Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 12 (20.3.1896)
- Date
- 1896-03-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Berlin, 20. Mär; 1896. 6V. Jahrgang. Ur. 12. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Postoder direkt von der Expedition inBerlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redacteur: Gustav K arpeles. Begründet von Rabbiner 8*- Ludw Lg P HUippson - Kann Verlags-Crpedition: Lerlin^ Jerulatemerstr. 48/49 Alle Zujendungen sl'rr Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. IuhttLt. Leitartikel: Der obligatorische Religionsunterricht in der Berliner Revrösentantenversammlung. — Die Woche. — Das neue Justizgesetz. Von Dr. I. Kaftan. — Zur Volkskunde der Juden. Von Dr. Georg Minden. — Die Juden und der Gartenbau. Von Arthur Bab. — Friedrich Hebbel und die Juden. Von Dr. Adolf Bi ach. — Abraham Geigers Briefe an I. Derenbourg. Von Pros. Dr. Ludwig Geiger. — Feuilleton: Ein Tagebuchblatt. Von Nahida Ruth Lazarus. — Litterarische Mitttzeilungen. — Sprechsaal. — Briefkasten der Redaktion. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Stolp. Bremen. Dessau. Frankfurt a. M.. Homburg. Fürth. Wien. Budapest. Kowno. New-Bork. — Bon Nah «nd Fern. Der obligatorische Religionsunterricht in -er Berliner Uepräsentanten-Uersamminng. f Berlin, 16. März. ie gestrige Sitzung der Repräsentantenversammlung war säst ausschließlich einer der wichtigsten Fragen des jüdischen Lebens der Gegeilwart, nämlich dem obligatorischeil Religionsunterricht, gewidmet. Es wird wohl Niemand erwarten, hier neue Argumeilte für oder gegen diese Frage anzutreffen, aber es wird Viele auch außerhalb Berlins zweifellos interessiren zu erfahren, wie sich die „Väter unserer Gemeinde" zu dieser Frage gestellt haben. Wir geben deshalb den Bericht über die Sitzung einfach wieder, behalten uns aber vor, auf einige wichtige Plmkte der Debatte, auf Ideale und Jrrthümer derselben, später noch einmal ausführlich zurückzukommen. Der Vorsitzende, Herr Landsberger, eröffnete die Sitzung mit einigen geschäftlichen Mittheilungen. Die Vorlage betreffend den Bau der Synagoge in der Lützowstraße wurde auf Antrag des Profeffors Lewin, welcher vom Vorstand unterstützt ward, der geheimen Sitzung überwiesen, da hierbei einige Punkte persönlicher Natur zu besprechen sind. Der bisherige Beitrag von 90 Mark für das israelitische Kurhospital in Warmbrunn wurde auf Bericht des Herrn Louis Sachs auf 150 Mark erhöht. Desgleichen bewilligte die Versammlung die Summe von 140 Mark für ein Aktenspind. Es folgte nunmehr die Berathung über den Antrag Leichtentritt, den Vorstand zu ersuchen, bei der zuständigen Behörde um Einführung eines obligatorischen Religionsunterrichtes an allen öffentlichen Schulen der Monarchie, in welchen jüdische Kinder vorhanden sind, zu petitioniren und die übrigen jüdischen Gemeinden zu veranlassen, sich dieser Petition anzuschließen. Namens der Kommission beantragte Herr Sanitätsrath Blümenthal, im Prinzip dem Anträge zuzustimmen, im Uebrigen denselben jedoch als zur Zeit ungeeignet abzulehnen. Der Referent führte aus, daß zur Zeit bereits an den höheren Schulen Berlins fakultativer Unterricht eingeführt sei, man muffe nur erst abwarten, welche Resultate derselbe zeitigen werden. Außerdem fehle es gegenwärtig noch an dem nothwendigen Lehrpersonal. Herr Leichtentritt als Antragsteller begründete in längerer Ausführung seinen Antrag als nothwendig im Interesse der Gleichberechtigung. Niemals hätte auch nach Meinung des Redners der Antisemitismus soviel Boden gewinnen können, niemals die Lehre des Judenthums so verkannt und mißachtet werden können, wenn bereits früher obligatorischer Religionsunterricht bestanden hätte und jeder Jude mithin mit den genügenden Kenntnissen ausgerüstet wäre, um den Angriffen der Gegner begegnen zu können. Auch die Fahnenflucht im Judenthum hätte dann niemals einen so hohen Grad erreicht. Wenn Einspruch erhoben würde gegen eine derartige Maßnahme auf Grund von Gewissensbedenken, so ließen sich dieselben beseitigen durch Ausstellung eines einheitlichen Lehrplans. Würde die Regierung erst überzeugt sein von der Ersprießlichkeit dieser Einrichtung, so würde sie auch Bedacht nehmen auf die Ausbildung jüdischer Lehrkräfte. In vielen Gemeinden sei thatsächlich auf diesem Gebiete ein Nothstand vorhanden. Aus allen diesen Gründen bat der Redner um Annahme seines Antrages. Herr Justizrath Meyer erklärte sich im Namen des Vorstandes gegen diesen Antrag. Die Schilderungen des Antragstellers über die Zustände in den Gemeinden seien die größte Selbstanklage gegen unsere Glaubensgenossen. Sache der Eltern sei es, in erster Reihe für die religiöse Unterweisung ihrer Kinder Sorge zu tragen. Auch der gegenwärtige Zeitpunkt sei schlecht gewählt; in einem Augenblick, wo der fakultative Unterricht eben erst eingeführt sei, solle man nicht mit weitergehenden Forderungen kommen, die zur Zeit keine Aussicht hätten auf Erfüllung. Es werde sich schwer feststellen lassen,; was eigentlich jüdischer Religionsunterricht sei. Der gegenwärtige Zustand sei für uns Juden keine Zurücksetzung, sondern eine Begünstigung. Der Antrag bringe nicht gleiches Recht, sondern nur gleichen Zwang und würde nicht diejenigen Folgen haben, die der Antragsteller sich davon verspreche. Er bitte deshalb um Ablehnung des Antrags. Herr Louis Sachs stellte den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung wegen der absoluten Aussichtslosigkeit des Antrags. . Herr Professor Lewin erachtete die Formulirung des Antrags gleichfalls als keine glückliche, hielt aber am Inhalt fest. Die Un-; kenntniß auf religiösem Gebiete habe das Ueberläuferwesen gezeitigt. . .Jede Freiheit müsse gewisse Schranken haben, sonst arte sie in Zügellosigkeit aus. Für den Gottesdienst in Berlin habe ja der Vorstand Normen geschaffen, warum sollten solche Bestimmungen nicht auch für den Unterricht geschaffen werden können. Redner bat die Versammlung, womöglich sofort einen Beschluß zu extrahiren, oder doch , wenigstens das Prinzip des Antrags anzuerkennen.