Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1896)
- Date
- 1896-01-31
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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3 betrug, mn rund 1400 Mark gewachsen ist. Im Anschlüsse an die Konferenz der jüdischen Lehrer und Kultusbeamten der Landrabbinatsbezirke Emden und Oldenburg wurde seitens der Generalversammlung das von einer Kommission entworfene Statut angenommen. Der geschästssührende Ausschuß besteht zur Zeit aus den Herren Landrabbiner Dr. Löb, Vorsitzender, Jacob Pels, Beisitzer und Hauptlehrer Selig, Schriftführer. M. Karlsruhe, 26. Januar. Am 14. d. M. ist der Begründer der liberalen Aera im Lande Baden, der frühere Minister August L^amey, 79 Jahre alt, auf seinem Ruhesitze zu Mannheim gestorben. Kein anderer badischer Staatsmann hat aus die Entwickelung dieses schönen deutschen Landes und weit darüber hinaus einen so tiefgreifenden, nachhaltigen und segensreichen Einfluß geübt. Als Großherzog Friedrich nach den ungünstigen Erfahrungen, welche er in den ersten Jahren seiner Regierung mit dem alten büreaukratischen System gemacht hatte, im Jahre 1860 sich entschloß, das Staatswesen in neue Bahnen zu lenken und zur Ausführung seiner edlen Absichten den liberalen Führer Lamey berief, hallte unendlicher Jubel durch das Land, und wenn auch einzelne Kreise anfänglich grollend zur Seite standen, so dauerte es gar nicht lange, bis auch jie; zu den Grundsätzen der Gerechtigkeit, des Wohlwollens und der Volksfreundlichkeit Vertrauen faßten, von welchen alle Maßnahmen des neuen Kurses geleitet waren. Lamey's Politik war auf Durchführung einer gesunden Selbstverwaltung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, auf Herstellung des Friedens zwischen Staat und Kirche durch gesetzliche Abgrenzung der beiderseitigen Wirkungskreise, sowie auf Heranziehung aller tüchtigen Kräfte zur Mitarbeit an der allgemeinen Wohlfahrt gerichtet. Mit dieser Politik vertrug cs sich nicht, daß ein. nicht unwichtiger Theil der Bevölkerung, der israelitische, des religiösen BekUntnisses wegen, trotz der wohlwollenden Gesinnung der früheren Landesfürsten, noch immer der vollen Gleichberechtigung entbehrte. Die Beseitigung dieser Ungleichheit gehörte.„zu Lamey's Programm. Sie erfolgte durch die an einem und demselben Tage, dem 4. Oktober 1862, erschienenen Gesetze über Niederlassung und Aufenthalt und über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten. Durch das Aufeuthaltsgesetz wurde den Israeliten das Recht der freien Niederlassung und des Gewerbebetriebs an jedem, auch bisher ihnen verschlossenen Orte des Großherzogthums gewährt, durch das Emanzipationsgesetz die letzte der in früheren Jahrhunderten gegen den israelitischen Bevölkerungstheil aufgerichteten Schranken hinweggeräumt. Die Israeliten Badens sind dessen stets eingedenk geblieben, was sie Lamey verdankten. Als der treffliche Mann, der auch nach seinem Rücktritt vom Ministerium als langjähriger Präsident der zweiten Kammer der Volksvertretung in gleichem Geiste gewirkt hatte, vor zwei Jahren, den Beschwerden des Alters nachgebend, aus dem öffentlichen Leben sich zurückzog, drückten ihm sämmtliche israelitische Gemeinde» des Landes in einer warmen Adresse ihre dauernde Verehrung und Anhänglichkeit aus. Sein Ableben erfüllte ganz Baden und nicht zuletzt die Israeliten mit aufrichtiger Betrübniß. An den großartigen und erhebenden Trauerfeierlichkeiten in Mannheim und Heidelberg — die Leiche wurde nach letztwilliger Anordnung des Verstorbenen in das Heidelberger Krematorium verbracht — betheiligten sich zahlreiche Glaubensgenossen. Regierungsrath Dr. Meyer von hier legte Namens des Großherzoglichcn Oberraths der Israeliten, welcher außerdem durch Oberrath Bens heim-Mannheim und Konferenzrabbiner Dr. Sondheimer-Heidelberg vertreten war, ein kostbares Gebinde aus Palmen und schwarzem Lorbeer mit kurzem Abschiedsgruß an der Bahre nieder. „Die dankbaren Israeliten Badens", so lauteten seine Worte, „widmen Dir, Verklärter, diese Palmenspende, Du hast es ihnen ermöglicht, freudig theilzuuehmen an der neuzeitlichen Entwickelung unseres engeren und größeren Vaterlandes, Dein Andenken bleiU zum Segen!" — Ja, das Andenken des Gerechten bleibt zum Segen, seine Gesinnungen und Handlungen wirken fort im Bewußtsein der Ueberlebenden, bald stützend und ermunternd, bald mahnend und warnend. Lamey verdankt das Badenerland den Ruhmestitel eines „Musterstaates", und will's Gott, wird es sich desselben auch in alle Zukunft würdig erweisen. Orsterrrich-Änizarn. LI Wien, 27. Januar. Der Kaiser hat aus dem Ball der Beamten ein schönes und ermahnendes Wort gesprochen. Der Kaiser sagte: „Es freut mich, Ihren