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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-01-17 · Heft 3 (17.1.1896) · p. Seite 29

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 3 (17.1.1896)
Date
1896-01-17
Page
Seite 29 (sequence 5)
Language
German
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Zum Schlüsse sei noch bemerkt, das; es bei den obigen Andeutungen keineswegs darauf aukam, durchweg thatsüchliche Verhältnisse zu schildern, sondern nur Möglichkeiten. Aber gesetzliche Bestimmungen bedeuten ja auch nichts Anderes als die allgemeine formale Möglichkeit für diejenigen Verhältnisse, welche durch sie bestinimt werden sollen. Mögen diese Zeilen dazu beitragen, das Streben nach einer sicheren Begründung des jüdischen Religionsunterrichtes zu klären und zu kräftigen. Aus Ungarn. Budapest, im Januar, ^m 5. d. Mts. tagte hier die Versammlung der israe- D litischen Distriktspräsidenten, zu der auch mehrere hervorragende Glaubensgeiwssen geladen waren, um die durch das Jnslebentreten der Gesetze über die israelitische Religion und über die freie Religionsnbling geschaffene neue Sachlage zu beratheu. Die Konferenz kann in der That als eines der wichtigsten Momente der neueren Geschichte des ungarischen Judeiithums bezeichliet werden, da eine solche, sämmtliche Gegenden des Landes vertretende Berathung in Angelegenheit der Regelung von jüdischen Angelegenheiten seit dem 1868/9er Kongreß nicht einberufen ivorden war. Peinliches Aufsehen erregte es, daß die israelitische Landeskanzlei der Versammlung ein größeres Memorandum zur Annahme vorlegte, über das sich die Anwesenden nach einmaligem Verlesen ein Urtheil bilden mußten. Es konnte aber ihrer Aufnierksamkeit nicht entgehen, daß durch die neuen kircheupolitischen Gesetze das Verhältniß der israelitischen Religion zu den übrigen rezipirten Konfessionen wohl geregelt würde, aber das; in dem Verhältnisse dieses Bekenntnisses zum Staate keine wesentliche Veränderung emgetreten ist. Es war nicht zu verkennen, das; viele Anomalien bestehen, welche die gesetzliche Lage der jüdischen Konfession noch immer als eine schwierige lind prekäre erscheinen lassen. Die Autonomie der jüdischen Konfession kann nicht der Landesautonomie der übrigen historischen Konfessionen an die Seite gestellt werden. Die vaterländische Judeuschaft ist keine autonome Körperschaft und kann daher auch keine Landesantonomie besitzen, ja, die eigentliche Knltnsgemeinde erfreut sich auch keiner vollständigen Autonomie. Zu den alten Organisationsfehlern kamen nun auch jene Anomalien, welche durch die Verstaatlichung des Matrikelwesens entstanden sind. Nach all dein ist es nur natürlich, das; sich die ungarischen Inden als Endziel die einheitliche Organisation der vaterländischen Judenschaft stecken nmßten. lieber den Verlauf der Versaminluug können wir Folgendes berichten: Martin Schweiger, der Präsident der israelitischen Landeskanzlei, wurde zum Präsidenten, Dr. Jzsü Rozsa de Vüsürhely (Szegedin) und Alexander Leopold (Szeghzard) zu Vizepräsidenten, Dr. Josef Simon zum Referenten, Emanuel Donäth (Trencsin) und Gustav Junker (Csurgü) zu Schriftführern gewählt. — Nach der Begrüßungsansprache des Vorsitzenden ergriff der Referent Simon das Wort und skizzirte die von der Landeskanzlei vorbereitete Eingabe an das Kultusministerium, welche Redner der Konferenz unterbreitet. Diese Eingabe, eigentlich ein sehr umfangreiches Memorandum, geht vom 1868 er Landeskongresfe aus, de^^Geschichte sie ausführlich mittheilt, schildert dann die Ereignisse seiroem Kongresse und die gegenwärtigen Anomalien und schließt folgendermaßen: „Mit der Einberufung der gemeinsamen Versammlung bezwecken wir nicht nur, daß unsere Konfession die Rechte der gesetzlich rezipirten Konfessionen ausübe, sondern daß sie auch ihre Pflichten erfülle. Es muß für die Unterstützung der ürmern Religionsgemeinden, für die Errichtung von Pensionsinstituten