Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-02-14 · Heft 7 (14.2.1896) · p. Seite 74

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 7 (14.2.1896)
Date
1896-02-14
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228156--52579-3258209
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

74 gemeinde haben könnten, vermögen wir im Augenblick noch nicht zu entscheiden. Es wird Sache unserer Juristen sein, den Entwurf sowie die zum Gesetz erhobenen Bestimmungen daraufhin zu prüfen. Aber gleichviel, lute auch diese oder 'andere Bestimmungen auf unsere Verhältnisse eitttuirfeit mögen, wir freuen uns des Segens der neuen Rechtseinheit, wir freuen uns vor Allem, daß an unserem Vaterlande der Segen des Bibelwortes nunmehr in Erfüllung gegangen ist: „Ein Gesetz, ein Recht, eine Norm soll herrschen über euch alle, wie über den Fremdling, der Schutz in euren Thoren sucht." Me Woche. Berlin, 11. Februar. J>n der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses kam die I Frage der Parität der Konfessionen bei Besetzung von Beamten- 9 stellen wieder 'aufs Tapet. Der Abg. v. Eyneru sagte: „Ich will keine Bevorzugung der Evangelischen, die Regierung soll ihre Beamten nach der Tüchtigkeit auswählen. Nach der Berufszählung von 1882 waren von den 65,000 höheren Beamten 77 pCt. evangelisch, 19,2 pCt. Katholiken und 3 pCt. Juden. Und der Justizmimster Schönstädt erwiederte hierauf: „Ich fühle mich frei von der Bevorzugung einer Konfession bei den Anstellungen, die meiner Bestimmung unterliegen, und meine bisherige Amtsführung bietet zu einer solchen Annahme durchaus keine Unterlage." £ Der Schulch'an Arnch oder vielmehr die ^Petition gegen denselben, hat nunmehr die Rundreise durch die verschiedenen deutschen Landtage beendigt und ist schließlich auch im deutschen Reichstage angekommen. Die Petitionskonnnission desselben verhandelte am 5. d. Mts. über die Seeschlangenpetitiou, der — freilich als ein Danaergeschenk — „zur Begründung" ein Exemplar des hinlänglich bekannten Buches „Talmudische Täuschungen" bon Frhr. v. Langen beigefügt war. Unter ausführlicher Begründung stellte der Referent Dr. Frhr. v. Langen den weitgehendsten Antrag, die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Korreferent Tutzauer (Soz.) beantragte, die Petition als nicht geeignet zur Erörterung im Plenum zu befinden, da ausreichendes Material zur Erörterung im Plenum nicht vorliege. Gegen die Stimmen der Abgeordneten v. Langen, von Dallwitz und Jakobskötter beschloß die Kommission dem Anträge des Sozialdemokraten Tutzauer gemäß. Ein hiesiges Antisemitenblatt schreibt dazu: „Im gegenwärtigen Reichstag ist demnach keine Aussicht dafür vorhanden, daß diese so überaus wichtige Petition im Plenum zur Verhandlung kommt. Das deutsche Volk wird dafür zu sorgen^haben, daß bei den Neuwahlen ein Reichstag zusammenkommt, der eine Erörterung dieser Frage im Plenum nicht scheut." Also eine Reichstagswahl mit der Parole: Für oder gegen den Schulchan Arnch! Wie seltsam malt sich in diesen Köpfen doch die Welt! Der längst erwartete Bescheid des Kultusministers über die Frage der jüdischen Lehrkräfte an den Kommunalschulen ist in dieser Woche eingetroffen. Nach diesem Bescheid sollen, wie die „Freis. Ztg." mittheilt, künftig in den Volksschulen Berlins jüdische Lehrkräfte nur so weit zur Verwendung kommen, als der jüdische Religionsunterricht mit sich bringt. Jede jüdische Lehrkraft hat mindestens zwölsMeligionsstuirdeu zu ertheileu. Nur für die darüber hinausreichende Stundenzahl dürfen jüdische Lehrkräfte auch zum Unterricht iu auderu Disziplinen verwandt werden: Der Minister verbietet zwar nicht