Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1896)
- Date
- 1896-01-03
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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15 d. Mts. sprach Rabbiner Dr. Ludwig A. Roscnthal aus Pr. Stargard vor einem großen Publikum über Judenthum und Vaterlandsliebe, und erntete reichen Beifall. — Der hiesige jüdische Frauen verein erneuerte seine aus dem Jahre 1878 bestehenden Statuten in der Generalversammlung am 19. Oktober und wählte zu Vorsteherinnen: Frau Fanny Samulon, Frau Helene Lewin, Frau Ernestine Lonky und zur Stellvertreterin' Frau Henriette Auerbach; zum Renvanten-Schriftführer Herrn Sturmann, zu Ausschußmitgliedern: Frau Rebecca Wittenberg, Frau Jeanette Sturmänn, Frau Adele Lewinsky und Frau Jenny Friedländer. Das Chanukahfest, welches der Verein alljährlich feiert, wurde am 14. d. Mts. abgehalten und ergab eine Reineinnahme (durch Verkauf und Verloosung von Gegenständen, Speisen und Getränken) von 164 Mark, welche im Laufe des Jahres zu wohlthätigen Zwecken verwendet werden. Der Verein besitzt ein Baarvermögen von 2200 Mark. — Seit zwei Jahren besteht hier die Einrichtung, daß die Soldaten jüdischen Glaubens in - hiesiger Garnison, deren Zahl früher 28, dann 18 und jetzt nur 9 beträgt, an jedem vierten Sabbathe zur Theilnahme am Gottesdienst besohlen werden. Diese Einrichtung, welche gewiß in allen Garnisonstädten nachgeahmt zu werden verdient, verdankt ihre Entstehung der Verwendung unseres Predigers Herrn Sturmann. Der Regimentschef zeigte sofort die größte Bereitwilligkeit, und wenn die Zeichen nicht trügen, so weht. in dieser Beziehung ein anderer Wind von oben herab; vielleicht haben wir' dies dem furchtbaren Anwachsen der Sozialdemokratie zu verdanken... Auch zum Fahneneid werden die jüdischen Rekruten regelmäßig in der Synagoge vorbereitet. In. den verflossenen zwei Jahren hielt Herr Sturmänn für die Soldaten an jedem vierten Sabbath Nachmittag einen besonderen Gottesdienst ab, in diesem Jahre jedoch wurde, da die Zahl derselben eine bedeutend geringere ist, gestattet, daß diese an jedem vierten Sabbath am Hauptgottesdienste, Vormittag, theilnehmen können. — Am 9. Februar k. I. feiert der Kultusbeamte Herr Kasse in Liebstadt sein 60 jähriges Dienstjubiläum, innerhalb 6 Monaten der' zweite Beamte unserer Provinz. Jnowrazlatv, 22. Dezember. Vorgestern wurde hier vor dem Schöffengericht ein interessanter Fall von weiteingreifender Bedeutung verhandelt. Hinter der Synagoge befindet sich der jüdische Federviehschlachthof. Im Monat September er. wollen ein Schlosser, der auf dem Viehmarkte eine Luftschaukel hatte, wie auch der Polizist R. von dort aus gesehen haben, daß auf dem Federviehschlachthof Federvieh, welches vom Kantor und Schächter F. geschlachtet wurde, nachdem noch eine zeitlang zappelnd herumgelausen sei, darauf durch Mägde oder Jungen durch anhaltendes Schlagen an die Wand zum Verenden gebracht wurde. Der Polizist habe es dem Kreisthierarzt Herrn Dr. Felisch, der gerade auf dem Viehmarkt war, mitgetheilt. Dieser habe sich von der - Thatsache überzeugt und den Polizisten beauftragt, darüber Anzeige zu machen. Die Anklage gegen den Kantor F. lautete auf „boshafte Thierquälerei." Bei der vorgestrigen Verhandlung war der Angeklagte nicht anwesend. Sein Vertheidiger führte aus, daß. der Angeklagte von der Gemeinde zum Kantor und Schächter engagirt worden ist. Seine Aufgabe ist es, daß er das ihm auf dem Cchlachthofe zugelieferte Federvieh rituell schlachte, und sobald dies geschehen, es sofort dem Ueberbringer wieder zurückgebe. Sache der Dienstboten sei es, das geschlachtete Federvieh so lange in der Hand zu behalten, bis es verblutet und geendet habe; wenn aber die Dienstboten groben Unfug mit dem wehrlosen Vieh trieben, indem sie dasselbe nicht regelrecht verbluten ließen, so müßten diese bestraft werden. Dem widerspricht der vernommene Zeuge und Sachverständige Kreisthierarzt Dr. Felisch, indem er behauptet, daß die Thiere deshalb nach dem Schlachten sehr - lange verbluteten und zappelnd umhergelaufen seien, weil sie nicht nach Vorschrift geschlachtet wurden, sonst würde die Verblutung schneller geschehen sein. Dieses Gutachten verstärkte der Polizist R. damit, daß nach seiner Ueberzeugung der Schnitt ganz unbedeutend und klein war, und deshalb die Verblutung nur durch Qual geschehen konnte. Nachdem aber dem Kantor darüber Vorstellungen .gemacht wurden, und er nach zwei Stunden wieder auf dem Schlachthose erschien, hatte der Kantor ordnungsmäßige. Schnitte gemacht und die Thiere endeten nun ohne sichtliche Qual. Diese Ausführungen widerlegte der Vertheidiger, indem er nachzuweisen suchte, daß die Entfernung des Viehmarktes vom Federviehschlachthofe so weit sei, daß Niemand zu unterscheiden vermag, ob der vom An- - geklagten zu jener