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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-01-17 · Heft 3 (17.1.1896) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 3 (17.1.1896)
Date
1896-01-17
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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Wir geben zn, die Vaterlandsliebe kann übertrieben werden und wird übertrieben; der lcbensweisc römische Sänger hat Recht, wenn er sagt: Der Weise verdient den Namen eines Thoren, der Gerechte wird ungerecht, wenn er eine Tugend selbst über das Maß hinaus anstrebt. So giebt es Viele, die sich blind stellen gegen alle Schwächen der Heiniath, die da meinen, wir können vom Ausland nichts lernen. Aber nicht gering ist auch die Schaar Derer, denen eine herbe Kritik die berechtigte Freude am Vaterlande vergällt. Fragen wir doch nur die Urtheilsfähigen unter Denen, die im vergangenen Sommer sich ausgeschlossen habenvon der Feier der deutschen Siege, ob sie das alte politische Elend, das vor drei Jahrzehnten innerhalb der deutschen Grenzen geherrscht hat, wiederherstellen wollen. „Dieser Monat ist euch das Haupt der Monde", so erging der Nus an die Israeliten, als die Zeit ihrer Erlösung kani ans Aegyptens Knechtschaft, und durch die Jahrtausende feiert Israel das Fest der Erlösung, und wir sollten als Deutsche nicht den Monat als Haupt der Monde feiern, da vor fünfundzwanzig Jahren durch die Vereinigung von Fürst und Volk das Deutsche Reich erstand? Dieses große Reich hat Raum für die Eigenart der mannigfachen deutschen Stämme und Staaten; nur überspannte Köpfe verwechseln die deutsche Einheit mit dem deutschen Einheitsstaate; der Besonnene vergißt nicht, was wir den deutschen Kleinstaaten verdanken, daß z. B. Weimar nicht minder eine deutsche Großmacht ist als Preußen. Das erste deutsche Kaiserpaar rvar vorbildlich für Deutschlands Größe, der Bund von Preußen und Weimar war gleichsam die Vermählung des deutschen Schwertes und der deutschen Feder, der Kraft und des Ideals. Das Deutsche Reich ist, wenrr es sich nicht selbst zerstören will, dazu gezwungen,, alle religiösen Bekenrrlnisse iir seiner Mitte zu dulden; mancher einzelne deutsche Staat kann religiös unduldsam fein, ohne durch diese Sunde gegen den Geist der Zeit und der Gerechtigkeit seine Bevölkerung allzusehr aufzuregen; aber das Deutsche Reich würde die Wurzeln seines Daseins untergraben, wenn es die Gleichberechtigung der verschiedenen religiösen Bekenntnisse aushöbt. Ist cs uns zu verargen, daß cs auf deutschem Boden uns Juden auch deswegen besonders wohlgefällt, weil der deutsche Staat durch sein Lebensprinzip gehalten ist, weder unser Bürgerrecht noch unsere Religion anzutasten? So bietet uns die deutsche Einheit eine Bürgschaft, die uns das friihere deutscheStaatensystem in seiner Zersplitterung gar nicht gewähren konnte. In dem geeinten Reiche müsien sich die Religionen vertragen. Aber diese Anerkennung der Gleichberechtigung der Religionen ist darum keineswegs Gleichgiltigkeit gegen die Religion überhaupt. Die drei Fürsten, welche bisher beu Thron des Deutschen Reiches geziert haben, sie sind sich stets dessen bewußt geblieben, daß alle Macht an den Grenzen, alle Wohlfahrt im Innern des Landes, daß alle materiellen Kräfte erst ihren Adel und ihre Weihe erhalten durch die Pflege der idealen Güter, unb das wichtigste ideale Gut ist die Religion. Aus der Zerklüftung der politischen Parteien, ans dem Haß und der Begehrlichkeit, die unser öffentliches Leben verzerren, ruft uns der Jnbeltag des Deutschen Reiches zur Würdigung der Kleinodien, welche Deutschland allen seinen Kindern bietet. Auch die deutschen Israeliten blicken hoffnungsvoll in die Zukunft, sie schauen