für; die Rabbiner, Lehrer, Kantoren n. s. w. gesorgt werden. Es ist weiter unsere Pflicht, für jene kulturellen und wohlthätigen Institute zu sorgen, zu deren Schaffung die einzelnen Religionsgemeinden nicht genug materielle Kraft besitzen. Durch eine legislatorische Verfügung würde die Regelung der in den Rechtskreis der Konfession gehörenden Angelegenheiten geregelt und gesichert sein. Dadurch würde auch das Verhältnis unserer Konfession zum Staat geregelt sein und damit wäre die Gleichberechtigung unserer Konfession auf religiösem Gebiete mit den autonomen Kirchen vollständig gleichstellt. Wir bitten Ew. Exzellenz dahin wirken zu wollen, daß die Legislation bei Sicherung des autonomen Rechtes unserer Konfession, der Einberufung des israelitischen Kongresses zustimme, damit jene, der kaiserlichen Genehmigung zu unterbreitenden Statuten festgestellt werden mögen, nach welchen die Israeliten ihre gesannnten konfessionellen Angelegenheiten und Institutionen durch ihre eigenen Organe selbständig verwalten und leiten können." Abgeordneter Dr. Armin Neumann, Rabbiner Dr. Immanuel Löw und Rabbiner Dr. Moritz Klein treten für die Annahme des Memoranduns ein. Dr. Theodor Löw billigt es nicht, daß in demselben die Orthodoxen nicht gerade im schmeichelhaften Lichte erscheinen. Das Hereinziehen der Negierung im Vorhinein stellt die Sache so dar, als wollten wir auf das Gewissen unserer orthodoxen Brüder einen Zwang ansüben. Zwischen Neologen und Orthodoxen sei jetzt noch ein Abgrund und diesen jetzt schon durch eine einheitliche Organisation überbrücken zu wollen, hieße verhänguißvolle Kämpfe heraufbeschwören. Er beantragt die Ablehnung des Memorandums. Ludwig Kraus, de Megyer, Rabbiner Dr. Perts befürworteten die Annahme derselben. Abgeordneter Visontay führt aus, man könne ein so umfangreiches Memorandum nach einmaligem flüchtigen Anhören nicht verhandeln. Abgeordneter Chorin sieht in dem Memorandum nicht den Samen des Zwistes ausgesircut. Die Organisation müsse obligatorisch sein. Die Vereinigung der beiden Schattirungen (der Neologen und Orthodoxen) hält er im Interesse der Jndenheit und des Landes für nothwendig, die Gesetze kennen nur eine Konfession, und sie können nur Eine und einheitliche Organisation geben. Nachdem noch die Abgeordneten Rosenberg und Mezei die Annahme des Memorandums empfohlen wurde es nahezu einstimmig angenommen. Hierauf wurde von Dr. Joses Simon ein Antrag vorgelegt, laut welchem zum Andenken daran, daß die Rezeption der jüdischen Religion gesetzlich ausgesprochen wurde, ein öffentlicher Fond zu schaffen sei, durch den die Entwickelung das ung. Judenthums im nationalen Geiste gefördert werde. Der Antrag wurde zur Beschlußfassung an die Versammlung der Distriktspräsidenten geleitet. Der Präsident schließt hierauf die Sitzung. Nach der Konferenz hielten die Distriktsvorsteher eine engere Sitzung, in der die in nächster Zukunft vorzunehmenden Schritte besprochen wurden.. Das Memorandum wird in den nächsten Tagen dem Kultusminister überreicht werden. Wir glauben, daß, wenn die Majorität eine Organisation beschließt, auch die Orthodoxen sich darein finden werden, ebenso wie sie sich iu die Matrikelordnung vom Jahre 1885 und die Rezeption der israelitischen Konfession, gegen die sie Anfangs ebenfalls remonstrirt haben, hineingefunden haben, zumal da es in Ungarn eine wirkliche Reform — außer in Arad — überhaupt nicht giebt. Die Juden in Konftantinopel. Bon Prof. Dr. Ludwig Stein in Berm. III/ 'ie Moses einst die weise Anordnung traf, daß das durch vierzigjährige Wlisteiiwanderung degenerirte Geschlecht nicht mehr in das neue Land der Verheißung einziehen solle, sondern nur ein neues, jngmdträftiges, so sinkt das alte spaguolische Judenthum, das durch eine vierhunderijährige politische und soziale Wüstenwanderung zum Skelett abgemattet schien, zusehends dahin, um

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