Zeit gemachte Schnitt "groß oder klein war, zumal diese beiden Räume noch durch einen Zaun getrennt seien. Sodann sei es ja bekannt, daß das rituelle Gesetz streng vorschreibt, daß der Schächter mit einem besonders scharfen Messer, ohne jegliche Scharte an der Schneide, dem Federvieh beide Arterien, Schlund und Gurgel durchschneiden muß. Gelingt ihm der Schnitt nicht, so ist das geschlachtete Federvieh dem Juden ungenießbar. Der Angeklagte ist' ein alter, praktischer Schächter, von dem es nicht zu erwarten ist, daß er beim Schächten solche Fehler begehen sollte; auch sei es durch schriftliche Gutachten von den größten Autoritäten (Christen) Deutschlands nachgewiesen, daß nur das rituelle Schlachten dem Thier gar keine Schmerzen bereitet. Dann aber auch, daß es häufig und überall vorkomme, und namentlich bei Enten, daß sie nach dem Schlachten noch stundenlang herumzulaufen vermögen, und endlich ist auch von den Autoritäten festgestellt, daß, nachdem das Vieh den rituellen Schnitt bekommen, das richtige Leben, sowie jedes Schmer;gefühl bei ihm aufhört. Demnach könne von einer boshaften Thierquälerei nicht die Rede sein. Der Sachverständige bleibt auf seinem Standpunkte und ändert in seiner Aussage nichts. Nach geschlossener Beweisaufnahme desiuirt derÄnitsanwalt die Anklage auf „boshafte Thierquälerei" dahin, daß das Wort boshaft nicht dahin zu verstehen sei, daß der Angeklagte vorsätzlich und absichtlich das Federvieh quälen wolle, sondern es könne die Qual auch dadurch hervorgerufen werden, daß den Thieren richtige Schnitte nicht beigebracht werden. Der Amtsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 150 Mark oder für je fünf Mark einen Tag Haft. Der Gerichtshof war der Ueberzeugung, daß eine Thierquälerei vorliege, aber der Angeklagte deshalb nicht zu bestrafen sei, weil er rituell geschlachtet, sondern deshalb, daß er nicht rituell geschlachtet habe, d. h. er habe nicht den Schnitt nach dem rituellen Gesetze an dem Vieh gemacht und dadurch dem Vieh einen quälenden Schmerz verursacht. Das Gesetz will die rituelle Handlung nicht strafen, sondern hierbei nur vor Ausschreitungen schützen. Das Erkenntniß lautete auf 50 Mark Geldstrafe, eventuell zehn Tage Haft und Tragung der Kosten. r. Pasewalk, 27. Dezember. Nachdem Herr Rabbiner Dr. Königsberger im zu Ende gehenden Jahre in verschiedenen Gemeinden, wie Stettin, Greifswald, Rostock, Neubrandenburg, Vorträge über Themata der jüdischen Geschichte und Litteratur gehalten, ärrangirte derselbe auch in seiner Gemeinde einen Vortragscyelus, wobei ihn Herr Rabbiner Dr. Bähr in Prenzlau in liebenswürdigster Weise unterstützte und in einem fesselnden Vortrage „die Arzneiwissenschaft bei den Juden im Mittelalter" zur anschaulichen Darstellung brachte. Da die Vorträge in der Aula der hiesigen höheren Stadtschulewelche der Magistrat in dankenswerther Weise überlassen hatte, stattfanden, sah man unter den Zuhörern auch viele nichtjüdische Mitbürger und «last not least" Mitglieder des hiesigen Antisemitenvereins, welche ihrem Unmuth über die Bewilligung der Aula für diese Vorträge in ihrem Parteiblättchen offen, wenn auch vergeblich, Luft machten. — Bei Gelegenheit des am 20. November in Prenzlau abgehaltenen zweiten Bezirkstages für die Bezirke Brandenburg und Pommern des „deutschen Reichsverbandes jüdischer Religionslehrer", nach dessen geschäftlicher Erledigung sich die erschienenen Mitglieder zu einem gemüthlichen Zusammensein mit dem größten Theile oer dortigen Gemeindemitglieder im . Saale des „Hotel de Prusse" („Gesellschaft der Freunds") vereinigten, ersuchte Herr Josef Mayer, Vorsitzender des Repräsentanten-Kollegiums der Prenzlauer Synagogengemeinde, unter Hinweis auf die anderwärts gegründeten Litteraturvereine, die anwesenden Rabbiner Dr. Sandler- Schwedt a. O. und Dr. Königsberger von hier, sich und ihre resp. Gemeinden im Verein mit Herrn Dr. Bä hr-Prenzlau in dem Bestreben zu unterstützen, das Interesse der Mitglieder ihrer Gemeinden durch Halten von litterarischen und geschichtlichen Borträgen zu unterstützen, was die betreffenden Herren bereitwillig zusagten. Rabbiner Dr. Königsberger verbreitete sich sogleich in eingehende, fesselnder Darstellung über die Samaritaner, mit deren Oberpriester ev. direkte Beziehungen .angeknüpft, und legte den Anwesenden ein samaritanisches Gebetbuch vor. Unser Rabbiner will nun auch in der hiesigen Gemeinde s einen „Litteraturoerein" gründen und hat zu diesem Zwecke für die - nächste Woche eine Versammlung zusammenberufen, in der' 'die Bildung. eines solchen Vereins erfolgen soll. — Am 31. d. Mts. findet in 2 Prenzlau in der „Gesellschaft der Freunde" ein geselliger Unter- ( Haltungsabend statt, dem, wie gewöhnlich, ein Bortrag vorangehen soll..! Denselben hat Herr Dr. Königsberger übernommen, der über „Proselyten