Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1896)
- Date
- 1896-01-24
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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5 haus ersetzt zu haben. Es konnte daher nicht fehlen, daß die von ihm zu allem Guten angeleiteten, in religiösem Sinne erzogenen Zöglinge ihn wie ihren Vater verehrten, mit dem sie auch nach ihrer Entlassung aus der Anstalt in Verkehr blieben und der ihnen gern und freudig mit Rath und That zur Seite stand. Möge dem würdigen Greise ein noch langer, glücklicher Lebensabend, verschönt durch die hingebende Liebe der Seinendurch die Anerkennung Und Hochachtung seiner vielen. Freunde, durch die Dankbarkeit seiner zahlreichen Schüler und durch das innere Bewußtsein, seiner Pflicht genügt zu haben, beschieden sein. mk. Leipzig, 17. Januar. Diehiesige Gesellschaft der Freunde, welche am 28. Dezember des abgelaufenen Jahres ihre Generalversammlung abhielt und gegenwärtig von den Herren Max Levy, Rechtsanwalt Waldheim und Alphons Jacobson geleitet wird, blickt auf mehr als ein halbes Jahrhundert ihres Bestehens zurück. Eines der ältesten Mitglieder und Mitbegründer der Gesellschaft war der frühere Vorsitzende des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Jacob Nachod, dem die Gesellschaft auch die Jacob Nachod-Stiftung verdankt, aus deren Mitteln im verflossenen Jahre ein Gelehrter und zwei Studirende Ehrengaben erhielten. Die „Abtheilung für wohlthätige Zwecke" hat ferner 13 Universitätshörer und 14 Studirende der Musik, die auf dem hiesigen Konservatorium ausgebildet werden, sowie eine größere Anzahl Schüler unterstützt. Das Moses Mendelssohn-Stipendium wurde, wie alljährlich, am 4. Januar, an einen Gelehrten (Philosophen) verliehen. Das Stammvermögen der Gesellschaft beträgt: für Spenden an Nichtmitglieder 28085 Mark, zu Unterstützungen an hilfsbedürftige Mitglieder oder deren Hinterbliebene 16 542 Mark, mit Einschluß der Mitgliederbeiträge. Mit besonderer Anerkennung verdient erwähnt zu werden, daß für die wohlthätigen Zwecke der Gesellschaft auch mehrere frühere, jetzt in Berlin wohnende Mitglieder, regelmäßige Beiträge zahlen. Die Abtheilung für gesellige Zwecke, deren Gesammtausgaben mit Einschluß der Ehrengaben, Depeschen zu festlichen Gelegenheiten und Kranzspenden 1214 Mark betrugen, erhielt von Herrn Alphons Jacobson im Berichtsjahre 1000 Mark als erste Einzahlung für spätere Erwerbung der immerwährenden Mitgliedschaft. W München, 14. Januar. Der Berwaltungsgerichtshof verhandelte folgende Angelegenheit: Gemäß § 39 der Statuten der israelitischen Kultusgemeinde Fi sch ach soll die inzwischen nach Augsburg übergesiedelte Güterhändlerswittwe Sophie Löwenberg ein sogenanntes Abzugsgeld entrichten, welches in dem dreifachen Betrage der im letzten Jahre der Kultusgemeindeangehörigkeit bezahlten Kultusumlage besteht. Der Anspruch der Kultusgemeindeverwaltung von Fischach gegen die Wittwe Löwenberg war vom Bezirksamt Zusmarshausen abgewiesen worden, wogegen die Kultusgemeindeverwaltung Beschwerde einlegte, die jedoch als unbegründet kostenfällig verworfen wurde unter Festsetzung der Beschlußgebühr auf 10 M. Nach den Motiven bildet die Zugehörigkeit zu einer Kultusgemeinde die Grundlage der Umlagepflichtigkeit, und es ist, wie der Gerichtshof wiederholt ausgesprochen, nicht angängig, von ehemaligen Gemeindemitgliedern Umlagen zu beanspruchen, die inzwischen Mitglieder einer anderen Kultusgemeinde geworden sind. Es muß hierin eine ungesetzliche Besteuerung erblickt werden, welche jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, weshalb auch der Bestimmung des § 39 der Statuten der israelitischen Kultusgemeinde von Fischach eine Rechtswirksamkeit nicht beigelegt werden kann- Oesterreich-Ungarn. O Wie«, 20. Januar. Die Geschworenen haben also den Pfarrer Deckert einstimmig freigesprochen; sie haben die Frage, ob er schuldig sei, durch seine bekannten Predigten zu Feindseligkeiten wider den Volksstamm und die Religionsgesellschaft der Juden, also die Staatsbürger zu feindseligen Parteien untereinander aufgefordert, angeeifert und zu verleiten gesucht zu haben, verneint. Der Wahrspruch einer Jury unterscheidet sich von dem Urtheile eines gelehrten Richterkollegiums dadurch, daß eine Begründung desselben nicht gegeben wird. Die Geschworenen urtheilen nach ihrer freien Ueberzeugung, sie antworten nur mit Ja oder mit Nein, und es fehlt daher jede Kenntniß darüber, ob sie der Ansicht sind, daß der Inhalt der Deckert'schen Predigten an und für sich zur Aufreizung geeignet sei und der Angeklagte nur wegen des mangelnden bösen Borsatzes freigesprochen werden müsse, oder ob sie der Meinung waren, daß es überhaupt nach jener Gesetzesstelle, unter welche sie den Fall zu subsumiren hatten, vollkommen gestattet sei, 'von der Kanzel herab über eine gesetzlich anerkannte Konfession und über eine Klasse von Mitbürgern so zu sprechen, wie es Herr Pfarrer Deckert gethan hat. Der Obmann der gestern fungirenden Jury war auch Obmann des antisemitischen Bezirks - Wahlkomitees der Inneren Stadt, und ein als Geschworener fungirender Advokat erscheint in den antisemitischen Blättern wiederholt unter jenen Persönlichkeiten genannt, welche sich dazu bereit erklären, Wahl-Reklamationen für die antisemitische Partei zu besorgen. Bezeichnend führt St.