Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-03-13 · Heft 11 (13.3.1896) · p. Seite 126

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 11 (13.3.1896)
Date
1896-03-13
Page
Seite 126 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228160--52651-3258285
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

126 die Grenze geschoben werden. Zur Ausführung dieser Anordnung wurde der Angeklagte kommandirt, welcher sich zu diesem Zweck nach der Stadtpolizeiverwaltung begab. Hier wurden ihm die fünf Leute und das ihnen gehörige Geld übergeben. Nach einer früheren Angabe des Richlitzki sollen ca. 19 Mark Unkosten entstanden sein. Heute wollte er sich auf die Vorgänge überhaupt nicht mehr besinnen können. Thatsache ist, daß der Angeklagte den Transport bis ail die Grenze geführt und die Leute über dieselbe geschafft hat. Wenige Tage später ist von einem der Auswanderer bei der Stadtpolizeiverwaltung iil Goldap die Anzeige eiligelaufen, daß die fünf Leute von dem ihnen gehörigell Gelde nur 80 Mark erhalten und der Angeklagte die Auswanderer mit gezogener Klinge und seiner Pistole bedroht haben soll, als sie sich weigerten, über die Grenze zu gehen, bevor sie ihr Geld erhalten hätten. Unter dieser Drohllllg gingen die Leute denn auch über die Grenze. Auf der russischen Seite stellten sie ihren Verlust,' welcher ungefähr 360 Mark betragen haben dürfte, fest. Auf diese Weise waren die Auswanderer nahezu mittellos geworden. Sie lagen an der Grenze weinend und schreiend, nachdenl der Angeklagte sie verlosten hatte. Nachdem es mittlerweile dlinkel geworden, überschritten die Leute abermals die Grenze und begaben sich zu einem Besitzer an der Grenze, welcher ihnen bereitwilligst Obdach gewährte. Am nächsten Tage gingen vier Auswallderer wieder zurück über die Grenze, währeild ein fünfter in Preußen blieb, um sein Recht zu suchen. Gegen den Angeklagten wurde auf ein Jahr Gefällglliß erkannt. Von allell Grenzstationell wird von dein Elende berichtet, in welchem sich alls Amerika zurückkehrende Auswailderer befindeil. Sie haben dabei das, was sie früher an Vermögen besaßen, gänzlich verloren und sehen sich nun ganz und gar auf die Mildthätigkeit Anderer angewiesen. — In uilserem benachbarten russischen Städtchen Wistiten ist das Verhältniß, das zwischen der dortigen jüdischen Gemeinde und ihrem Rabbiner existirt, geradezu unglaublich. Der Mann ist von der Regierung als sogenannter Kronrabbiner angestellt und benutzt die ihm hierdurch gewordene Unabhängigkeit von der Gemeinde zu allen möglichen Chikanen gegen dieselbe. Er hat es verstanden, die Gemeinde in verschiedene Parteien zu spalten, deren jede ihren eigenen Schächter sich hält und die Schechita desjenigen der Anderen für posfiil erklärt. Allem allderen indeß wurde voll Seiteil dieses „Lehrer des Friedens" durch eineil Kollp die Krone aufgesetzt, als er jüngst das Ritualbad verschließend, den Schlüstel in die Tasche sich steckeild, das Weite suchte und der Gemeinde das Nachsehen ließ. Daß darüber ein großer Skandal in der Gemeinde ausbrach, ist selbstverständlich, vielleicht auch gerecht. Nicht aber als gerecht möchte es bezeichnet werden können, wenn es dabei an das Fenstereilischlagen bei denl Vorsteher ging, mit dem der Rabbiner im Einvernehmen gehandelt haben soll, als er einem so wichtigen Institute in der Gemeinde einen so uilfrommell „Abschluß" gab. Kaum drei Meilen trennen das genannte Städtchen vom deutschen Lande, und es fällt in der That einem schwer, zu glauben, daß die Zustände in dem Gemeindewesen so himmelhoch verschieden sein kölmen, denjenigell gegenüber, wie sie bei uns sich äußern. Hätte das Jlldenthum nicht so viele versittlichende Momente in sich getragen, um seine Bekenner in allen Fällen vor einer moralischen Korrllption zu