vertrauend empor zum deutschen Kaiser, der uns Gerechtigkeit — und wir wollen nuv unser Reckt — angedeihen lassen wird. Vorahnend hat es der deutsche Sänger ausgesprochen: „Die höchste Lugend als wie ein Heiligenschein umgiebt des Kaisers Haupt; nur er allein vermag sie giltig auszuüben: Gerechtigkeit. Von den meisten Gütern gilt der Satz, daß das Erringen leichter ist als das Errungene festhalten. Deutschland hat sich bis zu dieser Stunde auf dem Standort behauptet, auf den sein erster Kaiser es hingestellt hat. Die Hoffnung, die der Begründer des Deutschen Reiches ausgesprochen, hat sich erfüllt. Dem „Reichskriege, dem ruhmvoll geführten", ist „ein nicht minder glänzender Reichsfriede" gefolgt. Der deutsche Kaiser steht au der Spitze der Welt, weil er die Wage der Gerechtigkeit hält in starker Hand. Möge Frieden und Zufriedenheit den Kaiser und sein Volk beglücken und der Ruhm der Gerechtigkeit über dem Deutschen Reiche leuchten bis zu späten Tagen! Die Woche. Berlin, 14. Januar. ^^aß es bei der Berathung des Börsengesetzes nicht ohne kleine vSJ/ oder größere Nadelstiche gegen die Inden abgehen werde, war vorauszusetzeil. Gleichwohl muß man bekennen, daß sich selbst die Gegner Mäßigung auferlegt haben. Außer einigen sehr billigen Witzen hat also die Debatte für uns nur zwei interessante Momente gebracht. Erstens die volle Anerkennung, die selbst Liebermann von Sonnenberg einem jüdischen Handelsredakteur zollen mußte, und zweitens die ironische Abfertigung, die derselbe seitens des Eentrnms sich zugezogen hat, als er emphatisch ausrief: „Ich weiß, daß die große Bewegung. in beicit Dienst ich stehe, nicht die gehörige Anerkennung erfahren kann, wenn nicht unsere katholischen Mitbürger helfen." Auf diese Hilfe wird tvohl der edle Herr von Sonnenberg noch lange vergeblich warfen. * Eine wichtige Frage des Religionsunterrichts ist die der Inspektion desselben durch berufene Organe. Ein rheinischer Rabbiner, Herr Dr. M. Singer in Koblenz, hat sich dieserhalb mit einer Eingabe au den Kultusminister gewandt, in der er die jetzigen unhaltbaren Zustände schilderte und um die Anordnung bat. mit der Inspektion des jüdischen Religionsunterrichtes die Rabbiner zu betrauen. Daraufhin hat der Oberpräsident der Rheinprovinz an die königlichen Negierungen eine Abschrift der Eingabe mit dem Ersuchen zugehen lassen, sich darüber zn äußern „ . . ob in dem dortigen Bezirk ähnliche Mißstände, wie solche in der Eingabe des Dr. Singer behauptet werden, zu Tage getreten sind, und in welcher Weise etwa dortseits auf eine fachgemäße Aufsicht und Leitung des jüdischen Religionsunterrichts hingewirkt worden ist, bezw. nach Ihrer Ansicht hingewirkt werden könnte. Es wird zu erwägen sein, ob nicht nach § 491 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 (Ges. S. S. 263) die Aufsichtsbehörde befugt wäre, zwecks Feststellung in welcher Weise die Synagogen- Gemeinden der ihnen nach § 62 1. e. obliegenden Pflicht zur Einrichtung des erforderlichen Religionsunterrichts Nachkommen, Revisionen des jüdischen Religionsunterrichts vornehmen zu lassen, und ob es zulässig erscheint, einen Rabbiner mit Vornahme dieser Revisionen zu beauftragen. Demnächst würde zu erörtern sein, ob die Kosten der Revisionen nach § 58 1. c. als Kosten des Kultus den Synagogen-Gemeinden auferlegt werden könnten." Mail darf auf die fernere Eutwickelung dieser Angelegenheit wohl gespannt fein. In London ist Sir Jnliän Goldsmid gestorben. Abgesehen von der persönlichen Bedeutung des ausgezeichneten Mannes, die wir an anderer Stelle gewürdigt, ruft fein Tobt die Erinnerung an sein reiches, der Sache seiner Glaubensgenossen geweihtes Leben und

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