Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-01-24 · Heft 4 (24.1.1896) · p. Seite 39

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 4 (24.1.1896)
Date
1896-01-24
Page
Seite 39 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228153--52529-3258156
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Und in verschiedenen Gegenden des Landes ganz unhaltbare und unwürdige, daß sich in richtiger Erkenntniß der Sachlage das preußische Kultusministerium erfreulicher Weise zur einstlveiligen Einbrillgung eines Lehrer besold un gsgesetzes entschlossen hat. Wir sind selbstverständlich nicht in der Lage, feststellen zu können, inwieweit die preußische Lehrerschaft sich durch diesen Gesetzentwurf befriedigt fühlen wird, wohl aber ist es für un.S allßer allem Zweifel, daß der weitaus größte Theil der jüdischen Lehrerschaft jene in dem Entwurf vorgesehelleu Bestimmungen mit Freuden acceptireu und sich von gar mancher Noih und gar manchem Elend befreit sehen würde. Es sei mir gestattet, zur näheren Beleuchtung dieser meiner Behauptung aus dem Entwurf folgende Paragraphen im Allszug wiederzugeben: § 1. Das Diensteinkommen besteht 1. in einer festen Besoldung, 2. in Altersznlagen, 3. in freier Dienstwohnung oder entsprechender Miethsentschädigung. § 2. Das Grundgehalt ist auch in besonders billigen Orten für Lehrerstellen nicht unter 900 Mark jährlich festzusetzen. 8 4. Bei dauernder Verbindung eines Schul- und Kirchenamtes tritt dem Grundgehalt eine ruhegehaltsberechtigte Zulage hinzu, welche mit Rücksicht auf die Mehrarbeit in angemessener Höhe festgesetzt wird. 8 6. Die Alterszulagen sind auf neun Stufen gleichmäßig 311 vertheilen. In keinem Falle sind sie niedriger zu bemessen, als für Lehrer auf jährlich 80 Mark, steigend von drei zu drei Jahren lim je 80 Mark, bis auf jährlich 720 Mark. Mau vergleiche hiermit nur einmal jene zahlreichen jüdischen Lehrervakanzen, bei denen ein Lehrer, Kantor und Schächter für 700 und 600 Mark, häufig sogar für ein noch geringeres Einkommen, selstverständlich ohne Dienstwohnung und ohne Alterszulage, gesucht wird, ulld wehmüthig drängt sich uns die Frage auf, wann wird einmal für die jüdische Lehrerwelt der Tag kommen, der sie aus ihren unwürdigen Verhältnissen befreien wird? “/•4g Protokoll der 7. Jahresversammlung des Vereins jüdischer Frhrrr der Ostprovinzen. (^u der in Keilers Hotel in Posen am 20. November 1695 abgehaltenen Versammlung waren folgende Kollegen erschienen: Auerbach - Tremesfen, Becker - Wollstein, Behle - Lifsa, Brock- Nogasen, Cohn-Rogasen, Cohn-Wreschen, Emanuel-Schmiegel, Guttmann- Obornik, Goldberg-Hions, Grünfeld-Schwersenz, Hamburger-Posen, als Gast, Herbst-Lissa, Hopp-Usch, Hopp-Berlin, als Gast, Hirschberg-Gnesen, Jaroczynski-Kurnik, Kätz-Bonek, Katz-Gnesen, Kramer-Thorn, Ksinski- Kempen, Lissner - Posen, Nastaniel - Pakosch, Salinger - Znin, Sander- Birnbaum, Senger-Samotschin, Simon-Posen, Speyer - Santomischel, Spieldoch - Buk, Spiewkowski - Wongrowitz, Wolff - Wreschen. Die Herren Adam-Schroda, Lehmann-Krojanke, Roßkamm-Fordan, Sacher-Krotoschin und Tintner-Kosten hatten ihr Ausbleiben entschuldigt. Die Sitzung wurde durch den Gesang des Liedes: „Brüder reicht die Hand zum Bunde" eingeleitet. Nach Beendigung desselben ergriff der Vorsitzende des Vereins- Hauptlehrer Herbst-Lissa, das Wort zu einer längeren Ansprache. Er giebt seiner Freude Ausdruck, daß die Mitglieder so zahlreich erschienen sind. Redner heißt Alle herzlich willkommen und kann nicht umhin, sein Bedauern auszusprechen, daß in unserer. Provinz immer noch eine Anzahl Kollegen sich finde, die sich den Vereinsbestrebungen gegenüber gleichgiltig verhalte, dennoch aber sich nicht scheue, ihre dem Verein angehörenden Kollegen um Aushilfe zu ersuchen, sobald ihre, eigenen Interessen ins Spiel kommen. Biel mehr würden sie erreichen, wenn sie sich dem Verein als thätige Mitglieder anschlössen und ihre Kräfte mit uns vereinten, um desto sicherer zuihrem Ziele zu gelangen. Den Schluß der Ansprache bildet ein begeistert aufgenommenes Hoch auf unfern Kaiser. Der Vorsitzende verliest nun das Protokoll der vorjährigen Sitzung und berichtet über die Schritte, welche er zur Ausführung der Vereinsbeschlüsse gethan hat. Er bringt der Versammlung den Schriftwechsel, welchen er in dieser Angelegenheit geführt hat, zur Kenntniß und theilt ferner mit, daß der D. I. G.