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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-01-10 · Heft 2 (10.1.1896) · p. Seite 17

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 2 (10.1.1896)
Date
1896-01-10
Page
Seite 17 (sequence 5)
Language
German
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lä 17 ist verpflichtet, allseitig ihre Existenzberechtigung, ja, ihre Nothwendigkeit, zn erweisen. Neigung und Fähigkeit sind bei-der Erfassung dieses Berufes noch mehr als bei irgend einem andern die unerläßlichsten Erfordernisse, und mit diesen verblinden nlus; eine Körperkonstitntion vorhanden sein, u>N schwere Arbeit und Strapazen ertragen zu können. Ich werde also rathen, Niemand zu veranlassen, diesen Beruf zn wählen, wenn diese Vorbedingungen fehlen. Bei den Kindern, welche die mit der Erziehungsallstalt Verbundelle Schule besuchell, liegt die Sache insofern günstiger, als von den Lehrern nach jahrelanger, sorgfältiger Beobachtung ein maßgebendes Urtheil gefällt werden kann, ob ein Schüler sich dazu eignet oder nicht. Die religiösen Bedenken, ob Sabbath- und Festtage gehalten werdell könilen, kommen für die Lehrzeit in Fortfall, da in der Allstalt die Sabbathrnhe von alleil Zöglingen ausnahinlos beobachtet wird, auch von den Lehrlingen, deren Angehörige nicht fromm sind und darauf kein Gewicht legen. Eille gewisse Bürgschaft für späteres Fortkomulen liegt in der AuSbildnkig, und das Kuratorium ist bestrebt, ans der Anstalt eine Mnsterlehranstalt zu schaffen. Daß dies nicht mit einem Schlage nlöglich, wird Jeder leicht ermessen, der die vielen, namentlich die finanziellen Schlvierigkeiten kenilt, mit denen ein solches Institut zn kämpfen, das nicht mit einem einfachen Waisenhaus zll vergleichen ist. Es sollen sä in m t liehe Kultliren in nilisterhafter Weise betrieben nild hierfür die geeigneten Lehrkräfte gelvonnen werden. Scholl heute haben die Lehrlinge vollauf Gelegenheit, die verschiedelien Zweige der Gärtnerei und die Hanptarbeiteil eilles kleiilen landwirthschaftlichen Betriebes kennen zu lernen, und schon hellte bietet ihnen die Anstalt niehr des für ihren Beruf Wissenswürdigen, als es in den ineisten Privatgartnereien möglich ist, abgesehen davon, daß sie liicht mit so vielen Nebenarbeiten beschäftigt werden, wie namentlich in den kleinen Handelsgärtnereien. Für eille grüildliche theoretische Fortbildung ist durch die in der Allstalt befindliche Fortbildniigsschnle anßerdelil gellügend gesorgt, ebeilso lvie ihre moralische llild sittliche Führinig streng überwacht lind geleitet wird. Es darf daher ohne Ueberhebnng lliid Ruhmrederei behallptet lverdell, das; Lehrlillge, lvelche nnt Lllst nild Liebe bei der erforderlicheil Begabung ihre drei Jahre in Ahlem gelernt und gearbeitet haben, allen Ansprücheil, die man all einen jungen Gärtnergehilfen stellen kanli, ganz und voll genügen. Selbstverständlich muß auch in diesem Berufe, lvie iit jedem andern, derjenige Gehilfe, der später eine Vertraliensstetlung zn erhalten wüllscht oder selbständig zu werdeil strebt, weiter arbeiten nild feine Kenntnisse ansbreiten und beitiefen. Nachdem die Vorbildung in dieser Form abgeschlossell, triit null die Frage an uns heran: Wie bringen mir die unsere Anstalt verlassenden Gehilfen unter? Wir dürfen ilns liicht verhehlen, daß bei der gesetzlich geregelten Sonntagsruhe es für Gärtner sehr schwierig ist, in Deutschland Slellnngen zll finden, wo sie den Sabbath halten und neben dem Sonntag auch an dieseill Tage von Arbeit befreit werden. Sie thellen dieses Loos mit Haildwerkerll. mit Kaufleuten, Juristeil und embeven Berufen. Wenn jüdische Gäriller, welche an Fleiß und Tüchtigkeit hinter anderell Berufsgenosien zurückstehen, sich darüber beklagen, daß sie keine Stelle fiitben können, so ist dies ebensowenig ein Beweis für die Aussichtslosigkeit dieses Gewerbes, als weil» Ulan untüchtige jüdische Handluilgsgehitseil oder Halldwerker, welche stellenlos sich lnnhertreiben. als Beweis gegen letztere Bernfsarten anfüljien wollte. Die Schuld liegt in ihnen, und wir sind die letzten, dieselbe äußeren sozialeil Berhältnissen zuznschreiben; das erste