schlechthin die Verwendung jüdischer^ Lehrkräfte zum Unterricht iu der Geschichte und im Deutschen, es wird aber verlangt, daß bei der Aufstellung der Lehrpläne die Verwendung jüdischer Lehrkräfte in diesen Diszipliueii möglichst vermieden wird. Namentlich fürchtet der Minister, daß bei dem Unterricht jüdischer Lehrer in der geschichtlichen Darstellung der erhebende Eindruck der Kreuzzüge auf die kindlichen Gemüther abgeschwächt werden könnte. Außerdem sollen die städtischen Behörden jährlich die Lehrpläne und die Statistik über die jüdischen Kinder und die jüdischen Lehrkräfte mittheilen. Nach dieser Version würde inhaltlich dasjenige arrfrecht erhalten, worüber Magistrat, Stadtverordnete und Schuldeputatiou Beschwerde geführt haben. Aber ohne Kenntnis; des Wortlauts jenes Bescheides lassen sich diese Mittheilungen nicht kontroliren. Wir hoffen, in riächster Nunnuer das Reskript vollinhaltlich zum Abdruck bringen zu können. * Unser alter Freund und Gönner, Herr Ad olf Stöcker, ist nun aus der konservativen Partei glücklich ausgetreten. Es tauchen jetzt zwei Fragen auf, die beide auch für uns von Bedeutung sind: Wird die konservative Partei ihr Tivoli-Programin aufgeben oder mildern? Zweitens: Wird die christlich-soziale Partei unter Führung Stöcker's fortan auch den Antisemitismus in ihr Programm ausnehmend Die Befürchtung, daß dies einmal geschehen könnte, ist in letzter Zeit wiederholt ausgesprochen worden. Die gegenwärtigen Leiter jener Bewegung sind bis jetzt von antisemitischen Velleitäten allerdings frei geblieben, — aber Herr Stöcker hat schon am letzten Freitag seinen Getreuen in der Tonhalle versprochen, daß das nun anders werden solle, indem er sagte: „Vor Allem muß aber auch der Kampf nicht aufhören, der Kampf gegen die verderblichen Mächte des Volkslebens, auch gegen die Anmaßungen und Uebergriffe des Judenthmns. (Beifall.) Die Arbeiterbewegung unterdrücken wollen und die Judenwirthschaft bestehen lassen, ist keine Politik, die Verheißung hat." Nun, wir werden sehen, wie weit Herr Stöcker mit diesem neuen Progrannu kommt. * Wir erhalten den folgenden Aufruf an die jüdischen Lehrer, den wir der Berücksichtigung derselben dringend empfehlen. Doch würden wir sehr davon abrathen. das; jeder Einzelne petitionire. Eindruck kann nur eine mit vielen Unterschriften versehene Petition machen. Der Aufruf lautet: Das augenblicklich sich in der Kommission befindliche Lehrer- Besoldungsgesetz wird, wenn es in Kraft tritt, durch Gewährung sicherer Alterszulagen den Kollegen Vortheile bringen, die nach dem Austritte aus dem Seminar gleich in den Staatsdienst eintreten. Vielen jüdischen Kollegen geht es aber so, daß sie erst einige Zeit im Prioatschuldienst zubringen müssen. Wir verlieren dadurch eine Reihe von Jahren. Jetzt, wo diese Materie gesetzlich geordnet werden soll, wäre es angebracht, wenn wir Schritte thun, um unsere Ansprüche geltend zu machen. Die jüdischen Privatschulen dienen ebenso dem allgemeinen Interesse, wie die öffentlichen. Das Centrum hat im Plenum beantragt, daß den Lehrern, welche an Privatschulen der Religionsgemeinden eine zeitlang angestellt waren, diese Zeit angerechnet werden soll. Dieser Antrag ist für uns sehr wichtig. Wenden wir uns deshalb an das Abgeordnetenhaus mit einer Petition um Anrechnung der an einer von einer Religionsgemeinde unterhaltenen Schule zugebrachten Dienstzeit. Wer den von mir vorgeschlagenen Weg für richtig hält, der sende sofort selbst eine Petition ab, oder ermächtige mich durch direkte Zuschrift, seinen Namen unter die von mir einzureichende Petition I zu setzen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.