diese fand im Abgeocdnetenhause statt und drehte sich im Wesentlichen um die Frage, ob jüdische Volksschullehrerinnen auch fernerhin den deutschen Unterricht ertheilen könnten. Herr Dr. Kügler erklärte, dies sei nach wie vor nicht ausgeschlossen. Ueber den anderen Theil der Unterredung haben die Blätter Mittheilungen gebracht, die nicht, den Thatsachen entsprechen. Es handelte sich dabei wesentlich um, Führung der Klassen-Ordinariate. In diesem Wettstreit zwischen Provinzialschulkollegium und städtischer Schuldeputation werden die armen jüdischen Lehrerinnen wahrscheinlich nicht diejenigen bleiben, die nach dem Sprüchworte sich darüber zu freuen haben werden. In welcher Weise die protestantische Orthodoxie gegen die mißliebigen theologischen Fakultäten kämpft, dafür bietet die folgende Auslassung der „Allg. Ev. Luth. Kirchenztg." ein charakteristisches Beispiel: „Auch ein „Zeichen der Zeit" möchte man es nennen, daß eine evangelisch-theologische Fakultät für die Lösung ihrer theologischen Preise aufgabe einem Juden den Preis zuerkennt. So geschehen von der evangelisch-theologischenFakültätzuBerlin gegen den jüdischen Studenten Felix Koblenz aus Ottweiler. Die Aufgabe lautete: Recht und Schranken der Behauptung, daß das betende Ich in den Psalmen nicht erst im gottesdienstlichen Gebrauch derselben, sondern schon nach der Absicht der Dichter die israelitische Gemeinde anzusehen sei, sind am exegetischen Thatbestand darzuthun." Hierauf war nur die Arbeit von Koblenz eingegangen, über welche die Fakultät folgendes Urtheil fällte: „Der Verfasser, der mit dem Motto „Immer strebe zum Ganzen!" versehenen Arbeit hat zwar nicht gerade neue Gesichtspunkte für die Lösung der im Thema enthaltenen Frage aufgestellt, aber er hat das vorhandene Material, und zwar sowohl die Quellen als die Litteratur über diese, mit großem Fleiß und recht gutem Verständniß durchgearbeitet. Er hat ferner den Stoff im Allgemeinen gut disponirt; die Darstellung ist einfach und klar, und die gewonnenen Ergebnisse sind der Hauptsache nach wohl begründet. Die Fakultät steht daher nicht an, die Arbeit des Preises für würdig zu erklären." Bekanntlich werden, so bemerkt dazu die „Protestantische Vereins- Korr.", derartige Preisarbeiten, damit sie völlig unparteiisch beurtheilt werden, nicht mit dem Namen des Verfassers gezeichnet, sondern mit einem Motto. Dasselbe Motto steht auf einem beifolgenden geschlossenen Kouvert, das auf einem Zettel den Namen des Autors enthält. Diese Thatsache verschweigt das lutherische Blatt nicht nur, sondern es wählt seine Worte in echt jesuitischer Manier so. daß der arglose Leser den Eindruck erhalten soll: Die Berliner theologische Fakultät fraternisirt mit dem Judenthum. Durch diesen Appell an die antisemitischen Instinkte hofft man auch in denjenigen konservativeil Kreisen für den Feldzug gegen die theologische Wissenschaft Stimmung zu machen, die sonst für derartige Propaganda nicht zu haben sind. * Dem Red akteur des „Antisemitischen Generalanzeiger" Se d latze k ist folgender Strafbefehl zugegangen: „Auf den Antrag der königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen Vergehens gegen § 360 II Str.-G -B. § 20 Abs. 2 R.-Pr.-G. vom 7. Mai 1874 eine der Staatskasse gebührende Geldstrafe von 30 Mk., im Falle diese nicht beigetrieben werden kann, eine Haftstrafe von sechs Tagen festgesetzt. Sie haben in der Nr. 93 der hier erscheinenden periodischen Druckschrift General-Anzeiger vom 20. November 1895, für welchen Sie als Redakteur verantwortlich find, einen Artikel mit der Überschrift „Fleisch für die Gojim" veröffentlicht, in welchem gewarnt wird, Fleisch aus Judenläden zu genießen. Durch diese Veröffentlichung haben Sie der Verübung groben Unfugs sich schuldig gemacht, indem diese geeignet erscheint, nicht nur die jüdischen Schlächter in ihrem Gewerbebetrieb zu beeinträchtigen, sondern auch dasjenige Publikum, welches bei jüdischen Schlächtern zu kaufen pflegt, zu beunruhigen. Königliches Amtsgericht I gez. Dr. Menz." Kommentar überflüssig. * Wie sehr wir seit drei Jahrzehnten in freiheitlicher Gesinnung zurückgegangen sind, zeigt eine Denkschrift, die ein Führer der freikonservativen Partei, Graf von Bethusy-Huc. auf Anregung des Kronprinzen Friedrich Wilhelm diesem am 25. Februar 1867 überreichte. Sie ist überhaupt in sehr liberalem Sinne abgefaßt, so daß heute nur noch Mitglieder der freisinnigen Partei sie würden unterschreiben können. Von den Juden heißt es darin: „Die Emanzipation der Juden muß in Konsequenz des Artikels 12 der Verfassung ausgesprochen werden. Sie ist zudem das einzig wirksame Mittel gegen das, was uns bei den heutigen Juden mit Recht tadelnswerth erscheint. Dies hat zum großen Theil seine Wurzel in der ihnen zum Theil gewordenen schlechten Behandlung. Durch Jahrhunderte erzeugt und vererbt, werden diese Eigenschaften nur langsam weichen. Doch muß die Kur begonnen werden." (Poschinger, Fürst Bismarck und die Parlamentarier, Bd. III sBreslau 1896] S. 286 ff.) Man vergleiche damit die wenig judenfreundliche, zum Theil geradezu antisemitische Haltung der jetzigen Freikonservativeu und ihrer Organe. * Wir haben schon in voriger Nummer kurz die Nachricht von dem Tode des Rabbiners Jizchak Elchanan Spector in Kowno, der hervorragendsten rabbinischen Autorität in Rußland, gemeldet. Diese Nachricht hat natürlich in allen Kreisen, die in dem Dahingeschiedenen