Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-01-10 · Heft 2 (10.1.1896) · p. Seite 14

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 2 (10.1.1896)
Date
1896-01-10
Page
Seite 14 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228151--52494-3258119
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

TS 14 Die Woche. Berlin, 7. Januar, in Heros der antisemitischen Partei ist in dieser Woche wieder eiinnal feierlich enthüllt worden — und zwar von Rechtswegen! Es ist dies der Pfarrer und Reichstagsabgeordnete Jskraut, dessen Privatbeleidigmlgsklage gegen Prof. Dr. Stengel in Marburg vor dem dortigen Schöffengerichte für ihn selbst einen so charakteristischen Ausgang genommen hat. Die Klage bildete ein Nachspiel zu dem erbitterten Wahlkampf, der sich zn Beginn des vorigen Jahres um den nach der Verurtheilung des Abgeordneten Leuß freigewordenen Wahlkreis Eschwege-Schmalkalden- Witzenhausen abspielte Zu diesem standen sich der Privatkläger, Pfarrer Jskraut, als Kandidat der deutsch-sozialen Reformpartei, und Professor Dr. Stengel, als liberaler Kandidat, gegenüber. Bei der Hauptwahl am 28. Februar kam Pfarrer Jskraut mit dem Sozialdemokraten in die Stichwahl, über den er sodann später den Sieg davontrug. Während des Wahlfeldzuges hatte Professor Stengel in Huntershausen im Kreise Witzenhausen am 8. Februar in einer öffentlichen Wählerversammlung in Gegenwart des Ortspfarrers über seinen Gegner geäußert: Pfarrer Jskraut scheine mit der Wahrheit auf gespanntem Fuße zu stehen, denn in einer öffentlichen Versammlung in Waldkappel habe er entweder die groben Lügen eines Andern verbreitet oder sich selbst einer solchen schuldig gemacht, um einen politischen Gegner, einen kleinen Cigarrenfabrikanten in Waldkappel, um Beruf und Brod zu bringen. Das Gericht hat nun als erwiesen erachtet, daß die Aeußerung „grobe Lüge" gethan worden ist, daß sie aber auf Wahrheit beruht. Daß Jskraut die (als „grobe Lügen" bezeichneten) Behauptungen aufgestellt hat, ist ebenfalls festgestellt. . . Es ist die Bezeichnung Lüge daher berechtigt. Die Lüge ist eine grobe, weil hier unerhebliche Thatsachen aufgebauscht sind. Die Lüge ist aber auch eine gemeine, weil es von niedriger Gesinnung zeugt, wenn man einen kleinen Fabrikanten durch unwahre Behauptungen in seiner wirthschaftlichen Stellung unmöglich zu machen sucht. Das Gericht hat den Ausdruck Lüge, selbst wenn der Ausdruck gemeine Lüge gebraucht wäre, hierfür berechtigt gehalten. So mußte auf Freisprechung erkannt werden. 4t Ein neues Mißverständnis des Herrn Stöcker! Die Monatsschrift: „Im Deutschen Reich", berichtet darüber Folgendes: „In einem „Die soziale Frage" überschriebenen Artikel, welchen die Zeitschrift „Das Volk" am 17. November 1892 veröffentlichte, berichtete Jules Huret über eine Unterredung, welche er mit dem ehemaligen Hofprediger Stöcker gebabt hatte. Auf Huret's Frage nach den Zielen des Antisemitismus, antwortete Stöcker u: A. wörtlich: „Ich habe niemals behauptet, der jüdische Ritus bedinge die Anwendung von Christenblut. Aber es steht unbedingt fest und ist mir auch von Diplomaten, die im Orient geweilt haben, bestätigt worden, daß fanatische und abergläubige Juden Morde begehen, um sich des Blutes ihrer Opfer zu bedienen. . . Und die angesehenen israelitischen Persönlichkeiten schaden sich selbst unendlich — ich gebe hier nur den öffentlichen Ausspruch eines amerikanischen Rabbiners wieder — wenn sie diese Mörder mit allen erdenklichen Mitteln decken und hehlen, so daß man niemals den Schuldigen herausfindet." Diese eigenthümliche Aeußerung veranlaßte einen mir persönlich bekannten Herrn, eine direkte Anfrage an Herrn Stöcker zu richten, welche derselbe am 3. Dezember 1892 durch eine Postkarte folgenden Inhalts beantwortete: „In der Unterredung Jules Huret's ist Manches nicht ganz richtig wiedergegeben. Ich hatte nicht gesagt, daß unsere orientalischen Diplomaten es mir bestätigt hätten, sondern daß ein hoher Staatsbeamter mir erzählt hätte, keiner unserer orientalischen Diplomaten zweifle an dem jüdischen Ritualmord. Die Namen der