Erforderniß ist eine gute Schulung, durch sie werden viele Schwierigkeiten leichter beseitigt. Selbst die Beobachtung von Sabbath- und Festtagen liegt für unsere Lehrlillge, die diesen Entschluß gefaßt, llicht außer dem Bereiche der Möglichkeit, lind sie sind noch glücklicher darail als ebenso gesinnte Halldlungsbeflisfene; ihnen bietet sich die Möglichkeit, wenn sie auf außerdeutsche Lällder ihr Augeillllerk richtell. Die . Jahre bis zur Ableistllng ihrer Militärpflicht werdeli sie als jullge Gehilfen bei toleranten Gärtnern, wenn auch gegen geringere Vergütung. Beschäftigung erlangen können, lind die Allstalt, die stets in Verbindung mit ihren Zöglingen bleiben wird, wird den Einen und den Andern so viel wie immer nlöglich gern als Gehilfen verwenden. Nach ihrer Militärzeit würde ich dieseil jungen Leuten anempfehlen, nach solchell Ländern sich zn wendeil, wo es ihnell, wie z. B. in England, gestattet ist, am Sonntag zu arbeiteil und dafür ben Sabbath zu feiern. Ein iloch größeres Gebiet für eine erfolgreiche Thätigkeit erschließt sich ihnell in den überseeischeil Ländern, wo bereits jüdische Kolollien besteheil, oder erst errichtet werden sollen; hier könnten sie entweder als Lehrnleister angestellt werdeil, oder sie könnten sich als einfache Kolonisten niederlassen. Einer Auswanderung aufs Ungewisse möchte ich nicht das Wort reden, vielmehr dringend rathen, daß die jungen Leute sich vorher an die Alliance Israelite in Paris, an die Anglo Jewish Association in London, an die Baron Hirsch-Stiftung oder an das Rothschildsche Kolonisationsbüreau wenden, denen tüchtige geschulte Arbeitskräfte gewiß willkommen sein werdell. Sie werden Auskllilft geben, welche Arbeitsleistlmgeil verlangt werden und welche Sprachkenntnisse, die sich vor der Auswaliderung zeitig angeeignet werden ntüffen, erforderlich zum rascheil FortkvnlNlell sind. Den Gehilfeli, lvelche auf eine strenge Beobachtung der jüdischen Sabbath- und Feiertage kein Getvicht legen, lvird mau nach gut benlitzter Lehrzeit ohne allzu großer Schwierigkeit bei vorurtheilslosen Gärtliern Stellnngen verschaffen könilen, namentlich wenn einflußreiche Glanbensgeilossell an den verschiedenen Plätzen sich mit darum bemühen. lvie es dllrch die von dem Orden Bilai Brith geblauten Arbeitsnachweisstellen leicht zil ermöglicheli ist, lliid die Gehilfeli selbst den Beweis erbracht haben, das; sie an Fleiß und Tüchtigkeit, all Eifer lind gutem Verhalten hinter keinem ihrer christlichen Kollegeil zurücksteheil. Nach einer durch musterhaftes Betragen und durch Aneignung tüchtiger Kenntnisse glücklich verbrachter! Gehilfenzeit darf der Wunsch und das Streben jedes ernsten jungen Mannes, die Selbständigkeit, nicht so schlver sich verwirklichen lassen, . lvie es ans den erstell Blick erscheint. Wenn die Angehörigeli die zur Pachtung einer Gärtnerei oder eines Blumenladens erforderlichen Gelder nicht beschaffen können, so lvird man strebsamen jungen Männern mit Darteheli zll einem llievrigen Zinsfüße, eventuell auch zinsfrei, an die Hand gehen müssen, wie es bereits von Handwerkervereillen in beschränktenl Maße geschieht. Die Aussicht, in dieser Weise später unterstützt zu lverderr, dürfte für manchen Gehilfen ein Ansporn sein, den Nerlvcknngen und Verführungen, die an ihn, lvie an jeden Jüngling wahrend der Sturmniid Drailgperiode der Jngelld herantreten, zll widerstehen und solide zn bleiben. Das Kuratorium der Israelitischen Erziehungsanstalt hat bereits darauf Bedacht genommen, bei Zeilen die nöthigen Mittel zn beschaffen und beschlossen, scholl jetzt einen Fonds Hierfür zll bilden, in welchem sich augenblicklich allerdings erst einige hundert Mark besiilden, der aber durch Zliwendllngen voll Freunden und Gönnern dieses edlen Zweckes mit der Zeit die nöthige Höhe erreichen lvird, um dllrch größere Darlehen an junge Anfänger, frühere Zöglinge dcr Anstalt, segensreich zn wirken. Durch Wiedererstattung der Gelder nach bestimmter Frist, wenn auch in einzelnen Raten, uub durch die neu hiiiznkonlinenden Gelder wird es ernlögticht, den Wirklmgskreis immer zll erweitern. J

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