-A. Dr. v. Hawlath aus: In letzter Zeit haben sich die Fälle gemehrt, in welchen wegen Aufreizung gegen den Volksstamm der Juden Anklagen erhoben werden; der heutige Fall sei besonders bedauerlich, denn ein Priester der katholischen Kirche steht unter der Anklage, als Apostel des Hasses aufgetreten zu sein. Die Erhebung der Anklage war eine unabweisliche Pflicht der Staätsbehörde. Sehr sonderbar oder vielmehr sehr komisch macht es sich, wenn der Vertheidiger Dr. Max Anton Löw, der Patentchrist des Pfarrer Deckert, sich mit einem wahren Feuereifer als Vertheidiger der Kirche aufspielt. Er that, in offenbarem Vergessen, daß er kaum erst auf ein Dezennium seines Katholizismus zurückblicken könne, des Guten etwas viel, mehr, als man selbst dem Glaubenseifer eines Konvertiten verzeihen mag. Dr. Max Löw hat vergessen, daß es ihm nicht wohl ansteht, die Juden als Bedrücker des Christenthums hinzustellen und für die Berechtigung des Antisemitismus eine Lanze zu brechen. Und wenn nun ein Dr. Löw vollends gar mit dem Blutrituale anhebt und das Blutmärchen predigt, so ist eine gewisse tragikomische Wirkung unausbleiblich. — Am 4. d. Mts. feierte, wie gemeldet, der emeritirte israelitische Religionslehrer, Professor S. Hammerschlag, seinen 70. Geburtstag. Aus diesem Anlasse wurde ihm von Seiten einer großen Zahl seiner früheren Schüler eine Adresse überreicht, die unter Anderen von den Universttätsprofefsoren Hofrath Grünhut, Dr. Zuckerkand!, Dr. I. Mauthner in Wien, Dr. G. Jellinek in Heidelberg und Dr. Freiherr v. Schey in Graz unterfertigt wurde. B. Budapest, 20. Januar. Die israelitischen Distriktspräsidenten haben gestern die Denkschrift über die kirchliche Landesorganisation der ungarischen Judenschaft sowohl dem Ministerpräsidenten Banffy, als auch dem Kultusminister überreicht. Banffy sagte, die Regierung werde auf Grund der Denkschrift die Lösung der Frage unterstützen, der Kultusminister W lasst es äußerte sich in demselben Sinne, bemerkte aber, die Einberufung des Kongresses bedeute noch nicht einen Erfolg der Autonomie; Vorbereitungen zum Ausgleich der Interessen der Orthodoxen und der Theologen seien nothwendig, das Millenniumsjahr aber sei zur Einberufung des Kongresses nicht geeignet. — Das skandalsüchtige Gerede der Antisemiten ist noch nicht über die letzte, in dem ungarischen Dorfe Garam- Kis Sallö geschmiedete Blutlüge zur Tagesordnung übergegangen. Die alarmirten antisemitischen Blätter Oesterreichs, Deutschlands haben trotz der sonnenklaren Enthüllung des Lügengewebes noch nicht ihre lügenhaften Berichte eingestellt. Vor uns liegt nun eine Drohung eines klerikalen Blattes, welches seinem für falsche Blutbeschuldigungen empfänglichen Leserkreise zur Kenntniß bringt, daß sich das „internationale Antisemitenkomitee" sehr eifrig dazu rüstet, um anläßlich der am 30. d. M. stattfindenden Verhandlung des von dem unschuldig verfolgten Wirthe Ignatz Adler eingeleiteten Preßprozesses den Beweis (?) zu erbringen, daß die Blutanklage kein Märchen (!) sei. Dasselbe Komitee werde auch das Plaidoyer des Bertheidigers des Geistlichen Johann Füsz in deutscher Uebersetzung in hunderttausend Exemplaren in Oesterreich und Deutschland vertheilen lassen. Das internationale Antisemitenkomitee, das wohl mit der katholischen Volkspartei identisch ist, habe es auch seiner Zeit besorgt, daß der Fall in Garam-Kis Sallo nicht geheim gehalten wurde. Wir nehmen wohl diese Drohung nicht ernst, aber wenn über Tag und Nacht, ohne daß ein haltbarer Grund vorhanden wäre, die Ruhe Hunderter Bürger gestört, ein schlichter jüdischer Wirth und seine Glaubensgenossen dem unberechenbaren Unwillen der von einem gewissenlosen Priester fanatisirten Menge ausgeliefert werden) wäre es dennoch angezeigt, daß dem verhetzten irregeführten Volke auch eine authentische Darstellung der Verhandlung zur Verfügung gestellt werde, damit es sehe, wie aus einem zufälligen tödtlichen Unfälle eine Blutanklage ge-, schmiedet wird. Der privatklägerische Vertreter, Dr. Cornelius Güthi,