Diplomaten kenne ich nicht. Hochachtungsvoll Hofprediger a. D. Stöcker." Mit dieser ausweichenden Antwort gab sich der betreffende Herr nicht zufrieden. Unter Beilegung einer Postmarke für die Rückäußerung schrieb er nochmals an den ehemaligen Hofprediger, um hu zu bitten, daß er ihm „den hohen Staatsbeamten, der ihm erzählt hätte, keiner der orientalischen Diplomaten zweifle an den Ritualmorden", gefälligst nennen möge. Eine Antwort wußte der Herr Hofprediger a. D. bis heute nicht zu ertheilen, und selbst die Marke sah man niemals wieder. Der Herr wandte sich riunfan den Reichskanzler a. D. Fürsten Bismarck und unterbreitete diesem die eigenthümliche Angelegenheit in der Hoffnung, den als „hohen Staatsbeamten" bezeichneten Gewährsmann des Herrn Stöcker zu ermitteln. Nach einiger Zeit ging ihm aus Friedrichsruh nachstehendes Schreiben zu: „Geehrter Herr! Ich bin beauftragt. Ihnen beifolgend die Anlagen Ihres gefälligen Schreibens vom 28. d. Mts. mit dem Bemerken wieder zugehen. zu lassen, daß die Personen und Sachen, auf die sich die Aeußerung des -Herrn Stöcker bezieht, dem Fürsten Bismarck unbekannt sind. Mit vorzüglicher Hochachtung bin ich, geehrter Herr, Ihr ganz ergebener Mentz, Privatsekretär." Die Hoffnung, den mysteriösen „hohen" Gewährsmann Stöcker's jemals zu entdecken, wird wohl aufgegeben werden müssen! 4t O, dieses Rußland! In Nnmmer 7107 der „Novoja Wremja" ist ein Spezial-Telegramm aus London enthalten, worin einfach gesagt wird, „daß die Juden Englands und des ganzen europäischen Kontinents und auch selbst die amerikanischen alle Hebel in Bewegung setzen, um den, amerikanischen Präsidenten zu schädigen." Das ist komisch. Traurig dagegen ist. folgende Mittheilung: Im Herbst 1894 verlor Elka Aronowitch, die Frau des Kersch Aronowitch, eines jüdischen Soldaten, ihren zweijährigen ehemaligen Sohn Neoukh. in der Vorstadt Pakrowski, an den Ufern der Wolga. Elka leidet an Gehirnaffektionen, und während eines solchen Anfalls geschah es, daß ihr das Kind abhanden kam. Die Frau eines Eisenbahnbeamten, Morohof, fand das sich selbst überlassene, zweijährige Kind und nahm es mit; da die Eheleute Morohof kinderlos sind, beschlossen sie, es zu adoptiren. Sie theilten der Polizei zu Pakrowski ihre Absicht mit, und dieselbe trug diese Erklärung ein. Bald darauf wurde das Kind getauft. Zu jener Zeit war Kersch abwesend von Saratof. Als er zurückkehrte und das Kind nicht vorfand, machte er alsbald Anzeige bei der Polizei. Er erfuhr, daß seine Frau mit dem Söhnchen nach Pakrowski gegangen, allein von dort zurückgekehrt sei, und er begab sich nach jenem Dorf, wo denn nach genauen Erkundigungen in Erfahrung gebracht wurde, daß zu der Zeit, wo das Kind abhanden gekommen war, die Eheleute Morohof ein zweijähriges Kind gefunden und angenommen hätten. Die Eheleute Aronowitch verlangten von Morohof die Wiedergabe des Kindes, und als jene sich dessen weigerten, klagten sie beim Gericht von Saratof dieselben an. Am 23. September wurde die Sache verhandelt. Acht Zeugen bekräftigten die Aussagen der Eheleute Aronowitch. Der Arzt Zabski, welchen das Gericht zugezogen hatte, bestätigte, daß das Kind den jüdischen Typus habe, und auch nach jüdischem Ritus beschnitten sei. Aronowitch forderte einfach die Rückgabe des Kindes^ Der Staatsanwalt Baron Delwig machte geltend, daß, wenn man ans dieses Verlangen einginge, man der gesammten Gesetzgebung der Juden zuwider handeln würde; ein getauftes Kind in eine jüdische Familie zurückversetzen, hieße es dem Judenthum wieder zurückführen; und es ist bekannt, daß das Gesetz jeden solchen Versuch als ein Verbrechen ansieht und bestraft. Diese Ansicht wurde vom Gerichtshof getheilt, und Aronowitch wird seinen Sohn nicht Wiedersehen! Dieses Urtheil des Gerichtshofes zu Saratof wird nun allerdings von den unabhängigen Organen in Rußland sehr streng beurtheilt. Man erinnert an den Raub des Kindes Mortara nnd an die Empörung, welche dies Vorgehen in der liberalen Welt hervorgerufen. Aber damit ist die Sache auch abgethau! \i

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.