Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1896)
- Date
- 1896-02-14
- Page
- Seite 75 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Kommissionsberathungen werden beschleunigt; wollen wir Erfolg haben, so muß unsere Petition spätestens bei der zweiten Lesung in den Händen der Abgeordneten sein; darum nicht gesäumt! A. Kadisch, 1. Lehrer an der jüdischen Stadtschule Gollub, Westpreußen. * In der französischen Kammer hat bekanntlich vor längerer Zeit ein antisemitisch angehauchter Deputirter, Mr. Pontbriaud, einen Antrag eingebracht, nach welchem nur Diejenigen als wahlberechtigte Bürger gelten sollen, die bereits seit drei Geilerationen in Frankreich leben. Die Spitze dieses Antrags, der nunmehr einer Kommission iibergeben wurde, richtet sich natürlich gegen die Juden. Aber es ist interessant, zu erfahren, daß sänuntliche Mitglieder der Kommission schon von vornherein gegen den Antrag sind und daß fast sämmtliche Pariser Zeitungen — natürlich mit Ausnahme der „Libre Parole" — sich ebenfalls sehr entschieden gegen ben Antrag aussprechen. Die Verdüchtignngsaera hat übrigens in Frankreich noch nicht anfgehört. Es ist natürlich, daß man auch dort mit Vorliebe die Juden verdächtigt; nichtsdestoweniger ist der ehemalige Minister Naynal aus der parlamentarischen Untersuchungs-Enquete als durchaus intakt hervorgegangen und die Gerüchte, die gegen den Oberpostdirektor Frib ourg, den die antisemitischen Zeitungen in Deutschland bei diesem Anlasse ständig „Gerson Fribourg" nannten, in Umlauf waren, sind als böswillige Verleumdung ausdrücklich dementirt worden. Es ist doch wirklich eine Lust, zu leben in dieser! Tagen. Noch einmal der obligatorische Neligionsunterricht. Von Dr. I. Rosenberg, Rabbiner in Thorn4) rügen nicht alle Anzeichen, so scheint jetzt die preußische Negierung dem jüdischen Religionsunterrichte eine erhöhte Anfmerksainkeit'zuzuwenden. War doch vor einigen Monaten sogar davon die Rede, daß sie beabsichtige, auch für die jüdischen Schüler der höheren Lehranstalten den Religionstinterricht obligatorisch zu erklären. Es dürfte sich demnach über kurz oder lang ereignen, was ans dem Gemeindetag vom Jahre 1892 von einem Herrn vorausgesetzt wurde, daß die Negierung schließlich uns mit dem obligatorischen Religionsunterricht kommen werde, so wir nicht selbst Sorge tragen werden, daß unsere Kinder genügenden Religionsunterricht erhalten. Sehr schmeichelhaft wäre das gerade sticht für uns, nachdem schon fast seit 40 Jahren über die Hebung und Fördermtg des Religionsunterrichts an ben höheren Schulen bei uns beratheu und debattirt worden ist. — Schon die im Jahre 1869 in Leipzig abgehaltene Synode nahm unter ihre Beschlüsse den Satz auf, daß sie es als ihre Aufgabe ansehe, dem jüdischen Religionsunterricht an den höheren Schulen Gleichberechtigung zu verschaffen. Die diesbezüglichen Bestrebungen verliefen aber im Sande, da sich sehr einflußreiche Kreise gegen Absendung dahinwirkendcr Petitionen an die Regierung erklärten. 0 Der obige Aufsatz steht mit den Ausführungen des Artikels über diese Frage in Nr. 6 vielfach in Widerspruch, obwohl eigentlich beide zu demselben Resultate gelangen. Unserem alten Grundsatz getreu, unparteiisch das Für und Wider-jeder Frage zu besprechen, haben wir allen Richtungen Gelegenheit zur Aussprache gegeben. Da nun aber wesentlich neue Momente kaum mehr in die Diskussion kommen dürften, so möchten wir dieselbe, soweit sie den Kernpunkt der Frage betrifft, zunächst schließen. Die Red. Auch auf dem 1872 abgehaltenen Gemeiudetag war ein ähnlicher Beschluß gefaßt. Ebenso befaßte sich die im Jahre 1884 in Berlin tagende Rabbiner-Versammlung mit diesem Gegenstand. In übergroßer Aengstlichkeit und Rücksichtsuahme, die der Wichtigkeit der Sache wenig angemessen waren, nahm mau jedoch auch hier von entscheidenden Schritten Abstand. So begnügte man sich allerorts, schön klingende Beschlüsse zu fassen. Sonst blieb alles beim Alten. Da tauchte denn ans dem Gemeiudetag zu Berlin im Jahre 1892 der von der Gemeinde Brandenburg a. H. gestellte Antrag auf: „Der Vorstand^des D. I. G.