-B. auch in diesem Jahre eine Beihilfe zu den Kosten der Versammlung gewährt hat. Hierauf berichtet der Kassenführer über den Stand der Kasse. Die Einnahmen pro 1894/95 betrugen einschließlich des vorjährigen Bestandes 103.45 Mark, diesen stehen Ausgaben im Betrage von 36.35 Mark gegenüber, so daß sich ein Ueberschuß von 69.10 Mark ergiebt. Mit der Revision der Kasse werden die Kollegen Becker und Spiewkowski beauftragt. Kollege Becker-Wollstein hat das Referat zur „Besprechung der Leitsätze für die Begründung eines allgemeinen Verbandes der Deutsch- Israelitischen Lehrervereine" übernommen. Er berichtet zunächst noch einmal im Allgemeinen über die Wichtigkeit des Zusammenschlusses sämmtlicher Vereine. Zugleich bringt er einen Antrag der beiden östlichsten Vereine im- Reiche: Des Vereins jüdischer Religionslehrer Ostpreußens und des Vereins jüdischer Beamten des Regierungs-Bezirks Köslin zur Kenntniß der Versammlung, über welchen Auerbach-Tremessen berichtet. Dieser stellt nach längerer Ausführung den Antrag, die Versammlung möge beschließen, beim D. I. G.-B. vorstellig zu werden, daß den beiden genannten Vereinen, obwohl sie nicht die vorschriftsmäßige Anzahl geprüfter Lehrer besitzen, das Recht eingeräumt werde, sich durch je einen Delegirten in der konstituirenden Versammlung vertreten zu lassen. Die Versammlung stimmte dem bei. Hierauf gelangt Leitsatz 1, nachdem hinter dem Worte Behandlung die Worte: „und Förderung" eingeschaltet worden sind, zur Annahme. Zu Satz 2 und 8 nimmt Katz- Gnesen das Wort. Er bestreitet ebenfalls, wie heut schon mehrfach geschehen, daß ungeprüfte Religionslehrer auf ihre Schüler den nöthigen Einfluß ausüben können, und wünscht daher nicht, diese Lehrer in den Bund ausgenommen zu sehen. Cohn-Wreschen meint, für Erhaltung und Verbreitung der jüdischen Volksschule müsse viel mehr, geschehen. Es sei höchst bedauernswerth, daß die drei größten Gemeinden unserer Provinz keine jüdischen Volksschulen besitzen; hierfür möge der D. I. G.-B. und später der Lehrerbund sich, besonders interesfirey. Kramer-Thorn will die sogenannten „Ungeprüften" ausgenommen wissen. Salinger-Znin weiß nicht, wie gerade die Lehrer für die Erhaltung der Volksschule sorgen könnten. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß leider nur zu oft in unserer Provinz die Abnahme der Schülerzahl die Auflösung einer Schule bedinge und in solchem Falle nicht nur die Gemeinden und Lehrer, sondern auch noch andere Faktoren machtlos seien. Katz-Gnesen stellt den Antrag, die Delegirten des Vereins jüdischer Lehrer der Ostprovinzen werden ersucht, beim D. I. G.-B, bezw. dem Lehrerbunde zu beantragen, er möge mit allen gesetzlichen Mitteln dahin wirken, daß in jeder jüdischen Gemeinde mit mindestens 25 jüdischen Schulkindern eine jüdische Volksschule gegründet werde. Die Versammlung ist hiermit einverstanden. Zu den Sätzen 2 und 8 sprechen noch C ohn-Rogasen und Jaroczynski- Kurnik. Nachdem zu Leitsatz 7 auf Antrag an Stelle des Wortes : „Recht", „Pflicht" gesetzt worden ist, werden sämmtliche Leitsätze einstimmig angenommen. Die Revisionskommission hat die Kasse geprüft, richtig befunden und beantragt die Entlastung des Kassenführers, welche einstimmig genehmigt wird. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: „Unsere Ferienordnung" berichtet Behle-Lissa, Im Allgemeinen seien ja die beiden Bezirksregierungen der Provinz Posen unseren gerechten Wünschen entgegengekommen; doch herrsche leider noch Unklarheit, wie es mit den Feiertagen, die nicht in die Ferien fallen, zu halten sei, auch darüber, welche Feiertage freizugeben seien. Nun hat der Herr Minister am 12. Dezember 1894 angeordnet, daß auch die jüdischen Feiertage, analog der Behandlung der katholischen Feiertage, welche nicht in die Ferien fallen, in die Ferien nicht eingerechnet werden dürfen. Referent beantragt, bei den beiden königlichen Regierungen diesbezügliche Anträge zu stellen, damit Einheitlichkeit und Klarheit in die Sache komme. Ein einheitliches Vorgehen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.