Ball besuchen zu können und so der Beamtenschaft ein Zeichen meiner Zuneigung zu geben. Ich bin überzeugt, daß die Beamtenschaft sich derselben nicht nur durch Eifer und Treue im Dienste, sondern auch durch ihre politische Haltung in jeder Hinsicht stets würdig zeigen wird." Ob sich die Herren Beamten bei den Wahlen des kaiserlichen Wortes erinnern werden? Unterdessen lassen Diejenigen, die die Beaniten bei jeder Gelegenheit aufhetzen, keine Gelegenheit vorüber gehen, ohne ihr Müthchen zu kühlen und die Regierung zu beschimpfen, „'eine Negierung", von der Lueger sagt, „daß sein Kamps gegen sie nicht früher enden wird, als bis sie, die geradezu eine Schmach des Vaterlandes ist, von der Bildfläche verschwunden ist." — Die Brünner Handelskammer hat zum 25. Male das Herren Hausmitglied Ritter v. Gomperz zum Präsidenten wiedergewählt. Aus diesem Anlasse wurde ihm eine herzliche Ovation dargebracht. — Aus Tulln wird gemeldet: „Ter Sekretär des Bezirksarmenrathes, Nestler, wurde nach voraufgegangener Kaffenrevision, die vom Landesausschusse vorgenommen wurde, wegen Defraudation von Armengeldern verhaftet und dem Gerichte übergehen. Nestler war ein eifriger Anhänger der antisemitischen Partei. Das Manko übersteigt bisher vierhundert Gulden, ist aber bedeutend höher. Die Untersuchung wegen Amtsveruntreuung wurde eingeleitet." — Am 2. Februar d. I. sind es 40 Jahre, seit Professor Dr. Moriz Benedikt in seine schriftstellerische Laufbahn getreten ist. Ein Komitee aus Freunden, Verehrern und Schülern des Gelehrten, das an hundert klangvolle Namen aus fast allen Ländern Europas umfaßt, hat sich gebildet, um dem Jubilar die Sympathie und Verehrung kundzugeben. — Am 19. ds. wurde hier eine Frau zu Grabe getragen, welche ihr ganzes Vermögen im Betrage von mehr als 800 000 fl. testamentarisch zu wohlthätigen Zwecken bestimmte. Frau Charlotte Merores wohnte in ihrem eigenen Hause und lebte trotz ihres Reichthums bis zu ihrem Tode äußerst sparsam. Sie versagte sich jahraus, jahrein jeden halbwegs kostspieligen Genuß, übte jedoch im Stillen Wohlthaten. Vor 27 Jahren war sie als Wittwe eines Eisenhändlers von Prag nach Wien übersiedelt, unterhielt aber mit ihren hiesigen entfernten Verwandten nur wenig Beziehungen und führte, da sie keine Kinder hatte, ein einsames Dasein. Nach ihrem Tode fand man den von ihrer Hand niedergeschriebenen und gefertigten „Letzten Willen", der allen ihren Verwandten, sowie jenen Personen, die ihr im Leben nahe standen, eine recht unangenehme Ueberraschung brachte. Frau Merores testirte nämlich d n Wiener Blindeninstituten je 1000 fl., dem Prager 2000 fl., ferner zur Errichtung einer Studentenstiftung an der Wiener Universität 10 000 fl. Ihr gesammtes restliches Vermögen im Betrage von 800 0C0 fl. bestimmte sie — abzüglich einiger kleinen Legate — zu einer Stiftung für arme Waisen und ernannte zu Kuratoren derselben die Advokaten Dr. Libitzky und Dr. M. Löwy und den Prediger Dr. Güdemann. Ihren Verwandten vermachte sie Legate in der Höhe bis zu 1000 fl. Ein Theil der Verwandten will nun das Testament wegen eines Formfehlers anfechteu. B. Budapest, 15. Januar. Laut dem Beschlüsse der Notabelnversammlung sollen die jüdischen Gemeinden Ungarns zum Andenken daran, daß die israelitische Religion in die Reihe der gesetzlich anerkannten Religionen ausgenommen wurde, im Millenniumsjahre einen öffentlichen Fonds schaffen, dessen Bestimmung die Verwirklichung jener Ziele sei, durch welche die Entwickelung des ungarischen Judenthums im nationalen Geiste gefördert wird. Die Ausgabe sei besonders: a) Die Unterstützung armer Religionsgemeinden und ihrer Angestellten, wie auch das für diese zu schaffende Pensionsinstitut; b) die Erhaltung von Stis)miigsplätzen, die Verleihung von Stipendien und Prämien; c) die Schaffung solcher humanitärer und kultureller Institutionen, zu deren Errichtung und Erhaltung die einzelnen Gemeinden nicht über die genügenden materiellen Kräfte verfügen. Die Stistungsplätze und Stipendien sind den würdigsten Bewerbern ohne Rücksicht aus ihre Religion zu verleihen. Ebenso sind die Wohlthaten der humanitären und kulturellen Anstalten den sich Meldenden ohne Unterschied der Religion zugänglich zu machen. Der Kongreß wird die ordentlichen Einnahmen und die detnillirte Feststellung der Ziele näher bestimmen. Bis zur Einberufung desselben wird der Vorstand des Budapester Distriktes die einlausenden Stiftungen und Spenden verwalten und zu einem der oben erwähnten Zwecke verwenden. Voraussichtlich wird sich die Opferwilligst der jüdischen Gemeinden der bereits zahlreiche humanitäre und kulturelle Anstalten ihr Entstehen verdanken, auch diesmal bewähren. Jedenfalls hat die Schaffung des