-B. wolle Schritte thun, daß von Seiten aller jüdischen Gemeinden Preußens die Regierung durch Petitionen angegangen werde, den jüdischen Religionsunterricht an den höheren Schulen obligatorisch zu erklären." Bei der Begründung dieses Antrages hob ich als damaliger Vertreter der Provinz Brandenburg ausdrücklich hervor, daß keinerlei Gewissenszwang durch denselben bedingt, vielmehr nur jeder Vertreter, beziv. dessen Stellvertreter, angehalten werden solle, der Schulbehörde einen Ausweis über den anderweitig seinem Kinde in genügender Weise ertheilten Religionsunterricht zu geben, so dasselbe nicht an dem in der Schule ertheilten offiziellen .Unterrichte theilnehme. Es wurde denn auch nach langer Debatte fast einstimmig der mit dem gestellten Antrag im Prinzip übereinstimmende Beschluß gefaßt: „Der sechste Gemeindetag erklärt die Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes als Unterrichtsgegenstand in den Lehrplan der öffentlichen Schulen für eine Forderung der bürgerlichen Gleichberechtigung und beauftragt den Ausschuß, die Frage, in welcher Weise dieser Anspruch wirksam zu verfolgen sei, zu prüfen und über das Ergebniß dem nächsten Genieindetage zu berichten." Vier Jahre sind seitdem ins Land gegangen, und man hat in der Oeffentlichkeit noch nichts darüber vernommen, ob der Ausschuß des Gemeindebnudes eine diesbezügliche Enquete angestellt hat. Der Vertreter desselben hatte damals erklärt, daß man noch nicht genügendes Material besitze und deshalb nicht wisse, welche Erfahrungen bei der Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Schulen gemacht worden seien. Man müsse also die Sache, die nicht zu übersehende Schwierigkeiten biete, erst stndiren. Ob dies wohl bereits geschehen? Ob man nun über die in den einzelnen Gemeinden gemachten Erfahrungen iuformivt ist? Wir können uns nicht denken, daß die Absicht vorliege, die Sache einfach ad acta 311 legen, wie dies ein vielgelesenes politisches Blatt im Jahre 1892 dem Ausschuß rieth. Es dürste dies auch kaum gelingen. Denn auf dem nächsten Gemeindetag würde sich der bereits todt geglaubte Antrag erneuern. Welche Stellung aber auch der Ausschuß des D. I. G.-V. jetzt dem Beschlüsse des 6. Gemeindetages gegenüber einnimmt, so können wir uns doch nicht verhehlen, daß der Gegenstand eine seiner Wichtigkeit entsprechende Behandlung weder.von diesem, noch von anderer bernfencr Seite gefunden hat. Auch die Gegner des sogenannten obligatorischen Religionsnuteruchts hatten auf dem Gemeindetage anerkannt, daß es tvie bisher nicht weitergehen könne, weil ein wüstes „Tohuwabohu" auf dem Gebiete des jüdischen Religionsunterrichts herrsche. Man müsse wenigstens einen Lehrplan für den Religionsunterricht an den höheren Schulen ausarbeiten. So hätte man mindestens von Seiten des Ausschusses dafür Sorge tragen sollen, daß diese Forderung erfüllt werde. War doch gerade von gegnerischer Seite die einheitliche Basis des Religionsunterrichts als das Mittel empfohlen worden, den obligatorischen Religionsunterricht entbehrlich zu machen. Auch der deutsche Rabbiner-Verband ist hier nicht ganz von Schuld sreizitsprechen. Er erachtete im Jahre 1884 „als dringende Forderung der Gegenwart und als heiligste Aufgabe jedes Rabbiners: Pflege des Religionsunterrichts und Hebung des jüdische,!