bewahren, so ist kaum abzusehen, bis wohin nufere Glaubensbrüder jenseits der Greilze bei ihrer Apathie vor jedem Kulturhauche kommen müßteil. — Wenn man mitunter berichten hört, daß Juden von der Wohlthat christlicher Stiftungen ausgeschlossen, so kann es nur mit Genugthuung erfüllen, wenn man Gelegenheit hat. voiil Gegentheil Kenntniß^zu geben. Hier in Gumbinnen existirt das Vermüchtniß eines vor vielen Jahren verstorbenen Herrn Mehlbyck, welches die Grundlage zur Stiftung eines Vereins, „Die Friedensgesellschaft", gegeben hat, der beu Zweck verfolgt, arme Schülern, die das Gymnasium besuchen, mit den nöthigeu Büchern zu versorgen und mittellosen Studenten während ihres Aufenthalts auf der Universität Stipendien zu verleihen. Der Stipendiat steht während seiner Studienzeit unter dem Patronat eines am Orte sich befindenden Professors, er hat in jedem Semester von ihm sich seine Leistungen attestiren zu lassen, und zu bestimmten Zeiten wissenschaftliche Arbeiten dem Vereine zur Einsicht zuzusenden, die dieser dann von Sachverständigen aus ihren Werth untersuchen läßt. Hier sehen wir bei Vertheilung der Stipendien die strengste Parität hinsichtlich der Glaubensbekenntnisse vorwalten, und niemals sind Gesuche, so sie von jüdischen StudenUst ausgegangen, unberücksichtigt geblieben. Männer unseres GlaubWs: Äe heute in hochgeachteter Stellung sich befinden, verdanken die erreicht, zum Theil auch diesem Vereine, dem man nur WWr wenn man ihn einen der humansten unserer Zeit t\i\m. Schulandachten. Von I. Baumgart, Lehrer in Stadtlengsfeld. weck alles Religionsunterrichts ist es, der Jugend den Weg zu zeigen, der zu Gott führt. Wie dies am besten zu geschehen hat, das lehrt die Methodik. Als ein Spezialziel könnte man es bezeichnen, der Jugend das Beten zu lehren. „Heil Denen, die in Deinem Hause weilen und immerdar Dich loben. Selah!" Das Kind, das in der Religionsschule beten gelernt hat, d. h. durch den Unterricht der Religion befähigt und gewöhnt worden ist, in wahrer Andacht vor Gott Dank und Bitte seines Herzens auszusprechen, hat eine von den hohen Tugenden erworben, deren bester Lohn uns nach der Ansicht unserer Weisen im Jenseits aufbewahrt wird. Wie ist es aber dem israelitischen Religionslehrer möglich, in der heutigen materialistischen Zeit und angesichts aller der Schwierigkeiten, die der israelitischen Religionsschule besonders da, wo sie nicht obligatorisch ist, bereitet werden, dieses Ziel zu erreichen? Der israelitische Religionsunterricht besteht feinem eigenartigen Wesen nach aus Sachunterricht und formalem Unterricht. Zu Ersterem gehören Religionslehre, biblische und nachbiblische Geschichte, zu Letzterem das hebräische Lesen und Uebersetzen der Gebete und der Bibel. So verschieden auch beide Stoffe sind, so liegt es doch in der Hand des Methodikers, beide zu einander in Beziehung zu bringen und je beffer er es versteht, Konzentration zwischen beiden zu schaffen, um so fruchtbringender wird seine Arbeit sein. Die alte Zeit kannte nur den formalere Unterricht, und bei dem Einflüsse, den Familie und Gottesdienst auf den zll erziehenden Israeliten ausübten, konnte ihr dieser auch genügen. Die neue Zeit, welche diesen religiösen Einfluß der Umgebung gar sehr geschwächt hat, sucht sich vom formalen Unterricht losznmachen, um Zeit für den Sachunterricht zu gewinnen. Viele jüdische Eltern glauben wohl, daß sich ihr Kind genügende Religionskenntniffe erworben habe, wenn es nur „beten", d. h. „jüdisch Lesen" gelernt hat. So kurzsichtig ich diese Ansicht auch nennen muß und so falsch dieser Standpunkt auch ist, weil er den Sachunterricht ignorirt, so kann man doch daraus ersehen, daß es diesen Eltern darum zu thun ist, daß ihren Kindern die Möglichkeit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.